Peter Michael Lingens
Ein Blick – ein TV-Vertrag

Der Bürger als Fernsehfreiwild, Teil II. Wenn jemand in die Kamera blickt, darf man ihn auch „etwas verwirrt“ und etwas „chaotisch“ nennen, entscheidet das OLG Wien in letzter Instanz.

Das Oberlandesgericht Wien hat ein spezielles Verhältnis zum Medienrecht: Als Bruno Kreisky Simon ­Wiesenthal seinerzeit als V-Mann der Gestapo diffamierte und ich das „ungeheuerlich und unmoralisch“ nannte, bestätigte es als oberste Instanz meine Verurteilung wegen ­übler Nachrede. Begründung: Ein Journalist habe sich jedweder „Wertung“ zu enthalten. Zehn Jahre später zerriss der Europäische Gerichtshof diese Begründung in der Luft.

Ich sehe eine gute Chance, dass dieses Schicksal auch die jüngste OLG-Entscheidung ereilt: das Urteil im Rechtsstreit des Bürgers Fridolin Engels mit der TV-Station ATV, über den ich vorige Woche berichtet habe.
Es geht um die im Fernsehzeitalter nicht ganz unerhebliche Frage, ob ein Bürger, indem er in eine Kamera blickt, auch schon die Zustimmung erteilt, ihn vor hunderttausenden Zusehern als „etwas verwirrt“, „chaotisch“ und „a bissl im Auto lebend“ darzustellen. Nach Ansicht des OLG Wien ist das der Fall.

Um die Vorgeschichte kurz zu wiederholen: ATV strahlte eine „Doku-Serie“ über die Arbeit der Autobahnpolizei aus, die entstand, indem ein Kameramann eine Polizeistreife begleitete. Auf dem Parkplatz einer Raststätte stieß Streifenpolizist Josef L. auf einen abgestellten Wagen, von dem er den Zuschauern mitteilt, dass er ihm aufgefallen sei, weil „Windschutzscheibe“ und „Kennzeichen“ „nur mit Tixo­band angeklebt“ gewesen seien. (Tatsächlich ging es um die Heckscheibe, und sie war, wie die Kennzeichen, nach ­einem Unfall mit Industrieklebeband fixiert.)
Wie man sich den Lenker dieses desolaten Autos vorzustellen hatte, erläuterte Josef L. so: „Der dürft da offensichtlich scho länger a bissl leben in diesem Auto.“

Zur Illustration ruht die Kamera eingehend auf einem Knäuel aus Engels’ Socken, Unterwäsche und Krawatte am Beifahrersitz. Als er jetzt aus dem Rasthaus tritt, widmet sich die Kamera ebenso eingehend seinem rechten Hosenbein, aus dem etwas Weißes hängt, das man für einen unterm Anzug getragenen Schlafanzug oder dergleichen hält. Es sei denn, man weiß wie ich, dass Engels eine Herzoperation hinter sich hat und zur Unterstützung seiner Venen einen Verband tragen muss, der sich offenbar gelöst hatte. Dazu gibt es folgenden Kommentar des ATV-Sprechers: „Der Lenker scheint etwas verwirrt, und sein Äußeres wirkt etwas chaotisch.“

Engels empfand diese Darstellung als verletzend und klagte ATV auf Unterlassung. Das Wiener Handelsgericht wies seinen Antrag ab, weil der Regisseur eidesstattlich ­erklärte, Engels habe den Filmaufnahmen zugestimmt, und weil auch sein Verhalten Zustimmung ausgedrückt habe.
Engels berief und rügte, dass man ihn nicht einmal einvernommen habe: Die eidesstattliche Erklärung sei falsch, und er habe durch sein Verhalten keineswegs Zustimmung zur ausgestrahlten Darstellung signalisiert.

Diesen Rekurs hat das OLG Wien als letzte Instanz ­soeben mit folgender spannenden Begründung verworfen: Es sei gar nicht erheblich, ob Engels gefragt wurde und mündlich zugestimmt habe, denn seine Zustimmung habe sich „schlüssig“ daraus ergeben, dass er immer wieder ins Objektiv der Kamera geblickt habe. Damit ist der Fall endgültig und exemplarisch im Sinne von ATV entschieden. In meinen Augen: von A bis Z falsch.

Um die „Schlüssigkeit“ von jemandes Zustimmung zu beurteilen, muss man ihn meines Erachtens sehr wohl einvernehmen. Dann hätte man erfahren, dass Engels den Kameramann zu Beginn für einen die Amtshandlung dokumentierenden Polizeibeamten hielt, von dem er weder wissen konnte, was er zuvor in seinem Auto gefilmt hatte, noch, dass er jetzt sein Hosenbein filmte. Und schon gar nicht konnte er wissen, was der Polizist dazu sprach. (Nur am Rande: Glaubt das OLG Wien wirklich, dass der Durchschnittsbürger, der mit einer Polizeistreife konfrontiert ist und eine Polizeistrafe erwartet, erklärt: „Wer filmt denn da? Stellen Sie das sofort ein, ich verbitte mir das“?) Das Urteil stützt sich vor allem darauf, dass sich Engels bei der Rechtfertigung der Mängel an seinem Wagen ausdrücklich der Kamera zugewendet hat. Nur fanden diese Aufnahmen eine halbe Stunde später in der Kfz-Prüfstelle statt, wo Engels wusste, dass und was ATV filmte, und ein logisches Interesse daran hatte, sich zu verteidigen.

Nur heißt das doch in keiner Weise, dass er damit auch akzeptierte, davor als leicht chaotisch, verwirrt und im Auto lebend dargestellt zu werden.
Es entbehrt jeder Logik, aus der Zustimmung zum ­Filmen und Ausstrahlen einer bestimmten Sequenz einer TV-Aufnahme zu schließen, dass man damit auch der Ausstrahlung von anderen Sequenzen zustimmt, die man nicht kennt und größtenteils gar nicht kennen kann. Um es zuzuspitzen: Meint das Oberlandesgericht, dass eine Besucherin des Opernballs, die ins Objektiv der übertragenden Kamera ­lächelt, damit auch zustimmt, dass zuvor ein riesiges Brandmal auf ihrem Rücken zu sehen war, von dem der Sprecher sagt: „Die Dame ist offenbar zu heiß gebadet worden“? Es ist dies der relevante Kern des Problems: Ein einfacher Bürger, der keinerlei „öffentliches Interesse“ rechtfertigt, muss sich, wenn er für eine Sendung gefilmt wird, darauf verlassen können, dass dies unter Wahrung seiner Würde geschieht. Darin hat das Medienrecht ihn zu unterstützen. Ich empfehle Engels, das Urteil des OLG Wien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzufechten.

peter.lingens@profil.at

1.8.2009 07:31
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Informant, 07. 08. '09 16:05
Armer Herr Engels
Ein brillianter Artikel, der die Hilflosigkeit eines unbescholtenen Bürgers gegenüber den Privatmedien und der Staatsmacht verdeutlicht. Ich freue mich schon auf die Fortsetzung.
Woland23, 05. 08. '09 22:12
Really curious
Here in Italy we see you in an idealistic way.
Thought: "In Austria this cannot happen!"
So what happened to Mr. Engels left us without words.
Now we are waiting for the answer of Austrian Justice
Lembach, 05. 08. '09 20:34
Der Bürger als TV-Freiwild
Soeben habe ich meinem Mann (Deutscher Jurist) den Artikel vorgelesen. Er ist sprachlos über die OLG Entscheidung und meint, daß dies die Vorstellung der Deutschen über die Österreicher (damit meint er die charmante Art alles leicht zu nehmen) leider unterstützt.
Ich habe den Film gesehen, kenne Herrn Engels als hochintelligenten Menschen und finde diese Entscheidung unmöglich und peinlich.
Peinlich deshalb, weil ich eine halbe Österreicherin bin und auf Österreich stolz bin. Aber wie soll ich meiner Deutschen
Hälfte dieses Urteil erklären?

Ist ein Streifenpolizist in Österreich berechtigt, ohne im Beisein des Besitzer eines Autos, dieses zu öffnen und von einem Fernsehsender filmen zu lassen ?

Dieser Fall hinterlässt bei mir ungute Gefühle.
gastleser, 03. 08. '09 22:26
Bitte lassen Sie nicht locker!
Dieser erschütternde Bericht hat meinen ohnehin schon kritischen Blick beim (seltenen) Konsumieren von "Dokusoaps" noch einmal geschärft, und ich hoffe, nicht nur meinen! Das kann's ja wohl echt nicht sein, dass man als friedliebender, argloser Bürger ungestraft so denunziert werden darf. Hoffentlich ist das letzte Wort hier noch nicht gesprochen!

Ein Dankeschön dem Autor für seine Hartnäckigkeit, ich finde es nur schade, dass bis jetzt keine weiteren Medien auf diese traurige Geschichte angesprungen sind.

Ich glaube, ich schreibe hier im Namen von vielen Hintergrundlesern, die sich nicht zu Wort melden und nur zuhause vor dem Bildschirm zustimmend nicken. Der Kommentar von eulenauge ist ganz bestimmt nicht mehrheitsfähig!
eulenauge, 03. 08. '09 19:20
Fridolin
Was Sie da zum 2. Mal machen: Ist das noch Freunderlwirtschaft oder nennt man das schon Korruption?

Oder werfen Sie sich auch für mit Ihnen nicht "verhaberte" Justiz- und Medienopfer so ins Zeug?
Bimashofer, 03. 08. '09 11:33
Gerichtserfahrungen
Ich bin beruhigt, dass auch andere Gerichtserfahrungen in Österreich machen, die mich nach Erhalt der Urteile bzw. Begründungen an ziemlich vielem zweifeln lassen. Herr Lingens hat das erleiden müssen, jetzt der arme Herr Engels, der wohl den Kameramann niederschlagen hätte müssen, um dann in anderer Sache Gerichtserfahrungen zu sammeln, aber wenigstens eindeutig seine Missbilligung der Filmaufnahmen zum Ausdruck gebracht hätte.
Es ist erschütternd, macht aber verständlich, wieso man bei jedem Betreten von Gerichtsgebäuden auf Waffen untersucht wird. Bei solchen Urteilen ist das ein wichtiger Schutz für jene, die diese zu verantworten haben: Österreichs unkündbare Richterschaft.