Meinl-Affäre: Bin schon weg

Affäre: Bin schon weg

Julius V. hat den Vorstand der Meinl Bank verlassen

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Die Posse währte exakt 90 Minuten. Am Montag, den 17. Dezember 2007, traten Vorstand und Aufsichtsrat der Meinl Bank AG am Wiener Bauernmarkt Nummer 2 zu kurzfristig arrangierten Meetings zusammen. In nur eineinhalb Stunden wurden eine „außerordentliche Aufsichtsratssitzung“, eine „außerordentliche Hauptversammlung“ sowie eine „konstituierende Aufsichtsratssitzung“ abgespult. Am Ende des Reigens war aus dem Vorstandschef Julius Meinl V. der designierte Vorsitzende des Aufsichtsrats geworden.

Amtlich wurde es zehn Tage später.

Bankier Julius Meinl V. hat sich mit Wirkung vom 27. Dezember aus dem Management der Bank an die Spitze des Kontrollgremiums zurückgezogen. An seiner statt wurde der bisher allenfalls einer ausgewählten Öffentlichkeit bekannte Günter Weiß – einer von Meinls engsten Vertrauten und in der zweiten Ebene zuletzt unter anderem für Personal, Rechnungswesen und Controlling zuständig – zum Vorstand geadelt.

„Ich habe diesen Wechsel nach genau 25 Jahren im Vorstand der Bank schon länger geplant, um das Unternehmen in der Tradition der Familie Meinl als Vorsitzen-der des Aufsichtsrats zu führen“, ließ Meinl in einer Presseaussendung wenige Stunden vor dem Jahreswechsel erklären.

Die Turbulenzen rund um die Immobiliengesellschaft Meinl European Land, die vor wenigen Wochen erlassenen Strafbescheide der Finanzmarktaufsicht (FMA) oder gar die laufenden Untersuchungen von Nationalbank, FMA und Staatsanwaltschaft Wien wegen einer ganzen Reihe mutmaßlicher Vergehen erwähnte er wohlweislich nicht.

Julius Meinl V., der nach Auffliegen der verheimlichten Wertpapierrückkäufe bei Meinl European Land (MEL) im Spätsommer 2007 ins Zentrum des Skandals gerückt war, ist also zurückgetreten.

Schlussakt, Vorhang, Applaus – Letzterer möglicherweise verfrüht.

Der 48-jährige Bankier geht einerseits nicht wirklich. Er will, wie er es selbst formuliert, „als sehr aktiver Eigentümervertreter und Chairman weiterhin Verantwortung für die Bank tragen und im operativen Geschäft präsent sein“. Andererseits lässt er sich die neue Rolle als Aufsichtsratschef fürstlich abgelten; dies dokumentiert jedenfalls das Protokoll der „konstituierenden Aufsichtsratssitzung“ vom 17. Dezember, welches profil vorliegt. Darin heißt es unter anderem: „Der Aufsichtsrat … ersucht seinen Ausschuss … mit Herrn … Julius Meinl einen Konsulentenvertrag abzuschließen, der seine Aufgaben und die dafür geschuldete Gegenleistung definiert; diese soll sich an der Größenordnung orientieren, die dem am 31.12.2007 beendeten Vorstands-Anstellungsvertrag mit Herrn … Julius Meinl zugrundelag. Der Aufsichtsrat erteilt … dazu seine Genehmigung“ (siehe Faksimile).

Meinl V. hat allein 2006 als Vorstandschef der Meinl Bank knapp mehr als drei Millionen Euro (in alter Währung: rund 41 Millionen Schilling) verdient. Er war damit der mit Abstand bestbezahlte Bankmanager des Landes, noch vor Erste-Bank-Chef Andreas Treichl (2,968 Millionen Euro).

2007 – der Jahresabschluss liegt noch nicht vor – dürften Meinls Bezüge nicht viel bescheidener ausgefallen sein. Dazu kommt noch sein Anteil an den Dividenden der Bank, die 2006 bei insgesamt 85 Millionen Euro lagen.

Eigentlich darf er das. Die Bank steht schließlich im Eigentum der Familie Meinl, deren Vorsitz Meinl V. beanspruchen darf, seit dessen Vater sich aus dem Tagesgeschäft zurückgezogen hat. Wenn die Bank dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Julius Meinl V. also weiterhin das Salär des Vorstandschefs Julius Meinl V. bezahlt, so ist das in erster Linie eine Angelegenheit der Familie.

Familiäre Bande. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Dass die kleine Privatbank überhaupt derart hohe Gagen auszahlen konnte (die übrigen beiden Vorstände Robert Kofler und Peter Weinzierl haben kaum weniger verdient), ist in erster Linie allen Anlegern zu verdanken, die nach 1997 Wertpapiere von Meinl European Land kauften. Ein komplexes Vertragswerk mit der Immobiliengesellschaft sicherte der Meinl Bank bisher laufend substanzielle Einkünfte: Die Bank schnitt bei jeder Kapitalerhöhung kräftig mit, kassierte über eine Tochtergesellschaft Managementgebühren und ließ sich sogar die Verwendung des Namens Meinl abgelten. Das gilt auch für die Energiegesellschaft Meinl International Power und den Flughafenbetreiber Meinl Airports International, die seit Mitte des Vorjahres an der Börse notieren. Die Erträge aus diesen Transaktionen wird die Bank erstmals in der Erfolgsrechnung 2007 berücksichtigen können.

Ausgerechnet in dieser schwierigen Phase auf Fortzahlung der Vorstandsmillionen zu bestehen ergibt kein allzu schönes Bild, umso mehr, als Meinl V. sich ganz en passant eines delikaten Problems entledigt hat: Da er kurz vor dem Bilanzstichtag, also dem 31. Dezember, aus dem Management ausgeschieden ist, wird er die Bilanz des Bankhauses für das Jahr 2007 nicht unterschreiben müssen. Meinls Sprecher Herbert Langsner bestätigt dies: „Das ist Sache des neuen Vorstands.“ Und der besteht nunmehr aus Robert Kofler, Peter Weinzierl und eben Günter Weiß.

Geschäftsleiter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Signatur unter Bilanzen zu setzen; sie haften damit für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein Abschluss mangelhaft war, können sie solcherart straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Management der Bank bastelt derzeit fieberhaft an der Erstellung des Jahresabschlusses 2007, welcher der Hauptversammlung am 31. März vorgelegt werden soll. Die Unwägbarkeit: Seit Auffliegen des MEL-Skandals stehen Schadenersatzklagen verprellter Anleger im Raum. Die Wertpapierrückkäufe von MEL, die letztlich zur Halbierung des Börsenkurses führten, wurden über die Meinl Bank abgewickelt. Investoren dürften daher versuchen, sich an der Bank schadlos zu halten. Die Klagssumme könnte eine Milliarde Euro und mehr betragen. Die Bank wird, ob das den Verantwortlichen konveniert oder nicht, Rückstellungen für allfällige Prozessrisiken bilden müssen. Und die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder werden dafür haften, dass diese Risiken auch richtig bewertet wurden. Theoretisch wäre Julius Meinl V. aus dem Schneider, weil er ja nicht mehr Vorstand ist. Im Zweifelsfall dürfte ihn der Rücktritt vier Tage vor dem Jahresende rechtlich jedoch kaum exkulpieren. Schließlich gilt Meinl, welche Funktion er auch immer auf dem Papier haben mag, als geistiger Vater des gesamten Meinl-Konstrukts.

So oder so: Dass der Banker die Bilanz jenes Instituts, das seinen Namen trägt und dem er 25 Jahre lang vorstand, nach einem derart turbulenten Jahr nicht unterschreibt, wirkt auch nicht eben vertrauensbildend.

Die offizielle Lesart ist natürlich eine andere. Meinl hatte den Wechsel, wie er selber sagt, „länger geplant“. Tatsächlich soll das Thema intern erstmals Mitte September aufs Tapet gekommen sein. Die Oesterreichische Nationalbank hatte damals mit einer Sonderprüfung der Bankbücher vor Ort begonnen. Es liegt irgendwie auf der Hand, dass ein schneller Rückzug in der damals medial aufgeheizten Stimmung als Schuldeingeständnis interpretiert werden hätte können. Heute, mit dem Abstand mehrerer Monate, lässt sich das Revirement hingegen leicht als „länger geplant“ verkaufen.

Vorahnungen. Dabei kommt Meinl in der Argumentation auch noch ein Gesetz zupass, an dessen Entstehung er nicht ganz unschuldig sein dürfte. Die zuletzt beispiellose Häufung von Finanzskandalen (Bawag, Hypo Alpe-Adria, Amis und Meinl) hatte die mit 1. Jänner 2008 vollzogene Reform der Finanzaufsicht erforderlich gemacht. Seit vergangener Woche dürfen Bankvorstände laut Bankwesengesetz erst nach einer so genannten Abkühlungsphase von zwei Jahren, im Fachjargon „cooling off“ genannt, in den Aufsichtsrat wechseln. Ausgenommen sind Kleinstbanken mit einer Bilanzsumme von weniger als 500 Millionen Euro. Damit soll verhindert werden, dass ein Aufsichtsrat nicht hinterher jene Geschäfte beaufsichtigt, die er noch als Manager angebahnt hat. Obendrein müssen sich auch Aufsichtsratsvorsitzende von Banken fortan Eignungstests („fit and proper“) durch die Finanzmarktaufsicht unterziehen. In seiner Presseaussendung vom 31. Dezember hält Meinl unmissverständlich fest: „Das vor wenigen Wochen beschlossene Cooling-off-Gesetz hat diesen Schritt kurzfristig notwendig gemacht.“

Spätestens Anfang Februar wird die Nationalbank der Finanzmarktaufsicht den mit Spannung erwarteten Sonderprüfungsbericht übermitteln. Sollten darin Verletzungen des Bankwesengesetzes nachgewiesen werden, könnte das unangenehme Konsequenzen haben: von Geldstrafen über die Abberufung der Verantwortlichen bis hin zum (sehr unwahrscheinlichen) Entzug der Bankkonzession. Mit dem Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist Julius Meinl V. einerseits einer allfälligen behördlich erzwungenen Absetzung zuvorgekommen; andererseits hätte er sich in diesem Fall nach nunmehr geltender Rechtslage auch nicht als Aufsichtsratsvorsitzender der Meinl Bank AG qualifizieren können.

Die Welt des Julius Meinl V. am Beginn des Jahres 2008: Er hat sich dem direkten Zugriff der Finanzaufsicht entzogen – und bleibt dank seines taufrischen Konsulentenvertrags einer der teuersten Banker Österreichs.

Von Michael Nikbakhsh