Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural und Vizepräsident Adis Candic

Islamische Glaubensgemeinschaft wegen Rechtsbruch verurteilt

Handelsgericht verurteilt IGGÖ wegen unlauterer und irreführender Geschäftspraktiken bei Halal-Zertifizierungen; Urteil nicht rechtskräftig.

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Wie profil berichtet, verurteilte das Handelsgericht Wien die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in einem Urteil vom 23. Juli 2018 wegen unlauterer und irreführender Geschäftspraktiken nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die IGGÖ legte Berufung ein.

Halal-Zertifizierungen ohne Gewerbebefugnis

Wie das Gericht in dem profil vorliegenden Urteil ausführt, habe die IGGÖ so genannte Halal-Zertifizierungen ohne die erforderliche Gewerbebefugnis ausgeübt. Bei Halal-Zertifikaten handelt es sich um Bestätigungen für Hersteller aus der Lebensmittelindustrie, dass Produkte den islamischen Speisevorschriften entsprechen und damit „halal“ („erlaubt“) seien. Die IGGÖ führt eine eigene Abteilung für Halal-Zertifizierungen, sprach Unternehmen werbemäßig an und wickelte mehrere Aufträge ab, für die sie Entgelte bis zu 4000 Euro verrechnete. In seinem Urteil verwarf das Handelsgericht die Argumentation der Glaubensgemeinschaft, eine Halal-Zertifizierung sei keine gewerbliche Tätigkeit, sondern ein religiöses Gutachten. Die Glaubensgemeinschaft habe „eine wirtschaftlich wertvolle Leistung gegen Bezahlung“ angeboten. Die Gewerbeordnung sei anwendbar.

Dem Urteilsspruch zufolge darf die IGGÖ auch nicht mehr behaupten, dass sie „in Österreich die einzige Institution sei, die Halal-Zertifizierung für die Muslime vornehmen dürfe“. Das Urteil vom Juli 2018 beruht auf einer Klage, die die Linzer Islamic Information Documentation and Certification GmbH (IIDC) im Juni 2017 eingebracht hatte. IIDC ist nach eigenen Angaben mit einem Anteil von 90 Prozent Markführer bei Halal-Zertifizierungen in Österreich.