Ex-Kameraden des österreichischen Ukraine-Söldners Ben F. packen aus

Mitkämpfer schildern Gefechte und verteidigen Vorarlberger gegen Kriegsverbrecher-Vorwurf.

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profil veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe neue Details über den Fall eines Vorarlbergers, der von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verdächtigt wird, als freiwilliger Kämpfer in der Ostukraine an „Kriegsverbrechen gegen Personen“ (§ 321b StGB) beteiligt gewesen zu sein.

Ben F. wurde am Sonntag, 30. April, aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Polen festgenommen, als er nach einem längeren Aufenthalt in Österreich und der Schweiz wieder in die Ukraine reisen wollte.

Nach Informationen von profil stützt die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen ihn unter anderem auf Fotos, die zeigen, wie der 25-Jährige in einem Schützengraben mit verstümmelten Leichen posiert.

Mitkämpfer verteidigt Ben F.

Gegenüber profil schildert ein ehemaliger Mitkämpfer des Vorarlbergers nun exklusiv, wie die Bilder zustande gekommen seien. Demnach war eine Aufklärungseinheit des 11. Bataillons der ukrainischen Armee, der Ben F. vergangenes Jahr beigetreten war, Ende Juli 2016 nahe der Stadt Popasna in der Oblast Lugansk in schwere Gefechte mit pro-russischen Separatisten verwickelt.

Die Auseinandersetzungen forderten am 23. Und am 30. Juli mehrere Menschenleben auf beiden Seiten. Ben F. war laut seinen Kameraden allerdings nicht direkt an den Kämpfen beteiligt. Er sei als „Tactical Medic“ – also in etwa „kämpfender Sanitäter“ – bloß daran beteiligt gewesen sein, Leichen zu bergen und abzutransportieren. Dabei sollen die Fotos entstanden sein.

„Mit ihrem Tod hat Ben nichts zu tun“, beteuert ein Mitkämpfer des Vorarlbergers, der anonym bleiben will, dessen Identität profil jedoch bekannt ist: „Die waren schon gestorben, und keiner hat irgendeinen Scheiß mit ihnen angestellt.“ Die Verstümmelungen an den Toten seien vielmehr durch Schüsse und Granatexplosionen im Gefecht verursacht worden. Die Angaben des Mannes klingen nachvollziehbar, konnten von profil allerdings nicht unabhängig überprüft werden.