Besonderheiten und Ungereimtheiten
- Bei Karl-Heinz Grasser und seiner Frau wurden 2009 Steuerprüfungen abgedreht
·Das Münchhausen-Syndrom
Politik. Täuschen und tarnen: wie Politiker sich die Wahrheit zurechtbiegen
·Karl-Heinz Grasser
Affäre. C-Quadrat zahlt Grasser für 2010 insgesamt 150.000 Euro
Im Jahr 2009 wurden bereits angesetzte Steuerprüfungen bei einer Gesellschaft von Karl-Heinz Grasser und bei dessen Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser kurzerhand abgeblasen ausgerechnet von jener Finanzbeamtin, die auch Grassers Stiftungskonstruktion absegnete.
Das Jahr 2007 war für Fiona Pacifico Griffini-Grasser ein turbulentes: Im September kam ihr erstes gemeinsames Kind mit Karl-Heinz Grasser zur Welt, wenige Wochen danach heiratete Mutter Marina Giori ihren Lebensgefährten Adalbert Lhota und beruflich überschlugen sich die Ereignisse förmlich. Im Februar präsentierte sie eine Modekollektion in Mailand, im Juni ihr eigenes Yachtdesign in Venedig und im November Möbelkreationen bei einer Luxusmesse in Wien. Ganz nebenbei veröffentlichte sie unter dem Titel Fionas Welt eine wöchentliche Kolumne im Magazin News.
Möglicherweise hatten die vielen Geschäfte Fiona Pacifico Griffini-Grasser stattliche Honorare eingebracht. Jedenfalls aber weckten sie das Interesse der Steuerbehörden.
Wie aus profil vorliegenden Unterlagen hervorgeht, war bei der Ehefrau des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt geplant. Unter höchst seltsamen Umständen wechselte der Akt vom zuständigen Finanzamt Kitzbühel nach Wien zu einer Sachbearbeiterin mit Naheverhältnis zu KHG. Die Folge: Die Prüfung wurde abgesagt, der Akt verschwand in der Versenkung. Dieselbe Finanzbeamtin soll beinahe zeitgleich eine Prüfung von Grassers Gesellschaft Valuecreation unterbunden und dessen Stiftungsgeflecht eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung aus¬gestellt haben. In die waghalsige Kons¬truktion rund um zwei liechtensteinische Privatstiftungen dürfte nach profil-Recherchen deutlich mehr Geld geflossen sein als bisher angenommen.
Fiona Pacifico Griffini-Grasser kommt viel herum. Die Sommermonate verbringt der Society-Aushang der vermögenden Kristalldynastie Swarovski gerne in Capri, dazu bewohnt sie eine Dachgeschoßwohnung in bester Wiener Innenstadtlage und ein Refugium in Kitzbühel. Interessant war für die österreichischen Steuerbehörden indes nur ihr Wohnsitz im Tiroler Nobelort. Bis zum Jahr 2009. Zu diesem Zeitpunkt wollte die Finanz im Rahmen einer Betriebsprüfung nämlich die steuerliche Gebarung von Fiona Pacifico Griffini-Grasser überprüfen, konkret ging es um das Geschäftsjahr 2007. Dies geht aus einem mit 31. Jänner 2011 datierten Schreiben eines Fahnders der Großbetriebsprüfung im Finanzministerium an die Staatsanwaltschaft Wien hervor. Im Zuge der Aktenvorbereitung zum Fall KHG bin ich auf folgende Besonderheiten und Ungereimtheiten gestoßen, so der Beamte, der in der Folge Karl-Heinz Grasser mit KHG und Fiona Pacifico Griffini-Grasser mit FPGG abkürzt. Die Zuständigkeit für den Steuerakt FPGG ist im Jahr 2009 während einer Betriebsprüfung angeblich durch einen Wohnsitzwechsel der FPGG vom Finanzamt Kitzbühel/Lienz an das Finanzamt Wien 1/23 übergegangen, heißt es da.
Eine Betriebsprüfung ist eine scheußliche Sache. Gleichermaßen spezialisierte wie humorlose Finanzbeamte überprüfen akribisch Abrechnungen, Kontoeingänge und Abschreibposten. Selbst wer sich nichts zuschulden hat kommen lassen, muss als Resultat einer derart vertieften Überprüfung mit einer Steuernachzahlung rechnen. Bei gröberen Ungereimtheiten drohen ein Finanzstrafverfahren und möglicherweise eine Geldstrafe.
Wie gut für Fiona, dass es dazu erst gar nicht kam: Die Großbetriebsprüfung hatte bereits einen Prüfungsauftrag für eine Betriebsprüfung, nach dem Wechsel der Zuständigkeit zum FA 1/23 erfolgten aber keine Prüfungshandlungen mehr, heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Und weiter: Der Akt wurde vom Finanzamt 1/23 angefordert, die Betriebsprüfung gilt bei uns in der EDV als widerrufen.
Erstaunlich. Eine bereits beschlossene und eingeleitete Großbetriebsprüfung für das Geschäftsjahr 2007 wurde plötzlich einfach abgesagt. Wer hatte die Einstellung des Verfahrens angeordnet und warum? Nach Angaben von Kollegen aus Innsbruck gab es eine Besprechung in Wien bei der Fachvorständin des FA 1/23 Mag. Anneliese K., welche keine Prüfung mehr anordnete, schreibt der Beamte der Großbetriebsprüfung. Es kommt noch besser: Letzte Woche wollte ich mir durch einen Kollegen diesen Akt ausheben lassen. Der Akt ist ohne Anlegung eines Ersatzakts bei der Fachvorständin, welche eine Studienkollegin und sehr gute Bekannte von KHG sein soll. Dies ist ungewöhnlich und entspricht nicht unseren internen Vorschriften, so der Steuerfahnder. Und weiter: Aus Sicht der bisher mit dem Fall befassten Personen ist die Vorgangsweise und die Ablauforganisation der Mag. Anneliese K. als höchst bedenklich einzustufen. Ich ersuche Sie, den Steuerakt der FPGG zu beschlagnahmen und Mag. Anneliese K. in der Sache zu befragen.
Entspricht die Schilderung des Finanzbeamten den Tatsachen, dann hat eine Vertraute des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser möglicherweise ihre Position als Finanzbeamtin dazu genutzt, Grassers Ehefrau ein unliebsames Steuerverfahren zu ersparen. Das wäre glatter Amtsmissbrauch. Vielleicht sogar in mehreren Fällen innerhalb kürzester Zeit. Denn auch der Ex-Finanzminister genoss offenbar eine Sonderbehandlung. Bei der Valuecreation GmbH (Geschäftsführer und 100%-Gesellschafter ist KHG) wurde am selben Tag der Aktenübernahme des Akts der FPGG aus Kitzbühel durch das FA 1/23 eine Umsatzsteuerprüfung widerrufen, heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. In anderen Worten: Sowohl bei einer Gesellschaft von Karl-Heinz Grasser als auch bei dessen Frau werden von ein und demselben Finanzamt Steuerprüfungen abgeblasen. Und genau in diesem Amt ist eine Bekannte von Grasser Fachvorständin. Damit nicht genug: Wie bereits vor einiger Zeit publik wurde, hat ebenjene Finanzbeamtin nämlich noch eine weitere Amtshandlung zugunsten von KHG durchgeführt. Grasser hatte Millionenbeträge nach seinen Angaben Einkünfte aus seiner Beschäftigung bei Meinl International Power über Gesellschaften in Zypern und den Virgin ¬Islands auf Konten von Privatstiftungen in Liechtenstein verbracht. Ohne dafür Steuern in Österreich zu zahlen. Im Jahr 2009 just zu dem Zeitpunkt, als bekannt wurde, dass Grassers Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger bei der Buwog-Privatisierung Millionen-Provisionen eingestreift hatten meldete der ehemalige Finanzminister diese waghalsige Konstruktion beim Finanzamt. Genauer gesagt bei Anneliese K. vom Finanzamt Wien 1/23. Er erhielt von dieser die Bestätigung der steuerlichen Unbedenklichkeit.
Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren ermitteln Staatsanwaltschaft Wien und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa Buwog. In dem Verfahren wird Karl-Heinz Grasser als Beschuldigter geführt. Die Kriminalisten der Soko Cons¬tantia sind zu dem Schluss gelangt, dass auch der als Finanzminister für die Buwog-Privatisierung zuständige Grasser Teile der Buwog-Provisionen eingestreift hat, was dieser bestreitet.
Mittlerweile sehen auch die Finanzbehörden den Fall rund um die Offshore-Abwicklung der Meinl-Gage in einem etwas anderen Licht als weiland Anneliese K. Von Unbedenklichkeit ist nun nicht mehr die Rede, ein Finanzstrafverfahren gegen Grasser wurde eingeleitet. Anneliese K. wurde beurlaubt. Um Unvereinbarkeiten oder Voreingenommenheit zu vermeiden ist das Verfahren an das Finanzamt 9/18/19/Klosterneuburg abgegeben worden. In einem profil vorliegenden Zwischenbericht dieser Behörde heißt es: Es besteht der begründete Verdacht, dass der Beschuldigte (Karl-Heinz Grasser, Anm.) vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung
für die Jahre ab 2003 bewirkt hat. Offenbar dürfte der Betrag, den Grasser ins steuerlich begünstigte Ausland transferieren hat lassen, weit höher sein als bisher angenommen. Der Beschuldigte ist Alleinbegünstigter zweier Stiftungen in Liechtenstein, die miteinander direkt und über durchwegs ebenfalls in Steueroasen angesiedelte juristische Personen in unmittelbarer Beziehung stehen. Die beiden Stiftungen beinhalten ein Vermögen in Höhe von mindestens 9,28 Mio. Euro, heißt es in dem Zwischenbericht. Davon dürfte nach Auffassung der ¬Finanzbeamten nur ein Teil an die Grasser-Gesellschaft Valuecreation geflossen und damit in Österreich versteuert worden sein. Der fehlende Betrag von rund 4,9 Mio. Euro muss sich aber noch in den Stiftungen befinden, da der Beschuldigte selbst im Zuge seiner Einvernahme eine Erklärung vorgelegt hat, in der die Stiftungsvorstände bestätigen, dass alles Geld in den Stiftungen nur aus Erträgen für Tätigkeiten bei der Meinl-Gruppe stammt. Daher kann kein bereits versteuertes Geld von Dritten in die Stiftungen geflossen sein, so die Finanzbeamten.
9,28 Millionen Euro nur aus Erträgen für Tätigkeiten bei der Meinl-Gruppe. Eine sagenhafte Summe, wenn man bedenkt, dass Grasser gerade einmal 18 Monate lang in der Managementgesellschaft des eher mau performenden Fonds Meinl International Power tätig war. Das wäre ein Monatslohn von einer halben Million Euro. Ich kann diesen Betrag weder bestätigen noch dementieren. Fakt ist, dass mein Mandant sich sein Geld bei Meinl redlich verdient hat, so Grassers Anwalt Manfred Ainedter auf profil-Anfrage. Auch Interventionen seines Mandanten bei Anneliese K. könne er ausschließen. Ainedter ist derzeit ein viel beschäftigter Mann, schließlich ist die Liste der Vorwürfe gegen Karl-Heinz Grasser umfangreich.
Aber KHG ist nicht nur Ermittlungsgegenstand. Er beschäftigt seine Anwälte auch mit Klagen, unter anderem gegen die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser. Diese hatte Anfang dieses Jahres behauptet, über Informationen zu verfügen, wonach Grasser die Familie seiner Frau vor unliebsamen Steuerprüfungen geschützt hätte. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte damals noch gemeint: Die Fantasie der Grünen scheint keine Grenzen zu kennen.
Konten und Verbindungen
Wie die Buwog-Provision laut Erkenntnissen der Soko Constantia verteilt worden ist.
Karl-Heinz Grasser unterhält rege Verbindungen nach Liechtenstein. Der ehemalige Finanzminis¬ter ist Begünstigter zweier in Vaduz domizilierter Privatstiftungen mit den klangvollen Namen Waterland und Silverland. Das Vermögen der Stiftungen wird von den österreichischen Finanzbehörden auf mehr als neun Millionen Euro geschätzt. Möglicherweise sind die Verbindungen von KHG in das Fürstentum weit umfangreicher, als Grasser zugeben möchte. Über 700.000 Euro aus einem Geschäft mit Tilo Berlin im Rahmen der Übernahme der Hypo Alpe-Adria landeten auf einem Liechtensteiner Konto. Laut KHG ist das Geld seiner Schwiegermutter zuzurechnen. Die Ermittler der Soko Cons¬tantia bezweifeln diese Version. Und auch im Rahmen der Privatisierung von rund 60.000 Bundeswohnungen (Buwog) im Jahr 2004 sind Millionenbeträge nach Vaduz geflossen. Grassers Trauzeuge Walter Meischberger und der PR-Berater Peter Hochegger versorgten ein Konsortium rund um die Immofinanz im Rahmen des Bieterprozesses mit Insiderinformationen. Meischberger und Hochegger verrieten dem damaligen Immofinanz-Vorstand Karl Petrikovics das Konkurrenzgebot von 960 Millionen Euro. Die Immofinanz bot eine Million mehr und erhielt den Zuschlag. Für den heißen Tipp wurden die Amigos mit einer Provision in Höhe von 9,6 Millionen Euro ¬belohnt, die über eine zypriotische Briefkastengesellschaft abgewickelt wurden. Hocheggers Anteil waren rund zwei Millionen Euro. Der Rest wurde auf drei ¬Konten der Hypo Investment Bank AG in Liechtenstein transferiert. Walter Meischberger behauptet bis heute, alle drei Konten wären ihm zuzurechnen. Die Ermittler der ¬Sonderkommission Constantia ¬hegen einen anderen Verdacht. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass das ¬Konto Karin Ernst Karl Plech, das Konto Natalie sowie dessen Nachfolgekonto Nati Walter Meischberger und das Konto 15444 Karl-Heinz Grasser wirtschaftlich zu¬zurechnen ist, heißt es in einem Zwischenbericht an die Staatsanwaltschaft Wien vom
4. April 2011. Grasser wird von den Ermittlern auch ein Konto bei der Treuhand¬gesellschaft Mandarin Group zugerechnet. Auf dieses Konto wurden unter anderem MIP-Aktien von den Konten ,Natalie, ,Nati und ,15444 sowie ein Geldbetrag in Höhe von EUR 500.000 vom Konto ,15444 der HIB übertragen, so die Beamten der Sonderkommission.
Der Immobilienmakler und Grasser-Freund Ernst Karl Plech war zum Zeitpunkt der Privatisierung Mitglied des Buwog-Aufsichtsrats. Auch er soll laut den ermittelnden Beamten einen Anteil an der Buwog-Provision kassiert haben. ¬Diese Theorie wird auch durch Unterlagen der Hypo Liechtenstein bekräftigt: Als Kontoinhaber (des Kontos Karin, Anm.) und alleine zeichnungsberechtigt wurde zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung Ernst Plech eingetragen, heißt es im Bericht der ¬Sonderkommission. Sowohl gegen Plech als auch Grasser wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Beide bestreiten, an der Buwog-Provision verdient zu haben.

























