Elfriede Hammerl
Warten auf Papa

Obsorgestreit: Warum gibt es ein Besuchsrecht, aber keine Besuchspflicht?

Also: Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Auch wenn die Eltern sich getrennt haben. Auch wenn die Eltern nie zusammengelebt haben. Kind ist Kind, und Eltern sind Eltern. Gut so. Ich bin sehr für ein Recht des Kindes auf zwei liebevolle Bezugspersonen. Wer wäre das nicht?

Ich bin deswegen sehr dafür, dass sich derjenige Elternteil, der mit dem Kind nicht (mehr) zusammenlebt, trotzdem um das Kind kümmert. Oder sagen wir es der Einfachheit halber so, wie es meistens ist, und reden wir vom Vater, wenn wir den Elternteil meinen, der dem Kind nicht den Haushalt führt: Der Vater soll dem Kind erhalten bleiben, auch wenn die Mutter und er kein Paar (mehr) sind.

Dafür bin ich, oh ja. Ich bin dafür, dass Kinder ihre Väter jederzeit erreichen können. Ich bin dafür, dass Kinder ihren Vätern, wenn sie sie erreicht haben, ihr Herz ausschütten können. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die auf Herzausschüttungen sofort mit Rat und Tat reagieren. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die sie zum Flötenunterricht bringen oder zu den Pfadfindern oder zum Zahnarzt. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die wissen, wo der blaue Teddy ist. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die mit ihnen basteln, wandern, Ball spielen, für sie kochen und Halswickel machen, wenn es notwendig ist.

Solche Kinder gibt es. Solche Väter gibt es. Glückliche Kinder, glückliche Väter. Und glückliche Mütter, weil es schön ist, das Kind vom Vater geliebt und gut behandelt zu wissen.

Was aber, wenn der Vater das angebliche Recht des Kindes auf seine Zuwendung ignoriert? Wenn er nie erreichbar ist? Wenn er sich keine Zeit nimmt für das Kind? Wenn er am Besuchswochenende nicht auftaucht? Oder wenn er das Kind am Besuchswochenende wie eine lästige Last behandelt, weil es beim Geturtel mit seiner neuen Freundin stört?
Solche Väter gibt es nämlich auch, bedauerlicherweise.

Die Justizministerin möchte jetzt ein neues Obsorge­gesetz durchbringen, das, wie sie sagt, dazu dienen soll, allen Kindern das Recht auf beide Eltern zu sichern.

Wow! Wie wird sie das anstellen? Wie will sie desinteressierte Väter dazu bringen, sich für ihre Kinder zu interessieren? Was hat sie vor, um lieblosen Vätern ihre Lieblosigkeit auszutreiben? Welche gesetzlichen Maßnahmen werden verhindern, dass der Vater das wartende Kind vergeblich warten lässt? Leider: keine. Liebe kann man nicht erzwingen. Fürsorglichkeit kann man nicht per Gesetz verordnen. Zuwendung unter Strafandrohung ist nicht das Wahre. Oder? Na ja, nicht dann, wenn die Liebe vom getrennt lebenden Elternteil erzwungen werden soll.

Kinder hingegen kann man doch, bitte schön, dazu bringen, dass sie dem getrennt lebenden Elternteil zur Verfügung stehen, wenn der das Bedürfnis hat, sie zu sehen. Kinder müssen doch nicht ausgerechnet dann zu einer Geburtstagsparty gehen, wenn der getrennt lebende Elternteil einmal Zeit für sie hätte! Und falls sie keinen Bock haben, den Vater auf die Holzfachmesse zu begleiten, dann hat bestimmt ihre Mutter sie aufgehetzt. Deshalb ist es nur logisch, dass das geplante Obsorge­gesetz die Mütter (respektive den Elternteil, der dem Kind den Haushalt führt) in die Pflicht nehmen will. Sie sollen bestraft werden, wenn sie den Kontakt des Kindes mit dem getrennt lebenden Vater nicht fördern oder gar unterbinden.

Hm. Unterbindet eine Mutter bereits den Kontakt zum Vater, wenn sie beispielsweise dafür plädiert, dass er sein Besuchsrecht mit den Terminen des Kindes – vom Zahnarztbesuch bis zur Geburtstagsparty – abstimmt? Macht sie sich strafbar, wenn es ihr nicht gelingt, das Kind zur Vaterliebe anzuhalten, auch wenn der Vater Jahre braucht, bis er väterliches Interesse entwickelt?

Die Justizministerin im O-Ton zu den künftigen Möglichkeiten des unehelichen Vaters, einen Antrag auf gemeinsame Obsorge zu stellen: „Natürlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach ­etwas länger.“*

Ach, so ist das: Die Väter sollen entscheiden können, ob, wann und wie sie ihre Vaterrechte wahrnehmen? Die Mütter sollen verpflichtet sein, dem Vater die jederzeitige Ausübung seiner Vaterrechte zu ermöglichen? Und die Kinder? Wieso ist vom Recht des Kindes die Rede, wenn das Kind gar kein Recht auf väterliche Liebe, Fürsorge und Zuwendung hat, sondern lediglich abwarten muss, ob der Vater willens ist, es zu lieben und sich ihm zuzuwenden?

Das Kind, sagt die Justizministerin, habe eben einen Anspruch auf seinen Vater, auch wenn der erst nach Jahren den Wunsch äußere, die Erziehung des Kindes mitzubestimmen. Das ist Etikettenschwindel. Ein Anspruch, der nicht erhoben werden kann, solange der andere keinen Anspruch auf den angeblichen Anspruch geltend macht, ist keiner. Nicht die Ansprüche des Kindes, sondern die Ansprüche des getrennt lebenden Elternteils werden durch diese Regelung erfüllt. Wie sich das Kind fühlt, wenn plötzlich ein ihm wenig vertrauter Vater auftaucht und erzieherische Mitbestimmung einfordert, steht offenbar nicht zur Debatte.

Noch einmal: Jeder einigermaßen vernünftige Mensch wünscht sich liebevolle Beziehungen zwischen Kindern und Vätern. Dass es ein Besuchsrecht für Eltern gibt, aber kein Recht der Kinder darauf, besucht zu werden, sollte jedoch zu denken geben.

* In „dieStandard“ vom 25.2.2011.


elfriede.hammerl@profil.at

www.elfriedehammerl.com

12.3.2011 15:52
Seite bookmarken bei: ? Hilfe
pontram, 12. 05. '11 02:22
Wie üblich die bösen Väter
Es fällt leider auch einer Hammerl nichts besseres ein, als in den Chor über die nicht/spät interessierten Väter einzufallen. Fragt sich eigentlich irgendjemand, warum in fast allen Fällen die Frauen die Obsorge vor Gericht erstreiten und sich daneben darüber auslassen, wie schwer das Leben als Alleinerzieherin ist ? Für einen Vater, dem die Kinder entzogen wurden, ist die Situation jedenfalls so, dass er nur dann die Kinder bekommt, wenn die Mutter quasi kriminell ist; umgekehrt reicht es schon, wenn man nachweist, dass der Vater genügend verdient, um Unterhalt zu zahlen, und schon ist er die Kinder los. Die in Film und Fernsehen gezeigten alleinerziehenden Väter sind Wunschträume geschiedener Autoren und somit Ausdruck dessen, was für jeden Vater ein reiner Glücksfall wäre.
pontram, 12. 05. '11 02:31
Re: Wie üblich die bösen Väter
Hinter den Müttern steht seit einiger Zeit ein Instrumentarium, das jedwedem Gedanken auf Gleichberechtigung Hohn spricht. Solange unsere Gesellschaft die seelische und wirtschaftliche Devastierung, die über jedem Vater als Damoklesschwert im Falle einer Trennung schwebt, zuläßt und angesichts all jener, die angesichts ihrer verlorenen Träume und Zukunft das Handtuch werfen, aber auch angesichts all der Kinder, die lieber woanders als bei der Mami wären, mit den Schultern zuckt, solange wird sich daran nichts ändern, dass sich Familien beim Streit um die Vorhangfarbe auflösen.
Schade nur um die Kinder, die lernen, dass Papi zwar gross und stark und freißig ist, aber wenn Mami mit dem Finger schnippt, vor der Tür vergeblich wartet - egal, ob das Kind bei ihm sein will oder nicht.
karina77, 17. 03. '11 07:01
Andere Zeitung
Wie ich Ihnen gestern schon persönlich geschrieben, habe ich nocheinmal darüber geschlafen.
Eines nochdazu:
So einen Artikel hätte ich mir von einer Frauenzeitschrift, wie Woman oder Wienerin erwartet aber nicht von einer eigentlich sehr informativen Zeitung!!
Das hat nichts mit objektiven Journalismus zu tun.
Sequoiatrail, 13. 03. '11 07:37
Verschrobene Argumentation
Die Väter, die nach Jahren draufkommen, dass sie jetzt Obsorge ausüben wollen, sind genau gleich selten wie die Mütter, die von RichterInnen wegen Besuchsrechtsverweigerung bestraft werden. Ihre Argumentation weist Sie als Gesinnungstäterin aus und ist gleichzeitig der Versuch einen Glatzköpfigen an den Haaren herbeizuziehen.
Comment70, 12. 03. '11 22:38
Gleichberechtigte Elternschaft beginnt bei der Zeugung
Ich stimme Ihnen weitgehend zu, Frau Hammerl!

Jedoch gebe ich zu bedenken, dass gelebte Elternschaft nur dann in ein sinnvolles Verhältnis zum Kind gebracht werden kann, wenn über diese Einvernehmen erzielt wurde.
Es macht keinen Sinn über Kinderrechte, im Zusammenhang mit Besuchsrechten /-pflichten zu diskutieren, wenn die Kinder auf alleinigen Wunsch einer Frau hin geboren werden. Streng genommen erübrigen sich hier auch Alimentierungsansprüche.
zarina, 13. 03. '11 05:01
Re: Gleichberechtigte Elternschaft beginnt bei der Zeugung
wie kann eine frau schwanger werden, wenn der mann das ablehnt und dafür die verantwortung übernimmt indem er verhütet?
Comment70, 13. 03. '11 08:03
Re: Gleichberechtigte Elternschaft beginnt bei der Zeugung
Die Frage lautet: „Wie kann eine Frau Schwanger werden?“ - ohne vorgegebene Antwort!

Antworten: Im Falle einvernehmlicher Kontakte, indem sie ihm die Übernahme der Verhütung zusagt und ihn hintergeht, oder im Anschluss an die Vereinbarung zur Übernahme zwar ungewollt schwanger wird, sich dann aber zugunsten des Kindes allein entscheidet, oder seine Verhütung versagt und sie sich was drauf pfeift.

Diese Antworten schmecken vielen Protagonistinnen aus der „Mein Bauch, mein Kind“-Fraktion nicht, deshalb der Versuch diese Antworten mittels obiger Frage auszuschließen. Netter Versuch, hat diesmal nur nicht funktioniert.