Sitzungsaal mit Teilnehmern des BVT-U- Ausschusses im Parlament

BVT-U-Ausschuss: Was bisher geschah

Eine Chronologie der wichtigsten Aussagen und Ereignisse seit dem Beginn des BVT-U-Ausschusses am 4. September.

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04.09.2018:

Der BVT-Untersuchungsausschuss beginnt mit der Befragung von Auskunftspersonen. Ein BVT-Mitarbeiter spricht von Druck und Gewaltdrohungen, das BVT sei zeitweise ungesichert gewesen. Ein IT-Spezialist berichtet wiederum von der Durchsuchung seiner Privatadresse.

05.09.2018:

Die Fraktionen im BVT-Untersuchungsausschuss sprechen sich nahezu einhellig dafür aus, die im Parlament vorliegenden E-Mails des SP-nahen Rechtsanwalts Gabriel Lansky "zurückzugeben". Die Rechtsexpertin Michaela K. wird befragt. Sie sagt aus, dass die Generaldirektorin für die Öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, über die Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz nicht vorab informiert gewesen zu sein. Die Rechtsexpertin zeigt sich zudem besorgt über den internationalen "Reputationsschaden" für das BVT durch die Razzia. Robert B., ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung, schildert die Razzia als schlecht vorbereitet. Man habe "wahllos Datenträger sichergestellt". Die angebliche Gefahr der Fernlöschung von Daten bezeichnet er als "Schwachsinn".

17.09.2018

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt im Konflikt um die Aktenlieferungen des Innenministeriums an den BVT-Untersuchungsausschuss dem Antrag der drei Oppositionsparteien zum Teil recht. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) muss damit dem U-Ausschuss weitere Dokumente nachliefern, heißt es in der veröffentlichten Entscheidung des VfGH. Das Innenministerium sagt nach der VfGH-Entscheidung die umgehende Lieferung der vom BVT-U-Ausschuss geforderten Akten zu.

18.09.2018

Der Leiter des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK), Andreas Wieselthaler, übt deutliche Kritik an der Hausdurchsuchung im BVT. Eigentlich sei sein Bundesamt logischer Ansprechpartner für die Durchsuchung gewesen, bestätigte Wieselthaler. Warum man bei der Hausdurchsuchung im BVT auch nicht auf das Bundeskriminalamt oder eines der Landeskriminalämter zurückgegriffen habe, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), die letztlich die Durchsuchungen durchführte, sei dafür "nicht spezialisiert" gewesen. Diese bekämpfe eine andere Art von Kriminalität.

19.09.2018

Mit Oberst Wolfgang Preiszler ist erstmals jener Beamte am Wort, der Ende Februar seitens der Polizei die Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz geleitet hatte. Nachdem er sich zunächst entschlagen wollte, berichtet er letztlich recht ausführlich. Zugriff auf klassifizierte Unterlagen habe er "in keiner Sekunde" gehabt. Erstmals über einen möglichen Einsatz sei er von Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber informiert worden, und zwar am 21. Februar. Dass es sich um eine Hausdurchsuchung handelte, hat Preiszler nach eigenen Angaben damals noch nicht erfahren - auch nicht, dass es um den Verfassungsschutz geht. Er sei nur gefragt worden, ob die EGS "aus dem Stand" 30 bis 40 Polizisten stellen könne. "Aufgrund meiner dienstlichen Erfahrung habe ich eigentlich gerechnet mit einem Einsatz gegen IS-Terrorismus", sagt er.

26.09.2018

Der Untersuchungsausschuss fordert die Regierung zur Vorlage weiterer Unterlagen auf. Besonders detailliert fällt das "Verlangen" an das Innenministerium aus, wo konkret benannte Unterlagen (u.a. die Streifenberichte und Überstundenabrechnungen jener Polizeibeamten, die an der Hausdurchsuchung beteiligt waren) bestellt werden. Die anderen Ressorts werden u.a. aufgefordert, die zwischen dem ersten Beweisbeschluss im April und heute angefallenen Akten nachzuliefern.

02.10.2018

Die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer verteidigt ihr Vorgehen in der BVT-Affäre im U-Ausschuss sehr selbstbewusst. Die später aufgehobenen Hausdurchsuchungen erschienen ihr ein probates Mittel, auch weil sich davor der Verdacht gegen Beschuldigte erhärtet hätte. Wichtig sei ihr gewesen, dass die Durchsuchung "ganz, ganz schnell" ablaufe, was sie auch bei der Einsatzbesprechung klar gemacht habe. Die Mitarbeiter hätten rasch von den Computern weggebracht werden müssen, damit sie nicht schnell per Knopfdruck Löschungen vornehmen könnten. Die Sicherstellung der Daten sei dann ausschließlich Sache der IT-Experten gewesen und nicht der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität. Deren Leiter Gernot Preiszler hat Schmudermayer ihren Angaben zur Folge erst am Tag vor dem Einsatz im BVT kennengelernt. Mit dem Ergebnis der Durchsuchung war die Staatsanwältin zufrieden: "Die Hausdurchsuchung hat so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben." Dass das Wiener Oberlandesgericht sie nachträglich für unzulässig erklärt hat, nimmt Schmudermayer "zur Kenntnis". Gleichzeitig verwies sie aber darauf, dass das OLG den Tatverdacht bis auf einen Fall bestätigt habe.

03.10.2018

Der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, lässt deutlich seinen Unmut über die Vorgangsweise des Innenministeriums und der Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Verfassungsschutz-Affäre erkennen. So hätte er sich erwartet, dass "der Dienstweg eingehalten" werde und sich sein Gegenüber im BMI direkt an ihn wendet. Dass der Spitzenbeamte von den Vorgängen in der Causa alles andere als begeistert ist, war schon bekannt. So übte er laut einem medial veröffentlichten Sitzungsprotokoll einer am 12. März stattgefundenen Dienstbesprechung im Justizministerium Kritik daran, dass sein Pendant im Innenministerium, Peter Goldgruber, im Jänner direkt mit Staatsanwältin Ursula Schmudermayer Kontakt aufgenommen hatte. Diese Vorgangsweise sei "ein Skandal", befand er. "Wer mich kennt, kennt auch meine mitunter zutage tretende Emotionalität", erklärt Pilnacek dazu im U-Ausschuss. "Ich hätte es für angemessen empfunden, dass die Kontaktaufnahme auf der gleichen Hierarchieebene stattfindet." Prinzipiell sei der höchste Beamte eines Ressorts aber verpflichtet, Verdachtsmomenten nachzugehen, wenn er von ihnen erfährt.