profil online: Kein Pass und keine Existenz

Die kein Staat will

Wie Personen ohne Dokumente und Staatsangehörigkeit in Österreich um Papiere kämpfen

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Von Martina Powell, Studiengang Journalismus, FH Wien

„Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“, heißt es in der Erklärung der Menschenrechte. Theoretisch. Weltweit haben jedoch 12 Millionen Menschen laut UN-Flüchtlingskochkommissariat UNHCR keine Staatszugehörigkeit. In Österreich konnte die Statistik Austria im Vorjahr 2851 Personen keinem Staat zuordnen. Rechtsanwalt Robert Bitsche meint, dass die Dunkelziffer jedoch viel größer sei: Bis zu 10.000 Staatenlose befänden sich in Österreich.

Neben dem Verzicht auf Staatsangehörigkeit können Menschen durch willkürliche Entziehung, widersprüchliche Gesetze oder Scheidung staatenlos werden. In Österreich verlieren die meisten ihren Status deshalb, weil sie – um die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen zu können – ihre alte zurückgelegt haben, aber sich das Einbürgerungsverfahren verzögert. Oder sie gehören zu der Gruppe der „klassischen Staatenlosen“, bei denen der Herkunftsort nicht feststellbar ist oder ihnen nie Dokumente ausgestellt wurde. „Staatenlose haben ein großes Problem: Sie befinden sich in einem rechtlichen Nirvana“, erklärt Bitsche. „Personen ohne Status haben keine Stimme oder Lobby. Sie werden in der Öffentlichkeit und in der Politik nicht wahrgenommen oder einfach in die Kategorie Flüchtlingsproblematik geschoben.“
Jene, die bereits im Arbeitsmarkt gut integriert sind und einen legalen Aufenthaltsstatus haben, empfänden es als größtes Problem, nicht mehr ausreisen zu können, so Bitsche.

Neben dem Ausreiseverbot stehen Staatenlose auch vor größeren Problemen: Ohne Dokumente verlieren viele ihren Anspruch auf eine Rente, ein Studium, können nicht legal arbeiten, bekommen keine Krankenversicherung und keine Wohnung.

Häufig überschneiden sich die Probleme von Staatenlosen mit denen von Flüchtlingen. Deshalb kümmern sich dem UNHCR auch einige NGOs, wie Daniel Bernhart von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, um Staatenlose. Denn für staatenlose Flüchtlinge sei die Lage besonders problematisch: „Im Asylverfahren sind Staatenlose häufiger einem generellen Misstrauen seitens der Behörden ausgesetzt“, erklärt Bernhart. Denn haben Personen eine klare Staatsangehörigkeit, können sie leichter in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben werden. „Bei Staatenlosen geht das nicht. Sie sind deshalb in ihren Asylverfahren oft langen Befragungen ausgesetzt, ob sie denn wirklich staatenlos sind.“ Erst wenn das glaubhaft erscheint, werden die eigentlichen Fluchtgründe geprüft.

Video: Gerda S. kämpft seit Jahren um Papiere für ihren Mann Alain aus Burkina Faso, der staatenlos ist.

2008 hat Österreich als eines der letzten EU-Staaten ein Übereinkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen unterzeichnet. Doch bis heute fehle es an der Umsetzung in Gesetze, kritisiert Bitsche. Staatenlose haben Anspruch auf einen Fremdenpass. Ein Dokument, mit denen Personen ohne Status auch reisen können – nur nicht in jenen Staat, der ihnen den Status aberkannt hat. Der Pass wird jedoch seit der Fremdenrechtsnovelle von 2006 nur mehr auf humanitärer Basis vergeben und laut dem Rechtsanwalt „sehr restriktiv“ ausgestellt. „Für Personen, die von vorhinein keinerlei Status oder irgendwelche Dokumente haben, ist es unmöglich, einen Fremdenpass zu bekommen“, erklärt Bitsche. Ein Teufelskreis, denn so kämen vor allem Flüchtlinge ohne Status nicht aus dem rechtsfreien Raum. „Der Fremdenpolizei ist es egal, wenn der Staatenlose nicht abgeschoben werden kann. Quasi als Strafe, dass der Flüchtling nicht preisgibt, woher er kommt, kümmert sich die Behörde dann einfach nicht mehr um die Person. Damit fällt der Flüchtling aus dem sozialen Netz und verliert jede Möglichkeit auf staatliche Hilfe.“