"Fahrdienstkrieg": Ist Uber überhaupt legal?

Die entscheidende Frage im Rechtsstreit um Uber ist: Ist dieses Unternehmen aus juristischer Sicht im Bereich des Taxi- oder des Mietwagengewerbes aktiv?

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Je nachdem, wie Uber rechtlich eingestuft wird, gibt es andere Vorschriften. Wenn Uber Fahrten im Sinne eines Taxivermittlers organisiert, dann müssen die Fahrer alle einen Taxischein haben und auch centgenau den vorgeschriebenen Tarif einhalten, sie dürfen ihn also weder über-noch unterschreiten. In diesem Fall wäre das bisherige Geschäftsmodell von Uber unzulässig.

Uber selbst behauptet, es sei lediglich ein Mietwagenvermittler. In diesem Fall darf das Unternehmen selbst die Preise bestimmen, so wie dies Uber mit seinem eigenen Tarif tut, der in der Regel unterhalb der Taxipreise liegt, bei starker Nachfrage aber auch höher sein kann.

Ein Fall für die Gerichte

Die Arbeiterkammer argumentiert nun, dass Uber im Taxigewerbe anzusiedeln ist. In der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung steht nämlich ausdrücklich, dass in Mietwagen die Verwendung von "Messinstrumenten zur Preisbestimmung nicht gestattet" ist. Die Uber-App, die einen Kostenvoranschlag gibt und den exakten Preis ermittelt, ist laut Arbeiterkammer ein solches Messinstrument. Mittels Handyortung berechnet Uber die Fahrtlänge.

Uber hingegen behauptet, die eigene App auf dem Smartphone sei weder ein Mess- noch Kalkulationsinstrument, denn der Preis würde bereits bei Fahrtantritt geschätzt werden und bekannt gegeben.

Ob Uber oder seine Kritiker hier Recht behalten, muss im Streitfall ein Gericht entscheiden. Zwei Anzeigen wurden bereits in Wien eingebracht, die Wirtschaftskammer hinterfragt etwa die Rechtmäßigkeit der Uber-App.

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Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.