Die Krise der Hypo Alpe-Adria: Beihilfe- verfahren gegen Österreich eingeleitet

Die Krise der Hypo Alpe-Adria: Wie eine gnädige Prüfung der Oesterreichischen Nationalbank ein Beihilfeverfahren der EU auslöste. Und warum im Finanzministerium keiner darüber reden will.

Von Michael Nikbakhsh und Ulla Schmid

Der Bewegungsspielraum ist gleich null. Da wäre einmal eine Klagenfurter Bank, die in zwei Jahren rund 2,5 Milliarden Euro Kapital verschossen hat und jetzt noch einmal 1,5 Milliarden braucht, um über Weihnachten zu kommen. Dann der Münchner Mutterkonzern, der das Geld weder haben noch einsetzen will und darob mit der Bundesregierung in Wien im Clinch liegt – die ihrerseits nicht noch mehr Steuergeld in den Rauchfang schreiben will. Als wäre diese Konstellation nicht schon verfahren genug, dräut auch noch Ungemach aus Brüssel.

Was Finanzministerium und Oesterreichische Nationalbank bisher gerne ignoriert hätten, könnte sämtliche Pläne zur Rettung der Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank International AG erschweren, wenn nicht überhaupt obsolet machen: Die der Bank Ende 2008 zuge­führten 900 Millionen Euro Partizipationskapital aus Steuergeldern könnten dem Gemeinschaftsrecht der EU widersprechen – und als unerlaubte Subvention gewertet werden.
Und daran trägt die OeNB wesentlichen Anteil.

Wie sich jetzt erst herausstellt, hat die EU-Kommission bereits im Mai dieses Jahres ein so genanntes vertieftes Beihilfeverfahren gegen Österreich in Zusammenhang mit dessen Hypo-Engagement eingeleitet. Das Finanzministerium hatte es bisher durchaus geschickt verstanden, den Umfang der EU-Investigationen kleinzureden. Demnach stünde lediglich die Bundesrepublik Deutschland unter Beobachtung, die den Hypo-Hauptaktionär Bayerische Landesbank ihrerseits Ende 2008 mit zehn Milliarden Euro Kapitaleinschuss und zusätzlichen Haftungen alimentierte.
Dem ist nicht so.

„Da sowohl Deutschland als auch Österreich Staatshilfen gewährt haben, sind auch beide Länder von der Prüfung betroffen“, betont Jonathan Todd, der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Das kommt nun einigermaßen überraschend. Denn eigentlich war das heimische Bankenrettungspaket, aus dem sich bis heute vier Bankengruppen bedient haben, von der EU-Kommission dem Grunde nach Ende 2008 abgesegnet worden. Drei der Geldhäuser, Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank und Österreichische Volksbanken AG, sind von der EU-Kommission in weiterer Folge auch anstandslos durchgewinkt worden.

Nur bei den Kärntnern gab es offensichtlich vom ersten Tag an Zweifel. Brüssel hatte die Beihilfen an Bedingungen geknüpft. So musste jedes betroffene Institut vor der Gewährung der Staatshilfen eine Prüfung durch die Oesterreichische Nationalbank durchlaufen. Nur Kreditinstitute, die das Siegel „fundamentally sound“, also „grundsätzlich gesund“, erhielten, durften gestützt werden. Wer dagegen als „distressed“, also „notleidend“, eingestuft wurde, hatte entweder gar keinen Anspruch oder musste restriktiven Auflagen folgen. Die Subvention einer de facto konkursreifen Bank wäre von der EU sehr wahrscheinlich als wettbewerbsverzerrend qualifiziert worden.

Mittelding. Im Fall der Hypo Alpe-Adria fand sich eine sehr österreichische Lösung. Die Kärntner erhielten von der Notenbank Ende 2008 nach einer reichlich oberflächlichen „Schnellprüfung“ das Testat „not distressed“, also „nicht notleidend“ (profil berichtete ausführlich). Eine Bewertung, die in der EU-Terminologie so gar nicht vorkommt. Mit gutem Grund. Die Regierung wollte damit anscheinend verhindern, dass Brüssel die Beihilfen einschränkt oder gar untersagt und Österreich just am Höhepunkt der Finanzkrise in die Schlagzeilen bringt.

Blöd nur: Die EU-Kommission schenkte den aus Wien übermittelten Papieren bisher wenig Glauben. Im Mai ließ die Kommission das Finanzministerium wissen, sie werde „detailliert prüfen, ob die langfristige Rentabilität der BayernLB und der Hypo Group Alpe-Adria dank der geplanten Maßnahmen wiederhergestellt werden kann, ob die staatliche Unterstützung auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und ob Maßnahmen ergriffen werden sollten, um etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen so weit wie möglich zu beschränken“. Im Frühsommer wurde die Kommission noch deutlicher. In einer am 13. Juni im „Amtsblatt der Europäischen Union“ veröffentlichten Entscheidung heißt es wörtlich: „Im Falle der HGAA hat die Kommission die im Rentabilitätsplan vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen geprüft. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zweifelhaft ist, ob dieser Plan Folgendes gewährleistet: Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität, Vermeidung ungebührlicher Wettbewerbsverzerrungen, Beschränkung auf das erforderliche Minimum und Leistung eines angemessenen Eigenbeitrags. Die Kommission hat somit Zweifel daran, dass die Beihilfemaßnahmen … mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind.“

Brüssel berief sich dabei ausdrücklich auf „unklare Annahmen“ seitens der Hypo Alpe-Adria und hegte konsequenterweise „Zweifel“ an der Plausibilität der vorgelegten Daten. Zuvor hatte die Nationalbank für 2009 allen Ernstes einen Gewinn von 225 Millionen Euro errechnet – gestützt auf waghalsige Prognosen des früheren Managements um Tilo Berlin.

Jetzt, ein halbes Jahr später, ist die Kärntner Landesbank tatsächlich ein Trümmerhaufen, wird heuer rund eine Milliarde Euro versenken und benötigt abermals dringend frisches Kapital. Doch selbst wenn der Freistaat Bayern oder Österreich weitere Unterstützung gewähren wollte, wäre das mit enormen Unwägbarkeiten verbunden, weil eben die EU-Prüfung der ersten Tranche noch immer läuft. Wann diese Ergebnisse zeitigt, kann Wettbewerbssprecher Jonathan Todd nicht sagen. „Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, ob und in welcher Form die neuen Probleme der Hypo Alpe-Adria hier hineinspielen.“

Die Konsequenzen eines negativen EU-Bescheids will sich hierzulande wohlweislich niemand ausmalen. So könnte es sein, dass die Kommission der Bank hinterher noch höhere Dividendenzahlungen an den Staat vorschreibt. Die Hypo sollte das gewährte Partizipationskapital in der Höhe von 900 Millionen vertragsgemäß mit acht Prozent im Jahr, also 72 Millionen Euro, bedienen. Was sie jetzt schon nicht schafft. Diese „Verzinsung“ könnte sich auf Druck der EU auf beispielsweise zehn Prozent erhöhen, womit dann schon 90 Millionen Euro jährlich fällig würden. Im schlimmsten Fall könnte der Bank sogar die Rückführung der gesamten Staatshilfe auferlegt werden. Womit die Hypo Alpe-Adria erst recht pleite wäre.

5.12.2009 14:55
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INSIGHTBD, 06. 12. '09 02:13
Insolvenzfolgen unaufgeklärt?
Wofür konkret hat Kärnten eine Bürgschaft im kolportierten Umfang von 18 Mrd. EUR ausgereicht?
- Führt eine Insolvenz der HAA-AG zwingend zur Inanspruchnahme der Bürgschaft(en) oder beziehen sich die Bürgschaften lediglich auf ggfs. florierende Einzelprojekte, die von einer allfälligen Insolvenz gar nicht betroffen wären?
- Was sonst könnte angesichts dieser offenkundig fortgesetzt intransparenten Entscheidungslage gegen eine Bereinigung via Insolvenz der HAA-AG sprechen? Oder umgekehrt, wie will die Regierung eine fortgesetzt im Blindflug verfügte Folge-Alimentierung eines gescheiterten Wirtschaftsunternehmens mit Steuermitteln rechtfertigen?
strassifritz1, 12. 12. '09 16:25
Re: Insolvenzfolgen unaufgeklärt?
Wenn ich es richtig verstanden habe (wofür ich mich nicht verbürgen möchte!), dann haftet das Land nach allen anderen (vermutlich auch dem Bund). Alles nach dem MOtto:
"Verkaufts mei Gwand i foa in Himmel!"
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