Christian Rainer
Gerechtigkeit für Elsner

Rechtsprechung ist keine exakte Wissenschaft. Aber darf’s so danebengehen?

Wenn Helmut Elsner in seinem Leben etwas Gutes getan hat, dann ist es Folgendes: Jetzt begreift auch der letzte Österreicher, dass die Justiz nicht nur fehlbar ist, sondern dass man ihr von vornherein misstrauen muss. War das Bild der Rechtsprechung für den obrigkeitshörigen Bürger über lange Zeit tatsächlich irgendwie geprägt von der Vorstellung, es gebe eine penibel abwägende Justitia, die sich sogar die Augen verbindet, um ihre Objektivität nur ja nicht vom Ansehen einer Person beeinträchtigen zu lassen, dann hat sich das gehörig gewandelt: In der Nach-Elsner-Ära (und der Nach-Libro- und Mitten-in-Grasser-Epoche) dürfen wir uns statt der jungfräulichen Römerin getrost einen würfelnden Gott vorstellen, in vielen Fällen mit gezinkten Würfeln ausgestattet.

Die Rechtsprechung ist den Nimbus der exakten Wissenschaft losgeworden. Richter und das gesamte angrenzende Personal sind Menschen, und das nicht immer die besten. (Der göttliche Hauch bleibt somit den Ärzten vorbehalten, was eine ähnlich verbesserungswürdige Vorstellung ist.)

Keine Missverständnisse! Die eben geschriebenen
Zeilen sollen nicht andeuten,dass man Herrn Elsner für unschuldig
und für zu Unrecht rechtskräftigverurteilt halten soll, dass seine nun erfolgte Freilassung fünf Jahre zu spät und aus den falschen
Gründen, nämlich gesundheitlichen, erfolgt sei. Der Mann hat genug Dreck am Stecken und daher eine Verurteilung verdient. Aber viel weiter darf die Zustimmung zu dem, was dem ehemaligen Bawag-Generaldirektor unter dem Titel Rechtsprechung widerfahren ist, auch schon nicht mehr gehen.

Die freundlichste Beurteilung dieser Vorgänge ist folgende: Es liegt im Wesen der Rechtsprechung, dass nicht für jeden von Millionen möglichen Sachverhalten ein gesetzlicher Tatbestand geschaffen werden kann. Daher gibt es zwingend die freie Beweiswürdigung, Ermessensentscheidungen und – im Strafrecht – breite Strafrahmen. So etwas wie ein exakt und ausschließlich richtiges Urteil ist also unmöglich. Auch die folgende Feststellung fällt noch in einen Bereich, in dem die Justiz ihre Hände in Unschuld waschen darf: Die genannten Strafrahmen entsprechen kaum dem gesellschaftlichen Konsens. Eigentumsdelikte werden in Österreich im Vergleich zu Straftaten gegen Leib und Leben zu streng geahndet.

Jedenfalls darf man hoffen, dass sich keine zustimmende Mehrheit in der Bevölkerung dafür findet, dass Elsner mit zehn Jahren genau jenes Urteil ausgefasst hatte, das als Maximalstrafe für Vergewaltigung vorgesehen ist (Minimalstrafe sechs Jahre). Wo ist der Gesetzgeber, wo die Ministerin, die das ändern?

An diesem Punkt endet allerdings die objektive Problematik des heimischen Rechtswesens. Hier beginnen die subjektiven Momente des konkreten Falls. So erscheint es fragwürdig, ob die (OGH-)Entscheidung gerecht war, mit der Elsner die Höchststrafe aufgebrummt wurde (in der Addition zweier Prozesse). Formal geht das wegen der Höhe des Schadens in Ordnung, genauso gut hätte aber – schon früher im Prozess – die Verteidigungslinie beachtet werden können, wonach Elsner bloß Spekulationsgeschäfte veranlasst hatte. Hat sich da jemand durch besondere Strenge profiliert?

Schlimmer steht es freilich um das Thema Untersuchungshaft: fast vier von insgesamt viereinhalb Jahren in U-Haft? Da wollte man offensichtlich, wie Manfred Seeh in der „Presse“ schreibt, „den in Ungnade gefallenen Banker vorab einen Teil der zu erwartenden Strafe absitzen lassen“. Was rechtswidrig ist – zumal die Begründung für die Untersuchungshaft von vornherein hanebüchen war: Fluchtgefahr unter Vortäuschung einer Krankheit. Wie wenig die Krankheit vorgetäuscht war, hat letztlich die Haftunfähigkeit bewiesen.

Aber offensichtlich wagte niemand, der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung entgegenzutreten. (Dass sich umgekehrt auch niemand um den wechselnden Verbleib von Wolfgang Flöttl und dessen – angeblich verloren gegangene – Dokumentation der Karibikgeschäfte kümmern wollte, beweist erst recht die Unzulänglichkeit des ganzen Verfahrens.)

Womit man endgültig beim Kern des Falls angelangt ist: Claudia Bandion-Ortner. Die Richterin im spektakulärsten Strafverfahren des vergangenen Jahrzehnts zur Justizministerin zu machen – und das noch vor Urteilsausfertigung – kam einer Beugung des Rechtsstaats nahe (zum Beispiel darin manifest, dass die Ministerin, wäre sie im Amt geblieben, per Weisung an die Staatsanwaltschaft über die weitere Entwicklung ihres ursprünglich eigenen Verfahrens hätte entscheiden müssen). Dem nicht genug: Dass dann auch noch der Staatsanwalt in diesem Verfahren zu Bandion-Ortners Kabinettschef im Ministerium avancierte, war eine Verspottung des solcherart bereits gebeugten Staats.

Der Fall Elsner: ein überaus unappetitliches Gebräu aus persönlichen Motiven von Richtern und Staatsanwälten, aus Interessenlagen von Politikern und Konzernen – ein Schaubild von typisch österreichischen Handlungsläufen. Gerechtigkeit sieht anders aus.

christian.rainer@profil.at

9.7.2011 15:12
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ewoewo, 11. 07. '11 13:56
Überfit
Der Spiegel waehlt wenigstens eine freundliche Sprache, aber das Schicksal der Opfer zu ignorieren und auch noch im Strizzi Ton das korrigieren, was taeglich so passiert steht dem profil nicht an. Vielmehr ist herauszuarbeiten warum willige Nazistaaten wie Oesterreich eine korrupte Justiz noetig haben und zwar bitter noetig. Es kann ja nicht sein, dass das Profil immer bei der Erklaerung abbricht. Die Erklaerung kann ja nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft kein Geld habe. Es kann auch nicht sein, dass man Unterwerfung und Faelschung als Beugung bezeichnet und beidhaendig einsteckt und dann zuwartete bis sich die Meinungslage dreht. Da gibt es ja auf youtube bessere Begruendungen.
ewoewo, 11. 07. '11 14:02
Antwort
Ich werde Ihnen antworten:
Es ist so, dass das verspielte Geld dem Staat gehoerte aber auf die Beamten mit gewissen Privilegien anlegten als da waeren: Konditionen, Anonymitaet. Das ist es was geheim gehalten werden soll. Es kann daher keinerlei staatliche Stelle ein Urteil faellen, weil diese Personen das Urteil sind (Geld=Leben, nicht oder).
ewoewo, 11. 07. '11 14:04
Re: Überfit
Frage:Warum schreiben Sie auf statt auch?
Antwort: Beide Worte sind zulaessig und passen, es ist aber darauf hinzuweisen, dass die deutsche Sprache gewisse Grenzen des Ausdrucks aufzeigt, der Tatbestand kann daher nicht gesprochen werden.
ewoewo, 11. 07. '11 14:08
Antwort
Sie meinen also, dass Elsners Krankheit verschleiern soll, wer noch aller daran krank geworden ist?
Nein: Elsners Krankheit ist der Zweck dies zu verschleiern.
ewoewo, 11. 07. '11 14:12
Re: Überfit
Erkennen Sie die grundsaetzliche Kreise des Terrors?
Er besteht darin, dass es gar kein vollstaendiges politisches Spektrum in Oesterreich gibt, weil der Abtausch ueber Generationen nur funktionieren kann, wenn ein Teil ausgeblendet bleibt, der sich dann wenn das Ende der Interventionen da ist ruckartig auf die Buehne tritt.

Deshalb kann man Missbrauch in reichen Schulen als kontituitiv fuer den Staat ansehen. Wobei heweils einige Generationen verschwinden, in die Pension. Koennen wir nun mehr profil Artikel Online haben?
chaneu, 11. 07. '11 12:24
politisch motiviertes schlachtfest
eindeutiger gehts wohl nimma. elsner - ein wirtschaftskrimineller - wird als angeklagt und verurteilt. böhmdorfer, und seine nachfolger haben ganze arbeit geleistet.

die retourkutsche, von meinl über grasser und kulterer - lässt nicht lange auf sich warten. allerdings verfahrensverschleppungen bis zum abwinken, da seit böhmdorfer immer rechte justizminister....

tatsache ist, auch wenn die o.g. verurteilt würden, dann sicher nicht wegen einer nachvollziehbaren beweisführung, sondern immer nur aus politischen gründen.

jahrelang hat es keine notwendigkeit gegeben da offenbar jeder ausreichend geschmiert wurde. die rechten haben dann begonnen den sozialstaat als ganzes und die linken politiker im einzelnen zu demontieren....

nun ist krieg angesagt
wiskis, 09. 07. '11 19:05
Gerechtigkeit stelle ich mir anders vor
Ich finde die Verurteilung, das Strafausmaß, die Untersuchungshaft, die Auslieferung aus Frankreich den Taten und wie auch das Revisionsverfahren gezeigt hat sachlich gerechtfertigt. In Ordnung ist auch, dass Hr. Elsner einer ausreichenden medizinischen Behandlung zugeführt wird.

Völlig unpassend ist, dass Hr. Elsner nun Auslandsreisen absolvieren kann. Urlaub und Haft sollten doch deutliche Unterschiede aufweisen. Zugang zu Fachärzten JA, vielleicht auch noch "Heimschläfergenehmigung" in der Haft, Auslandsreisen NEIN. Die Gleichheit vor dem Gestz ist hier nicht mehr gewahrt.

PROFIL würde es besser anstehen, sich den Gründen zuzuwenden, warum Hr. Elsner plötzlich freikommt, nachdem er Jahre hindurch trotz wiederholter Anträge auf Enthaftung in Haft bleiben musste.
heinzleh, 01. 08. '11 16:50
Re: Gerechtigkeit stelle ich mir anders vor
Der Grund war ein bösartiger Richter.Für mich glaubhaft dargestellt im Buch von Frau Elsner.
bisamberg, 09. 07. '11 17:59
Seine Strafe hat er aber verdient
Es wundert mich, dass sie sich auch auf das Niveau und die Argumentation der Kronen Zeitung begeben.
Herr Elsner ist und bleibt ein Verbrecher. Die Fluchtgefahr bestand sicherlich und wird sich jetzt auch bewahrheiten, denn dieser "Herr" wird seinen Lebensabend in Südfrankreich beim Golfspielen verbringen.
Richtig ist jedoch, dass seine Kumpanen Flöttel und Konsorten, aber vorallem der Ex-ÖGB Boss Verzetnitsch, ebenfalls für einige Jahre in den Knast gehören würden.
Mardi, 09. 07. '11 21:05
Re: Seine Strafe hat er aber verdient
Ja, die Frage warum Verzetnitsch so ungeschoren blieb, gipfelt in Gesprächen immer in "was weiß er alles?" - zu ergänzen: wer da Nutzniesser war. Und was ist dann noch mit Tumpel, dessen Gattin einen mehr als kritischen OeNB Bericht schubladisierte, sodass er von der AR Position zurücktreten konnte, ehe der Skandal losbrach. Die Unschuldsvermutung gilt natürlich, aber der Justiz und ihrer Glaubwürdigkeit würde es besser anstehen, die Unschuld wäre erwiesen - davon ist man aber weit entfernt.