Die Heimatfront

IS-Kämpfer aus Österreich: Die Probleme des Rechtsstaates mit den Dschihadisten

Terror. Die Probleme des Rechtsstaates mit den Dschihadisten

Drucken

Schriftgröße

Sie treiben wehrlose Gefangene in Syrien und dem Irak zu Massengräbern und exekutieren sie mit Maschinengewehren. Sie enthaupten westliche Geiseln mit Messern. Sie metzeln Andersgläubige, die sich nicht unterwerfen wollen, zu hunderten nieder. Die Angehörigen der islamistischen Terrormiliz IS (Islamischer Staat) morden, brandschatzen und zerstören vor laufender Kamera, um sich so mit ihren Untaten zu brüsten - auf YouTube, Facebook, Twitter und anderen sozialen Netzwerken.

Und sie haben ungezählte Anhänger im Ausland: Viele davon in Europa, auch in Österreich. Manchen dieser Sympathisanten genügt es, ihren Idolen via Internet zuzujubeln. Andere machen sich selbst auf den Weg, um Anschluss an die Ultra-Radikalen zu finden und in ihrem "Heiligen Krieg“ mitzukämpfen.

"Nach dem Verhör wird geschlachtet"
Für besonderes Entsetzen sorgte zuletzt der Fall des tunesisch-stämmigen Österreichers Firas H.: "Wie schön ist das Gefühl beim Einschlafen wenn du weißt das unter dir im Keller 45 Gefangene Soldaten des Assad Regimes sind die nur darauf warten dass ihnen eine Messer an den Hals gedrückt wird“, postete der junge Dschihadist, der sich anscheinend dem IS angeschlossen hat, kürzlich auf Facebook: "Nach dem Verhör wird insha’Allah geschlachtet.“

Die westliche Gesellschaft reagiert mit Abscheu, aber auch Angst. Beides ist verständlich: Die Art und Weise, wie der IS Brutalität exekutiert und inszeniert, übertrifft alles bislang Gesehene. Und die Gefahr, dass europäische Gefolgsleute der Terrormiliz irgendwann auch hier zuschlagen, ist nicht von der Hand zu weisen.

Politik und Exekutive sind unter Zugzwang. Nicht nur, dass sie alles tun müssen, um mögliche zukünftige Attentate zu verhindern - sie müssen auch signalisieren, dass sie bereits jetzt erfolgreiche Terrorbekämpfung betreiben. Einerseits, um der Öffentlichkeit Schlagkraft zu beweisen, andererseits auch aus Gründen der Generalprävention: Vielleicht, so der Hintergedanke, lässt sich durch die einschüchternde Wirkung der Strafverfolgungsmaßnahmen ja der eine oder andere Irr- weg in den Dschihad verhindern.

Maßnahmenpakete und Gesetzesvorhaben
Und deshalb präsentieren Regierungen und Innenminister in ganz Europa derzeit immer neue Maßnahmenpakete und Gesetzesvorhaben, mit denen verhindert werden soll, dass sich radikalisierte Muslime dem IS und anderen militanten Islamistengruppierungen im Nahen Osten anschließen. Gleichzeitig melden Polizeibehörden einen Schlag gegen die Dschihadistenszene nach dem anderen.

Das sieht gut aus und signalisiert Aktivität, Engagement und Kompetenz. Doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich dabei mehr Probleme als Lösungen.

Zum einen wird der Rechtsstaat bis an seine Grenzen getrieben - und, wenn sich manche der derzeit ventilierten Ideen durchsetzen, sogar weit darüber hinaus.

Beweismangel vor Gericht
Zum zweiten halten die von den Polizeibehörden verkündeten Fahndungserfolge häufig nicht, was das große Tamtam um sie versprochen hat. Vor Gericht mangelt es an Beweisen gegen festgenommene Islamisten, Verfahren brechen in sich zusammen.

Vielleicht liegt das daran, dass Ermittler und Justiz nicht über alle Instrumente verfügen, die sie brauchen würden. Vielleicht daran, dass tendenziell nur die kleinen Fische in Netz gehen. Vielleicht sogar daran, dass es gar nicht so viele potenzielle Gotteskrieger in Europa gibt, wie die zynische und hochprofessionelle Propagandaarbeit von IS und Co. der verängstigten Öffentlichkeit im Westen erfolgreich glauben macht.

Am Montag, 18. August, stoppten Fahnder des Innenministeriums binnen weniger Stunden zwei Fahrzeuge - eines am Grenzübergang Nickelsdorf, das zweite in Arnoldstein. Die beiden Fahrer und acht Insassen wurden verhaftet, gegen drei weitere Personen in Wien wurden Festnahmen erwirkt oder Ermittlungen eingeleitet. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Türken, Tschetschenen und Afghanen. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

In Bürgerkrieg "geschleust"?
Der Verdacht der Behörden: Die acht Passagiere der beiden Autos sollten über Bulgarien und die Türkei als Kämpfer in den syrischen Bürgerkrieg geschleust werden. Bei den Fahrern habe es sich um die Schlepper gehandelt, bei den restlichen drei um Unterstützer und Hintermänner: Der Afghane etwa soll sich als Passfälscher betätigt haben, die Mutter eines der Verhafteten als Geldgeberin.

"Der Ermittlungsakt ist umfassend, über Monate hinweg wurden Details über die, Terror-Reise‘ nach Syrien akribisch von Verfassungsschützern zusammengetragen“, berichtete die "Krone“ wenige Tage später. "Gegen Dschihadisten kann es nur eine Null-Toleranz-Politik geben“, erklärte ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und kündigte an, dass umgehend ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus gegen die anerkannten Kriegsflüchtlinge eingeleitet werde.

profil liegen Ermittlungs- und Vernehmungsprotokolle des Falles vor. Demnach war einer der mutmaßlichen Schlepper, der in Wien ansässige 34-jährige Yunus F. spätestens Anfang Juni dieses Jahres ins Visier der Behörden geraten. Zunächst chauffierte der vierfache Vater nach Angaben der Ermittler vier Tschetschenen aus Bulgarien in die Türkei. Ein Monat später soll er drei Tschetschenen und einen "derzeit unbekannten Mann mit arabischem Migrationshintergrund“ (Zitat aus dem Polizeibericht) an die bulgarisch-türkische Grenze gebracht haben. Und im August habe F. "offensichtliche Vorbereitungshandlungen zu einer nächsten großangelegten Schleppung ausreisewilliger Dschihadisten in Richtung Syrien“ getätigt - unter anderem, indem er gemeinsam mit dem später als Lenker des zweiten gestoppten Wagens verhafteten Magomet B. "beim ÖAMTC in 1010 Wien, Schubertring 1-3 etabliert, Erkundigungen über Fährverbindungen von Italien nach Griechenland und auch Straßenkarten“ einholte.

"Mussten SIM-Karten entfernen"
Am 18. August sammelten die beiden Fahrer ihre Passagiere ein und fuhren los, Yunus F. Richtung Ungarn, Magomet B. Richtung Italien. Die Reisenden mussten ihre Handys nicht nur abschalten, sondern komplett deaktivieren: "Die SIM-Karten mussten wir entfernen und von den Samsung-Handys sogar die Akkus“, so einer der Verhafteten.

Nach seiner Verhaftung erklärte Yunus F. seine Fahrten zunächst mit Gebrauchtwagenhandel: "Derzeit bin ich ohne Beschäftigung. Um mir ein Einkommen zu verschaffen, bringe ich aktuell Autos in die Türkei oder nach Bulgarien und verkaufe sie dort wieder. Diese Sache ist jedoch nicht offiziell“ (Zitat aus dem Einvernahmeprotokoll). Die Fahrzeuge habe er "regelmäßig auf irgendwelche Personen“ aus "verschiedenen Moscheen“ angemeldet.

Ein Afghane, den er aus einem Bethaus im 21. Wiener Gemeindebezirk kannte, habe Kontakt zu Personen hergestellt, die nach Istanbul fahren wollten - zu welchem Zweck, will ihn nicht interessiert haben: "Es ist mir bekannt, dass sich sehr viele Kaukasier dem Islamischen Staat anschließen“, so F. in einer Vernehmung: "Es stimmt nicht, dass ich diese Personen bewusst auswähle. Diese Leute rufen mich an und ich nehme sie dann mit. Ich mache mir keinerlei Gedanken darüber, was diese Leute im Anschluss machen.“

"Die ganze Sache war nur wegen des Geldes"
Je länger sich die Vernehmung hinzog, desto größer wurden die Widersprüche, in die sich Yunus F. verwickelte. Schließlich legt er ein Geständnis ab: "Die Insassen des von mir gelenkten Fahrzeuge hatten definitiv die Absicht, sich nach Syrien in den bewaffneten Dschihad zu begeben … Ich möchte anmerken, dass mir die Sache furchtbar leid tut … Die ganze Sache war nur wegen des Geldes.“

Und die mutmaßlichen Dschihadisten? Einige waren wegen kleinerer Delikte bereits amtsbekannt, die meisten sind bislang jedoch unbescholten, islamistische Vorgeschichten sind nicht bekannt.

Es ist ein Fall, bei dem vorerst vieles unklar bleibt: Die acht Reisenden haben den Verdacht der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ zunächst vehement von sich gewiesen. Einer von ihnen, mit 150 Kilogramm Körpergewicht nicht wirklich topfit für den Heiligen Krieg, gab etwa an, er sei nur in den Wagen von Yunus F. gestiegen, weil er Urlaub am Schwarzen Meer machen wollte und eine günstige Mitfahrgelegenheit gesucht habe: "Ich habe gesagt, dass ich nach Bulgarien wollte, und er hat Ja gesagt. Ich wollte Richtung Meer. Die Ortschaft wäre mir egal gewesen.“ Der 27-jährige Sozialhilfeempfänger sei vom Praterstern in Wien in Richtung Bulgarien unterwegs gewesen und am Grenzübergang Nickelsdorf festgenommen worden, sagt sein Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz: "Und daran ist ja nichts strafbar.“ Gegen die U-Haft meldete Blaschitz Beschwerde an, die er nötigenfalls durch alle Instanzen verfolgen werde.

Yunus F. will seine Aussagen inzwischen abschwächen. Magomet B., der zweite Fahrer, streitet alle Vorwürfe ab.

Viele Indizien scheinen dem Verdacht des Verfassungsschutzes, dass die Männer Möchtegern-Dschihadisten sind, Recht zu geben. Aber die Beweislage ist dünn. Und selbst wenn sie auf dem Weg nach Syrien waren, ist damit noch nicht viel gesagt.

"Justiz auf Geheimdienstinformationen angewiesen"
"Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie sich einer terroristischen Vereinigung anschließen wollten“, erläutert Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium: "Vorwürfe wie dieser sind aber nicht immer leicht nachzuvollziehen: Die Justiz ist in weiten Bereichen auf Geheimdienstinformationen angewiesen, und die sind, was Syrien betrifft, oft widersprüchlich - oder sie können nicht vollständig offengelegt werden. Das ist wie ein Puzzle, das nicht leicht zu vervollständigen ist.“

Zudem wisse man zu wenig über die vielfältigen Organisationsformen von militanten Gruppen in Syrien und dem Irak: "Manche verfolgen terroristische Ziele, andere haben eine Agenda, die auch unserem Verständnis nach über Jahre hinweg legitim war: den Sturz von Diktatoren beispielsweise. Beim IS scheint es relativ klar zu sein, bei al-Nusra und anderen ist es schon schwieriger.“

Hier spricht der Sektionschef ironischerweise dem Beschuldigten Yunus F. aus der Seele: "Die meisten dort kämpfen gegen (den syrischen Präsident, Anm.) Bashar al-Assad und das halte ich für eine gute und richtige Sache“, erklärte der mutmaßliche Dschihadisten-Schlepper gegenüber der Polizei: "Ich kann es jedoch nicht mitansehen, wenn einzelne Personen damit beginnen, den Leuten dort die Köpfe abzuhacken.“

Am Ende steht oft ein Freispruch
Dass alles nicht so einfach ist, wie es viele Innenminister gerne hätten, zeigt sich auch an den Gerichtsverfahren. Sehr oft steht am Ende spektakulärer Fahndungserfolge im Kampf gegen Dschihadisten ein Freispruch der mutmaßlichen Gotteskrieger: Vor der Justiz kann die Angst vor dem Islamischen Staat und ähnlichen Terrorgruppen Beweise nicht ersetzen.

Drei Tschetschenen, die am Landesgericht St. Pölten wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angeklagt waren, verließen das Gericht als freie Männer. Laut Anklage hatten sie während ihrer Zeit als Gefängnisinsassen Mithäftlinge gebeten, für sie 30 Kilogramm Plastiksprengstoff sowie Bomben mit Fernzündern zu besorgen. Damit hätten sie Anschläge im Auftrag der Terrororganisation Emirat Kaukasus verüben wollen. Doch die Zeugenaussagen hielten nicht stand, und eine geplante Reise nach Syrien konnte nicht zweifelsfrei mit Terror in Verbindung gebracht werden. Ob der Angeklagte in Syrien für den Dschihad gekämpft hätte, wollte der Richter etwa wissen. Die Antwort lautete erwartungsgemäß Nein.

Sein Kollege Michael Schnarch, der einen der Beschuldigten in diesem Verfahren vertrat, berichtet, dass die Staatsanwaltschaft nur ein einziges Verdachtsmoment gegen seinen Klienten aufbieten konnte - ein Telefonat mit einem Freund, der in Syrien kämpft: "Und das hat er nur geführt, um den Mann zur Rückkehr nach Österreich zu bewegen“, so Schnarch. Außerdem: "Ich bin frommer Jude und vertrete in einem solchen Fall nur jemanden, bei dem ich überzeugt bin, dass es sich nicht um einen Islamisten handelt.“

Grazer Imam im Visier
Auch ein Grazer Imam geriet im Juni dieses Jahres unter großem medialen Getöse ins Visier der Behörden. Er habe in seiner Moschee am Grazer Lendplatz Tschetschenen radikalisiert und für den Dschihad in Syrien angeworben, sagten die Ermittler. Vier der Männer seien in Syrien ums Leben gekommen. Über den Imam wurde die Untersuchungshaft verhängt. In einem Interview mit "profil“ bestritt der Geistliche alle Vorwürfe (profil 25/2014). Zwei Wochen später musste er mangels dringenden Tatverdachts wieder freigelassen werden.

Die Vorverurteilung in den Medien macht jeden vorübergehend Tatverdächtigen flugs zum "Gotteskrieger“. Anwälte beklagen, dass auch die Bereitschaft der Gerichte, trotz mangelnder Beweislage Schuldsprüche zu fällen, manchmal bedenklich groß sei.

Osman K. etwa, ein junger Muslim, der von seiner Familie 2013 vermisst worden war, geriet in Verdacht, in Syrien gewesen zu sein. Auf Facebook hatte der damals 20 Jahre alte Malerlehrling geprahlt, in den Heiligen Krieg gezogen zu sein. Handfeste Beweise dafür gab es keine, doch Osman K. wurde im Juli wegen Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung zu 21 Monaten Haft verurteilt. "Mit diesem Urteil wurden die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit übertreten“, klagt sein Anwalt Martin Mahrer.

Firas H. - der Dschihadist, der sich auf Facebook darauf freute, seine Gegner zu "schlachten“ - hält sich offenkundig immer noch in Syrien auf. Seine ekelerregenden Postings alleine sind aber noch kein Garant dafür, dass er bei einer Rückkehr nach Österreich schuldig gesprochen würde: "Es ist aus meiner Sicht nicht ausreichend, wenn etwa nur Facebook-Einträge vorliegen, in denen sich jemand selbst berühmt: Für eine Verurteilung braucht es mehr Informationen darüber, was er tatsächlich gemacht hat“, sagt Strafrechts-Sektionschef Pilnacek: "Ihm muss entweder nachgewiesen werden, dass er als Mitglied einer terroristischen Organisation strafbare Handlung oder eine Unterstützungshandlung begangen hat - etwa durch Bereitstellung von Vermögenswerten.“

Posieren mit IS-Flagge nicht strafbar
Auch die Verwendung des schwarz-weißen Logos der Terrormiliz IS wäre noch kein strafbarer Tatbestand, so Pilnacek: "Das ergibt zunächst einmal bloß eine Verdachtslage. Alles Weitere ist eine Frage des Zusammenhangs: Mit der IS-Fahne zu posieren, wird per se wahrscheinlich noch keinen strafbaren Tatbestand darstellen. Wenn damit terroristische Straftaten gutgeheißen werden oder dazu aufgefordert wird, sieht es anders aus.“

Ein auf den IS oder andere Islamistische Organisationen zugeschnittenes Verbotsgesetz hält der Justizexperte nicht für zielführend: "Wir haben ja den Begriff der terroristischen Vereinigung im Gesetz, die Beteiligung daran ist ausreichend mit Strafbestimmungen bedroht. Ein Verbotsgesetz würde ich auch aufgrund des historischen Kontexts nicht gut finden.“

Polizeiermittler beklagen wiederum, dass ihre Befugnisse nicht ausreichten, um effizient gegen die Islamistenszene zu ermitteln. Die sogenannte "erweiterte Gefahrenerforschung“, also die Komplett-Überwachung von Verdächtigen sei, auf maximal neun Monate beschränkt. Wurden bis dahin keine ausreichenden Hinweise auf eine Gefährdung gefunden, muss die Observation nicht nur eingestellt werden - es sind auch alle gesammelten Informationen zu löschen. Auch das Ende der Vorratsdatenspeicherung erschwere die Terrorbekämpfung maßgeblich.

Rechtsstaatlich problematische Maßnahmen
Bleibt die Frage, wie der vertrackten Problemlage beizukommen ist. Europa befindet sich derzeit in einer Stimmungslage, die der in den USA nach dem 11. September 2001 nicht ganz unähnlich ist. Damals führten der Schock nach den Al-Kaida-Attentaten und die Panik vor einer Unterwanderung durch Islamisten im eigenen Land zu einem Abbau von Bürgerrechten, der in Europa Kopfschütteln auslöste. Manche der Maßnahmen, die jetzt potenzielle Kämpfer des Islamischen Staates unschädlich machen - oder zumindest in ihrer Mission behindern - sollen, sind rechtsstaatlich problematisch. Großbritannien etwa hat eine Verordnung in Kraft gesetzt, die es den Behörden ermöglicht, Reisepässe von Bürgern für ungültig zu erklären, egal ob sie sich im In- oder im Ausland aufhalten. Das beraubt einen Bürger seines Rechts, ins Ausland zu reisen, oder - schlimmer - es macht ihn im Ausland plötzlich zum Staatenlosen.

Auch Schuldsprüche, die darauf gründen, dass sich jemand in Syrien aufgehalten hat, sind gefährlich. Es bedeutet de facto eine Beweislastumkehr, weil ein Angeklagter nachweisen muss, dass er zwar in Syrien war, sich aber nicht an Kämpfen beteiligt hat - ein unmögliches Unterfangen.

Der Fall der neun mutmaßlichen Dschihadisten in Österreich zeigt, dass die Behörden noch viel zu wenig über Art und Weise der Rekrutierung von Gotteskriegern wissen. Während man in den vergangenen Jahren große Fortschritte dabei gemacht hat, das Schlepperwesen - also illegale Einwanderung aus Kriegsgebieten nach Europa - zu analysieren, liegen die Umstände der Reise in die Gegenrichtung noch weitgehend im Dunkeln.

Mikl-Leitner lässt aufstocken
Hier müssen die Behörden ansetzen. Der Plan von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung noch im September 20 neue Beamte zuzuteilen, ist sinnvoll. Bessere Ermittlungsergebnisse ersparen der Justiz das Desaster serienweiser Freisprüche im Zweifel oder wackeliger Schuldsprüche.

Dass die potenziellen Täter naturgemäß aus den Reihen von Einwanderergruppen und Asylwerbern stammen, birgt auch politische Gefahren. Schwerkriminellen den Asylstatus zu entziehen, ist legitim. Die Forderung, aus der FPÖ, "religiösen Fanatikern“ den Asylstatus abzuerkennen, bedeutet hingegen die Schaffung eines Meinungsdeliktes. Ein religiöser Fundamentalist, der sich an die hierzulande geltenden staatlichen Gesetze hält, sollte nichts zu befürchten haben. Solche Tendenzen illustrieren eine reale Gefahr: Weil man an die tatsächlichen Dschihadisten nicht herankommt, kriminalisiert man die, bei denen man eine entsprechende ideologische Neigung vermutet.

Gelegentlich stößt der Wunsch nach resolutem Handeln ans Paradoxe: Wenn man verhindern möchte, dass sich Kämpfer nach Syrien begeben, wie kann man sie dann ausweisen, und vor allem: Wohin?

Mitarbeit: Ines Holzmüller, Milena Österreicher