Affäre Birnbacher

Affäre Birnbacher: Die gnädigen Gutachten zum Millionenhonorar

Aktuell. Die gnädigen Gutachten zum Millionenhonorar

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„Das nunmehr vereinbarte Netto-Honorar i.d.H.v. 0,625 % des Transaktionsvolumens … erscheint nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auch ex post als nachvollziehbar und … angemessen.“: Gutachten Deloitte, 14. März 2008.
„Bei vergleichbarer Tätigkeit des Dr. Birnbacher mit jener einer Investementbank (sic), ist ein Transaktionshonorar von 0,6125 % (netto) der Vertragssumme … als angemessen zu qualifizieren.“ Gutachten Gerhard Altenberger, Wirtschaftsprüfer und gerichtlich beeideter Sachverständiger am 13. März 2008.

„Zusammengefasst ergibt sich, dass der nunmehr geltende Prozentsatz von 0,6125 % zuzüglich Umsatzsteuer angemessen und vertretbar ist und den bei solchen Geschäften üblichen Usancen entspricht“: Gutachten Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer und gerichtlich beeideter Sachverständiger am 14. März 2008.

"Ich habe gewusst, dass zwölf Millionen unangemessen sind und gewusst, dass auch sechs Millionen unangemessen sind … Ich hab mir gedacht, wenn es 300.000 Euro werden, bin ich zufrieden.": Aussage von Steuerberater Dietrich Birnbacher am 11. Juli 2012 vor Gericht.

Sechs Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer waren dem Villacher Steuerberater von der damaligen Kärntner Regierungsspitze Jörg Haider (BZÖ) und Josef Martinz (ÖVP) für seine Dienste rund um den Verkauf der Hypo Alpe-Adria Bank an die Bayerische Landesbank im Frühjahr 2007 versprochen worden. Begleichen musste das Honorar letztlich 2008 die Kärntner Landesholding. Die nunmehr wegen Untreue vor Gericht stehenden Vorständen verstecken sich bis heute hinter drei renommierten Gutachtern, die alle im März 2008 die „Angemessenheit“ der Millionen-Zuwendungen testiert haben.

Die Dokumente der Sachverständigen Gerhard Altenberger, Rudolf Siart und Deloitte liegen profil vor. Ebenso der bescheidene Tätigkeitsbericht von Birnbacher, der die Basis für das Honorar gewesen war.

Gutachten von Dietrich Birnbacher zum Download:

Die Expertisen zeichnen ein fragwürdiges Sittenbild: Ohne Umstände wurde Birnbacher von allen dreien zu einer Art „Ein-Mann-Investmentbank“ erklärt, um das Honorar im Sinne des Auftraggebers, also der Kärntner Landesholding, zu rechtfertigen.

So argumentierte etwa Altenberger in seiner zweiseitigen „gutachterlichen Stellungnahme“, dass das vereinbarte Honorar „am unteren Rand“ der in der Branche gängigen „Transaktionssätze“ liege. Standeskollege Siart machte darauf aufmerksam, dass Birnbachers Tätigkeit „durchaus“ mit der einer Investmentbank vergleichbar gewesen sei, wenngleich die Auftraggeber „nicht die ganze Palette einer Investmentbank in Anspruch genommen“ hätten. Aufgrund von Birnbachers „Flexbilität“ und der „Schnelligkeit in der Auftragsbearbeitung“ sei das Honorar dennoch „angemessen“ gewesen. Siart wörtlich: „Es kommt … darauf an, ob das vereinbarte Honorar sich in der feststellbaren Bandbreite bewegt. Dies ist der Fall. Es liegt auch am unteren Rand.“
Deloitte schließlich: „Das … vereinbarte Nettohonorar liegt deutlich unter dem Mittelwert der … Bandbreite.“
Deloitte legt in einer Stellugnahme gegenüber profil Wert auf die Feststellung, dass die „Leistungsverrechnungen von Dr. Birnbacher zu keinem Zeitpunkt als angemessen bezeichnet" worden seien, da diese Deloitte „nie bekannt waren und bis auch nicht bekannt sind": „Zur Bewertung lag Deloitte ein anonymisierter Leistungskatalog vor, anhand dessen eine Studie bei einer unabhängigen, internationalen Research-Agentur beauftragt wurde. Als Ergebnis wurde eine Honorarbandbreite vorgelegt, innerhalb der sich international vergleichbare Transaktionen bewegen können."