Hauptsitz des britischen Geheimdienstes GCHQ in Cheltenham

Überwachung als Lebensretter? Her mit den Beweisen!

Überwachung als Lebensretter? Her mit den Beweisen!

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Vergangene Woche fiel ein bahnbrechendes Urteil, zumindest für jene britischen Bürger, denen die Überwachung zu weit geht.

Der Oberste Gerichtshof in London entschied, dass die dortige Vorratsdatenspeicherung – der sogenannte „Data Retention and Investigatory Powers Act“ – nicht im Einklang mit europäischen Gesetzen ist. Bisher mussten die britischen Telefon- und Internetkonzerne die Verbindungsdaten aller Bürger ein Jahr lang speichern, das inkludiert die Information, wer wann wen angerufen hat, eine SMS oder eine E-Mail sendete. Den Richtern ging dies zu weit: Sie sahen beispielsweise keine ausreichende Kontrolle, ob die Polizei auch wirklich nur dann auf diesen Daten zugreifen kann, wenn dies wirklich notwendig ist.

Eigentlich ist dieses Urteil ein Grund zum Jubeln. Und Qualitätsblätter wie der Guardian tun dies beispielsweise auch. Doch prompt geschah dann wieder etwas, das leider zu oft in der Überwachungsdebatte passiert. Es hieß: Ohne dieses Gesetz werden tausende Menschen sterben.

Tausende Leben gefährdet nachdem der Oberste Gerichtshof den schnüffelnden Staat für unrechtmäßig erklärt. („Telegraph“)

Genau so war das nämlich im „Telegraph“ zu lesen. Die Zeitung titelte: „Thousands of lives at risk after High Court rules snooping powers unlawful“. Zu Deutsch: „Tausende Leben gefährdet nachdem der Oberste Gerichtshof den schnüffelnden Staat für unrechtmäßig erklärt.“

Diese Überschrift ist irreführend. Denn wo sind denn wirklich die Beweise, dass dieses Gerichtsurteil tausend Leben aufs Spiel setzt?

Wurden hier wirklich 16.000 Leben gerettet?

Das Innenministerium spricht insgesamt von 16.000 Fällen im Vorjahr, wo auf Vorratsdaten zugegriffen wurde, um „Todesfälle oder Verletzungen in Notsituationen“ zu verhindern. Jedoch: Diese Zahl ist vage und sagt ohne nähere Analyse nichts aus. Wurden hier wirklich 16.000 Leben gerettet? War in jedem dieser 16.000 Fällen der Zugriff wirklich gerechtfertigt und notwendig? Und: Warum weigert sich das Innenministerium, diese Fälle von einem unabhängigen Gericht prüfen zu lassen? Ein unabhängiger Richter könnte doch im Einzelfall prüfen, ob der Eingriff in die Privatsphäre wirklich gerechtfertigt ist.

Eine Detailanalyse fehlt. Das ist nichts Ungewöhnliches in der Überwachungsdebatte, wo die zuständigen Minister gerne behaupten, ein neues Gesetz sei dringend notwendig. Was dabei aber ausbleibt, sind nachvollziehbare Belege.

Es fehlt eine „evidenzbasierte Sicherheitspolitik“, bei der nicht nur behauptet wird, dass Überwachungstools sinnvoll seien, sondern bei der es auch eine wirkliche Überprüfung dieser Aussagen gibt.

Dabei müssten nicht wir Journalisten diese Daten erhalten. Forscher könnten Zugang zu den Aufzeichnungen bekommen und anonymisiert überprüfen, ob ein Gesetz tatsächlich zielführend war. Doch bis dahin – bis es eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik gibt –, bleibt uns nichts anderes übrig, als den zuständigen Politikern ihre Aussagen zu glauben oder eben auch nicht (manch ein Höchstgericht hat seine Zweifel).

In der Sicherheitspolitik fehlen uns leider bisher die Fakten. Und das ist immer gefährlich. Oder wie die Kabaretttruppe „Science Busters“ gerne sagt: Wer nichts weiß, muss alles glauben.

Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.