Elfriede Hammerl: Zu enge Bindung

Zwei Neunjährige hängen an ihrer Mutter. Das ist gegen das Kindeswohl, sagt der Gutachter.

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Die Kinder sagen, sie wollen am Wochenende nicht zum Vater, weil der nichts mit ihnen tue. Er gehe in seine (Tierarzt-)Praxis und überlasse sie sich selber. Außerdem brülle er viel mit ihnen, trinke Alkohol und fahre dann Auto.

Der Gutachter schreibt, das sagen die Kinder nur, weil die Mutter sie in einen Loyalitätskonflikt gebracht hat. Die authentischen Schilderungen des Vaters zeichneten ein ganz anderes Bild. Warum die Schilderungen des Vaters authentisch sind, wird nicht erklärt.

Die Mutter sagt, die Kinder sagen, der Vater tue nichts mit ihnen, brülle sie an und trinke Alkohol.

Der Gutachter schreibt, wie wenig realitätsgemäß die Kindesmutter bezüglich der persönlichen Kontakte der Kinder mit dem Kindesvater reagiere, zeige sich daran, dass sie den Äußerungen der Minderjährigen hundertprozentigen Wahrheitsgehalt beimesse.

Der Vater sagt, die Kinder seien nicht gewöhnt, sich selber zu beschäftigen. Das müssten sie aber lernen. Nur deshalb habe er kein Programm für sie vorbereitet, wenn sie am Wochenende zu ihm kämen.

Der Gutachter schreibt, der Vater sei bestrebt, den Kindern einen Entwicklungsspielraum zu lassen, während die Mutter ihre Freizeit auffällig strukturiert gestalte. (Die Kinder haben Sportunterricht und Musikstunden.) Offenbar benötige sie eine ständige Kontrolle über das Leben der Minderjährigen.

Die Kinder fürchten, dass ihr Vater sie ihrer Mutter wegnehmen wolle. Der Gutachter räumt ein, dass der Vater seinerzeit unreflektiert und punktuell derartige Äußerungen getätigt habe, es sei aber davon auszugehen, dass dies im Laufe der jüngeren Vergangenheit nicht mehr vorgekommen sei. Es sei unverständlich, warum die Kindesmutter, die einen sehr starken Einfluss auf die Minderjährigen habe, bisher nicht fähig war, diese Grundeinstellung zu ändern.

Der Gutachter billigt der Kindesmutter zu, dass sie überdurchschnittlich hilfsbereit und mitmenschlich agiere, er beschreibt sie als wenig aggressiv und merkt an, dass sie sich anscheinend als wenig belastet empfinde und unterdurchschnittlich wenig körperliche Beschwerden äußere. Weil er sie aber für unterdurchschnittlich offen halte, beruhe dieser positive Eindruck möglicherweise nur auf Täuschung. Nach außen hin tätige sie zwar Bemühungen, um Kontakte zum Vater zu fördern, aber unterschwellig vermittle sie den Kindern ihre extrem ablehnende Haltung zur Person des Vaters.

Es zeigen sich Stereotypen, gegen die Mütter zu kämpfen haben.

Der Kindesvater scheine um persönliche Kontakte zu den Minderjährigen bemüht (laut Kindesmutter hat er vereinbarte Treffen oft nicht eingehalten), aber lebenskritische Ereignisse sowie der nun schon lange währende Besuchsrechtskonflikt hätten Spuren in seinem Seelenleben hinterlassen. Es fänden sich Hinweise auf eine emotionale Instabilität und erhöhte Erregbarkeit, was aber angesichts der Einflussfaktoren wenig verwundere. Im Lebensalltag erscheine er tendenziell etwas gefordert und angespannt. Dass unter diesen Umständen die Minderjährigen punktuell von ihrem Vater auch emotional heftigere Reaktionen im Sinne lauterer verbaler Äußerungen vernommen hätten, sei vorstellbar.

Die Kinder, ein Zwillingspärchen, sind jetzt neun Jahre alt, bei der Trennung der Eltern waren sie fünf. Der Vater will sie nicht dauerhaft bei sich haben, aber er will, dass ihre Bindung an die Mutter weniger eng ist. Der Gutachter schreibt, die Mutter habe die Kinder symbiotisch eng an sich gebunden, dadurch sei das Kindeswohl gefährdet. Aus seiner Sicht sei es dringend notwendig, dass väterliche ­Aspekte und Verhaltensweisen mehr in den Lebensalltag der Minderjährigen Einkehr finden.

Das Gericht schließt sich dieser Sicht an. Es wird eine Familienintensivbetreuung durch zwei Betreuerinnen im Ausmaß von 35 bis 40 Stunden im Monat angeordnet. Sollte die Mutter nicht zustimmen, müsse sie damit rechnen, dass ihr die Kinder entzogen werden.

Was bedeuten würde, dass die Minderjährigen in ein Heim oder in eine Pflegefamilie kommen, weil der Vater sie ja gar nicht bei sich wohnen haben möchte.

Jetzt aber im Ernst: Ein Heim wäre besser als eine Mutter, deren Hauptvergehen darin besteht, dass sie ihren Kindern eine enge Bezugsperson ist, ihren Alltag strukturiert und unterschwellig den Kindesvater nicht für den Größten hält?

Ja, schon wieder eine leidige Obsorgegeschichte, eine von vielen, die mich laufend erreichen. Und schon wieder ein Gutachten, das erstaunliche Drehungen und Wendungen vollzieht, um eine überdurchschnittlich hilfsbereite und auch sonst ziemlich tadellose Frau in eine manipulative Oberglucke zu verwandeln, der man ihre Kinder nicht lassen könne. Wie kommt es, dass sie als Gefahr für das Kindeswohl gesehen wird, nicht aber ein Vater, dem es an emotionaler Stabilität fehlt? Man weiß es nicht. Was sich jedenfalls zeigt, sind immer wiederkehrende Stereotype, gegen die Mütter in letzter Zeit zu kämpfen haben, und die Tatsache, dass ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird, in etwa nach dem Motto: Wenn der Vater vernachlässigt, dann ist das ein pädagogisches Konzept. Mehr davon nächstes Mal.