Christian RainerWar´s das?

Es wird eine Anklage geben – wenn nicht gegen seine Schwiegermutter,
dann gegen Karl-Heinz Grasser.

Mit der Geschichte von Michael Nikbakhsh und Ulla Schmid im profil 12/06 bekommt die Causa Grasser eine andere Qualität. Dieser Satz wurde in den vergangenen Jahren von vielen Journalisten bei vielen Gelegenheiten zu Papier gebracht. Ich selbst habe mehrfach geäußert, dass ich eine Anklage gegen Karl-Heinz Grasser für unwahrscheinlich halte. Meine Vermutung bis dato: Grasser mag zwar Entscheidungen zugunsten seiner Freunde getroffen haben (ja, ja, es gilt die Unschuldsvermutung), aber er wird nicht so blöd gewesen sein, selbst zu kassieren oder auch nur entsprechende Abmachungen zu treffen. Vielmehr könnte er ganz allgemein auf Geschäfte oder Zuwendungen unter anderem Titel in der Zukunft gehofft und diese Hoffnung allenfalls auf stillschweigendes Einverständnis gebaut haben.

So funktionieren unsaubere Geschäfte unter Freunden nämlich in der Regel: keine konkreten Abmachungen, keine zeitnahen Geldflüsse und schon gar nichts Schriftliches. Damit kann in einem allfälligen Verfahren vor Gericht wenig passieren: Mangels manifesten Sachverhalts sind keine falschen Zeugenaussagen nötig, und ein Kausalzusammenhang zwischen Verhalten damals und Geschäften später ist mit der erforderlichen Sicherheit nicht zu konstruieren.
Aber jetzt?

Jetzt sieht die Sache folgendermaßen aus: Es gibt eine schriftlich dokumentierte Aussage von Grasser vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft im September 2010. Die liest sich so: „Mag. Grasser erklärte …, er sei Treugeber der Ferint AG bzw. Treuhänder für seine Schwiegermutter Marina Giori-Lhota gewesen.“ Und er habe 500.000 Euro in drei Tranchen von Frau Giori-Lhota „zur Veranlagung übernommen“. Dieses Geld wurde von ihm einem Treuhänder „in Zürich übergeben, welcher das Geld am Konto der Ferint AG einbezahlt habe“. Aber es gibt auch einen Brief eben jener Frau Giori-Lhota an das Finanzamt Innsbruck vom 18. November 2011, der mit diesem Satz beginnt: „Vorweg ist festzuhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt ,wirtschaftlich Berechtigte‘ des auf die Ferint AG lautenden Depots Nr. 49214-09 bei der Meinl Bank AG war.“

Darüber hinaus legte Grasser 2010 bei seiner Einvernahme ein Formular vor, wonach Giori-Lhota die „wirtschaftlich Berechtigte“ des Ferint-Depots sei. Diese schreibt aber nun: „Das mir von Ihnen (das Finanzamt, Anm.) vorgelegte Formular über die ,Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten‘ durch die Meinl Bank AG … wurde ohne mein Zutun erstellt.“
Die direkte Gegenüberstellung dieser Aussagen zeigt: Es können nicht jeweils beide Behauptungen stimmen, jeweils eine von beiden muss unrichtig sein, Grasser oder seine Schwiegermutter muss die Unwahrheit sagen. Es kann nicht zugleich sein, dass Giori-Lhota dem Schwiegersohn ihr Geld zur Veranlagung übergeben hat (so Grasser), dieses Geld aber nicht ihres war, als es auf dem Meinl-Konto eingezahlt wurde (so Giori-­Lhota). Es kann ebenso wenig zugleich sein, dass die Schwiegermutter wirtschaftlich Berechtigte des Kontos war (so Grasser), aber sie nicht wirtschaftlich Berechtigte war (so Giori-Lhota).

Ein Missverständnis? Wie sollte das zustande gekommen sein?
Vielmehr existieren zwei Möglichkeiten: Entweder Grasser lügt, weil er verschleiern will, dass er sein eigenes Geld eingezahlt hat. Warum hätte er das getan? Um einerseits die Herkunft des Geldes zu verschleiern, die ja in Provisionen aus der Buwog-Privatisierung vermutet wird, und um andererseits ein Investment des Finanzministers in die Hypo Alpe-Adria zu verheimlichen. Oder Giori-Lhota lügt. Warum täte sie das? Allenfalls um ein Steuerverfahren abzuwenden, falls ein späterer Gewinn aus dem Investment nicht versteuert wurde.
Variante zwei ist angesichts der Vermögensverhältnisse im Swarovski-Clan nicht übermäßig wahrscheinlich. Das finden auch die Ermittler, die Grassers Aussagen laut den profil-Recherchen für „äußerst unglaubwürdig“ halten.

Was also unterscheidet diese Wendung im Fall Grasser von allem zuvor Gewesenen? Das: Bisher lagen bloß Indizien vor, die auf Unregelmäßigkeiten schließen ließen, etwa die statistisch unwahrscheinlich knappe Differenz bei den Angeboten für die Buwog sowie die Provisionszahlungen des Buwog-Käufers an Freunde des Finanzministers. Nun aber gibt es Fakten: konträre Aussagen von Grasser und seiner Schwiegermutter in einem entscheidenden Punkt der Untersuchungen.
Das erinnert frappant an den Fall eines anderen Finanzministers. Hannes Androsch wurde rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt, weil er die Herkunft seines Vermögens nicht erklären konnte. Er nannte als Geldgeber einen Wahlonkel – nachdem er zunächst seinen Schwiegervater vorgeschoben hatte.

christian.rainer@profil.at

4.2.2012 14:56
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Sequoiatrail, 05. 02. '12 09:41
No, na, ned
Wenn der Herr Rainer der ursprünglichen Aussage, dass es sich um Geld der Schwiemu gehandelt hat, geglaubt hat, dann ist das sein gutes Recht, belegt aber nur, dass Logik nicht seine ausgeprägteste Fähigkeit darstellt. Der wesentlich logischere Gedanke schon damals war: Wieso soll eine ziemlich reiche Schwiemu dem Karlheinzi eine halbe Million Cash in die Pfoten drücken, wenn sie seine professionelle Anlagefähigkeit testen will? "Normale, reiche Menschen sagen einfach: Karlheinzi, sag mir fünf Anlagen, die sich in den nächsten 6 Monaten entsprechend entwickeln." Die Anklage wird kommen und sie wird hieb- und stichfest sein.
bisamberg, 04. 02. '12 20:50
so etwas schadet doch in Österreich nicht
Der heutige "Industrielle" ist anscheinend hochgeachtet bei den Medien (inkl.ORF).
Ich fürchte nur, dass eine Verurteilung Grasser`s genau solange dauern wird , wie bei seinem "Vorbild" Androsch.
So ist`s halt in Österreich !
wpkatz, 04. 02. '12 19:45
na ja
und hat es dem besagten Finanzminister letztlich geschadet? Der geistert immer noch ständig als Pundit zu fast allem im ORF herum.
angnaria, 08. 02. '12 17:33
Re: na ja
Da gibt es schon einen Unterschied: Der damalige Finanzminister wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt, aber in der Causa BUWOG geht es mutmaßlich um schweren gewerbsmäßigen Betrug. Da liegen im Strafmass bis zu 10 Jahre dazwischen.