Helmut Elsner

Helmut Elsner droht wieder Gefängnis

Laut Gerichtsgutachten haftfähig – Elsner blitzt mit Wiederaufnahmeantrag auch beim OLG ab.

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Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, könnte der bald 83-jährige Helmut Elsner wieder in Haft genommen werden. Seit Ende des Vorjahres liegt dem Landesgericht für Strafsachen Wien ein Gutachten des Wiener Kardiologen Michael Gottsauner-Wolf vor, der Elsner auf Anordnung des Gerichts untersucht hatte. Laut dem profil vorliegenden Befund vom 30. November 2017 ist Elsner zumindest aus kardiologischer Sicht haftfähig, wenngleich der Sachverständige auch feststellte, dass sich dessen Gesundheitszustand seit dem letzten Gutachten 2012 nicht gebessert habe.

"Offenbar bin ich zu unbequem geworden"

Elsner hat zwischenzeitlich ein Gutachten des Sachverständigen Manfred Deutsch vorgelegt, das Gottsauner-Wolfs Schlussfolgerungen deutlich in Zweifel zieht. „Offenbar bin ich einigen Leuten in der Justiz zu unbequem geworden, die scheinen mein Ableben geradezu sehnsüchtig zu erwarten“, so Elsner gegenüber profil. Das Landesgericht will nach eigener Darstellung nun noch weitere „Gutachten aus anderen Fachgebieten“ einholen: „Die Frage der Haftfähigkeit ist noch nicht abschließend geklärt.“ Elsner war im Bawag-Prozess wegen Untreue rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre absaß, ehe er aus gesundheitlichen Gründen 2011 entlassen wurde.

Wie profil weiters berichtet, wird der frühere Bawag-Generaldirektor auch kein neues Verfahren bekommen. Sein 2015 eingebrachter Antrag auf Wiederaufnahme war zunächst vom Landesgericht abgelehnt worden, Elsner erhob dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien. Mit Beschluss vom 22. Jänner dieses Jahres hat das OLG Elsners Beschwerde abgewiesen. Das OLG verweist auf die (von Elsner mit neuen Beweismitteln bekämpfte) rechtskräftige Verurteilung und sieht daneben auch keine Veranlassung, den Verbleib des von Wolfgang Flöttl zwischen 1995 und 2000 angeblich verspekulierten Bawag-Vermögens aufzuklären.