Land in Sicht

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Geht es nach der OECD und der EU soll es für Konzerne, die mit der Steuer tricksen, bald eng werden.

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„Beps“ soll es richten. Das Akronym klingt zwar drollig, steht aber für eine ernste Sache: „Base Erosion and Profit Shifting“, also Aushöhlung der Steuerbasis und Gewinnverlagerung. Dagegen will die OECD mit einem 15 Punkte umfassenden Maßnahmenplan vorgehen. Beps ist als schlagkräftige Waffe gegen die Steueroptimierung multinationaler Konzerne gedacht. Dem Katz-und-Maus-Spiel mit dem Fiskus soll endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Im Oktober vergangenen Jahres hat die OECD ihre Empfehlungen vorgelegt. Wesentlicher Baustein ist das sogenannte „Country-by- Country-Reporting“. Künftig soll jedes international tätige Unternehmen (mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz) den Finanzbehörden umfangreiche Kennzahlen – aufbereitet pro Land – vorlegen. Mit dem Ziel, Gewinne dort zu besteuern, wo die Wertschöpfung entstanden ist. Die Daten werden international zwischen den Behörden ausgetauscht.

Österreich hat diese OECD-Empfehlung im Sommer im Rahmen des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes in legistische Form gegossen. „Bisher war es so, dass Unternehmen in verschiedenen Ländern tätig waren und die Behörden der jeweiligen Länder keine Kenntnis über die Tätigkeit im Ausland hatten. Durch das ‚Country-by-Country-Reporting’ sollen die Behörden ein umfassenderes Gesamtbild bekommen“, erklärt Gabriele Holzinger, Partnerin beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte Austria.

Kritikern geht die Regelung jedoch nicht weit genug.

Die betroffenen Unternehmen müssen bereits für das Geschäftsjahr 2016 die geforderten Daten einreichen. Bekanntgegeben werden muss die Art der Geschäftstätigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz (aufgeschlüsselt nach Umsätzen mit fremden Unternehmen sowie zwischen Unternehmen derselben Gruppe), Ergebnis vor Steuern, Höhe der gezahlten Steuern, Höhe der noch zu zahlenden Steuer für das laufende Jahr, ausgewiesenes Kapital, einbehaltene Gewinne sowie materielle Vermögenswerte. Eine ganze Menge also.

Kritikern geht die Regelung jedoch nicht weit genug. Die Daten sollen nicht nur den Steuerbehörden, sondern der Allgemeinheit öffentlich zugänglich gemacht werden, fordert etwa David Walch, Sprecher des globalisierungskritischen Netzwerks Attac. Tatsächlich ist dies im Vorschlag der EU-Kommission sogar vorgesehen. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings nicht abgeschlossen. Ein klares Njet kommt dazu von ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling: „Eine Veröffentlichung steht im klaren Widerspruch zur abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht“, lässt er profil wissen. Zudem könnten Geschäftsgeheimnisse verletzt werden und es zu Fehlinterpretationen durch die Öffentlichkeit kommen.

Doch auch der EU-Vorschlag hat ein großes Manko: Die darin vorgeschriebene länderweise Berichterstattung beschränkt sich auf die EU-Staaten. „Das ist Augenauswischerei“, meint Walch. Außereuropäische Steueroasen könnten dadurch ungestört weiter blühen. „Spannend wird es in ein paar Jahren, wenn man dann sieht, was die Behörden mit den Daten machen und welche Schlüsse daraus gezogen werden“, meint Steuerexpertin Holzinger.

Christina   Hiptmayr

Christina Hiptmayr

ist Wirtschaftsredakteurin und Moderatorin von "Vorsicht, heiß!", dem profil-Klimapodcast (@profil_Klima).