Ausweitung der Kusszone

Prückel-Affäre: Rechtlich spricht nichts gegen eine Diskriminierung von Lesben

Prückel-Affäre. Rein rechtlich spricht - leider - nichts gegen eine Diskriminierung von Lesben in Kaffeehäusern

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Die korrekte Löffelchenstellung zählt zu den wesentlichen Dogmen der Wiener Kaffeehaustradition (richtig wäre: verkehrt auf dem Wasserglas liegend), ansonsten hat Sexuelles im Café allerdings nichts verloren, jedenfalls nicht im Café Prückel am Wiener Stubenring. Das legt zumindest eine Affäre der vergangenen Woche nahe: Ein Kuss zwischen zwei Besucherinnen des Cafés hatte zum Lokalverweis geführt sowie, in weiterer Folge, zu internationaler Berichterstattung und digitaler Empörung über mutmaßlich homophobe Wiener Kaffeehausbesitzerinnen. Am Freitag der Vorwoche trafen sich gut 1500 Menschen zum Protestküssen gegen Intoleranz und Diskriminierung. Zu diesem Zeitpunkt hatte Prückel-Geschäftsführerin Christl Sedlar freilich schon - per Presse-Aussendung - ein Einsehen gehabt: "Meine Reaktion war überzogen. Ich will mich in aller Form entschuldigen. Ich hätte gelassener reagieren sollen.“

Müssen hätte sie freilich nicht - wenn es nach dem Gesetzgeber geht. Rein rechtlich hat sich Sedlar überhaupt nichts zuschulden kommen lassen.

Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz schützt in seiner aktuellen Fassung zwar vor Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung - allerdings nur im beruflichen Kontext. Was der Gesetzgeber den "Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen“, nennt - also zum Beispiel den Zugang zu und die Versorgung mit Melange und Apfelstrudel - ist im Gesetz nur ausnahmsweise mitgemeint: Ungleichbehandlungen aus Gründen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit sind auch in diesem Bereich verboten, alle anderen nicht. Es ist also durchaus rechtmäßig, Homosexuelle oder ältere Menschen oder Muslime in Kaffeehäusern, Diskotheken oder Maklerbüros zu diskriminieren.

Das kann zu verzwickten Fällen führen, wie etwa jenem, dass einem muslimischen Türken zwar wegen seines Glaubens der Eintritt in eine Diskothek verweigert werden kann, nicht aber wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit. Eine Wiener Kaffeehausbesitzerin wiederum darf ihren Kellner nicht hinauswerfen, wenn sie erfährt, dass er einen Freund hat; einen Gast, der ihr zu schwul erscheint, aber sehr wohl - und sehr wohl auch mit genau dieser Begründung.

"Natürlich ist es schwierig, den einen helfen zu können und den anderen sagen zu müssen, dass uns de jure die Hände gebunden sind - bei vergleichbarer Sachlage“, klagt die Gleichbehandlungsanwältin Ines Grabner-Drews. Die Prückel-Geschichte sei jedenfalls kein Einzelfall: "Es sind immer wieder öffentliche Küsse, die für die Betroffenen offenbar zu Problemen führen.“ Grüne und SPÖ sind sich weitgehend einig, dass das österreichische Gleichbehandlungsgesetz ein sogenanntes "levelling up“, also eine Ausweitung über den Berufskontext hinaus, vertragen würde. "Wir diskutieren das Thema seit mindestens drei Jahren intensiv“, sagt die Grüne Nationalratsabgeordnete Judith Schwentner, die zuletzt im Mai des Vorjahres einen entsprechenden Entschließungsantrag einbrachte: "Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass es einen Unterschied machen soll, ob Diskriminierung in der Arbeitswelt passiert oder abseits davon. Im Moment erinnert mich die Debatte um das Gleichbehandlungsgesetz an den Nichtraucherschutz hierzulande: Es wird, sehr österreichisch, mit allen möglichen Ausnahmeregelungen um ein Problem herumgeeiert.“ Bis dato scheiterte eine Novellierung am Widerstand der ÖVP, die bei diesem Thema offiziell nichts überstürzen und lieber eine EU-Richtlinie zum Thema abwarten möchte (eine solche wird in Brüssel seit dem Jahr 2008 diskutiert; bis dato ohne finales Ergebnis).

Bedenken gegen ein "levelling up“ gibt es freilich nicht nur im katholischen Umfeld. Auch von links regt sich Sorge: Würde eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes denn nicht auch die Ausgrenzung von Rechtsradikalen erschweren? Könnte dann, nur zum Beispiel, einem Ballveranstalter unter Verweis auf die Weltanschauung seiner Gäste die Anmietung der Hofburg verweigert werden? Wohl nicht. "Auf ein Diskriminierungsverbot wegen weltanschaulicher Gründe könnte sich theoretisch sogar jemand mit einer veganen Lebenseinstellung berufen“, meint Robert Brunner, Vorsitzender des Senats III der Gleichbehandlungskommission. "Ich würde also doch annehmen, dass es bei einem levelling up etwas schwieriger würde, Rechtsradikale, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen, auszugrenzen.“

Immerhin: Über Küsse müsste man sich in dem Fall wohl keine Gedanken machen.

Sebastian Hofer

Sebastian Hofer

schreibt seit 2002 im profil über Gesellschaft und Popkultur, ist seit 2020 Textchef dieses Magazins und zählt zum Kernteam von faktiv.