Agnes Husslein

Widersprüche in Causa Agnes Husslein

Belvedere-Kuratorium kann sich nicht einigen

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Als Hans Wehsely, Vorsitzender des Belvedere-Kuratoriums, Mitte Juni mit einer Presseaussendung an die Öffentlichkeit ging, erntete er gewaltiges Medienecho. An den Vorstand waren Vorwürfe gegen Belvedere-Chefin Agnes Husslein herangetragen worden; sie solle Compliance-Richtlinien nicht eingehalten haben. Der damals laufende Prozess für ihre Wiederbestellung wurde gestoppt. Freilich wäre das Kuratorium keineswegs dazu verpflichtet gewesen, diese Vorgänge derart offensiv an die Medien weiterzugeben. Der Direktorin schadete man damit in der Öffentlichkeit enorm. Die Anschuldigungen stellten sich freilich als nicht unberechtigt heraus.

Freistellung von Prokuristin

Ausgerechnet jene Person, die Hussleins Verstöße übermittelte – die einstige Prokuristin des Museums, Ulrike Gruber-Mikulcik – wurde allerdings, wie berichtet, am 14. Juli dienstfrei gestellt. Aus einem profil vorliegenden Schreiben der Direktorin an Gruber-Mikulcik geht nun hervor, dass der Vorstand dies billigte: „Im Einvernehmen mit dem Kuratorium der Österreichischen Galerie Belvedere widerrufen wir hiermit die Ihnen erteilte Prokura mit sofortiger Wirkung“, heißt es darin.

Gruber-Mikulcik schaltete unverzüglich ihren Anwalt Georg Schima ein, der sich per Brief an den Vorstand wandte. Darin äußert er seine Verwunderung über dessen Einverständnis. Schließlich sei die Prokuristin ihrer dienstlichen Verpflichtung nachgekommen, „massive Pflichtverletzungen und Gesetzesverstöße der Direktorin Dr. Husslein-Arco dem zuständigen Aufsichtsorgan des Museums zur Kenntnis zu bringen“. Gegenüber profil sagt Vorstandsvorsitzender Wehsely nun: „Das Kuratorium war und ist der Auffassung, dass aufgrund der unzweifelhaften Differenzen zwischen Ulrike Mikulcik-Gruber und Agnes Husslein Konsequenzen gezogen werden mussten.“ Dennoch erscheint das Agieren des Kuratoriums zunehmend widersprüchlicher und undurchschaubarer.

Nina   Schedlmayer

Nina Schedlmayer