15 Millionen Euro von Erste Bank gefordert

15 Millionen Euro von Erste Bank gefordert: Schweizer Jurist wirft Bank Geldwäsche vor

Schweizer Jurist wirft Geldwäsche vor

Drucken

Schriftgröße

Von Andrea Rexer

Ganze Reisebusse fuhren damals von Österreich nach Frankfurt, um der Königin der Anlagebetrüger vor Gericht die Daumen zu drücken. Damara Bertges, das Gesicht des European Kings Club (EKC), hatte in nur drei Jahren gemeinsam mit Komplizen ein Schneeballsystem aufgebaut, das seinesgleichen sucht. So erfolgreich sie ihre Anhänger dazu überredete, ihr Geld in Scharen bar in die Hand zu drücken und trotz herber Verluste zu ihr zu stehen, so überzeugend versuchte sie auch, 1997 vor Gericht ihre Unschuld zu beteuern. Doch da half selbst ihr Charisma nichts. Bertges wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Stets hatte die EKC-Chefin betont, dass sie keine Schuld treffe, sondern lediglich ihre Helfershelfer, die „nicht zuverlässig genug“ agiert hätten.

Zumindest in Bezug auf ihre Handlanger könnte Bertges gar nicht so Unrecht haben: Denn der betrügerische Kings Club ist selbst einem Betrug aufgesessen, dessen Spur direkt nach Österreich führt. In den neunziger Jahren veruntreute ein Angestellter der Seefelder Filiale der GiroCredit Kundengelder in Millionenhöhe – darunter sollen auch Gelder gewesen sein, die vom EKC stammten. Inzwischen gehört die GiroCredit zur Erste Group. Die Gespenster der Vergangenheit: In einem Brief an Erste-Chef Andreas Treichl, der profil exklusiv vorliegt, fordert das Schweizer Unternehmen The Law Advisor AG einen stattlichen Schadenersatz von mehr als zehn Millionen Euro. Dieses Unternehmen erwarb die Forderungen von zwei Geschädigten des damaligen ­Betrugs und will sie jetzt ein­treiben.

Wer die Argumentation von Law-Advisor-Vorstand Christian Langreuter verstehen will, muss sich in ein Dickicht von dreifach verschachtelten Betrügereien begeben. Offenbar sitzen nicht nur gutgläubige Bürger Anlagebetrügern auf, sondern diese einander auch gegenseitig. Der Ausgangspunkt der Forderungen, die der Schweizer Jurist an die Erste Bank richtet, ist die Affäre um ­einen ehemaligen GiroCredit-Mitarbeiter, der 1996 wegen Untreue zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Er hatte von mehreren Konten Geld abgezweigt. Darunter befand sich auch das des ehemaligen Finanzministers Herbert Salcher, der als Treuhänder ein Konto des schweizerischen Unternehmens Meto Finn verwaltete.

Im Jahr 2000 verglich sich deshalb die Erste Bank (als Rechtsnachfolgerin der Giro­Credit) mit Meto Finn durch eine Zahlung von rund 4,15 Millionen Euro. Langreuter zweifelt an der Wirksamkeit dieses Vergleichs, da Meto Finn nicht die rechtmäßige Inhaberin der Forderungen gewesen sei – sondern vielmehr der EKC, der über Zwischenfirmen in zwei Tranchen insgesamt zehn Millionen US-Dollar an die Meto Finn überwiesen hatte. Offenbar wollte der EKC bei gewinnversprechen­den Yen-Tradinggeschäften der Schweizer Firma mitschneiden. Doch damit saßen die EKC-Betrüger selbst einem Schwindel auf: Die Tradinggeschäfte der Meto Finn waren fingiert, ihr Chef wurde 1996 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Betrugsgeld. Langreuter versucht nun zu beweisen, dass die Beteiligten bei der GiroCredit und der Justiz mit diesem Sachverhalt vertraut waren, und stützt sich dabei unter anderem auf Aktenvermerke des damals zuständigen Ermittlungsrichters im Untreue-verfahren gegen den Giro-Mitarbeiter. In den profil vorliegenden Dokumenten hält der Richter bereits 1995 fest, dass ihm ein hochrangiger Mitarbeiter der ­GiroCredit bestätigt habe, dass zweimal fünf Millionen Dollar von einer gewissen Finance Corporations eingegangen sind – und dass andere Ermittlungen nahelegten, dass dieses Vehikel dem EKC zuzurechnen ist. Trotz dieses Wissens sei ein Vergleich geschlossen worden, kritisiert Langreuter: „Diese vier Millionen sind in den Wind geschossen, weil sie die Bank nicht von den EKC-Forderungen befreit haben. Es besteht daher der Verdacht, dass die damals handelnden Personen Untreue zulasten der Erste Bank begangen haben.“ Denn der EKC hätte bis heute unverjährte Forderungen an die Bank. Und damit Langreuter, der seit einer Abtretung vonseiten des EKC-Konkursverwalters die Forderungen innehat.

Täuschung. Ganz ähnlich baut der Jurist seine Argumentation im zweiten Fall auf. Ein deutscher Geschäftsmann habe der Vertriebspartnerin der Meto Finn, einer gewissen Finanz und Commerz Treuhand AG (FCT), Geld für Tradinggeschäfte überlassen, schildert Langreuter den Vorgang. Von den insgesamt 25 Millionen Dollar habe die FCT fünf Millionen veruntreut und über ein Zwischenkonto an das Seefelder Meto-Finn-Konto überwiesen. Später, als die FCT in Konkurs ging, wurde im ­Namen der GiroCredit mit dem für die FCT zuständigen Schweizer Konkursamt Schlieren eine Forderungsabtretung über fünf Millionen Dollar abgeschlossen – für nur 10.000 Schweizer Franken. „Dabei wussten die Beteiligten aufseiten der GiroCredit schon damals, dass das Geld nicht der FCT, sondern den betrogenen Anlegern zustand“, sagt Langreuter. Das Konkursamt sei wissentlich getäuscht worden, um für eine möglichst geringe Summe einen hohen Anspruch einzukaufen.

Doch damit nicht genug. Der Schweizer Jurist fährt noch schwerere Geschütze auf. „Hinsichtlich des Forderungserwerbs vom Konkursamt Schlieren gehe ich vom Tatbestand der versuchten Geldwäsche aus“, sagt Lang­reuter. Seine Begründung: Die Beteiligten aufseiten der GiroCredit konnten keine Zweifel haben, dass die Überweisungen der FCT auf das Meto-Finn-Konto allesamt aus Betrügereien stammten, denn das Landgericht Würzburg hatte den FCT-Chef zu ­einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. „Trotzdem ist versucht worden, diese Forderung sozusagen von Schwarz auf Weiß umzuetikettieren und anschließend zur Aufrechnung gegenüber der Meto Finn zu verwenden.“

Die Erste Bank sieht den Vorwürfen gelassen entgegen. „Derselbe Prozessfinanzierer hat die Argumente bereits 2007 gegen uns verwenden wollen. Wir haben die Vorwürfe bereits damals als falsch und haltlos zurückgewiesen. In der Zwischenzeit ist nichts Neues aufgetreten“, sagt Erste-Bank-Sprecher Michael Mauritz. Auch der frühere Finanzminister Herbert Salcher kann über die Anschuldigung nur den Kopf schütteln: „Das Konto ist von mir nicht zur Geldwäsche verwendet worden. Es ist im damaligen Prozess durchleuchtet worden wie kein anderes.“ Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Bis zum 27. März soll die Erste Bank inklusive aufgelaufener Zinsen 15.667.621 Euro und 77 Cent an Langreuter überweisen. „Wenn die Erste Bank nicht massiv einlenkt, werden wir die Forderungen gerichtlich durchsetzen“, sagt der renommierte Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Schubert, der Law Advisor vertritt. „Wenn es zu so einem Verfahren kommt, dann freue ich mich darauf.“