Elfriede Hammerl
Erlaubte Zonen

Der OGH sprach einen Kinder-Begrapscher frei. Ermutigend für alle, die Kindern Gewalt antun wollen.

Ein Schulwart in Niederösterreich terrorisierte Volksschülerinnen, indem er sie, so steht es in der Anklageschrift, an der Brust betastete und am Gesäß begrapschte. Manche seiner Opfer sind noch immer in Psychotherapie, was nicht verwundert. Wer nur ein bisschen Fantasie hat, kann sich ausmalen, wie einem Kind zumute sein muss, wenn es tagtäglich der Willkür eines Erwachsenen ausgeliefert ist, der seine Persönlichkeitsrechte missachtet und sich die Verfügungsgewalt über seinen Körper anmaßt. Wegen sexuellen Missbrauchs wurde der Mann von einer beherzten St. Pöltner Richterin denn auch zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Doch der Oberste Gerichtshof, bei dem er Berufung einlegte, sieht die Angelegenheit ganz anders. Dieser Tage ­erging sein Urteilsspruch, und er fiel zugunsten des Täters aus. Der OGH wörtlich (und auch grammatikalisch kraus): „Das Gesäß zählt nicht zur unmittelbaren Geschlechtssphäre eines Menschen. Sie zu betasten stellt keine geschlechtliche Handlung dar, weil der Anus damit nicht gemeint ist.“ Deshalb sei der Schuldspruch „rechtsirrig“ und durch einen Freispruch zu ersetzen.

Da greift man sich ans Hirn. Was denken sich die obersten Richter, wenn sie den kindlichen Körper quasi zum Selbstbedienungsladen erklären, an dem sich Erwachsene nach Belieben vergreifen können, sofern sie es vermeiden, jene Körperöffnungen, die (auch) bei der sexuellen Penetration zum Einsatz kommen, unmittelbar zu berühren? Sehen sie das Kind nicht als menschliche Persönlichkeit, sondern als Ansammlung von Körperteilen, die unterschiedlich verwertet werden dürfen wie Wadschunken und Schulterscherzl beim Schlachtrind? Ja, ein grauslicher Vergleich, aber nicht grauslicher als die Idee, kindliche Gesäßbacken zu betasten sei in Ordnung, wenn der Anus nicht gemeint ist.

Wie würden sie wohl reagieren, die obersten Richter, wenn man ihnen, in einem stillen Winkel des Justizpalastes vielleicht, überfallsartig an den Hintern greifen oder sie in die Brust zwicken wollte? Sind doch Handlungen, die nicht unmittelbar die Geschlechtssphäre betreffen, oder? Oder doch. Das Betatschen von Brust und Hinterteil hat sehr wohl eine sexuelle Konnotation. Aber selbst wenn ­Berührungen „nur“ dem Zweck dienen, Grenzen zu überschreiten, sind sie deswegen noch lange nicht erlaubt. Was würden sie sagen, die obersten Richter, wenn man ihnen im Vorbeigehen schnell einen Finger ins Ohr steckte oder tief in den Schlund bohrte? Sie würden zu Recht empört und angewidert sein, weil kein Mensch, der einigermaßen bei Trost ist, sich so was gefallen lässt oder so was tut.

Aber Kinder sollen ausgenommen sein vom Schutz vor Grenzüberschreitungen und dem Anspruch auf Wahrung ihrer Intimsphäre? Sexuelle Misshandlung ist kein erotischer Vorgang, sondern in erster Linie eine Machtdemonstration, aus seiner Überlegenheit erwächst dem Misshandler sexuelle Lust. Deshalb greift es viel zu kurz, wenn man den so genannten Missbrauch (ein furchtbares Wort, weil es suggeriert, dass es ­einen zulässigen Gebrauch gäbe) lediglich als sexuelle Handlung definiert, wie sie auch unter – damit einverstandenen – Erwachsenen stattfinden könnte. Er habe, sagte der Schulwart im Prozess, versucht, zu den Kindern ein lockeres Verhältnis aufzubauen. Sie seien sehr ­anhänglich gewesen und hätten Kontakt gesucht.

Die klassische Ausrede des Kinderschänders. Die Kinder sind schuld. Die Kinder wollten es. Die Kinder haben Liebe, Nähe, Zuwendung gefordert.
Ja, Kinder haben es gern, wenn man sie gern hat. Aber sie haben ein gutes Gespür dafür, ob die Aufmerksamkeit, die man ihnen schenkt, ihrer Persönlichkeit gilt oder bloß der Herstellung unzulässiger körperlicher Nähe dienen soll. Wenn Kinder Unbehagen zeigen, dann läuft was schief. Wenn Kinder auf Distanz gehen wollen, dann muss das ­respektiert werden.

Gelegentlich wird der Vorwurf erhoben, die Gesellschaft heutzutage sei hysterisiert. Wer, zumal als Mann, freundlich zu Kindern sei, laufe Gefahr, in ein schiefes Licht zu geraten. Aber so schwierig ist es gar nicht, missverständliche Handlungen zu vermeiden. Es genügt, die kindlichen Signale zu beachten und vertrauensvolle Annäherung nicht in erotisches Begehren umdeuten zu wollen. Der OGH hat sich einen Dreck um das gepfiffen, was die Kinder nicht wollten, und darum, wie sie die Begrapscherei durch den Herrn Schulwart empfunden haben. Er hat Begrapschern wie dem Herrn Schulwart vielmehr einen Freibrief ausgestellt: Wer sich an die vom OGH erlaubten Zonen hält, darf zugreifen.

Gleichzeitig die Verhaftung Roman Polanskis in der Schweiz. Ja, es ist 32 Jahre her, dass er eine damals 13-Jährige unter Alkohol und Drogen gesetzt und vergewaltigt hat. Ja, sein Opfer will nicht mehr an das traumatische Erlebnis erinnert werden. Aber Straftat bleibt Straftat, und die Empörung, mit der führende Persönlichkeiten der internationalen Kulturschickeria darauf reagierten, dass man es wagt, einen großen Künstler wegen so was Nebensächlichem wie der Vergewaltigung einer Minderjährigen zu belangen, die bestürzt. Gerade ist, bei uns und in Deutschland, ein Kinderpornoring aufgeflogen. Unfassbar, was in solchen Menschen vorgeht? Ja. Aber wiederum wenig verwunderlich angesichts des milden Verstehens, das Übergriffe auf kindliche Körper bei Höchstrichtern und anderen Führungspersonen auslösen.

elfriede.hammerl@profil.at

10.10.2009 13:16
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derpradler, 12. 10. '09 14:35
Leider hat die Frau
keine Agnung vom Leben.
Wenn Kinder ordentlich aufgeklärt sind erzählen sie das postwendend den Eltern. Und dann müßte der Spuk ganz schnell vorbei sein! Eine "Aussprache" genügt meistens in so einem Fall
123Julia, 13. 10. '09 14:47
Re: Leider hat die Frau
na genau. kinder reden ja immer gleich (vor allem bei traumatischen erlebnissen) mit ihren eltern... *kopfschüttel* - wer da wohl keine ahnung hat!
Dzana, 12. 10. '09 13:47
Polansky
Die Reaktionen um Polanskys Festnahme sind entsetzlich, da setzt er eine 13-jährige unter Drogen, vergewaltigt sie, bekennt sich schuldig, und flieht dann!!!! 30 Jahre später wird er von der Schweizrerjustiz ausgeliefert! Und "welch schrecklicher Abend", um eine Idiotin zu zitieren, ja, ein verdammt schrecklicher Abend, wenn es erst 30 Jahre später passiert, freilich hätte es schon früher geschehen sollen. Und dass Filmschaffende aus der ganzen Welt empört reagieren, ist entsetzlich! Ich bin überzeugt, dass Polansky in seinem Bereich tolle Arbeit geleistet hat, jedoch hat er eine Minderjährige vergewaltigt, und hat sich nie dafür verantworten müssen!! Es handelt sich hier nicht um einen Bagatellfall, sondern um einen schwerwiegenden sexuellen Übergriff!!!!!
eulenauge, 12. 10. '09 16:05
Re: Polansky
Ihn vor Gericht stellen - das hätte man dreißig Jahre lang tun können - aber Frankreich hätte ihn wohl nicht ausgeliefert und auch die Schweiz hatte noch keinen Grund, die amerikanischen Bankenaufsicht rektal zu beehren.

Hier geht es um einen rechtwidrigen Kniefall vor amerikanischer Pseudojustiz, nicht um Rechtsprechung.

Demnächst werden Sie verhaftet, weil Sie vor 30 Jahren kein Nachtgebet gesprochen haben und das in irgendeinem County rechtswidrig ist - das ist widerlich!

Jegliche Auslieferung an die USA wegen was auch immer ist abzulehnen - die amerikanische Justiz und ihre Gesetzte sind doch weltbekannt!
Dzana, 12. 10. '09 16:27
Re: Polansky
Das eine Problem hat nichts mit dem anderen zu tun! Nur weil mans 30 Jahre nicht getan hat, soll er unbescholten bleiben? Und weil die amerikanische JUstiz verwerflich ist, soll er für seine Tat nicht gerade stehen?
Das da einiges vorher schon schief gelaufen ist, da bin ich ganz bei ihnen, und dass die Verhaftung auch ein STück Inszenierung war, gebe ich Ihnen auch recht. Ich kann sazu nur sagen: Spät, aber doch!
Wie schon vorher erwähnt, es geht nicht um einen läppischen Diebstahl o.Ä., sondern um einen Eingriff in die körperliche Integrität. Es geht hier allein um die Tat, für die er noch keine rechtlichen Konsequenzen tragen musste.
wpkatz, 12. 10. '09 12:58
wie jeder weiß
der sich mit seriösen US Medien wie der NYTimes beschäftigt, hat Hr. Polanski die 13jährige erst unter Drogen gesetzt und dann, entgegen ihrer abwehrenden Äußerungen, Analverkehr mit ihr vollzogen. Ich denke nicht, dass solches Verhalten verharmlsot werden solltte. Es fällt jedenfalls ganz klar unter "Vergewaltigung".

Zum OGH - es sollte sehr wohl auch für diese machtvollkommene und daher arrogante Gruppe reale Sicherheitsbremsen geben. Vielleicht kann man ja das Urteil mit Namen des/der Richter(s) einsehen, dann kann jeder Nachbar und Bekannt ihnen sagen, was er/sie davon hält.
eulenauge, 11. 10. '09 15:12
".. und sich die Verfügungsgewalt über seinen Körper anmaßt."
Kommentieren Sie nächsate Woche das Bundesheer, welches das ganz legal und massenhaft tut? Und was Herrn Polanski betrifft: Eine Vergewaltigung hat, wie allgemein bekannt, nie stattgefunden, Unzucht mit Minderjährigen wird halt gerade in diesem Bundesstaat so gewertet. In anderen wäre selbst eine echte Vergewaltigung nach fünf Jahren verjährt.

Nichts dagegen, daß sich auch ein Promi vor Gericht verantworten muß; aber bitte in Europa und vor einem europäischen Gericht, das auch ein solches ist und nicht in der Republikaner eigenem Kuh-glucks-Clan-Land: Das ist schlicht Entführung wie schon bei Noriega und anderen.

Solange Busch, Cheney, Rumsfield & Wolfowitz & all die anderen Kriegsverbrecher nicht in Den Haag vor Gericht stehen, ist so eine Auslieferung ein Justizskandal.
pullirsch, 10. 10. '09 17:57
Fehlverhalten - Fehlurteile
Sehr geehrte Frau Hammerl,
sie sprechen mir in der Causa "Schulwart" aus der Seele,
aber besonders abartig finde ich es, wenn man meint, Polansky müsste nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er ein prominenter Künstler ist.

LUDWIG PULLIRSCH
www.pullirsch.at
fred.fido, 13. 10. '09 18:47
Re: Fehlverhalten - Fehlurteile
Eigentlich weniger, weil er so ein großer künstler ist sondern weil es 30 jahre her ist. Wozu soll das jetzt gut sein? Zu seiner besserung? Zum schutz von kindern? Wohl eher nicht. Zur befriedigung der rachegelüste? Zum symbolischen "gerechtigkeit" in einer welt der ungleichheiten? Vielleicht