Elfriede Hammerl
Mörderische Wut
Gekränkter Stolz oder das Recht auf Selbstbestimmung: Was zählt mehr?
Viel böse Post zu meinem letzten Kommentar, in dem ein jüngst gefälltes Gerichtsurteil kritisiert wurde. Tenor: Sie haben nichts kapiert, das ist doch wohl klar, dass ein Mann in Wut gerät, wenn sich seine Frau scheiden lassen will.
Das kritisierte Urteil attestierte bekanntlich einem Gewalttäter, dass ihn die Scheidungsabsicht seiner Ehefrau in eine allgemein begreifliche Gemütsbewegung versetzt habe. Deshalb wurde ihm lediglich versuchter Totschlag statt eines Mordversuchs zur Last gelegt, was ihm eine vergleichsweise milde Strafe von sechs Jahren bescherte, obwohl er sein Opfer mit Messerstichen und einem Stahlrohr lebensgefährlich verletzt hat und wohl auch getötet hätte, wäre nicht der gemeinsame Sohn des Paares eingeschritten. Der Täter ist türkischer Herkunft, das Gericht begriff seine Gemütsbewegung vor dem Hintergrund seiner Herkunft. Und das wiederum führte zu einer Diskussion über die Frage, ob derlei ethnische und/oder kulturelle Rücksichtnahme mit unserem Rechtssystem vereinbar sei. Ich vertrat dabei die Ansicht, der Verweis auf den Migrationshintergrund des Mannes verschleiere, dass familiäre Gewalttäter, egal welcher Abstammung, hierzulande häufig mit unverständlicher Milde betrachtet würden.
Die böse Post kam diesmal ausschließlich von Männern, die sich einig waren in ihrem Ärger. Die erbosten Herren warfen mir übereinstimmend vor, dass ich meinerseits total begriffsstutzig sei, denn selbstverständlich sei die Wut eines Mannes, dessen Frau sich scheiden lassen wolle, eine allgemein begreifliche, ja natürliche Reaktion. Dass der Mann die Frau halb oder ganz umbringe, sei zwar nicht zu billigen, aber nachvollziehbar sei sein Gemütszustand allemal.
Das wiederum bestärkt meinen bereits geäußerten Verdacht: Der türkische Background spielt gar keine Rolle. Gekränkter (männlicher) Stolz wird offenbar auch unter österreichischen Eingeborenen als Entschuldigung für mörderischen Zorn gesehen.
Klar ist mir klar, dass es einem Menschen nicht wurscht ist, wenn die Partnerin (oder der Partner) nichts mehr von ihm wissen will. Schmerz, Trauer, Enttäuschung, Verzweiflung, Erbitterung, auch wütende Empörung (Warum tust du mir das an?) alles bis zu einem gewissen Grad verständlich, wenngleich nicht bis hin zur mörderischen Eskalation. Auf der emotionalen Ebene. Aber juristisch?
Unser Rechtssystem basiert auf der Forderung, dass Menschen ihren Emotionen und ihren egoistischen Wünschen nur so weit nachgeben, als sie die Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzen. Dass einer schwer frustriert ist, berechtigt ihn daher nicht, seine Frustration gewalttätig abzureagieren. Davon muss die Rechtsprechung ausgehen. Sieht sie seine Frustration als begreiflich im Sinne von strafmildernd an, stellt sie die Persönlichkeitsrechte seines Opfers infrage. Gewalt kann und darf nicht als verständliche und übliche Reaktion im Zusammenhang mit Scheidungen gewertet werden, weil die Selbstbestimmung der Beteiligten ein unantastbares Rechtsgut bleibt, auch wenn ein Partner gefühlsmäßig Probleme damit hat.
Dass unsere Gesetze unterscheiden, ob ein Mensch einen anderen vorsätzlich, im Affekt oder fahrlässig getötet hat, hat was für sich. Ein heimtückisch geplanter Mord aus Habgier ist nicht ganz das Gleiche wie ein Raufhandel, bei dem einer zu Tode kommt, so schrecklich in beiden Fällen das Ergebnis ist. Doch nicht immer fällt die Unterscheidung leicht. Gerade die allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung, die nach österreichischem Recht den Totschlag vom Mord trennt, ist, wie sich gezeigt hat, problematisch, weil die allgemeine Nachvollziehbarkeit wenn man sie denn überhaupt in Betracht ziehen will einem sich ändernden gesellschaftlichen Bewusstsein unterliegt.
Im vorliegenden Fall tritt zutage, dass sich doch noch nicht so viel geändert hat, wie man glauben möchte. Nach wie vor rangieren scheints patriarchale Macht- und Besitzansprüche vor dem weiblichen Recht auf ein selbstbestimmtes Leben (das diesfalls bloß ein Leben ohne Prügel hätte sein sollen). Jedenfalls legen das die zahlreichen (auch öffentlichen) Wortmeldungen nahe, denen zufolge das gewalttätige Ausrasten oder zumindest das Ausrastenwollen eines Mannes eben zu einem Trennungsszenario gehöre.
Und gerade dieses weit verbreitete Verständnis für männliche Kurzschlusshandlungen bei Scheidungen hätte, so geben manche Stimmen zu bedenken, in einem Prozess wegen Mordversuchs vielleicht zu einem noch milderen Urteil geführt. Denn ein Mordversuch wäre, anders als der Totschlag, der von Schöffen beurteilt wird, vor einem Geschworenengericht verhandelt worden, wo ausschließlich Laienrichter das Urteil fällen (während bei einem Schöffensenat ein Berufsrichter daran mitwirkt).
Es sei vorstellbar, heißt es, dass diese Laien, Volkes Stimme gewissermaßen, auch Volkes Meinung, soll heißen: die Meinung der Stammtische, vertreten hätten: Irgendwie hat er ja net Unrecht gehabt
Man wird es nie wissen. Aber was sagt es aus, wenn wir vielleicht noch froh sein müssen, dass einer, der seine Frau abstechen wollte, wenigstens wegen Totschlags verurteilt statt möglicherweise von einem Mordversuch freigesprochen wurde, weil er ja kein kaltblütiger Mörder, sondern nur ein heißblütiger Mega-Macho ist?
elfriede.hammerl@profil.at
13.2.2010 13:31
kim001, 26. 02. '10 18:16
Immer...
..noch nicht die gleiche Behandlung! Seit meiner Scheidung verspüre ich in der eigene Seele, was ich früher nicht erkannt habe. Wir sind noch weit von Gleichbehandlung entfernt. Danke für diese Beiträge - sie sind so wichtig!
Es muss ein Wandel im Denken passieren, dass Männer ihre Frauen nicht als Eigentum sehen.
wpkatz, 15. 02. '10 14:26
gleiches Recht
Es scheint ja wohl klar: wenn der Zorn des Mannes die Schuldfähigkeit verringert, dann gilt das wohl auch für Frauen, die untreue Ehemänner vergiften, für Entlassene MitarbeiterInnen, die ihren Chef erschießen, gedemütigte Schüler, die ihren Lehrer erschlagen etc. Alles menschlich nachvollziehbar, aber es wird unser Zusammenleben nicht erleichtern.
fred.fido, 22. 02. '10 19:58
Re: gleiches Recht
Vergiften bedeutet praktisch immer vorsatz. Mit dem erschiesen ist es ähnlich weil wir nicht in den USA sind und man bei uns erst eine waffe mitbringen muss, um dann eine in "begreiflicher erregung" zur hand zu haben.
007renate, 15. 02. '10 09:20
wie so oft freue ich mich hier zu lesen
was ich auch glaube
es hat nicht mit der reigin oder der kultur oder der herkunft zu tun
SONDERN MÄNNERN WIRD EINFACH MEHR ERLAUBT ALS FRAUEN
das verständnis der jetzt so unverstandenen männer hält sich in grenzen wenn ein frau geschlagen wird - oder wenn die vor aller augen betrogen wird (wie im wahlkampf der letzte hbp unter dem schutz der övp gezeigt hat ....)
- diese frauen erscheint den männern doch lächerlich bis selber schuld .....
DANKE FRAU HAMMERL
fred.fido, 22. 02. '10 19:55
Ist das ernst zu nehmen
oder doch kaffeesud lesen? Ich denke, da reitet das ministerium wieder eine Attacke gegen die ungeliebten schöffen und geschworenen.
Brandungsfels, 14. 02. '10 13:16
Fehlentscheidung des Staatsanwaltes
Angeblich hat der Staatsanwalt befürchtet, die Geschwornen, die ja ALLEIN über die Schuld entscheiden, würden den Täter - in dubio pro reo - freisprechen. Die Geschwornen können nämlich nicht sagen: Mord bzw. Mordversuch war's keiner, es war halt ein Totschlag bzw. Totschlagsversuch. Also hat der Staatsanwalt sich offenbar gesagt: Die Chance, dass der Täter überhaupt verurteilt wird, ist bei den Schöffen höher, die ja zusammen mit dem Richter über die Schuld entscheiden, höher. In § 76 StGB heißt es: Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Keine Frage, sehr nachvollziehbar ist die Entscheidung des Staatsanwalts nicht - und die Begründung schon gar nicht.
fred.fido, 14. 02. '10 12:03
Bellen sie nicht unter dem falschen baum?
Die frage ist doch nicht, ob sich eine frau scheiden lassen kann, ohne gleich umgebracht zu werden, sondern ob jemand in einem "begreiflichen" erregungszustand in der lage ist, seine handlungen genügend zu kontrollieren und voll schuldfähig zu sein. Oder nicht.
Die frage ist nicht, ob es ihnen oder mir gefällt, dass auch männer stark emontionell reagieren können sondern ob männer wie frauen unter starker emoionalen belastung immer noch wie unbeteiligte handeln können. Und ich denke, sie können nicht. Das ist kein genereller freispruch und ist es auch im gegenständlichen fall nicht gewesen. Und ich kann das schicksal eines menschen nicht davon abhängig machen ob es "das falsche signal" liefert.
muttutgut, 13. 02. '10 18:07
Die Wut über den verlorenen Groschen
Männer, deren Partnerinnen die ihnen zugedachte Rolle des wenig Wertvollen nicht mehr spielen wollen, überfällt häufig eine unbändige Wut ob der erstmals schmerzlich gefühlten Ohnmacht. Erst wenn sie alleine dastehen, erkennen sie, was sie verloren haben.
Was man allen jungen Männern mit auf den Lebensweg geben muss, ist das Verständnis für die Grundlagen einer gelingenden Partnerbeziehung. Nur wenn beide Partner autonom und gleichberechtigt miteinander leben, kann eine Beziehung gelingen. Machos verstehen nicht, dass sie von einer unterdrückten Frau mit noch so viel Drohung und Gewalt das Wichtigste nie bekommen werden - Liebe.
loveandpeace, 13. 02. '10 16:49
100 % Trefferquote
Liebe Frau Hammerl,
seit ich Ihre Artikel lese, stelle ich immer wieder fest, wie treffsicher Sie gesellschaftliche oder gesellschaftspolitische Ereignisse ins Licht stellen, um sie aus mehreren Blickwinkeln eingehend zu betrachten.
Was Ihnen "Ewig Gestrige" oft unterstellen, nämlich dass sie einseitig argumentieren, lässt sich von mir nicht nachvollziehen.
Dass wir in Österreich über patriarchale Macht- und Besitzansprüche noch nicht hinweg sind, zeigt sich ja auch u.a. in reaktionären Betätigungen des Bundesheers (siehe Skandal-Werbespot), ebenso wie in dümmlichen, alles andere als christlichen, frauenfeindlichen (weil manche Herren in Kutte sich noch immer vor Eva aus dem Paradies fürchten ...) Kommentaren von rechtsgerichteten Kirchen-Populisten (z.B. Herr Laun,
loveandpeace, 13. 02. '10 16:50
100 % Trefferquote - Teil II
Weihbischof zu Salzburg, Bischof Küng, Herr Wagner).
Sakradizzl, dass wir Frauen aber auch gar nicht wahr haben wollen, dass wir den Männern immer nur Böses wollen, dass wir sie enttäuschen, in Verzweiflung und Trauer stürzen, sodass sie sich in mörderische Absichten stürzen müssen ...
Schon im Alten Testament steht geschrieben, dass Eva dem Adam den Apfel zu essen gab. Adam soll sich ja danach auch zu rechtfertigen gewusst haben: "Die Frau, die du mir beigesellt hast, sie hat mir von dem Baum gegeben, und so habe ich gegessen." (Gen. 3, 12)
Und ewig ist das Weib das Böse ...
Solange sich unsere Gesellschaft von reaktionären Grundsätzen und Vorurteilen besamen lässt, erwarte ich keinen Abschied von patriarchalen Macht- und Besitzansprüchen.