Die Itsy-Bitsy-Strand-Burkini-Debatte

Der politische Sommerhit des Jahres 2016 ist der Ganzkörperbadeanzug – und die Frage, ob sein Verbot Frauen befreit oder erniedrigt und unsere Gesellschaft stärkt oder schwächt.

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Was geschah am Strand von Nizza?

Eine Frau liegt am Kiesstrand. Sie trägt einen Badeanzug, der eng anliegend ihre Beine bedeckt, dazu ein türkisfarbenes, langärmeliges Shirt und ein Kopftuch in derselben Farbe. Nur Hände, Füße und Gesicht sind unverhüllt. Das Ganze sieht aus wie das Kleidungsstück, das seit Kurzem an den Stränden von Nizza und anderen Orten an der Côte d’Azur per Verordnung der Kommunen untersagt ist: der Burkini.

Vier Polizeibeamte tauchen auf und stehen in weiterer Folge um die Frau herum, ganz offensichtlich im Zuge einer Amtshandlung. Einer der Polizisten hockt vor ihr und schreibt. Die Frau zieht ihr langärmeliges Shirt aus, darunter trägt sie einen ärmellosen Badeanzug.

Was ist passiert? Die Fotoserie lässt die Debatte um Islamismus und Religionsfreiheit in Europa neuerlich hochkochen. In Zeitungen und sozialen Netzwerken sind sich die Empörten schnell einig. „Bewaffnete Polizeieinheit zwingt Frau am Strand von Nizza, sich auszuziehen“, titelt etwa die britische Tageszeitung „The Independent“. Erst später machen sich Journalisten in Frankreich die Mühe nachzufragen. Die Tageszeitung „Le Figaro“ gibt die Auskunft des Bürgermeisterbüros von Nizza wieder: Die Frau sei nicht gezwungen worden, ein Kleidungsstück abzulegen. Sie habe ihr Shirt ausgezogen, um den Polizisten zu beweisen, dass sie darunter einen Badeanzug trage. Weil sie sich geweigert habe, sich in anderer Kleidung am Strand aufzuhalten, habe sie eine Strafverfügung erhalten und den Ort verlassen.

Falls die Polizisten die Frau aufforderten, ihr Shirt abzulegen, haben sie sich selbst einer Straftat schuldig gemacht. Das Gesetz, das in Frankreich die Verschleierung des Gesichts im öffentlichen Raum untersagt – und das gewissermaßen als Vorbild für das lokale Burkini-Verbot gilt –, gibt den Beamten nicht das Recht, jemanden zu zwingen, ein Kleidungsstück auszuziehen.

Ob sich die Polizisten am Strand von Nizza eines Übergriffs schuldig gemacht haben, wird sich nur dann herausstellen, wenn die betroffene Frau Anzeige erstattet und ein Gericht den Fall untersucht. Doch die feste Überzeugung, dass in Frankreich, dem Geburtsland der Menschenrechte, Sicherheitskräfte eine Frau nötigten, sich öffentlich und gegen ihren Wunsch auszuziehen, ist längst rund um den Globus gegangen. In einem Interview mit dem Radiosender France Info warnte David Thompson, Spezialist für islamistische Netzwerke, die Fotos seien „ein Geschenk des Himmels für Dschihadisten“, denn sie belegten deren Propaganda: Frankreich sei ein „Feind des Islam, wo man Muslime vor den Augen einer ungerührten Öffentlichkeit erniedrigt“.

Das ist das Ergebnis der Verordnung, die Personen den Strandbesuch untersagt, deren Badebekleidung nicht „den guten Sitten, der Laizität, der Hygiene und der Sicherheit entspricht“.

Viele Begriffe, die jede Menge Interpretationsspielraum zulassen. Aber was genau entspricht am Strand der Côte d’Azur den guten Sitten? Wenn in Cannes das Pornofilmfestival „Hot d’Or“ abgehalten wurde, tat man gut daran, die Frage an den nahe gelegenen Stränden als rhetorisch abzutun. Auch Hygiene und Sicherheit bei Badehosen schienen in der Vergangenheit kein besonders drängendes Problem zu sein. Bleibt die Laizität, die Trennung von Religion und Staat. Diese soll ein Verbot des Burkinis rechtfertigen, weil die Verhüllung des Körpers als demonstrative Unterstützung des politischen Islamismus angesehen wird.

Das Resultat ist heillose Verwirrung.

Worin besteht denn nun die Freiheit in Europa?

In den Bürgerrechten, sagen die einen. Im Kampf gegen den radikalen Islamismus, sagen die anderen. Der Burkini, den man im Handel überall kaufen kann, wird am Strand von Nizza laut dem regionalen Verwaltungsgericht „im Kontext der jüngsten islamistischen Attentate“ zu einem verbotenen Kleidungsstück. Dasselbe gilt mittlerweile an nahezu allen Stränden der Côte d’Azur und auch an einzelnen Badeorten nahe Marseille, in den Thermenbädern der Vogesen, nicht aber an der Atlantikküste oder in öffentlichen Bädern in Paris.

Premierminister Manuel Valls möchte kein landesweites Burkini-Verbot, stellt sich aber hinter die lokalen Verbote der Kommunen. Seine Unterrichtsministerin Najat Vallaud-Belkacem wiederum bezeichnet die Ausbreitung der Verbote als „nicht willkommen“. Es gebe „keine Verbindung zwischen dem Terrorismus, dem ‚Islamischen Staat‘ und der Kleidung einer Frau am Strand“, so die Ministerin.

Mit den Verboten soll der radikale Islamismus bekämpft werden, doch sie betreffen nur ein paar Frauen. Das Gesetz, das die Vollverschleierung verbietet, droht eine viel höhere Strafe an, wenn jemand eine Frau zwingt, sich gänzlich zu verschleiern. Damit wollte man zeigen, dass sich der Gesetzgeber nicht gegen Frauen richtet, sondern diese sogar befreien möchte. Bloß: Bislang wurden ausschließlich Niqab tragende Frauen bestraft; der Paragraf, der Männern galt, kam in Ermangelung entsprechender Fälle nicht zur Anwendung.

Da männliche Islamisten keine Kleidung tragen, die sich deutlich genug von jener anderer religiöser Würdenträger unterscheidet, bleiben sie völlig unbehelligt. Noch schlimmer ist es mit dem Burkini- Verbot: Gedacht als Hilfsmittel, um streng religiösen Frauen das öffentliche Baden zu ermöglichen, werden sie nun der Strände und Bäder verwiesen.

Haben Burka- und Burkini-Verbote dem radikalen Islamismus zugesetzt? Nein, im Gegenteil. Dessen Anhänger können sich an der Konfusion erfreuen, die in Frankreich und anderswo herrscht, wenn wohlmeinende Islamismusgegner Kleider im Namen der freien, westlichen Gesellschaft verbieten und ebenso wohlmeinende Bürgerrechtler dies im Namen der freien, westlichen Gesellschaft anprangern.

Man wollte die Vollverschleierung und den Burkini anprangern und stigmatisieren. Stattdessen wurden die Gesetze spätestens mit den Fotos vom Strand von Nizza zu Symbolen eines europäischen Staates, der Frauen drangsaliert.

Der Kampf gegen Burka und Burkini wird weitergehen

Der Burkini ist zur Chiffre der Politik gegenüber dem Islam geworden wie das Binnen-I in der Gleichstellungspolitik. Die Überhöhung seiner Bedeutung lässt die Haltung gegenüber dem Badeanzug zum vermeintlichen Lackmustest für die Verteidigung der westlichen Gesellschaft werden. Frauen, die einen Burkini tragen, „testen die Widerstandsfähigkeit der Republik“, schwadronierte Nicolas Sarkozy, Ex-Staatspräsident und deklarierter Kandidat für die Wahl im nächsten Jahr, in einem Interview vergangene Woche. Seine Prognose: „Wenn wir dem nicht jetzt ein Ende setzen, riskieren wir, dass in zehn Jahren junge Musliminnen, die keinen Schleier und keinen Burkini tragen, unter dem täglichen Druck ihrer Umgebung stehen werden und man mit dem Finger auf sie zeigt.“

Bislang deutet nichts auf eine solche Entwicklung hin, die Zahlen der Strafverfügungen wegen Tragens eines Vollschleiers sind seit 2011 konstant niedrig – zwischen 200 und 300 pro Jahr – und Amtshandlungen wegen eines Burkinis gab es bisher rund 30. Die Zahl der Muslime in Frankreich wird auf rund fünf Millionen geschätzt. Doch die öffentliche Wirksamkeit der Debatte ist von den realen Zahlen völlig abgekoppelt. Im rechten politischen Spektrum sind Restriktionen gegenüber dem Islam populär. Hier werden sie als Verteidigung des Abendlandes gegenüber einer uneuropäischen Religion gesehen. Die Linke wiederum propagiert dieselben Gesetze aus anderen Motiven – Befreiung der Frau, Trennung von Kirche und Staat.

Die französischen Sozialisten waren 2010 gegenüber einem Burka-Verbot noch skeptisch, damals stimmten nur 20 linke Abgeordnete für das Gesetz – darunter der heutige Premierminister Manuel Valls. Er rechtfertigt die Burkini-Verbote jetzt mit dem Verweis auf „die öffentliche Ordnung“ und damit, dass der Ganzkörper-Badeanzug „nicht mit den Werten der Republik vereinbar“ sei.

Am vergangenen Freitag widersprach allerdings das Oberste Verwaltungsgericht dieser Interpretation. Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass die Badekleidung „das Risiko der Störung der öffentlichen Ordnung“ mit sich bringe. Folgerichtig hob das Gericht das Burkini-Verbot in einer Kommune auf. Ein Präzedenzurteil.

Zurück zum Strand.

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur