Papst Franziskus leistet Vorschub für weiteren Terror

Christian Rainer: Der Papst schlägt zu

Leitartikel: Christian Rainer

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Als diese Zeilen geschrieben wurden, war es noch kein Skandal, und ich erwarte auch nicht, dass bis zur Auslieferung dieses Heftes ein Skandal daraus wird. Das erscheint mir nahezu ebenso skandalös wie jener Vorgang, der nach meinem Dafürhalten einen Skandal auslösen sollte.

Als diese Zeilen geschrieben wurden, war bereits ein Tag vergangen, seit das Oberhaupt der katholischen Kirche auf dem Weg nach Manila Folgendes gesagt hatte: „Jede Religion hat eine Würde, über die man sich nicht lustig machen kann.“ Man dürfe den Glauben der anderen nicht herausfordern, beleidigen oder lächerlich machen. Mit einer Geste an den Organisator seiner Reise gewandt, formulierte Franziskus dann so: „Wenn mein Freund Dr. Gasbarri meine Mutter beleidigt, dann erwartet ihn ein Faustschlag.“
Es ist unschwer zu erkennen, in welchem Zusammenhang der Papst diesen Vergleich gezogen hat: Er sprach über die Attentate auf die französischen Karikaturisten von „Charlie Hebdo“. Deren Arbeit charakterisierte er in diesem Zusammenhang auch noch mit diesem Satz: „Viele Menschen ziehen über Religion her, das kann passieren, hat aber Grenzen.“

Geneigte Leserinnen und Leser, mich hat die Schilderung dieses Auftritts fassungslos gemacht. Ist es notwendig zu erklären, worin das Ungeheuerliche der Aussagen des Papstes liegt? Franziskus zeigt Verständnis für körperliche Gewalt gegen Personen, die sich über Religionen lustig machen oder auch nur „den Glauben herausfordern“. Ja, mehr noch, er meinte, er würde in einem solchen Fall selbst zulangen, und zwar mit der Faust. Franziskus hat somit nicht nur erklärt, nicht nur Verständnis dafür gezeigt, sondern auch gutgeheißen, dass in Paris Journalisten zur Verantwortung gezogen wurden, weil sie mit Karikaturen „den Glauben herausfordern“. Er hat mit seinen Worten Vorschub geleistet für weitere Gewaltakte gegen Menschen, die Religionen lächerlich finden und das mit Bildern oder mit Worten auszudrücken wagen.

Die Einschränkung, man dürfe also zuschlagen, aber „im Namen Gottes nicht töten“, sollte uns da auch nicht beschwichtigen.

Jeder Politiker, der körperliche Gewalt gegen Karikaturisten ins Spiel bringt, und sei es auch nur ironisch, würde zum Rücktritt aufgefordert – wäre er ein westliches Staatsoberhaupt, wohl mit Erfolg. Das Staatsoberhaupt des
Vatikans wird von einem greisen Gremium gewählt, das von seinen Vorgängern handverlesen wurde, unter Ausschluss von Frauen, auch deshalb undemokratisch und auf Lebenszeit. Da ist eine derartige Forderung müßig. Ich erlaube mir daher, den Papst einfach darauf hinzuweisen, wo in Paris die von ihm genannten „Grenzen“ für „Menschen, die über Religion herziehen“, lagen: in der Verhängung der Todesstrafe.

Der Papst hat uns mit seinen Aussagen aber in die Hand gespielt. Hatte ich doch zunächst geplant, hier über Religionen und deren dubiose Sonderstellung in der Gesellschaft zu schreiben. Auf diese Sonderstellung pocht Franziskus ja, doch er tat es unschlau unbescheiden mit selbstbeschädigenden Mitteln.

In Folge der Attentate hatten viele Menschen – in der Defensive kleinlauter als sonst – gefragt, ob es denn wirklich nötig sei, dass Kirchen und Kirchgänger, Glaube und Gläubige verspottet würden. Nein, es ist nicht nötig, finde ich. Aber erstens darf natürlich nur der Staat abwägen, wo die Trennlinie zwischen Meinungsfreiheit und Verletzung schützenswerter Rechte liegt. Zweitens muss eine allfällige Strafdrohung angemessen sein: „Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten“, wie im § 188 StGB vorgesehen, entspricht sicher nicht dem Gewicht, den eine entsprechende Straftat im Kontext des Jahres 2015 hat. Drittens: Diesem Kontext entspricht vor allem nicht, dass Österreich überhaupt einen eigenen Blasphemie-Tatbestand definiert. Die „Herabwürdigung oder Verspottung“ von allem, was sich auf Religion bezieht, darf in einem per Verfassung und längst auch in seiner gesellschaftlichen Verfasstheit säkularen Staat nicht gesondert geschützt werden. (Auch Hymnen und Fahnen brauchen diese Sondergesetzgebung nicht.) Da besteht ein Widerspruch zur profanen Realität des Lebens. Ein Posting der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“ am Freitag der vergangenen Woche lautete: „Ich bin mir sicher, würde man den Papst fragen, ob die Religion des Fliegenden Spaghettimonsters Würde hätte, er wäre wohl vorsichtig mit spontaner Bejahung.“

Die seelische Befindlichkeit der Bürgerinnen und Bürger ist durch das Verbot von Ehrenbeleidigung, Beschimpfung, Verhetzung gut geschützt. Das Herausgreifen von Religionen ist kein gesetzgeberischer, sondern selbst ein religiöser Akt – der Schutz des Irrationalen ist irrational. Der Papst, der zur Verteidigung seiner weltanschaulichen Alleinstellung handgreiflich werden will, fordert zur Gewalt auf – der Gesetzgeber, der diese Privilegien im Strafgesetz festschreibt, fördert diese Gewalt.

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