Rentnergangs

Österreichs Pensions­paradiese bei Nationalbank, ÖBB & Versicherungsträgern

Soziales. Österreichs irdische Pensions­paradiese bei Nationalbank, Bundesbahn und Versicherungsträgern

Drucken

Schriftgröße

Was wohlerworbene Rechte sind, konnte auch Werner Dubach nicht sagen. In einem Gutachten klagte der 1985 verstorbene Schweizer Höchstrichter, „eine begriffliche Umschreibung“ sei „nicht gelungen“. Wohlerworbene Rechte seien „eine Fiktion mit dem Ziel, einen Sachverhalt absichtlich anders zu charakterisieren, als es in Wirklichkeit ist“. Bundesrichter Dubach kannte die Wirklichkeit der österreichischen Realverfassung nicht, in der wohlerworbene Rechte nicht Fiktion, sondern verbindliche Handlungsanleitungen für die Regierung sind. Zumindest bisher. Seit Februar versuchen Experten aus Rechnungshof, Wirtschaftsforschungsinstituten und Staatsschuldenausschuss die Pensionsprivilegien in Nationalbank, ÖBB oder Sozialversicherungen zu eliminieren und die üppigen Sonderregelungen an das ASVG-System (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) der Normal­sterblichen anzugleichen. Die erwartbaren Widerständler: Gewerkschaften und Personalvertretungen, die eine mögliche Pensionsschocktherapie der Regierung abwenden wollen. Der Streitbegriff: Vertrauensschutz. Darf der Staat überhaupt per Gesetz in so genannte wohlerworbene Rechte eingreifen? ­Kürzungen bestehender Pensionen würde der Verfassungsgerichtshof wohl aufheben. Rentenreduktionen für Beschäftigte zehn Jahre vor dem Wechsel in den Ruhestand könnten dagegen grundgesetzkompatibel sein. In den staatlichen Schutzzonen wären sie angesichts der leeren Kassen notwendig. profil analysiert die wunderbare Welt des öffentlich-rechtlichen Pensionopolis.


ÖBB: Bahnbrecher

Im Nationalrat würde der SPÖ-Abgeordnete Wilhelm Haberzettl einen Ordnungsruf kassieren, bezeichnete er den ÖVP-Finanzstaatssekretär als „Lügenbaron Lopatka“. Als oberster Eisenbahn-Gewerkschafter darf Wilhelm Haberzettl per Presseaussendung ungestraft schmähen, wen und wie er will. Und Reinhold Lopatka gilt als Bahnfeind Nummer eins. Seit Monaten kritisiert der Staatsseketär die ÖBB – von den horrenden Gesamtkosten für die Republik (knapp sieben Milliarden Euro jährlich) bis zur angeblich überhöhten Zahl von frei gestellten Betriebsräten (derzeit 100). Dass das Eisenbahner-Pensionsrecht tatsächlich Privilegien bietet, leugnet auch Verkehrsministerin Doris Bures nicht. Die Zweiklassengesellschaft: Wer vor 1996 zu den ÖBB kam, ist Beamter mit entsprechenden Privilegien wie Kündigungsschutz und einer Rente in Höhe von 80 Prozent des Letztbezugs. Wer – wie rund ein Drittel der 41.000 Eisenbahner – später kam, den bestraft das Leben in Form einer normalen ASVG-Pension.

Ausgerechnet die pensionsreformwütige schwarz-blaue Regierung unter Wolfgang Schüssel hatte eine Frühpensionierungswelle bei der Bundesbahn eingeleitet. Das Zauberinstrument: „Bedarfsmangel“. Unterbeschäftigte Bedienstete dürfen zwar nicht gekündigt werden, aber gemäß Paragraf 2 des Bundesbahnpensionsgesetzes in Frühpension gehen: Ruhestand statt Arbeitsamt. Allein 2006 wechselten auf diese Art knapp 2000 Eisenbahner in die vorgezogene Rente. Ausrangierte ÖBBler an anderer Stelle sinnvoll einzusetzen ist dagegen kaum möglich, da gleichwertige Arbeitsplätze fehlen und der Betriebsrat einer allfälligen Versetzung zustimmen muss.
Die absurde Folge derartiger Bestimmungen: Einerseits gehen die Eisenbahner mit durchschnittlich 52 Jahren in Frühpension (ASVG: 58 Jahre), andererseits mussten die ÖBB seit 2002 13.000 neue Bedienstete einstellen, statt zum Beispiel nicht mehr benötigte Verschieber auf Baustellenlokführer umzuschulen.

Im Februar wies Verkehrsministerin Bures die ÖBB-Führung an, das durchschnittliche Pensionsalter jährlich um ein Jahr zu steigern. Zumindest im Juni lag es bereits über 53 Jahre, bei 55 Neo-Pensionisten. Schneller steigen allerdings die Kosten. Ein besonders lukratives Vertragsdetail: 2002 wurden die Pensionen vieler ÖBBler dank einer Neben­bezugspauschale erhöht, zulasten der Steuerzahler. Insgesamt wendet der Bund 2010 rund zwei Milliarden Euro für 72.000 ÖBB-Pensionen auf, 2004 waren es 1,7 Milliarden, 2013 werden es bereits 2,3 Milliarden sein. Zur Eindämmung der Frühpensionierungen kann sich Reinhold Lopatka auch direkte Eingriffe ins Bundesbahnpensionsgesetz vorstellen. Wilhelm Haberzettl drohte ihm für diesen Fall mit „einem Problem, das größer sein wird als jenes der schwarz-blauen Regierung beim großen Streik 2003“.

Nationalbank: Tausendsassas

Die schweren Zeiten begannen in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) relativ spät. Nur ab 2007 eingestellte Mitarbeiter müssen die privatwirtschaftliche Härte des reinen ASVG-Pensionssystems ohne Zusatzpension akzeptieren. Das Leid wird durch Zuschüsse zur Pensionskassa gemildert. Alle anderen OeNBler genießen den Ruhestand als Rentner-Rothschilds. Ein Nationalbank-Pensionist bezieht bis zu 85 Prozent seines ohnehin überdurchschnittlichen Letztgehalts. Mitarbeiter, die vor 1993 eintraten, können nach bloß 35 Jahren Arbeit mit Vollendung des 55. Lebensjahres in den Ruhestand wechseln. Vor 1998 Angestellte sind immerhin gezwungen, 40 Jahre abzudienen, bevor sie mit 80 Prozent des Letztbezugs ins wohlige Ausgedinge gehen dürfen. Laut Rechnungshof hat die Nationalbank mehr Pensionisten (1300) als aktive Angestellte (1000). Für ihre Rentner gab sie 2008 104 Millionen Euro aus, 14 pensionierte Direktoren erhielten vier Millionen Euro. Dem Rechnungshof zufolge lag die durchschnittliche OeNB-Pension im selben Jahr bei 4650 Euro, 15-mal pro Jahr (ASVG-Höchstpension zum damaligen Zeitpunkt: 2500 Euro).

Die Auswirkungen der paradiesischen Zustände auf die OeNB-Bilanz: Pensionsrückstellungen in Höhe von zwei Milliarden Euro, die durch Wertpapierveranlagungen und Erträge aus Immobilienbeteiligungen gedeckt werden. Zum Vergleich: Die Gesamtverschuldung aller neun Gebietskrankenkassen macht derzeit 940 Millionen Euro aus. Je höher die OeNB ihre Pensionsreserve dotieren muss, desto geringer fällt die Gewinnausschüttung an den Bund (2009: 272 Millionen Euro) aus. Die Rechtfertigung der Notenbank für die aberwitzigen Rückstellungen: Für alle vor 1998 eingetretenen Mitarbeiter müsse die gesamte Pension und nicht nur die Zusatzrente geleistet werden.
Seit Ende Mai ist die Republik Österreich ­alleiniger Eigentümer der Oesterreichischen ­Nationalbank AG, nachdem sie 30 Prozent der Anteile ihrer Co-Aktionäre (Banken, Versicherungen, Interessenvertretungen) übernommen hatte. Als neuer Universal-Hausherr plant Finanzminister Josef Pröll gröbere Reformen. 200 Dienstwohnungen, in denen OeNB-Angestellte zum günstigen Tarif wohnen, sollen veräußert werden. Die Belegschaft wird nach Plänen der OeNB-Führung bis 2015 auf 890 gekürzt. Das letzte Nationalbank-eigene Hotel, in Weißenbach am Attersse, wurde veräußert.


Sozialversicherung: Dienstordner

In der österreichischen Sozialversicherung (SV) sind derzeit 26.000 Personen beschäftigt, davon 16.000 in der Verwaltung der 22 Sozialversicherungsträger der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung und 10.000 – vom Primararzt abwärts – in den SV-Einrichtungen (Spitäler, Ambulatorien, Rehab-Zentren). Laut profil-Informationen ging der durchschnittliche SV-Verwaltungsbeamte in den vergangenen Jahren mit deutlich unter 60 Jahren in Pension. Wer vor 1996 in die Berufswelt des Sozialversicherungswesens eintrat, erhält zur ASVG-Rente eine zusätzliche Dienstordnungspension und kommt in bester Beamtenmanier auf 80 Prozent des Letztbezugs. Abteilungs­leiter beziehen dadurch zusätzlich zur ASVG-Pension bis zu 2500 Euro monatlich, leitende Ärzte bis zu 4000 Euro. Durchschnittlich lagen die Dienstordnungspensionen im Jahr 2004 bei 17.000 Euro jährlich. Sie sind nur zu einem geringen Teil durch Beiträge der Profiteure gedeckt, den großen Rest zahlt die Allgemeinheit. Insgesamt gibt es geschätzt 14.000 Sozialversicherungsrentner mit Dienstordnungspension. Im Jahr 2004 forderte der damalige Sozialminister Herbert Haupt, pensionierte SV-Beamte sollten aus Fairnessgründen einen höheren Solidaritätsbeitrag von bis zu 15 Prozent ihrer Rente leisten. Haupt scheiterte an Personalvertretung, Gewerkschaft und den Chefs der Sozialversicherungsträger.


Hacklerregelung: Schmährentner

Die Witwenpension erhalten Witwen, die Waisenpension Waisen, die Schwerarbeiterpension Schwerarbeiter. Dass die Hacklerregelung eben nicht nur Hackler (ostösterreichisch für „Schwerarbeiter“) betrifft, sondern Angestellte im Bürodienst, ist mittlerweile allgemeiner Wissensstand im ­sozialpolitischen Diskurs. Nur ein Drittel der Hacklerrentner sind tatsächlich Arbeiter. Offiziell heißt die Hacklerregelung „vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer“: Frauen können mit 40 Beitragsjahren im Alter von 55 Jahren ohne Abzüge in Pension gehen, Männer mit 45 Beitragsjahren im Alter von 60. ­Eigentlich sollte die Hacklerrregelung heuer auslaufen. Doch in der „narrischen“ (OeNB-Präsident Claus Raidl) Nationalratssitzung vom 24. September 2008, als sich SPÖ und ÖVP angesichts der Wahlen leichtsinnig spendabel gerierten, wurde die Hacklerregelung bis 2013 verlängert. Mehrkosten fürs Budget: 1,5 Milliarden Euro. Laut offizieller Statistik des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger sind bereits 80.000 Versicherte dank Hacklerregelung in Frühpension. Da Hacklerpensionisten in ihrer Aktivzeit eher Krawattenknoten als Maurerkellen beherrschten, ist die durchschnittliche „vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer“ mit 1900 Euro im Vergleich zum wahren Arbeiter (800 Euro Pension) drastisch höher. Neben Angestellten zog es in den vergangenen Jahren auch Bauern und in letzter Zeit vermehrt Beamtinnen in die „Hacklerpension“, die dadurch bei geringen Einbußen ihr gesetzliches Pensionsantrittsalter von 65 Jahren – es gilt im öffentlichen Dienst für Männer und Frauen gleichermaßen – umgehen konnten. Zumindest dieses Schlupfloch wurde vom Nationalrat Anfang Juli gestopft. Ohne legislative Notmaßnahme wären nach Schätzung der Pensionsversicherungsanstalt in den kommenden Jahren bis zu 15.000 Beamtinnen, vor allem der niedrigeren Verdienst­klassen, vorzeitig aus dem Staatsdienst in die Hacklerpension geflüchtet. Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer wird die mittlerweile beliebteste Frühpensionsmethode der Österreicher ab 2014 abgeschafft, natürlich schrittweise.


E-Wirtschaft: Stromschnelle

Die heimischen Energieversorgungsunternehmen galten jahrzehntelang als überaus angenehme Dienstgeber. Mitte der neunziger Jahre stellten viele der im Einflussbereich von Bund oder Ländern stehenden Betriebe von großzügigen Firmenrenten auf ASVG samt Pensionskasse um. Unkündbaren Mitarbeitern wurden dabei großzügige Abschlagszahlungen für den vorzeitigen Abgang gewährt. Laut Rechnungshof zahlten die öffentlichen Unternehmen des Stromsektors (ohne Wien Energie) im Jahr 2008 75 Millionen Euro an 5800 Ruheständler aus – pro Kopf rund 13.000 Euro und teils zusätzlich zur staatlichen Pension. Der Verbund (Austrian Hydro Power) zeigte sich besonders großzügig und bedachte 650 Wasserkraft-Pensionisten mit jeweils 24.000 Euro, die steirische Steweag überwies 450 Rentnern 34.000 Euro pro Kopf.

Wien Energie stellte für Pensionen mit Stichtag 30. September 2009 zwei Milliarden Euro in ihrer Bilanz zurück, bei einer Bilanzsumme von 4,8 Milliarden und einem Umsatz von 2,5 Milliarden. Zwei Drittel der 5400 ­Mitarbeiter sind von der Stadt Wien zugewiesene Beamte und Vertragsbedienstete. Für die Renten ihrer 4500 beamteten Ruheständler muss Wien Energie zur Gänze aufkommen. Im Geschäftsjahr 2008/2009 zahlte das Unternehmen 154 Millionen Euro für die Altersversorgung – ergibt eine ­jährliche Pension von 34.000 Euro per annum oder 14-mal monatlich 2400 Euro pro Ex-Mitarbeiter.


Landesbeamte: Reformverweigerer

Während vor allem die jüngeren der 133.000 Bundesbediensteten nach den Pensionsreformen der vergangenen zehn Jahre schmerzhafte Einbußen akzeptieren mussten, dürfen viele ihrer 141.000 Kollegen in den Ländern dem Ruhestand mit Lust entgegenblicken. Im September vergangenen Jahres kritisierten die RH-Prüfer Wien, Salzburg, das Burgenland, Tirol und Kärnten wegen Reformverweigerung. Zwei Jahre zuvor hatten sich die Länder im Zuge des Finanzausgleichs verpflichtet, ihre Beamtenpensionen an jene des Bundes anzugleichen. Doch die selbstbewussten Landeshauptleute lassen sich von Kritik aus Wien, ob von der Bundesregierung oder den Sparefrohs im Rechnungshof, nicht beirrren. So gönnt Salzburg seinen Beamten bei der Berechnung der Pensionen weiterhin günstigere Konditionen als der Bund. In Tirol und Wien stiegen die Ausgaben für die Ruhegenüsse der Landesbediensteten zwischen 2002 und 2007 um jeweils 21 Prozent. Beamte im heiligen Land können teilweise auch weiterhin mit 80 Prozent des Letztbezugs in Pension gehen. Für Bundesbeamte greift die Pensionsreform (Antrittsalter Männer und Frauen 65 Jahre, 40-jähriger Durchrechnungszeitraum für die Pensionshöhe, 45-jährige Gesamtdienstzeit) ab 2028 voll. Wien lässt sich dank großzügiger Übergangsregelungen bis 2042 Zeit. Mehrkosten laut Rechnungshof: 130 Millionen Euro. Von 900 Wiener Beamten, die im Vorjahr in den Ruhestand wechselten, sind über 600 Frühpensionisten. Deren Durchschnittsalter betrug bei Pensionsantritt 53 Jahre. Auch Kärnten weigerte sich bisher standhaft, Pensionsprivilegien der Landesbeamten zu beseitigen. Der budgetäre Leidensdruck nach dem Debakel der Hypo Alpe-Adria macht nun das Unmögliche möglich. In Zukunft soll das Regelpensionsalter auch für Kärntner Beamte bei 65 und nicht mehr 61,5 Jahren liegen.

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.