Symbolbild.

A und O für Arbeitslose

Wie funktionieren Arbeitslosengeld und Mindestsicherung?

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Wer innerhalb von zwei Jahren 52 Wochen gearbeitet hat, erwirbt Anspruch auf Arbeitslosengeld. Höhe: 55 Prozent des Netto-Jahresgehalts, nach oben gedeckelt. Nach circa einem halben Jahr muss Notstand beantragt werden. Das sind 95 Prozent vom Arbeitslosengeld, zeitlich nicht beschränkt. Der Berufsschutz fällt im Notstand weg, jeder Beruf mit jedem dort üblichen Gehalt kann vom Arbeitsamt vermittelt werden. In einer Partnerschaft wird das Gehalt des Partners von der Notstandshilfe abgezogen, allerdings erst über einem Freibetrag von 642 Euro. Beispiel: 800 Euro Notstandshilfe, 1142 Euro Netto-Lohn des Partners. Differenz zwischen Gehalt und Freibetrag: 500 Euro. Bleiben 300 Euro Notstand. Auch Mieteinkünfte werden abgezogen.

Die Mindestsicherung ist im Unterschied zum Arbeitslosengeld keine Versicherungsleistung, sondern als staatlicher Schutz gegen Armut gedacht. Sie steht jedem Erwachsenen zu, der weniger als 840 Euro im Monat (so hoch ist die Mindestsicherung) zum Leben hat. Das können Behinderte, Alleinerzieher, Arbeitslose oder "Working poor“ sein, die monatlich weniger als 840 Euro zur Verfügung haben. Nur 25 Prozent beziehen die volle Mindestsicherung. Der Rest stockt auf, weil meistens die Notstandshilfe, aber auch die Pension oder das Gehalt zu niedrig sind. Für Partner und Kinder kommen fixe Beträge dazu. Wer Mindestsicherung beantragt, muss zuerst sein Vermögen, Bargeld oder Auto bis auf 4000 Euro aufbrauchen oder verkaufen.

Clemens   Neuhold

Clemens Neuhold

Seit 2015 Allrounder in der profil-Innenpolitik. Davor Wiener Zeitung, Migrantenmagazin biber, Kurier-Wirtschaft. Leidenschaftliches Interesse am Einwanderungsland Österreich.