Regierung gegen NGOs: Details zur Gesetzesänderung

"Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen, Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen".

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Der Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage bezüglich des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-Gesetz), der am Donnerstag im Umweltausschuss des Nationalrats eingebracht wurde, stößt bei NGOs auf Kritik. Sie sehen die Rechte von Umweltschützern bei UV-Prüfungen stark beschnitten und warnen vor Datenschutzverletzungen.

"Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen"

Damit eine NGO Parteienstellung in einem UVP-Verfahren erhält, sieht der Abänderungsantrag folgendes vor: "Der Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen, ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen." Weiters soll vorgeschrieben werden: "Dem Antrag ist eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Name und Anschrift der Mitglieder anzufügen. Bei einem Verband ist eine Liste der Mitgliedsvereine anzufügen."

In den Begründungen wird erläutert, dass bereits anerkannte Umweltorganisationen die Mitgliederliste "bei der regelmäßigen Überprüfung der Anerkennungskriterien vorzulegen" haben. "Sollte sich herausstellen, dass eine bereits anerkannte Umweltorganisation aus weniger als hundert Mitgliedern besteht, so ist mit Bescheid der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort festzustellen, dass der Verein oder Verband die Kriterien ... nicht mehr erfüllt und die Anerkennung als Umweltorganisation entzogen wird." Für Verfahren, in denen die betreffende Umwelt-NGO bereits Parteistellung erlangt hat oder die Beschwerdelegitimation schon anerkannt wurde, bleibt diese für anhängige Verfahren aber aufrecht.