GEFÄNGNIS SALÉ BEI RABAT: Zwei Jahre Haft für eine untreue Ehefrau - und Freilassung für ihren Liebhaber

Marokko: Haftgrund Ehebruch

Ein umstrittenes Urteil gegen eine prominente Unternehmerin sorgt für heftige Debatten im nordafrikanischen Königreich Marokko.

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Zwei Jahre Haft wegen Ehebruchs und 18.000 Euro Entschädigung an ihren ehemaligen Mann - so lautet ein umstrittenes Urteil gegen eine bekannte Unternehmerin, das derzeit in Marokko und darüber hinaus für Aufregung sorgt.

Die (komplizierte) Geschichte in aller Kürze: Im August 2016 wird die Frau von ihrem Gatten, einem Diplomaten aus der Golfregion, angezeigt. Ehebruch ist in Marokko kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu zwei Jahren (§490 und §491 Strafgesetzbuch) belangt. In einzelnen Staaten der arabischen Welt wird dafür noch die Todesstrafe durch Steinigung verhängt, etwa im Sudan, Iran, Jemen, Mauretanien oder Nigeria.

Im Laufe des Verfahrens gegen die Unternehmerin kommt ein Vaterschaftstest zum Ergebnis, dass ihre beiden 2015 und 2016 geborenen Kinder von einem anderen Mann stammen. Die Beschuldigte und ihr aktueller Partner, ebenfalls ein prominenter Geschäftsmann, werden inhaftiert. Obwohl Gerichtspapiere belegen sollen, dass die Ehe bereits 2014 in Kuwait geschieden wurde, verurteilt ein Gericht die Frau - nicht nur wegen Ehebruchs, sondern auch wegen angeblicher Dokumentenfälschung. Derzeit sitzt sie ihre Strafe in Salé bei Rabat ab. Ihr Liebhaber hingegen ist nach sieben Monaten U-Haft inzwischen längst wieder auf freiem Fuß.

Schweigende Öffentlichkeit

Sowohl die Verhaftung als auch der Prozess wurden von Marokkos Presse vorerst fast völlig ignoriert. Kein Politiker äußert sich bisher. Weder zum Fall noch zur Möglichkeit einer Strafmilderung oder gar Begnadigung.

Seit das Urteil vor wenigen Tagen in zweiter Instanz bestätigt wurde, regt sich, angefacht von internationalen Medienberichten etwa in der spanischen Tageszeitung "El País" oder der Londoner "Times", aber auch in Marokko Kritik. Frauenrechts-NGOs zeigen sich empört über die Justiz und erneuern ihre jahrelang erhobene Forderung, das antiquierte Strafgesetz des Landes endlich zu reformieren.

Bei der Politik des Maghreb-Königreichs stößt das allerdings auf keinen Widerhall - schon gar nicht bei der regierenden moderat-islamistischen Partei für Justiz und Entwicklung (PJD), der von Frauenrechts-Aktivistinnen Rückschritte und Blockade geworfen werden. Lediglich ein Paragraf, der Vergewaltigern Straferlass einräumt, sofern sie ihre Opfer heiraten, wurde Anfang 2014 gestrichen.

Ein Gesetz gegen Geschlechtergewalt ist zwar in Vorbereitung, sei aber so "zwiespältig und unklar" formuliert, dass Täter leicht ohne Strafe davonkommen könnten, kritisiert Latifa Buchua, Präsidentin des Dachverbands der Frauenrechtsorganisationen. 2016 zählte man in Marokko offiziell mehr als 6700 Fälle von sexueller Gewalt: 138 waren Vergewaltigungen, 71 davon wurden innerhalb einer Ehe begangen. Die Dunkelziffer dürfte bedeutend höher liegen.