Spielen Assekuranzen auf Zeit?

Versicherungen: Der mühsame Kampf schwer verletzter Unfallopfer um Entschädigung

Versicherungen. Der mühsame Kampf schwer verletzter Unfallopfer um Entschädigung

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Franz Fluch hatte ein mulmiges Gefühl, als er den Toyota an der Kreuzung stehen sah, und lenkte sein Fahrrad in Richtung Mittelstreifen. Eine Vorahnung, die ihm vielleicht das Leben rettete. Denn als er an dem Auto vorbeiziehen wollte, rollte es los und erwischte ihn mit dem Kotflügel. Franz Fluch flog durch die Luft. Sieben Meter weiter schlug er mit dem Hinterkopf auf.

Danach war nichts mehr so wie vorher. Bei dem Aufprall zerschmetterte nicht nur sein Körper. Alles, was Franz Fluch in seinem Leben noch vorgehabt hatte, war zu Ende, bevor es begonnen hatte: Der geplante 800 Kilometer lange Fußmarsch entlang der historischen Sklavenroute in Angola. Ausgeträumt. Der Roman, den er danach schreiben wollte. Vorbei.
Die Afrika-Reise war das Projekt seines Lebens. Darauf hatte der Radiojournalist und Reisereporter seit Jahren hingearbeitet, dafür hatte er Geld aufgetrieben, seine Muskeln gestählt, seine Ausdauer trainiert. An einem sonnigen Herbsttag des Jahres 2005 nahm ihm ein 73-jähriger Pensionist den Vorrang. Seither geht es für Franz Fluch nur noch ums Überleben. „Ich bin davongekommen, doch der eigentliche Kampf hat danach begonnen“, sagt er.

Heute lebt er allein in einem Haus am Stadtrand von Wien. Seine Frau ist ausgezogen. Die Ehe zerbrach unter den Belastungen. Seine Tochter hat er seit zwei Jahren nicht mehr gesehen. Franz Fluch hat oft Schmerzen, er ist zu 70 Prozent invalid, ohne Haushälterin kommt er im Alltag nicht zurecht. Drei Jahre lang versuchte er, der Versicherung des Autolenkers seine Lage auf außergerichtlichem Weg klarzumachen. Doch die Zürich Versicherungs-AG – vormals Zürich Kosmos – focht um jeden Euro. Seither geht es vor Gericht weiter. „Die Versicherung tut alles, um mich auszuhungern“, behauptet Franz Fluch.

Es ist ein ebenso nüchternes wie einfaches Kalkül.
„Je länger die Versicherung auf dem Geld sitzt, umso mehr verdient sie. Das muss man nicht erklären, das ist so“, sagt Erwin Würrer, Leiter der Rechtsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt. Die Zürich Versicherung bestreitet das. Richard Fabsits, Leiter der Abteilung Leistung, beteuert, man bemühe sich bei Unfallopfern „grundsätzlich um eine rasche und unkomplizierte Lösung“. In 99 Prozent käme es zu keinem Prozess. Vor Gericht landeten vor allem Causen, bei denen das Verschulden strittig ist. Die wenigen Fälle jedoch zeigen, wie schnell Menschen auch in einer Vollkasko-Gesellschaft durch alle Netze fallen.

Rechtsanwalt Axel Bauer sitzt im Besprechungszimmer seiner Wiener Kanzlei vor einem Aktenberg von einem halben Meter Höhe. So viel Material sammelte sich seit dem Unfall seiner Mandantin Irene Linsbauer an: „Man wird von einer Sekunde auf die andere aus dem Leben gerissen. Der Schaden ist sofort da. Aber der Ausgleich dauert oft Jahre. Das muss man einmal durchstehen, finanziell, körperlich, psychisch.“

Irene Linsbauer war 37
, eine lebensfrohe, tüchtige Wirtschaftstreuhänderin, als sie am 30. August 2005 in Wien in ein Taxi stieg. Sie war zu ihrem Lebensgefährten unterwegs, mit dem sie am Stadtrand ein schönes, großzügiges Haus gebaut hatte. Vor drei Monaten war das Paar eingezogen. Eine Straßenbahn rammte das Taxi an der Seite, wo Irene Linsbauer saß. Dem Lenker passierte fast nichts, sie war schwer verletzt.

Ingesamt ein Jahr und vier Monate verbrachte Irene Linsbauer zuerst im Spital, danach in einer deutschen Spezialklinik und anschließend in einer Reha-Anstalt. Anfang 2007 wurde sie in häusliche Pflege entlassen. Seither wird sie rund um die Uhr betreut. Sie kann nicht einmal mehr alleine atmen. Um sich im Bett aufzurichten, muss sie einen Flaschenzug verwenden. Ihre Eltern verkraften es auch heute noch kaum, ihre einzige Tochter so zu sehen.

Ohne jede Vorwarnung werden Menschen aus ihrem Alltag katapultiert, weil ein Arzt einen Fehler macht, ein Auto einen Radfahrer abschießt, eine Straßenbahn ein Taxi rammt. „Und dann müssen die Opfer sich oft noch unendlich lange und teure Gerichtsverfahren antun“, sagt Anwalt Bauer. Der Lenker des Taxis, in dem Irene Linsbauer saß, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldbuße verurteilt. Die querschnittgelähmte Frau bekam im Strafprozess läppische 1000 Euro zugesprochen: „Das kommt einer Verhöhnung des Opfers gleich. Da könnte auch ein Strafrichter locker 100.000 Euro zusprechen.“

Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang, Pflegekosten musste sie zivilrechtlich einklagen. Wolfgang Reisinger, Leiter der Großschadenabteilung der Wiener Städtischen Versicherung, räumt ein, dass es mühsam und langwierig sein kann, Ansprüche durchzusetzen: „Man muss Gutachten einholen, Zeugen befragen, das dauert eben seine Zeit.“ Von einem „Aushungern“ der Unfallopfer könne aber keine Rede sein: „Im Gegenteil, wir versuchen sehr oft, die Geschädigten durch Akontozahlungen zu entlasten.“

Zürich-Manager Fabsits spricht von einer „noch nie da gewesenen Dimension und Komplexität“ im Fall Linsbauer. Man habe jedoch mehrfach „aktiv finanzielle Soforthilfe durch Zahlungen von insgesamt einer Million Euro geleistet“. Anwalt Bauer hingegen sagt, Geld sei erst nach medialem Druck geflossen: 10.000 Euro vor der Klagseinbringung, 230.000 Euro nach dem ersten TV-Bericht, 200.000 Euro zwei Jahre später und 570.000 Euro nach einem zweiten ORF-Bericht. Auch die Versicherung der Tramlenkerin, die Wiener Städtische, habe das Unfallopfer hingehalten: Erst vier Jahre nach dem Unfall, zwei Wochen nach dem zweiten Fernsehauftritt, bekam Irene Linsbauer 220.000 Euro.

Das klingt nach viel Geld.
In Wirklichkeit ging ein Teil – rund 150.000 Euro für Prozesskosten auf. Allein die Pauschalgebühr, die man zahlt, damit die Gerichte zu arbeiten beginnen, betrug 60.000 Euro. Sie wird vom Streitwert bemessen, in diesem Fall 4,5 Millionen Euro. Das Kfz-Gutachten kostete über 10.000 Euro. Dazu kommen Expertisen von Unfallchirurgen und Psychiatern. Laut Anwalt Bauer beträgt der Schaden 20 Millionen Euro. Irene Linsbauer hat früher gut verdient und konnte sich deshalb einen versierten Rechtsbeistand leisten. „Menschen, die finanziell weniger gut dastehen, schauen durch die Finger“, sagt Bauer. „Die Geschädigten geraten unter enormen Druck. Die Versicherungen brauchen sich nur zurücklehnen und abwarten.“

Beispiele dafür gibt es viele:
Bauer vertritt einen Architekten, der in einen Unfall verwickelt wurde. Nach vier Jahren war sein florierendes Büro am Ende. Nach sechs Jahren verglich er sich mit der Versicherung. Ähnlich erging es dem Elektriker, der einen gut dotierten Job in einem renommierten Finanzinstitut hatte: 2006 krachte er mit seinem Auto in ein anderes, das, ohne zu blinken, links abbog, und wurde unter einen Lastwagen gedrückt. Seither muss er mit einem zerschmetterten Gesicht weiterleben. Seine Ehe zerbrach, sein Leben ist ruiniert. Er streitet bis heute um seine Ansprüche.

„Je größer der Schaden, umso mühevoller die Abwicklung“
, konstatiert Bauer. In Frankreich und Holland helfen Opferschutzeinrichtungen Menschen unabhängig davon, ob sie durch ein Verbrechen oder durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurden. In Österreich bekommen laut Verbrechensopfergesetz Opfer vorsätzlicher Straftaten die Kosten für Gerichtsverfahren und Therapie vorgeschossen. Der Staat holt sich das Geld vom Täter zurück. Für Opfer von Fahrlässigkeitsdelikten, zu denen Verkehrsunfälle gehören, gilt das nicht. „Man sollte über eine Ausweitung nachdenken“, fordert Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzeinrichtung Weißer Ring.

14 Monate konnte sich Franz Fluch nach dem Unfall auf der Bundesstraße 13 nur im Rollstuhl und mit Krücken fortbewegen. Die Zürich Versicherung, die Versicherung des Unfallgegners, weigerte sich, Taxirechnungen zu refundieren, bestritt die Notwendigkeit von Ausgaben für Salben und Leukoplast, wollte das für den Muskelaufbau nötige Ergometer nicht bezahlen und zahlte nach langem Hin und Her schließlich die Hälfte. Die Kosten für die Haushälterin übernimmt sie noch immer nicht. „Die weiters geltend gemachten Ansprüche unterliegen noch der Beweiswürdigung eines unabhängigen Gerichts“, sagt Zürich-Manager Fabsits.

Nun recherchiert Franz Fluch an einem Buch über die Zermürbungstaktik der Assekuranzen, in dem er neben seinen eigenen Erfahrungen die Geschichten anderer Unfallopfer aufarbeitet: Ein Fünftel verzichte aus Unkenntnis auf jeglichen Schadenersatz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung, das Gros gebe vorzeitig auf, weil es einen jahrelangen Rechtsstreit weder psychisch noch finanziell durchstünde, behauptet er.

„Die Chancen, in einem Zivilverfahren seine Schadenersatzforderungen in angemessener Höhe geltend zu machen, sind denkbar schlecht“, berichtet Fluch. Im Strafprozess kann das Unfallopfer sich als Nebenkläger beteiligen. Allerdings sind die zugesprochenen Schmerzensgelder oft lächerlich gering. Siehe die 1000 Euro für die querschnittgelähmte Wirtschaftstreuhänderin. Im Zivilverfahren trägt das Unfallopfer die Beweislast und das Prozessrisiko.

Am 29. Mai 1989 zerstörte ein Auffahrunfall das Leben der Tirolerin Waltraud Kanetscheider. Kurz nach 12.00 Uhr fuhr sie, wie jeden Tag, vom Büro zum Mittagessen nach Hause. Auf einer Kreuzung in Telfs, wo sie stehen geblieben war, weil sie links abbiegen wollte und den Gegenverkehr abwarten musste, krachte ein Auto von hinten in ihr Fahrzeug. „Ich habe einen Stich im Kreuz gespürt, sonst weiß ich nichts mehr“, sagt Kanetscheider. Die Schmerzen begannen erst am Abend. Im Krankenhaus bekam sie Schmerztabletten, doch sie wirkten nicht. In der Unfallambulanz habe man ihr beschieden: „Das ist Versicherungssache, da machen wir nichts“ – und sie ohne Behandlung nach Hause geschickt.

Die Frau wurde fast verrückt vor Schmerzen.
Später stellte sich heraus, dass ihr Steißbein und mehrere Wirbel gebrochen waren, außerdem hatte sie Rückenmarks- und Hirnverletzungen. Waltraud Kanetscheider zwang sich zur Arbeit. Sechs Jahre später wurde sie erneut von einem Auto angefahren. „Wieder war der Gegner schuld“, sagt sie. Dieses Mal ließ sie sich vom Unfallort mit der Rettung in eine andere Klinik bringen. Seit diesem Tag verliert sie über Nase und Ohren Gehirnflüssigkeit, „und ich habe mittlerweile sechs Bandscheibenvorfälle gehabt“, sagt sie.

Dreizehn Jahre lang versuchte sie, mithilfe eines Anwalts zu ihrem Recht zu kommen. Zweimal wurde ihre Halswirbelsäule inzwischen versteift. Der erste Rechtsbeistand habe sich als befangen erwiesen: „Das war der Anwalt der Klinik, die mich nach dem ersten Unfall falsch behandelt hat.“ Der zweite Anwalt sei bloß bestrebt gewesen, die Rechtsschutzversicherung auszuschöpfen: „Der hat 115.000 Euro bei einem Streitwert von 100.000 Euro kassiert.“

Wrack.
Waltraud Kanetscheider bekommt 500 Euro Pension im Monat. Ohne die Hilfe ihres Mannes, der auch eine Pension bezieht, wäre sie ein Sozialfall: „Ich habe eine inkomplette Querschnittlähmung, kann den Harn nicht halten, ich bin ein Wrack.“ Laut AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) sei sie nach einem Jahr ausgeheilt gewesen. Um eine Entschädigung kämpfte sie vergebens. Sie hat keine Kraft mehr, weiter darum zu fechten: „Meine Familie hat seit dem Unfall viel gelitten. Diesen Psychoterror hält ein gesunder Mensch nicht aus, ­geschweige denn eine kranke Frau.“

Die Verbitterung der Frau ist verständlich.
„Wenn man sich in die Situation des Unfallopfers hineinfühlt, kann man es nur ungerecht finden, dass Verfahren so lange dauern“, konzediert Attila Fenyves, Vorstand Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Auf der anderen Seite sei es in der Praxis mitunter strittig, ob Schäden wirklich auf den Unfall zurückzuführen sind. „Die Versicherung muss auch die Interessen der versicherten Gemeinschaft berücksichtigen, sprich, sie kann nicht locker vor sich hin zahlen.“ Doch Fenyves will nicht ausschließen, dass „Versicherungen sich zu Unrecht zurückhalten“.

Adolf Stifter, 71, ist ein Veteran des Überlebenskampfs von Unfallopfern. Am 26. März 1971 war der Außendienstmitarbeiter auf dem Rückweg ins Büro. Stifter wartete Buchungsanlagen für Banken und Hotels. Kurz vor Bregenz geriet er in einen Stau. Sein Auto war das letzte einer Kolonne. Von hinten näherte sich ein Fahrzeug, überholte trotz Gegenverkehr und raste mit ungebremsten 70 Kilometern pro Stunde in Stifters Auto. Damals gab es weder Nackenstützen noch Sicherheitsgurte. Die Wucht des Aufpralls zerriss Stifter Halsmuskel und Kopfhaltebänder. Er trug Rückenmarksblutungen, Duraschäden und Hirnstammverletzungen davon: „Ich habe Schmerzen bis zur Bewusstlosigkeit mitgemacht und höre bis heute Dauergeräusche von 70 Dezibel im Kopf.“

Ein OGH-Urteil bestätigte Stifter, dass seine Schmerzen und körperlichen Schäden auf den Unfall des Jahres 1971 zurückzuführen sind. Doch das Gericht ließ nur die Aussage eines Facharztes gelten. „Was ich mit Gefälligkeitsgutachtern und Richtern erlebt habe, geht in kein Buch“, sagt er. Der Unfallverursacher arbeitete bei einer großen Versicherung. „Das hat ihm geholfen.“ Dreizehn Jahre nach dem OGH-Urteil, dreißig Jahre nach dem verhängnisvollen Unfall, genau zu der Zeit, als Stifters Geschichte via Fernsehen öffentlich wurde, bezahlte die Generali Versicherung dem Vorarlberger Schmerzensgeld.

Das Verfahren wegen der Unfallrente läuft nach wie vor. Stifter musste nach dem Unfall seinen Beruf aufgeben, neu sprechen lernen, immer noch quälen ihn Lähmungserscheinungen, Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen, Schlafentzug, Atemausfälle. Das Bundessozialamt bescheinigte ihm über 90 Prozent Dienstunfähigkeit. Doch die AUVA, die sich bei der Haftpflichtversi­cherung des Unfallfahrers schadlos halten kann, wolle bis heute keine „unfallbedingten Dauerschäden“ anerkennen. Er habe „immer verloren, weil ich mich gegen akademisch gebildete Gauner nicht wehren kann, vor allem, wenn das Gericht mitspielt“, sagt er.

Beschämend gering.
Die Schmerzensgeldsätze wurden in der Vergangenheit laufend angehoben. Im Vergleich zu Entschädigungen etwa bei Mediendelikten sind sie aber „immer noch beschämend gering“, kritisiert Medienanwalt Hubert Simon. „Der Schutz der Ehre ist, wenn es gegen Medien geht, viel stärker, und es werden viel schneller ­höhere Beträge zugesprochen als bei körperlichen Schäden und Schmerzen.“ Ein Beispiel: Im Mediengesetz werden ohne konkreten Schadensnachweis bei übler Nachrede Beträge von bis zu 20.000 Euro fällig. Verbotene Veröffentlichungen, etwa aus einem Abhörprotokoll eines verdeckten Polizeiermittlers, werden mit bis zu 50.000 Euro geahndet. Ist diese Veröffentlichung geeignet, die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen zu vernichten, erhöht sich der Entschädigungsrahmen auf 100.000 Euro. Zum Vergleich: Das höchste zugesprochene Schmerzensgeld beträgt 213.000 Euro, für ein Opfer mit ähnlich schweren Verletzungen wie Irene Linsbauer.

Aus der Sicht der Versicherung wirkt sich jede Auszahlung, die abgewehrt oder hinausgezögert werden kann, wohltuend auf die Gewinnlage aus. Dem Unfallopfer Franz Fluch gingen die Augen auf, als er die Bilanz der Zürich Versicherung 2007 studierte. Die Assekuranz erzielte in der Kfz-Haftpflichtversicherung in diesem Jahr ein Plus von 24.876.000 Euro. Sechs Millionen Euro wurden an die Stammaktionäre ausgeschüttet.
Das unfallchirurgische Gutachten gestand Fluch bis einschließlich Jänner 2009 55.500 Euro zu. Für zukünftige Schmerzen veranschlagte der bestellte Gerichtsgutachter monatlich 900 Euro. Das sind ein Tag mittelstarke, sieben Tage leichte Schmerzen. Einem 53-jährigen Mann bleiben laut Sterbetafel noch 26,45 Jahre zu leben. Das ergibt in Summe ein Schmerzensgeld von 341.160 Euro. Die seelischen Schmerzen sind darin freilich noch nicht enthalten.

Einen Bruchteil – nämlich 55.000 Euro – hat Franz Fluch bis jetzt bekommen. Ein Ende des Kampfs ist nicht in Sicht. 95.000 musste der Journalist bis jetzt vorstrecken: „Hätte ich nicht Ärzte gehabt, die mir helfen, und das teilweise ohne Honorar, ich wüsste nicht, wie ich der Versicherung die Stirn bieten sollte.“

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges