Werbung als Journalismus

Astrid Zimmermann: "Uns wird öfter Werbung als Journalismus verkauft, als wir wahrhaben möchten"

Interview. Astrid Zimmermann, Präsidentin des Presserats, über den Unterschied ­zwischen Bloggern und Journalisten

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Interview: Tina Goebel

profil: Immer mehr Blogger bezeichnen sich als Journalisten. Aber ab wann darf jemand diese Berufsbezeichnung wirklich verwenden?
Astrid Zimmermann: Wir haben in Österreich ein Journalismusgesetz, das besagt, dass nur Personen als Journalisten bezeichnet werden dürfen, die von ­einem Medienunternehmen regelmäßig dafür bezahlt werden, Informationen zum Zeitgeschehen aufzubereiten und zu vermitteln. Diese Bezahlung muss die Existenzgrundlage
darstellen.

profil: Viele Blogger argumentieren jedoch, dass sie mitunter mehr Traffic generieren als manche Websites klassischer ­Medien.
Zimmermann: Wir erleben auch, dass immer mehr Blogger um Presseausweise ansuchen. Ich muss diesen Sachverhalt also oft erkären, auch wenn ihn viele nicht akzeptieren wollen.

profil: Ist dieses Gesetz noch zeitgemäß? In Russland werden mittlerweile Blogger gelistet und gesetzlich den Massenmedien gleichgestellt.
Zimmermann: Natürlich stellen in solchen restrikiven Regimes Blogger oft die einzige kritische Stimme dar. Das wissen wir spätestens seit dem Arabischen Frühling. Doch wir haben nun einmal eine rechtlich definierte Berufsbezeichnung, unabhängig von der Qualität – und es gibt viele hervorragende Blogs. Deutschland hat beispielsweise ein anderes Gesetz, dort dürfen sich unter gewissen Bedingungen Blogger durchaus als Journalisten bezeichnen. Aber auch dort darf sich nicht jeder Bäcker nennen, der zu Hause Brot backt.

profil: Wie sieht es mit der journalistischen Sorgfaltspflicht aus? Sind Blogger ebenfalls dazu verpflichtet?
Zimmermann: Der journalistische Ehrenkodex geht über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus. Der Presserat stellt neben dem PR-Ethikrat und dem Werberat ein Organ der Selbstkontrolle dar. Wir können also höchstens Missstände anprangern und öffentlich machen. Und auch dagegen wehren sich manche Medien, wovon die gerichtlichen Auseinandersetzungen des Presserats mit der Tageszeitung „Österreich“ zeugen. Mediengesetze hingegen gelten für alle, die etwas öffentlich machen, und sei es nur in Form eines Flugblattes oder eines offenen Briefes. Leider ist der breiten Bevölkerung nicht klar, dass sie auch rechtliche Konsequenzen zu erwarten haben, wenn sie etwa jemanden öffentlich verleumden.

profil: Wenn nun aber auch Blogger vermehrt Werbungen schalten und diese nicht kennzeichnen, müsste dafür nicht auch eine Art Kontrollorgan zuständig sein?
Zimmermann: Viel bedenklicher finde ich, dass das auch in klassischen Medien oft nicht passiert. Auch wir haben hier viele schwarze Schafe. Eine Untersuchung für eine Diplomarbeit hat ergeben, dass erschreckend viele PR-Texte unverändert und ungekennzeichnet auch in sogenannten Qualitätszeitungen aufgetaucht sind. Es wird uns viel öfter Werbung als Journalismus verkauft, als wir es wahrhaben möchten. Und durch die angespannte wirtschaftliche Lage wird sich das in Zukunft noch verschlechtern, fürchte ich. Wir sehen ja, dass immer mehr freie Journalisten aus finanziellem Zwang nebenbei auch Texte für PR-Agenturen schreiben.