„Mit den falschen Leuten eingelassen“

Causa Aliyev: „Mit den falschen Leuten eingelassen“

Fall Aliyev. Österreichs Justiz ließ EDV-Server des Wiener Rechtsanwalts Gabriel Lansky in Luxemburg beschlagnahmen

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Die Labgroup Datavault PSF S. A. mit Sitz in Luxemburg ist so etwas wie ein großes Gedächtnis. Kunden aus aller Welt nutzen es, um dort Informationen einzulagern, für die in den eigenen Systemen und Archiven kein Platz mehr ist oder sein soll. Labgroup archiviert und verwaltet alle Arten von Dokumenten und digitalen Daten in erdbebensicheren Hochsicherheitseinrichtungen in Luxemburg, Gibraltar und Irland.
Vor mittlerweile drei Wochen, am 16. und am 19. August, waren zwei Labgroup-Standorte in Luxemburg Schauplatz eines alles andere als alltäglichen Vorgangs. Eine Polizeieinheit des Großfürstentums rückte zu eiligst angesetzten Hausdurchsuchungen aus – auf Anordnung eines Untersuchungsrichters des Bezirksgerichts, der wiederum auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien tätig geworden war. Die Luxemburger Beamten hatten präzise Instruktionen im Gepäck: „Durchsuchung und Beschlagnahme all jener Dokumente und sämtlicher Daten in welcher Form auch immer in Zusammenhang mit Gabriel Lansky und des Vereins Tagdyr, die auf dem Server ,LP111SRV‘ sowie auf dem Server ‚LAP023SV‘ abgespeichert wurden.“ Die Ermittler wurden tatsächlich fündig. Laut Polizeiprotokollen konfiszierten sie zwei Hewlett-Packard-Server, eine Toshiba-Festplatte und 129 Backup-Kassetten.

Die Vorkommnisse in Luxemburg stehen in direkter Verbindung zu einem Fall in Österreich, der längst im Rang einer Staatsaffäre steht: Eine Gruppe von Personen um den in der SPÖ bestens vernetzten Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky wird von der heimischen Justiz verdächtigt, die laufenden behördlichen Untersuchungen gegen den ehemaligen kasachischen Botschafter in Österreich, Rakhat Aliyev, zu beeinflussen. Und zwar im Auftrag des kasachischen Geheimdienstes KNB. Seit 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien unter der Aktenzahl 502St100/12f gegen „Gabriel Lansky und andere“ wegen „geheimer nachrichtendienstlicher Tätigkeit zum Nachteil Österreichs“ (Paragraf 256 Strafgesetzbuch), „Nötigung“ sowie „schwerer Nötigung“ (Paragrafen 105 und 106). Allein auf Paragraf 256 stehen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

profil und die Tageszeitung „Kurier“ haben die Vorgänge in und um die Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner in den vergangenen Monaten akribisch aufgearbeitet. Was zu auffallend heftiger Kritik anderer Medien und zu energischen Interventionen Lanskys bei Eigentümervertretern des „Kurier“ führte.

„Dringender Tatverdacht“
In einer profil Freitag vergangener Woche übermittelten Stellungnahme weist Lansky die Vorwürfe einmal mehr mit aller Schärfe zurück: „Wir halten kategorisch fest, dass weder die Kanzlei noch Mitarbeiter der Kanzlei in irgendeiner Weise nachrichtendienstlich tätig geworden sind. Der Vorwurf ist geradezu absurd. Klar ist natürlich, dass die Kanzlei als Opfervertreterin unter anderem auch mit kasachischen Strafverfolgungsbehörden kooperiert hat, wie das jeder Opfervertreter auf der ganzen Welt zwangsläufig tut.“
Offiziell steht der Anwalt in keinem Auftragsverhältnis zum Staat Kasachstan, dessen Präsidenten Nursultan Nasarbajew oder gar des Geheimdienstes KNB. Lansky, seit 2012 geschäftsführender Präsident der Österreichisch-Kasachischen Gesellschaft, vertritt vielmehr die Interessen des „Opfervereins Tagdyr“ (zu Deutsch: „Schicksal“), hinter dem wiederum die Witwen von Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov stehen sollen. Beide waren Manager der kasachischen Nurbank, an welcher Aliyev bis 2007 die Mehrheit hielt.

Aliyev, in Ungnade gefallener Ex-Schwiegersohn des Präsidenten, soll die Entführung und Ermordung beider Männer angeordnet und den Nasarbajew-Clan obendrein um mehrere hundert Millionen Dollar erleichtert haben (was er vehement bestreitet). Dafür wurde er in seiner Heimat bereits zu 40 Jahren Haft verurteilt. In Abwesenheit. Aliyev lebte bis 2011 in Österreich, ehe er sich nach Malta absetzte.

Seit Jahren führt die Causa zu schweren diplomatischen Verwerfungen zwischen Wien und Astana. Die österreichische Justiz hat die von Kasachstan wiederholt eingeforderte Auslieferung stets mit dem Hinweis verweigert, Aliyev erwarte in seiner Heimat kein faires Verfahren. Stattdessen wurde 2011 in Wien ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen ihn und mehrere mutmaßliche Komplizen eingeleitet, das nach wie vor läuft.

Wie der „Kurier“ erst vor wenigen Wochen ausführlich berichtete, soll der KNB in diesem Zusammenhang mehrfach und gezielt versucht haben, der Staatsanwaltschaft Wien präparierte Belastungszeugen unterzujubeln, um die Untersuchungen gegen Aliyev in die richtige Richtung zu lenken.
Und da kommt Lansky ins Spiel. Laut einem mit 16. August 2013 datierten Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Wien an die Adresse der Luxemburger Kollegen liegt ein „dringender Tatverdacht“ vor: „Dr. Gabriel Lansky sowie weitere Angestellte der Kanzlei Lansky und andere Personen sollen im wissentlichen Zusammenwirken mit Mitarbeitern des kasachischen Geheimdienstes KNB die Umsetzung von dessen Interessen und Zielen zum Nachteil Österreichs unterstützen.“ An anderer Stelle ist von „Nötigungen beziehungsweise Einschüchterungen Kasachstan nicht wohl gesonnener Personen“ die Rede.

Das elfseitige Dokument, unterzeichnet von Behördenleiterin Maria-Luise Nittel, ist Teil eines Aktenkonvoluts, das profil und „Kurier“ Ende vergangener Woche zugespielt wurde. Es enthält auch die Korrespondenz zwischen dem Luxemburger Generalstaatsanwalt und dem zuständigen U-Richter, die Anweisungen an die Kriminalpolizei sowie die Protokolle zu den beiden Hausdurchsuchungen (in Französisch und in deutscher Übersetzung).

Warum Luxemburg?

Wie sich jetzt erst herausstellt, hatte die Anwaltskanzlei bereits vor Längerem Rechnerkapazitäten bei Labgroup angemietet, um darauf die beachtliche Menge von 1,5 Terabyte Daten abzulegen, die – aus welchem Grund auch immer – nicht in den Räumlichkeiten der Kanzlei in der Wiener Biberstraße archiviert werden sollten.

Auf den nun beschlagnahmten Servern könnten, so der Verdacht der Behörden, just jene Informationen abgelegt sein, welche die vermuteten Verflechtungen zwischen Lansky und dem KNB dokumentieren. Bisher vermochte die Justiz nicht zu belegen, dass der von Lansky vertretene „Opferverein Tagdyr“ in Wahrheit nicht viel mehr als eine Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienstes ist. In dem Rechtshilfeansuchen heißt es: „Seitens der Kanzlei Lansky wurde zu den Geldgebern des Vereins Tagdyr, welche Aufwendungen in exorbitanter Höhe betreiben müssen, immer nur angeführt, dass es sich um wirtschaftlich potente Geldgeber handle. Ein weiteres Indiz für die hintergründige KNB-Kompetenz des ,Opferhilfsvereines‘ ergab sich dadurch, dass es beispielsweise nicht möglich war, dem Verein tatsächlich Spendengelder zu überweisen.“
Dass die Luxemburger Datensammlung überhaupt bekannt wurde, verdanken die Österreicher dem Zufall. Oder genauer: dem Mitteilungsbedürfnis des Luxemburger Softwarespezialisten Peter van C., einem ehemaligen Geschäftspartner Lanskys. Am 13. August nahm der leitende Angestellte des Luxemburger Softwarehauses Idetect Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Wien auf. Er hatte eine abenteuerliche Geschichte zu erzählen: Seit etwa zwei Jahren besorge er für Lansky von Luxemburg aus „kriminalanalytische Bearbeitung in der Causa Aliyev“, wobei ihm über zwei vor Ort eingerichtete Server regelmäßig „Daten zur Aufarbeitung, etwa Telefonieverbindungsdaten“ übermittelt worden seien, die er in weiterer Folge analysiert habe. Sein Vertrag mit der Kanzlei sei im Juli ausgelaufen, Lansky verweigere jetzt aber die Zahlung eines ausstehenden Honorars in der Höhe von 73.000 Euro und fordere ultimativ die Übergabe der Daten. Mehr noch: Nachdem er und ein Kollege darauf bestanden hätten, die Daten erst nach Begleichung der offenen Rechnung zu übergeben, habe Lansky Druck ausgeübt und die beiden wegen Erpressung in Luxemburg angezeigt. Oder wie es die österreichische Justiz formuliert: „Zwischenzeitlich habe sich C. aufgrund des als unangemessen empfundenen Drucks, den die Kanzlei Lansky auf ihn ausübe, zu Hintergründen der gegenständlichen Causa im Internet erkundigt. Nicht zuletzt aufgrund dieses Rechercheergebnisses, sei er mittlerweile zur Überzeugung gelangt, dass er sich mit den ,falschen‘ Leuten eingelassen habe.“

Welche Informationen die Anwälte von Lansky, Ganzger & Partner da auf den Servern abgelegt hatten, vermochte der Informant en detail nicht zu sagen, „einerseits aufgrund der Größenordnung und andererseits aufgrund dessen, dass es sich dabei um Dokumente in russischer Sprache handle“.
Das BVT wollte dennoch wissen, ob er bei seiner Arbeit auf Verbindungen zwischen Lansky und dem KNB gestoßen sei. Dessen Antwort: Er gehe davon aus, „dass man zu jenen Informationen, welche für seine kriminalanalytische Arbeit erforderlich waren, in derartigem Umfang, insbesondere in der gegenständlichen Causa, nur unter tatkräftiger Mitwirkung des Geheimdienstes gelangen konnte“.

Blieb nur ein Problem. Der Zeuge konnte und wollte die Daten nicht direkt an die österreichischen Ermittler übergeben: „Er wies darauf hin, dass er die Daten von sich aus den Behörden nicht zur Verfügung stellen könne und dass dies nur über Anordnung des Gerichtes möglich sei. Diesbezüglich sei jedoch aufgrund der Heftigkeit der Anstrengung der Kanzlei Lansky, die Herausgabe der Daten zu erzwingen, entsprechende Dringlichkeit geboten.“
Und tatsächlich ging ab da alles schnell, für österreichische Verhältnisse gar erstaunlich schnell. Noch am selben Tag informierte das BVT die Staatsanwaltschaft Wien, tags darauf erging per Fax ein erstes Rechtshilfeersuchen der zuständigen Staatsanwältin Stefanie Schön an Luxemburg. Weitere zwei Tage später, am Vormittag des 16. August, langte bei der Kriminalpolizei Luxemburg eine richterliche Anordnung ein, ehe die Beamten um 18.10 Uhr bei Labgroup im Städtchen Contern anklopften, um die beiden Server sicherzustellen (die Backup-Dateien wurden am darauffolgenden Montag am zweiten Standort in Munsbach abgeholt).
Eine Erklärung für die Eilfertigkeit Luxemburgs liefert eine in diesem Kontext doch etwas überzogene Textpassage aus dem Durchsuchungsbeschluss vom 16. August: „Voruntersuchungen gegen Lansky Gabriel u. a. in Zusammenhang mit Tatbeständen, die nach luxemburgischen Recht gemäß Artikel 135-1 bis 135-5 des Strafgesetzbuches (Terrorismus) zu ahnden wären.“

Erfolglose Intervention
Noch liegen die Server versiegelt und daher unausgewertet bei der Luxemburger Justiz. Gabriel Lansky hat seinen lokalen Partneranwalt Lex Thielen beauftragt, Rechtsmittel zu ergreifen. „Die Sicherstellung des IT-Equipments in Luxemburg ist nicht rechtswirksam, derzeit hat keine Behörde und auch sonst niemand Zugriff auf den ,Server‘“, betont Lansky in seiner Stellungnahme gegenüber profil. „Wenn wir Recht bekommen, wovon wir ausgehen, wird alles versiegelt ausgefolgt.“

Faktum ist, dass das Anwaltsgeheimnis hier nur bedingt greifen kann, da Lansky in diesem Fall selbst Beschuldigter ist.

Die weiteren Entwicklungen dürften auch für einen Mann von Interesse sein, der sich zu Lanskys engstem Freundeskreis zählen darf und seinerseits ausgesuchte Kontakte zum kasachischen Regime unterhält: Alfred Gusenbauer, einst SPÖ-Bundeskanzler der Republik Österreich, seit 2010 Berater des kasachischen Präsidenten. Wie profil Anfang Juni berichtete, ist auch Gusenbauer Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen vermuteter nachrichtendienstlicher Tätigkeit. Denn auch er soll „kasachische Interessen im Verfahrenskomplex Aliyev unterstützt“ haben. Gusenbauer wird verdächtigt, politische Kontakte in Österreich genutzt zu haben, um das kasachische Regime mit Verschlussakten aus dem parlamentarischen U-Ausschuss zum Fall Aliyev 2009 zu versorgen. Das ist in keiner Weise bewiesen,
Gusenbauer bestreitet das entschieden, will aber von profil nicht mehr mit Anfragen „belästigt“ werden. Lansky? Beantwortet diese zwar stets ausführlich, vergisst dabei aber nicht auf deutliche Warnhinweise: „Wenn Sie jetzt, selbst unter Hinweis auf Rechtsmittel, über den Vorgang berichten, verursachen Sie möglicherweise einen Schaden, welcher durch einen allenfalls nachfolgenden Bericht über das gewonnene Rechtsmittel nicht mehr sanierbar ist. Überdies sind Ihnen alle zivilrechtlichen und medienrechtlichen Verpflichtungen ohnedies bekannt.“

Gabriel Lansky kann auch ganz anders. Erst jüngst wollte er die kritische Berichterstattung des „Kurier“ über den Umweg einer Intervention bei der deutschen Funke-Gruppe (die frühere WAZ ist Miteigentümerin von „Kurier“ und auch profil) unterbinden. Ohne Erfolg. Die Tageszeitung wird ihre Recherchen zur Causa ab Montag dieser Woche veröffentlichen.

Herausgeber und Chefredakteur Helmut Brandstätter fällt auf Lansky angesprochen wenig Schmeichelhaftes ein: „In den drei Jahren, die ich im Hause bin, ist mir nie etwas Vergleichbares passiert. Dass nämlich jemand versucht, über einen Mitgesellschafter Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen.“

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.