"Die inkriminierten Aussagen sind wahr"

Affäre Buwog: Grassers Ex-Mitarbeiter bekräftigt Aussagen nun auch vor Gericht

Grassers Ex-Mitarbeiter bekräftigt Aussagen

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Karl-Heinz Grasser ließ nichts anbrennen. Gerade einmal zwei Tage nachdem sein früherer Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht in profil schwere Vorwürfe in Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften 2004 erhoben hatte (Ausgabe Nr. 41/09), ließ der Finanzminister a. D. den prominenten Medienanwalt Michael Rami von der Leine. In einer mit 7. Oktober datierten „Privatanklage“ an die Adresse des Landesgerichts für Strafsachen Wien wird Ram­-precht der „üblen Nachrede“ bezichtigt. Einer von Grassers Anträgen richtet sich auch gegen profil. Wegen „Verbreitung der Äußerungen“ fordert er „Entschädigung“ und „Veröffentlichung des Urteils“.

Michael Ramprecht hat zwischenzeitlich darauf reagiert. Am 16. Oktober übermittelte sein Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz dem Gericht einen so genannten vorbereitenden Schriftsatz. Was die Gegenseite nun zu einer Presseaussendung verleitete, in welcher der Eindruck erweckt wird, Ramprecht hätte seine Aussagen teilweise revidiert. Dem ist nicht so. Das neunseitige Dokument liegt profil vor. Dar­in bekräftigt Ramprecht all jene Aussagen, die er zunächst in profil und danach auch gegenüber Staatsanwalt Norbert Haslhofer tätigte.

Reiseplanung. Ramprecht hat vor nunmehr einem Monat erstmals konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Buwog-Privatisierung geliefert.

Wie ausführlich berichtet, soll es sowohl bei der Auswahl der Investmentbank Lehman Brothers als auch beim Buwog-Verkauf an ein Konsortium um die Immofinanz-Gruppe nicht nur mit rechten Dingen zugegangen sein. Ramprecht bezog sich dabei auf zwei Vieraugengespräche mit dem damaligen Buwog-Aufsichtsratspräsidenten Ernst Karl Plech. In Ramprechts Eingabe bei Gericht steht zu ­lesen: „Die inkriminierten Aussagen sind wahr: Tatsächlich hat der Immobilienmakler Karl Plech, ein enger Vertrauter des Privatanklägers (Grasser, Anm.), bereits im Jahr 2002, also gut ein Jahr bevor das Buwog-Paket zum Verkauf ausgeschrieben wurde, die Äußerung getätigt, dass feststünde, wohin die Reise gehen würde, nämlich in Richtung Immofinanz. Herr Plech hat dar­über hinaus in seiner Eigenschaft als enger Vertrauter des Finanzministers und nunmehrigen Privatanklägers den Privatangeklagten (Ramprecht, Anm.) angehalten, bei der Auswahl jener Investmentbank, die den Verkauf des Buwog-Pakets begleiten sollte, die Investmentbank Lehman Brothers durchzusetzen. Es hat darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Verkauf des Buwog-Pakets ‚Eigeninteressen‘ gegeben, die eine objektive und ausschließlich den Interessen der Republik Österreich nützliche Verwertung der Wohnungen der Buwog verhindere … Insgesamt wurde der Verkauf der Buwog während der Amtszeit des ­Privatanklägers in einer Form durchgeführt, die den Verdacht nährt, dass der letztendlich erfolgte Zuschlag an die Immofinanz-Gruppe kein Zufall war.“

Karl-Heinz Grasser hat Ramprechts Aussagen entschieden zurückgewiesen und seinem früheren Mitarbeiter, den er seinerzeit in der Vergabekommission zur Auswahl der Investmentbank ­installiert hatte, öffentlich Rachegelüste unterstellt. Der Schriftsatz aus der Feder von Anwalt Pilz liefert dafür keinerlei Anhaltspunkte. Ramprecht verweist mehrfach darauf, dass er Grasser selbst nichts unterstelle – sondern vielmehr den Inhalt von Gesprächen mit Ernst Karl Plech wiedergegeben habe, in welchen der Immobilienmakler den Minister ins Spiel gebracht haben soll („Plech hat zu mir gesagt: Der Minister will, dass es Lehman wird“).

Auffallend: Plech hat sich bis heute zu all dem nicht geäußert. profil hat Anfang Oktober erstmals versucht, ihn damit zu konfrontieren. Ohne Erfolg. Auch vergangene Woche war er nicht gewillt, auf Anfragen zu reagieren. Er mauert. Mehr noch: Plech hat die Äußerungen von Ramprecht auch sonst nicht bestritten, geschweige denn diese bei Gericht angefochten. Dabei hat er mit Michael Rami den gleichen streitbaren Anwalt wie Grasser. „Die inkriminierten Aussagen sind gerechtfertigt“, schreibt Ram­prechts Anwalt Pilz weiter. „Die dem Privatangeklagten vorgeworfenen Aussagen sind nicht dessen eigene Zitate, sondern Zitate dritter Personen, insbesondere des Herrn Ernst Karl Plech, an deren Kenntnis ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit bestand und besteht. Darüber hinaus war der Privatangeklagte zur öffentlichen Bekanntmachung der Zitate berechtigt, da er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Soweit die Zitate nicht wider Erwarten insgesamt als wahr erweislich sind, war der Privatangeklagte durch die äußeren Umstände genötigt, sie gegenüber dem ‚profil‘ bekannt zu machen: Nur auf diese Art und Weise kann sichergestellt werden, dass eine aufmerksame Verfolgung dieser Strafsache durch die Öffentlichkeit und die Strafverfolgungsbehörden erfolgt und es zu keiner stillen Zurücklegung der Strafanzeige, etwa da die mutmaßlichen Verdächtigen nicht in der Lage gewesen wären, das Unrecht ihrer Tat einzusehen, kommt.“

Plech könnte demnächst schon Gelegenheit haben, seine Erinnerungen mit einer interessierten Öffentlichkeit zu teilen. Ram­precht hat ihn bei Gericht als ­einen der ersten Zeugen namhaft gemacht.