Fakten – Verpflegung

Die wichtigsten Fragen zur häuslichen Betreuung und Förderungen

Die wichtigsten Fragen zur häuslichen Betreuung und Förderungen.

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Wie viele Pflegestufen gibt es und wie ist der Stundenaufwand monatlich definiert?

Stufe 1: Mehr als 65 Stunden Stufe 2: Mehr als 95 Stunden Stufe 3: Mehr als 120 Stunden Stufe 4: Mehr als 160 Stunden Stufe 5: Mehr als 180 Stunden Stufe 6: Mehr als 180 Stunden Stufe 7: Mehr als 180 Stunden

Die Pflegestufen und das dazugehörige Pflegegeld werden durch Gutachter eingeholt. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Versicherungsanstalt eingereicht werden, zum Beispiel bei der Pensionsversicherungsanstalt oder der SVA. Personen ohne eigene Pension oder Personen mit Mindestsicherung können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.

Wie viel Zuschuss bekommt man in welcher Pflegestufe?

Stufe 1: Euro 157,30 Stufe 2: Euro 290,00 Stufe 3: Euro 451,80 Stufe 4: Euro 677,60 Stufe 5: Euro 920,30 Stufe 6: Euro 1285,20 Stufe 7: Euro 1688,90

Diese Summen sind für alle Klienten österreichweit gleich, dabei gibt es keine Verdienstgrenze. Für Pflegestufen 5, 6 und 7 müssen neben dem Pflegebedarf von monatlich mehr als 180 Stunden weitere Erschwernisse vorliegen. Pflegende Angehörige, die unter psychischen Belastungen leiden, können eine kostenlose Angehörigenberatung anfordern.

Ab wann bekomme ich eine Unterstützung für eine Personenbetreuung?

Ab der Pflegestufe 3 bekommt man laut Bundespflegegesetz eine Förderung. Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal 550 Euro pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei Angestellten beträgt der Zuschuss maximal 1100 Euro pro Monat. 99 Prozent der Personenbetreuer in Österreich sind selbstständig tätig. Lediglich 1 Prozent arbeitet auf Angestelltenbasis. Der Zuschuss wird nur dann gewährleistet, wenn die betroffene Person ein Nettogehalt von bis zu 2500 Euro hat.

Kann ich Personenbetreuer steuerlich absetzen?

Bei einer 24-Stunden-Betreuung sind dadurch entstehende Aufwendungen und Kosten (z. B. Kosten für das Betreuungspersonal, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) als „außergewöhnliche Belastung“ im Folgejahr steuerlich absetzbar. Dabei werden bereits bezogene steuerfreie Zuschüsse wie Pflegegeld und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung abgezogen. Die außergewöhnliche Belastung kann dabei von der betreuten Person oder von dem alleinverdienenden Partner in voller Höhe geltend gemacht werden. Hat die betreute Person ein eigenes Einkommen, sind die Betreuungskosten grundsätzlich von ihr selbst zu tragen.

Wie versichert sich der Personenbetreuer?

Die Personenbetreuer müssen einen Gewerbeschein lösen und sind selbstständig tätig. Jeder Betreuer zahlt 18,50 Prozent Pensionsversicherung und 7,65 Prozent Krankenversicherung. Hinzu kommen noch ein monatlicher Fixbetrag von 9,11 Euro für die Unfallversicherung und 1,53 Prozent Selbstständigenvorsorge.

Ein Beispiel: Der Tagessatz beträgt 75 Euro mal 14 Tage, das ergibt eine Gesamtsumme von 1050 Euro. Davon werden Sozialversicherung und Unfallversicherung abgezogen, somit bleibt dem Personenbetreuer ein Nettobetrag von monatlich 750,24 Euro, was aber noch versteuert werden muss.

Wie finde ich eine seriöse Agentur?

Vertrauenswürdige Agenturen zeichnen sich unter anderem durch folgende Kriterien aus: regelmäßige Qualitätskontrollen, detaillierte und transparente Kostenaufstellungen, Beratungsgespräche und eine niedrige Ausfallsrate ihrer Personenbetreuer.

Die drei Agenturen Caritas, Volkshilfe und Hilfswerk haben sich im Vorjahr ein eigenes Qualitätssiegel zur Selbstverpflichtung im Bereich Personenbetreuung geschaffen. Seitens der Wirtschaftskammer und des Fachverbands Personenberatung und Personenbetreuung existiert für diese Branche bislang kein Gütesiegel.

Angelika   Hager

Angelika Hager

leitet das Gesellschafts-Ressort