Karl-Heinz Grasser

Schuldverhältnisse

Der Buwog-Prozess wird ein harter Ritt. Die Anklage steht, doch die Beweislage bleibt dünn.

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Als profil im Oktober 2009 die Privatisierung der Bundeswohngesellschaften (Buwog) aufzurollen und Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung zuzuschreiben begann, war nicht annähernd abzusehen, dass uns dieser Fall über das Jahr 2017 hinaus begleiten würde. Mehr als 100 einschlägige Artikel kamen in den vergangenen siebeneinhalb Jahren zusammen - und noch immer trägt Grasser die Unschuldsvermutung mit sich herum. Nun ist es aber amtlich: Der frühere Finanzminister der Republik Österreich (2000 bis 2007) wird sich zusammen mit 14 anderen Personen vor Gericht verantworten müssen - unter ihnen die Lobbyisten und einstmaligen KHG-Geschäftspartner Walter Meischberger und Peter Hochegger, der Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech, der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sowie der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Ludwig Scharinger. Die Betroffenen werden sich abgestuft für mehrere Delikte verantworten müssen, sei es als Täter oder Beitragstäter: Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit, Beweismittelfälschung. Mit Beschluss vom 12. April wies das Oberlandesgericht die Einsprüche mehrerer Angeklagter gegen die im Juli des Vorjahres zugestellte Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) größtenteils zurück. Die Anklage rund um vermutete Bestechungszahlungen in Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung 2004 und einem weiteren Immobiliengeschäft des Bundes 2006 ("Terminal Tower“ Linz) ist damit rechtswirksam.

In beiden Fällen sollen Grasser und Entourage im Wege eines Geflechts aus Briefkästen und Konten in Zypern, den USA, Liechtenstein und der Schweiz insgesamt rund zehn Millionen an verdeckten Provisionen kassiert haben - was Grasser, dem rund 2,5 Millionen Euro "Bestechungsgeld“ zugeflossen sein sollen, seit jeher vehement in Abrede stellt (wie überhaupt alle Angeklagten jedwedes Fehlverhalten bestreiten).

"Verschleierung der Aufteilung illegaler Zahlungsflüsse"

Der 167-seitige Schriftsatz des OLG, der den Weg zum Schöffenprozess freimacht, liegt profil vor. Und eines lässt sich jetzt schon sagen: Für die Ankläger ist dieses Verfahren keine gemähte Wiese. Sie fügten in ihrer 825 Seiten langen Anklageschrift zwar Indiz an Indiz, fanden aber keinen belastbaren Beweis dafür, dass KHG korrumpiert wurde. "Teils beschränkt sich die Anklageschrift auf die Wiedergabe (bloßer) Mutmaßungen und/oder Schlussfolgerungen ohne konkrete Benennung oder Darlegung der diesen zugrundeliegenden Indizien und Erwägungen“, schreibt das OLG. Umgekehrt legen die in mühseliger Kleinarbeit und nach zähen Rechtshilfeverfahren mit Liechtenstein und der Schweiz zusammengetragenen Indizien (Kalendereinträge, Besprechungsprotokolle, Kontobewegungen, Bankunterlagen, Verträge, Zeugenaussagen) eben doch die Vermutung nahe, dass bei Buwog und Terminal Tower nicht alles mit rechten Dingen zuging. So etwa in Zusammenhang mit einem von Meischberger einst eröffneten Liechtensteiner Konto, welches die WKStA Grasser zurechnet (was dieser bestreitet). "Der konkrete Verdacht der falschen Darstellung des am Konto … wirtschaftlich Berechtigten lässt durchaus den Schluss auf die Verschleierung der Aufteilung illegaler Zahlungsflüsse zwischen Mag. Karl-Heinz Grasser, Ing. Walter Meischberger und KR Ernst Karl Plech zu“, schreibt das OLG.

Der Prozess dürfte noch heuer eröffnet werden, der genaue Termin und die Anzahl der Verhandlungstage stehen nicht fest. Der Große Schwurgerichtssaal am Landesgericht für Strafsachen Wien fasst keine 300 Personen. Eingedenk der großen Zahl an Angeklagten, der noch größeren Zahl an Verteidigern (dazu Sachverständige, Richter, Schöffen, Schreibkräfte) und des erwartbaren öffentlichen Interesses wäre die Justiz gut beraten, ein Ausweichquartier zu beziehen. So oder so wird profil den Fall noch eine Weile begleiten. Die Anklage will unter anderem gut 160 Zeugen hören, das Verfahren wird wohl durch die Instanzen gehen. Vor 2020 dürfte es keine rechtskräftigen Urteile geben.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.