Brandgefährlich

Seilbahnkatastrophe von Kaprun: Zehn Jahre nach dem Urteilsspruch

Kaprun. Zehn Jahre nach dem Urteilsspruch zur Seilbahnkatastrophe von Kaprun sorgt ein neues Buch für Wirbel

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Maximilian S. ist einer der letzten Fahrgäste, die am 11. November 2000 um neun Uhr früh in die Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn im Salzburger Wintersportort Kaprun steigen. Der 27-jährige Skiurlauber aus Bayern steht mit seinen Freunden ganz hinten in der Bahn, direkt an der Trennwand zur unbesetzten Führerkabine. Als der Waggon die ersten Meter Richtung Tunnel hinaufrattert, sieht Maximilian S. Rauch aus dem Armaturenbrett aufsteigen. Bald züngeln Flammen übers Führerpult. Als auch die Menschen vor ihm den Brand bemerken, bricht Panik aus. Der Zug steckt mittlerweile im Tunnel fest. „Wo sind die Nothämmer, wo sind die Feuerlöscher?“, rufen die Urlauber. Beides gibt es nur im Führerhäuschen, aber der Lenker ganz vorne im Waggon bekommt von all dem nichts mit. Mit Skiern und Stöcken schlagen die Menschen auf die doppelt verglasten Fenster ein, endlich entsteht ein Loch, die ersten Urlauber hechten kopfüber in den engen Tunnel. Maximilian S. hat Glück. Einer seiner Freunde ist Feuerwehrmann und schreit: „Nach unten laufen!“ Zu zwölft stolpern sie hinunter, während die Seilbahn über ihnen in Flammen aufgeht.

Dieser Augenzeugenbericht stammt aus dem Buch „155“ von Hannes Uhl und Hubertus Godeysen. Es beschreibt die Katastrophe, bei der 155 Menschen starben, und den folgenden Gerichtsprozess. Das Urteil von Richter Manfred Seiss, der im Februar 2004 alle 16 Angeklagten freisprach, ist bis heute umstritten.

Zehn Jahre nach der Urteilsverkündung äußert sich nun erstmals die seinerzeit verantwortliche Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat zu Wort. In dem Buch erhebt sie vor allem Vorwürfe gegen Richter Seiss: „Die Verteidiger kommen ständig mit ihren Ablenkungsmanövern durch. Der Richter lehnt keinen Beweisantrag ab, selbst wenn er mir völlig absurd erscheint. Er lässt jede Frage zu, womit sich der Prozess für mich von den eigentlichen Schuldfragen wegbewegt und sich mit großem Aufwand mit Nebensächlichkeiten befasst.“ Die Anwälte der Angeklagten hätten zunehmend das Ruder übernommen, allen voran der heutige Justizminister Wolfgang Brandstetter, findet Danninger-Soriat. Sie habe den Richter damals darauf angesprochen. Seine Antwort: „Doktor Brandstetter ist ja auch Universitätsprofessor am Strafrechtsinstitut in Wien, und seine Meinung hat natürlich Gewicht.“

Die Autoren des Buches, das am 17. Februar präsentiert wurde, wurden schon vorab mit Klagsdrohungen eingedeckt. Sie hatten dem Richter Manfred Seiss, ehemaligen Angeklagten, einigen Sachverständigen und Verteidigern die Kapitel, in denen diese genannt werden, vorab geschickt und um Stellungnahmen gebeten. Einige schalteten ihre Anwälte ein und verlangten Änderungen. Der inzwischen pensionierte Richter Seiss forderte die Staatsanwaltschaft auf, das Buch auf juristische Interna zu prüfen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen könnten.

Den Autor Hannes Uhl wundert die Aufregung nicht: „Viele Beteiligte wollten im Vorfeld nicht mit uns reden. Manche haben sich ja nicht gerade mit Ruhm bekleckert.“ Im Autorisierungsprozess musste er dennoch einige Passagen streichen beziehungsweise entschärfen. Aus Angst, das Amtsgeheimnis zu verletzen, sind viele Aussagen der Staatsanwältin nun wohl milder geraten als beabsichtigt. Auch neue Beweise liefert das Werk nicht. Aber es gibt Einblicke in die Justiz eines kleinen Landes, in dem jeder jeden kennt: „Seiss, die Praktikanten und einige Strafverteidiger treffen einander in einem Salzburger Szenelokal. Es wird ein fröhlicher Abend mit gutem Essen und Bier. Der letzte Verhandlungstag über die größte Katastrophe der Zweiten Republik klingt in fröhlicher Gemeinsamkeit von Richter, Gutachtern und Strafverteidigern aus.“

Dass Hauptgutachter Anton Muhr den Angriffen der Verteidigung nicht standhielt und während des Prozesses wegen psychischer Probleme ausschied, schreibt Staatsanwältin Danninger-Soriat dem Richter zu: „Hätte er sich mehr hinter seinen Sachverständigen gestellt, hätte sich ein Gutachterwechsel wahrscheinlich erübrigt.“ Muhr war davon ausgegangen, dass der in der Seilbahn verbaute Plastikheizstrahler dort nie hätte landen dürfen, weil er ausschließlich für Wohnräume konzipiert war. Die nachfolgenden – österreichischen – Gutachter gaben dem deutschen Hersteller Fakir die Schuld. Der Heizstrahler habe durch ein technisches Gebrechen den Brand in der Bahn verursacht. Richter Seiss schloss sich dieser Sichtweise an.

Staatsanwältin Danninger-Soriat ging 2005 beim Oberlandesgericht Linz in Berufung. Von den Kollegen der Oberstaatsanwaltschaft Linz fühlte sie sich im Stich gelassen. Normalerweise tausche man sich im Vorfeld aus, die vorgesetzte Dienststelle weise auf mögliche Widersprüche oder Schwächen hin: „Doch im Kaprun-Berufungsverfahren herrschte absolute Funkstille zwischen Salzburg und Linz.“ Bei der Verhandlung war die Stimmung Danninger-Soriat zufolge eisig, der vorsitzende Richter kritisierte sie scharf – zu Unrecht, wie die Autoren schreiben: „Der persönliche und aggressive Angriff eines Berufungsrichters gegen eine Berufungswerberin erscheint ihr als einmalig in der österreichischen Rechtsgeschichte.“

Dass Gutachter Muhr Recht behalten sollte, kam erst Jahre später heraus. Die Gletscherbahn Kaprun AG strebte nach dem Freispruch ihrer Mitarbeiter ein Verfahren gegen den Hersteller des Heizlüfters an. Der Verdacht: fahrlässige Tötung in 155 Fällen. Die Salzburger Staatsanwaltschaft bat die Staatsanwaltschaft im deutschen Heilbronn um Hilfe bei den Ermittlungen. Die Deutschen kamen 2007 zu einem brisanten Schluss: „Das Ergebnis dieser Ermittlungen unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Ergebnis des Österreichischen Strafverfahrens. Es lässt sich feststellen, dass sich das Unglück am 11.11.2000 hätte vermeiden lassen können, wenn fahrzeuggeeignete Heizlüfter eingebaut worden wären, die es auf dem Markt gab.“

Danninger-Soriat witterte ihre Chance. Sie versuchte, ihre Vorgesetzten von einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu überzeugen – und blitzte prompt ab. Die Öffentlichkeit erfuhr erst zwei Jahre später durch einen Artikel in der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“ vom Ermittlungsstand der Deutschen. Der erstaunliche Kommentar des Justizministeriums in Wien: „Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens lagen nicht vor.“

Seit dem Jahr 2010 ist Brandkatastrophe von Kaprun verjährt. Autor Hannes Uhl: „Juristisch ist die Sache erledigt. Uns ist nur wichtig, dass 13 Jahre nach dem Unglück jeder nachlesen kann, wie es wirklich war.“

Hubertus Godeysen, Hannes Uhl: Hundertfünfundfünfzig. edition a. 180 Seiten, 19,95 Euro

Franziska   Dzugan

Franziska Dzugan

schreibt für das Wissenschaftsressort und ist Moderatorin von tauwetter, dem profil-Podcast zur Klimakrise.