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Wie selbstverständlich ist das Bestbieter-Prinzip?

Wie selbstverständlich ist das Bestbieter-Prinzip?

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Tatsächlich gilt das Bestbieter-Prinzip erst seit 1. März dieses Jahres. An diesem Datum trat das neue Bundesvergabegesetz in Kraft. Bei allen öffentlichen Bauaufträgen, die ein Volumen von einer Million Euro übersteigen, zählt jetzt nicht mehr ausschließlich der Preis. Die öffentliche Hand muss nun jenen Anbietern den Zuschlag geben, die auch mit anderen Kriterien überzeugen können. Das neue Vergaberecht sieht ein Punktesystem vor, bei dem Faktoren wie Umweltbelastung, Qualitätssicherung, Gewährleistung, kürzere Anfahrts- oder Bauzeiten und soziale Kriterien, also ob das Unternehmen Lehrlinge und ältere Arbeitnehmer beschäftigt, berücksichtigt werden. Damit soll vor allem Scheinfirmen ein Riegel vorgeschoben und eine höhere Bauqualität erreicht werden.

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