Wie die Staatsanwaltschaft profil-Journalisten rechtswidrig als Beschuldigte einvernehmen ließ
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen zwei profil-Journalisten, weil sie aus Gerichtsakten zitiert haben. Das ist in Deutschland verboten, in Österreich aber nicht. Die Wiener Justiz leistete dennoch willfährig Rechtshilfe und ordnete rechtswidrige polizeiliche Ein vernahmen an. Das Protokoll eines Justizskandals.
Sanfter Händedruck, mildes Lächeln, versöhnliche Worte, Melange mit dicker Milchschaumhaube im Porzellanhäferl. Selten noch dürften die Beschuldigten in Ermittlungsverfahren derart warmherzig von den ranghöchsten Repräsentanten der österreichischen Justiz empfangen worden sein.
Ortstermin Bundesministerium für Justiz, Wien, Freitagvormittag vergangener Woche. Ministerin Claudia Bandion-Ortner und Kabinettschef Georg Krakow haben profil zu einem klärenden Gespräch geladen. In den darauf folgenden dreißig Minuten wird die Justizministerin einen Satz perpetuieren: Es war ein Fehler.
Das Gnadengesuch der Politikerin reiht sich umstandslos in eine immer längere Liste an entlarvenden Statements, mit denen die Justiz ihre Rolle in der Affäre um die unrechtmäßige Verfolgung österreichischer Journalisten zu erklären versucht.
Vor wenigen Tagen mussten sich die profil-Redakteure Ulla Schmid und Michael Nikbakhsh (die Autoren dieses Artikels), beide österreichische Staatsbürger und bei einem österreichischen Magazin beschäftigt, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien einer Einvernahme vor dem Landeskriminalamt Wien stellen als Beschuldigte. Wegen einer Straftat, die sie in Österreich begangen haben sollen, obwohl es diese hierzulande gar nicht gibt: das Zitieren aus Gerichtsdossiers.
Vor bald einem Jahr war die Klagenfurter Hypo Alpe-Adria International Bank AG infolge mutmaßlich krimineller Handlungen früherer Manager an den Rand des Ruins geschlittert und musste von der Republik Österreich aufgefangen werden. Der Skandal beschäftigt mittlerweile die Justizbehörden mehrerer Staaten, darunter Österreich, Deutschland und Kroatien. profil hat den Vorgängen in und um die frühere Kärntner Landesbank seit Ende 2009 annähernd 100 Artikel gewidmet und dabei auch mehrfach aus Aktenbeständen der ermittelnden Staatsanwaltschaften Klagenfurt und München zitiert.
Das ist in Österreich völlig legal sofern der Beschaffung der Unterlagen keine Anstiftung zum Amtsmissbrauch oder zum Bruch des Amtsgeheimnisses vorangegangen ist.
In Deutschland dagegen steht das wörtliche Zitieren aus Ermittlungsakten unter Strafe. In Paragraf 353d des Deutschen Strafgesetzbuches heißt es wörtlich: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Und genau dieser deutsche Paragraf, der in Österreich keinerlei Geltung hat, sorgt hierzulande für kafkaeske Verwicklungen. Am 27. Juli dieses Jahres leitete die für den Hypo-Komplex zuständige Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Journalisten dieses Magazins ein. Die juristisch ohnehin reichlich wackelige Begründung: profil sei nicht nur über das Internet, sondern vielmehr auch über Abonnements und den Einzelhandel in Deutschland zu beziehen und falle folglich auch unter den deutschen Rechtsbestand (parallel dazu wurden auch Ermittlungen gegen Kurt Kuch, Chefreporter des Magazins News, in Zusammenhang mit dessen Hypo-Berichterstattung eingeleitet). Konkret stießen sich die Münchner Staatsanwälte an zwei profil-Berichten aus der letzten Juniwoche beziehungsweise der ersten Juliwoche 2010. Die Artikel hatten das bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Tagebuch des früheren Hypo-Investors und -Vorstandschefs Tilo Berlin zum Inhalt, welches profil kurz zuvor zugespielt worden war. Bei diesen von profil ausführlich zitierten Notizen handelt es sich laut deutscher Justiz um Beweismittel in den laufenden Ermittlungen gegen Herrn Berlin.
Es ist fraglich, ob die Staatsanwaltschaft München überhaupt legitimiert ist, gegen österreichische Journalisten vorzugehen, nur weil deren österreichische Publikationen auch in Deutschland vertrieben werden. Verhindern lässt sich das Vorgehen der Bayern naturgemäß nicht.
Sehr viel fragwürdiger erscheint aber die liebedienerische Reaktion der Staatsanwaltschaft Wien. Am 2. August langte ein Antrag der deutschen Justiz bei Staatsanwältin Heike-Karin Heckl ein mit dem dringenden Ersuchen, die profil-Autoren im Wege der Rechtshilfe als Beschuldigte einzuvernehmen. Die Wiener Juristin ließ nichts anbrennen. Nur drei Wochen später, am 22. August, lag der Akt mit der Zahl 313HSt 197/10y auf dem Schreibtisch eines Chefinspektors des Landeskriminalamts Wien wo die Beschuldigten am 15. beziehungsweise am 22. September einvernommen wurden.
Die Einvernahmen. Im Rahmen der polizeilichen Befragungen mussten die profil-Redakteure unter anderem Fragen nach ihrem Einkommen, ihren Vermögensverhältnissen und allfälligen finanziellen Verpflichtungen beantworten. Zum eigentlichen Sachverhalt freilich bekam das Landeskriminalamt keine Auskunft die Geladenen verweigerten die Aussage. Die anschließend in Kopie ausgefertigten Einvernahmeprotokolle fielen entsprechend dürr aus. Am Beispiel der Beschuldigtenvernehmung Michael Nikbakhsh vom 22. September: Mir wird in dem anhängigen Ermittlungsverfahren folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Ich soll gemeinsam mit SCHMID Ulrike auch Ulla den Artikel Eine Schuhnummer zu groß im Nachrichtenmagazin profil Ausgabe 26/2010
und den Artikel 5 vor 12 profil Ausgabe 27/2010
verfasst haben. In diesen Artikeln wird über eine von Tilo BERLIN verfasste Chronik aus dem Jahre 2007 berichtet
Die genannte Chronik ist Beweismittel in dem Verfahren der StA München I zur Zahl 406/Js44754/09. Die wörtlichen Zitate sind für diese Verfahren wesentlich. Nach deutschem Recht erfüllt das obige Verhalten den Tatbestand zweier Vergehen der Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen gem. § 353d Nr. 3 des Deutschen Strafgesetzbuches.
Mittlerweile steht fest: Der Antrag aus Bayern hätte so nie gebilligt werden dürfen. Konsequenterweise hätten die Redakteure auch niemals als Beschuldigte einvernommen werden dürfen. Das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz regelt unmissverständlich, dass Rechtshilfe bei in Österreich nicht strafbaren Handlungen unzulässig ist, so profil-Anwalt Hubert Simon. Oder wie es die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, Ende vergangener Woche formulierte: Die Einvernahmen erfolgten ohne rechtliche Deckung.
Das fiel der Justiz allerdings erst ein, nachdem profil bei Staatsanwaltschaft und Justizministerium protestiert hatte wenn auch nur mit zunächst überschaubarem Erfolg. Die Staatsanwaltschaft wollte sich erst einmal gar nicht dazu äußern, da es sich bei den betroffenen Journalisten ja in erster Linie um Beschuldigte handelte. Und vor solchen müsse sich die Behörde grundsätzlich nicht rechtfertigen, wie ein Vertreter am Telefon mitteilte. Dem Kabinett von Frau Bandion-Ortner wiederum war der Fall bis Mittwoch vergangener Woche gänzlich unbekannt, die Ministerin weilte zu diesem Zeitpunkt auf Dienstreise in Berlin.
Die Weisung. Donnerstagvormittag schließlich machte profil online die Vorgänge öffentlich. Und erst danach kam Bewegung in die Sache. Am Nachmittag ereilte die Redaktion der Anruf von Christian Pilnacek, Leitender Staatsanwalt im Justizministerium. Er sprach erstmals von einem Fehler, der nicht passieren hätte dürfen, der nun aber saniert wird. Am Abend des gleichen Tages schließlich die Einladung der Ministerin für den darauf folgenden Freitag.
Der vorläufige Letztstand: Die Justiz hat die Rechtshilfe auf Weisung von Bandion-Ortner gestoppt. Soll heißen: Die Staatsanwaltschaft München I wird nun hinterher um ergänzende Angaben zum Rechtshilfeantrag gebeten. Sollten die Deutschen keine zusätzlichen Verdachtsmomente gegen die profil-Autoren geltend machen also etwa die auch in Österreich strafbare Anstiftung zum Amtsmissbrauch , dann werden die bereits angefertigten polizeilichen Einvernahmeprotokolle vernichtet. Ob das tatsächlich geschieht, bleibt abzuwarten. profil-Anwalt Hubert Simon hat vorsorglich einen Antrag auf Akteneinsicht eingebracht.
Als das Ministerium Ende vergangener Woche in die Gänge kam, war es aber ohnehin zu spät. Mit Ausnahme der ÖVP haben sich zwischenzeitlich alle Parteien auf das Vorgehen der Bandion-Ortner unterstellten Staatsanwaltschaft Wien eingeschossen. Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit gehören zu den höchsten Gütern im Rechtsstaat, so SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Die Einvernahme von Journalisten in Zusammenhang mit Handlungen, die in Österreich nicht einmal strafbar sind, ist skandalös, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verhalten jetzt ausdrücklich bedauert. Für den grünen Justizsprecher Albert Steinhauser ist es untragbar, dass die österreichische Justiz Amtshilfe zur Kriminalisierung von Journalisten leistet. Und sogar BZÖ-Mediensprecher Stefan Petzner wähnt die Demokratie in Gefahr: Solche Entwicklungen müssen jeden aufrechten Demokraten bedenklich stimmen und können nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Auch Repräsentanten der Medienbranche sparen nicht mit harscher Kritik. Hans Gasser, Präsident des Zeitungsverbandes VÖZ, zeigte sich in einer ersten Reaktion ebenso empört wie die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und die Journalistengewerkschaft. Deren Präsident Franz C. Bauer spricht von einem beispiellosen Anschlag auf die Pressefreiheit in unserem Land. Ähnlich formuliert es auch der stellvertretende Chefredakteur der Wiener Stadtzeitschrift Falter, Florian Klenk: Der Fall profil vs. Deutschland muss das Wiener Justizministerium alarmieren, denn er unterwandert die österreichische Pressefreiheit, und er beschädigt die Informationsfreiheit der Österreicher.
Selbst wenn die österreichische Justiz bei den Ermittlungen gegen die Journalisten nunmehr den Rückwärtsgang eingelegt hat für profil ist die Angelegenheit längst nicht ausgestanden. Die deutsche Justiz könnte die Causa auch ohne Rechtshilfe aus Österreich verfolgen. Auf Anfrage von profil wollte sich die Staatsanwaltschaft München I dazu nicht äußern.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Freitag denkt die Behörde aber offenbar nicht daran, klein beizugeben. Deren Chef Manfred Nötzl verweist in der SZ darauf, dass profil eben auch in Bayern vertrieben werde. Es gebe also einen innerdeutschen Tatort, weshalb der Inhalt des österreichischen Magazins auch den deutschen Gesetzen entsprechen müsse.
Das klingt grotesk. Konsequenterweise müssten Medien wie profil sich künftig mit der Rechtslage jedes Landes weltweit auseinandersetzen, in welches etwa Abo-Exemplare ausgeliefert werden. profil-Anwalt Simon hält das in der Praxis für undurchführbar: So wie im Zivilrecht sollten Veröffentlichungen, die auch im Ausland zugänglich sind, grundsätzlich nur nach dem Recht des Herkunftslandes, aus dem die Veröffentlichung stammt, beurteilt werden. Dafür fehlen aber international gültige Regeln."















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