Wirtschaftsflüchtlinge: Die (ganz besonders) Unerwünschten

Kein Land will Flüchtlinge haben. Das gilt noch mehr für diejenigen, die keine Asylgründe vorweisen können: die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge. Wie viele sind es? Werden sie alle abgeschoben? Und: Können wir sie wirklich nicht brauchen? Zehn Antworten.

Drucken

Schriftgröße

Sie dürfen in keiner Diskussion über Asyl und Zuwanderung fehlen: die "Wirtschaftsflüchtlinge“ - (allein der Begriff ist schon umstritten, aber dazu später). Gegner jeglicher Aufnahme von Ausländern verweisen triumphierend auf diese Kategorie von Migranten, um zu belegen, dass die Flüchtlingsströme in Wahrheit mit Verfolgung wenig zu tun hätten. Dass gerade derzeit die grausamsten Kriege seit dem Ende des Zweitens Weltkrieges toben - etwa in Syrien -, stört sie bei dieser Argumentation nicht. 95 Prozent der Asylwerber seien Wirtschaftsflüchtlinge, behauptet etwa die ausländerfeindliche Bewegung Pegida (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) in Deutschland.

Immigrantenfreundliche Parteien wie die Grünen haben mit dem Thema Wirtschaftsflüchtlinge ihre liebe Not. Massenabschiebungen wollen sie aus politischer Überzeugung nicht befürworten; ein automatisches Aufenthaltsrecht für alle können sie wiederum nicht fordern, ohne politischen Selbstmord zu riskieren.

Europäische Regierungen - egal ob links oder rechts - brüsten sich indes damit, bei Abschiebungen von Wirtschaftsflüchtlingen rigoros zu agieren. Frankreichs sozialistischer Innenminister etwa verweist regelmäßig darauf, dass seit Amtsantritt seiner Regierung im Jahr 2012 die Zahl der Zwangsabschiebungen aus Frankreich um 13 Prozent gestiegen sei.

Als ausgerechnet Vincent Cochetel, Europa-Direktor des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR), kürzlich forderte, Wirtschaftsflüchtlinge müssten "schneller zurückgeschafft“ werden, da sie "das System blockieren“, denn nur so könne "Platz für wirklich Schutzbedürftige“ gewährt werden, sorgte er für ungläubiges Staunen.

Ist es nun gerecht und notwendig, Wirtschaftsflüchtlinge abzuschieben, um mehr verfolgte Asylwerber aufnehmen zu können - oder ist es unmenschlich und nur ein Vorwand, um Menschen in Not loszuwerden? Ist die Unterscheidung zwischen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen noch zeitgemäß? Und kann es sein, dass man "Wirtschaftsflüchtlinge“ nicht sagen soll, sie abzuschieben aber moralisch legitim ist? profil gibt zehn Antworten.

Ist der Begriff "Wirtschaftsflüchtling“ problematisch?

Auf den ersten Blick nicht. Jemand, der sein Land aus wirtschaftlichen Gründen verlässt und illegal in ein anderes immigriert, kann wohl als Wirtschaftsflüchtling bezeichnet werden. Doch Kritiker wenden ein, der Begriff werde häufig abwertend verwendet und sei deshalb abzulehnen. "Wirtschaftsflüchtling“ impliziere, dass jemand keinen Asylgrund geltend machen könne und deshalb kein Recht habe zu bleiben.

Tatsächlich beschreibt dies jedoch sehr zutreffend, wer als Wirtschaftsflüchtling gilt: nämlich jemand, der Asyl beantragt, jedoch keines der dazu erforderlichen Kriterien erfüllt.

Als weniger negativ konnotierte Alternative zum "Wirtschaftsflüchtling“ gilt der "Arbeitsmigrant“. Dieser Begriff macht deutlich, dass es sich nicht um einen Flüchtling handelt - das soll verhindern, dass Asylwerber mit validen Fluchtgründen mit der Gruppe der Wirtschaftsflüchtlinge gleichgesetzt werden.

profil verwendet in diesem Artikel trotz aller Vorbehalte die Bezeichnung "Wirtschaftsflüchtling“, da dieser Begriff in der Debatte eingeführt ist.

Ist die Trennung zwischen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen noch zeitgemäß?

Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, meint, die Unterscheidung in Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge sei "wenig hilfreich“, eine genaue Trennung sei nie zu ziehen. Trotzdem argumentieren nur wenige, dass wirtschaftliches Elend als Asylgrund etabliert werden soll. Eine Erweiterung der Kriterien, wer als Flüchtling gemäß der Genfer Konvention angesehen wird, brächte die Gefahr mit sich, das Bild des Flüchtlings zu verwässern - also das eines Verfolgten, dem bestimmte Rechte zustehen. Die hohe Akzeptanz der Flüchtlingskonvention in den vielen Unterzeichnerstaaten ist der beste Schutz für Verfolgte. Selbst Rechtspopulisten wagen es nicht, das Prinzip der Flüchtlingskonvention infrage zu stellen. Die Antwort lautet also: Ja.

Folgt aus der Trennung zwischen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen zwingend, dass Letztere abgeschoben werden müssen?

In letzter Konsequenz: Ja. Wer im Asylverfahren keine persönliche Verfolgung nachweisen kann und wer keinen subsidiären Schutz wegen Lebensgefahr im Herkunftsland bekommt, hat kaum Chancen, im Land bleiben zu dürfen - im Gegenteil: Das Zurückschicken von dieser Gruppe der Wirtschaftsflüchtlinge gilt als Beleg für ein funktionierendes Asylsystem.

Es gibt aber auch andere Stimmen, die argumentieren, dass Wirtschaftsflüchtlinge ebenfalls schutzbedürftig seien. In der deutschen Wochenzeitung "Die Zeit“ schreibt etwa der Migrationsexperte Klaus J. Bade, sie wollten "aus existenziellen Gründen“ nach Europa, da sie nur die Alternativen "Flucht oder Verelendung“ sähen. Gern wird in diesem Zusammenhang auch auf Europas unfairen Handel verwiesen, etwa mit Afrika, der Flüchtlingsströme weiter anschwellen lässt.

Die Migrationssprecherin der Grünen, Alev Korun, verlangt, dass es für Arbeitsmigranten - sie lehnt den Begriff "Wirtschaftsflüchtling“ ab - ein Einwanderungsmodell geben soll, das berufliche Fähigkeiten, aber auch persönliche Bindungen des Migranten zum Gastland als Kriterien heranzieht. Wie viele Arbeitsmigranten aufgenommen werden können, sollte eine Expertenkommission anhand der Arbeitsmarktprognosen jedes Jahr ermitteln. Korun räumt aber ein, dass angesichts der aktuellen Rekordarbeitslosigkeit bei gleichzeitig enorm hohen Zahlen von Asylanträgen "keine massive Arbeitsmigrationspolitik“ möglich sei.

Abschiebungen, auch von Wirtschaftsflüchtlingen, seien "kurzsichtig“, meint Korun. Die Anstrengungen der Politik sollten vielmehr auf eine Verbesserung der Verhältnisse in den Herkunftsländern gerichtet sein. Was aber soll mit Wirtschaftsflüchtlingen geschehen, die nicht aufgenommen werden können, aber auch nicht abgeschoben werden sollen? Das will Korun nicht sagen.

Wie viele Flüchtlinge kommen überhaupt aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa?

Das ist extrem schwer zu sagen. Es gibt zwar Zahlen, doch sie sind mit Vorsicht zu genießen. Im Jahr 2014 wurden laut dem europäischen Statistikamt Eurostat in allen 28 EU-Staaten rund 358.010 Asylverfahren abgeschlossen. Rund 161.000 davon, also knapp die Hälfte, wurden positiv beschieden. In diesen Fällen erhielten die Menschen Asyl oder etwa subsidiären Schutz.

Bleiben - nach dem Ausschlussverfahren - 198.000 Fälle übrig. Von diesen Menschen könnte man sagen, sie seien aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen geflohen, zumindest nach Einschätzung der Asylbehörden, die sie als nicht schutzwürdig eingestuft haben.

Vorsicht bei dieser Zahl ist nicht nur geboten, weil es sich dabei um erstinstanzliche Entscheidungen handelt: Wenn ein Flüchtling also seinen abgelehnten Asylbescheid beeinsprucht, scheint er nicht mehr auf. Man muss auch bedenken, dass bei jenen Flüchtlingen, deren Verfahren im Jahr 2014 bereits abgeschlossen wurde, der Bürgerkrieg in Syrien und im Irak eine viel kleinere Rolle spielte als heute. Inzwischen ist die Zahl der Asylwerber massiv gestiegen, allein Deutschland rechnet heuer mit 800.000 Antragstellern. Der Anteil der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge sinkt stark.

In Österreich stammen die jüngsten Zahlen von 2013. In diesem Jahr wurde laut Innenministerium - erst- und zweitinstanzlich - über 16.675 Asylfälle rechtskräftig entschieden. 10.379 davon, also fast zwei Drittel, gingen negativ aus. Dabei handelte es sich vor allem um Afghanen, Kosovaren, Pakistani und Russen.

Fazit: Ungefähr die Hälfte der Flüchtlinge scheint aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa zu kommen.

Beim Streit um Wirtschaftsflüchtlinge geht es oft um Asylwerber vom Westbalkan. Warum?

2014 kam die größte Gruppe der Asylwerber in der EU aus Syrien (128.020 Anträge). Gleich dahinter rangierten mit 109.970 Anträgen Personen aus den Staaten des Westbalkan. Das ist insofern überraschend, als die Asylchancen für dortige Bürger sehr gering sind. In Deutschland etwa gelang es im vergangenen Jahr einem einzigen von 21.878 serbischen Staatsbürgern, Asyl zugesprochen zu bekommen.

Auch die Verfahren von Antragstellern aus Albanien, Mazedonien oder Bosnien sind überwiegend aussichtslos, wohl aber aufwendig und teuer für die Gaststaaten. Weshalb versuchen es die Migranten dann überhaupt?

Zunächst ist es einfach, vom Westbalkan in die EU zu reisen, da für alle Bürger (mit Ausnahme des Kosovo) Visumfreiheit gilt - wohingegen die meisten anderen Migranten gar keine andere Möglichkeit haben, als illegal einzureisen. Während das Asylverfahren läuft, können die Menschen von Westbalkan legal im Land bleiben, und wenn das Verfahren abgeschlossen ist - und sie einer Abschiebung entgehen - können sie versuchen unterzutauchen.

Das sind zwar keine guten Aussichten, aber für viele eben immer noch bessere, als in der Heimat zu bleiben, wo die wirtschaftliche Lage aussichtslos ist.

Was ist ein sicheres Herkunftsland?

Diesen Status bekommen Staaten zugewiesen, bei denen die Behörden in Europa davon ausgehen, dass dort Rechtsschutz und keinerlei staatliche Verfolgung herrschen. Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll die Asylverfahren beschleunigen. Ein Asylantrag von dort wird zwar nicht automatisch abgelehnt, aber der Asylwerber muss besondere Umstände geltend machen.

In der Schweiz etwa entscheiden die Behörden über Anträge von Bewerbern aus "verfolgungssicheren Staaten“ innerhalb von 48 Stunden. Das österreichische Asylgesetz etwa kennt derzeit 40 sichere Herkunftsstaaten, etwa alle EU-Mitglieder, Kanada, alle ex-jugoslawischen Staaten und Albanien. In Deutschland wird gerade darüber gestritten, ob man Länder wie den Kosovo und Albanien als sicher definieren soll.

Viele Menschenrechtsorganisationen zeigen sich skeptisch, vor allem mit Blick auf die Situation der Roma auf dem Balkan. Im Fall dieser Minderheit sei der Schutz vor Verfolgung nicht gewährleistet, argumentieren sie. In Albanien wiederum existiert die Blutrache als Form der persönlichen Verfolgung.

Wie viele Menschen werden aus Europa abgeschoben?

Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex wurden im Jahr 2014 161.309 Menschen aus dem Schengen-Raum in ihre Heimatländer zurückgebracht. Entweder gingen sie freiwillig, oder man schob sie zwangsweise ab. Meist handelte es sich um Marokkaner, Albaner, Serben, Ukrainer, Russen und Inder.

Entgegen der gern vorgebrachten Behauptung von Rechtspopulisten schieben Europas Behörden also ziemlich viele Migranten ab - oder fordern sie erfolgreich zur freiwilligen Ausreise auf. Ganz grob geschätzt, folgt auf drei Viertel der jährlich abgelehnten Asylanträge in Europa auch die Abschiebung oder Ausreise.

In Österreich gab es übrigens allein von Jänner bis Juni laut Innenministerium 7393 sogenannte "Außerlandesbringungen“. 874 davon hatten einen anderen Schengen-Staaten zum Ziel, um dort das Asylverfahren neu aufzurollen. Die restlichen 6519 Personen gingen zurück in ihr Heimatland.

Nehmen die Herkunftsstaaten ihre Migranten denn zurück?

Auch an diese Antwort kann man sich nur herantasten. Denn genaue Statistiken darüber, welche Nicht-EU-Länder Migranten aus den Staaten des Schengen-Raums im welchem Ausmaß zurücknehmen oder nicht, gibt es kaum.

Die Statistiken der EU-Grenzschutzagentur Frontex zeigen immerhin, dass wichtige Länder durchaus kooperieren - darunter Marokko, die Ukraine und Albanien, die im Jahr 2014 Tausende Migranten zurücknahmen. Andere kooperieren nicht, etwa Afghanistan. Österreich versucht, mit Rücknahmeabkommen die Kooperationsbereitschaft von Herkunftsländern zu erhöhen, beispielsweise mit Pakistan und dem Kosovo.

Was passiert mit den Flüchtlingen, die nicht abgeschoben werden können?

Hier wird die Situation diffus, die Datenlage dünn. Migranten, deren Abschiebung nicht klappt, sind oft ohne Status. Darüber hinaus geben die verantwortlichen Staaten nicht gern zu, wenn ihre Maßnahmen scheitern. Österreichs Behörden beispielsweise erheben laut Innenministerium nicht einmal, wie viele Abschiebungen scheitern.

Manche Migranten tauchen wohl einfach als U-Boote unter, ohne jedwede soziale Absicherung. Andere werden (mitunter erneut) in Schubhaft genommen - wobei dies nur zulässig ist, solange eine realistische Chance auf einen erfolgreiche erneute Abschiebung besteht.

In Österreich gibt es auch den sogenannten Status der "Duldung“ aufgrund der Unmöglichkeit einer Abschiebung. Üblicherweise kommen die Geduldeten in die "Grundversorgung“ - sie erhalten also die gleichen Leistungen wie Asylwerber. Laut Innenministerium wurden im ersten Halbjahr 2015 180 Duldungskarten ausgestellt.

Ist der Wettbewerb der Staaten, möglichst wenige Wirtschaftsflüchtlinge zu behalten, sinnvoll?

Dieser Wettbewerb ist - auf den zweiten Blick - erstaunlich: Denn gerade in jenen Ländern, die sich am meisten vor Wirtschaftsflüchtlingen fürchten, gibt es zugleich Alarmrufe wegen extrem niedriger Geburtenraten. Deutschland etwa verzeichnet laut manchen Berechnungsmethoden die niedrigste Geburtenrate der Welt, was als eine der größten Gefahren für den Wirtschaftsstandort gesehen wird. Ungarn wird in einer Studie der Vereinten Nationen für dieses Jahrhundert ein Rückgang von 34 Prozent seiner Bevölkerungszahl prognostiziert.

Wie schlimm kann es da sein, wenn hochmotivierte Arbeitsmigranten ins Land kommen? Der Einwand dagegen lautet, die Migranten verfügten nicht über genau die Qualifikationen, die gesucht würden. Gut möglich. Aber Migranten bekommen statistisch mehr Kinder, und diese sind bei entsprechendem Bildungsangebot die Fachkräfte von morgen. Darauf zu warten, dass Leute über unsere Grenzen kommen, die exakt die Berufe erlernt haben, die aktuell nachgefragt werden, ist wenig erfolgversprechend.

Wirtschaftsflüchtlinge kommen oft nicht aus dem schlimmsten Elend dieser Welt. Sie kommen aus Ländern, in denen die wirtschaftlichen Aussichten trist sind. Beurteilt man sie nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention, kommt man zu dem Schluss, dass sie kein Recht haben hierzubleiben.

Es gibt jedoch gute Argumente dafür, ihnen in einem zweiten Einwanderungssystem - in einem Migrations- und keinem Asylsystem - eine Chance zu geben, in dem gewünschten Land bleiben zu dürfen. Erstens die pragmatische Überlegung, dass man ohnehin nie alle abschieben kann - auch wenn viel mehr abgeschoben wird, als die Rechtspopulisten behaupten. Zweitens die eigennützige Überlegung, dass Arbeitsmigranten geeignet sind, die schwächelnde Bevölkerungsentwicklung in Europa zu verbessern - auch wenn das politisch derzeit alles andere als durchsetzbar erscheint.