Affäre. Der Feind im eigenen Bett

Westenthaler wird nicht BZÖ-Spitzenkandidat

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Stoßstangen-Demokratie, Polithooliganismus, Schlä­gereien: Das BZÖ ist nicht ­rasend erfolgreich beim Versuch, glaubwürdig als „Law and ­Order“-Bewegung aufzutreten. Wenn BZÖ-Chef Peter Wes­tenthaler alle Vorwürfe zurückweist und dagegen wettert, „vom politischen Gegner fertiggemacht“ zu werden, mag er damit nicht ganz falschliegen. Seine Hauptgegner, jene, die „alles unternehmen“, um ihn als nächs­ten BZÖ-Spitzenkandidaten zu verhindern, kommen allerdings aus seinen eigenen Reihen.

Außer dem von der Westen­thaler-Fraktion ausgeschlossenen Partei-Kapo der BZÖ-Hochburg Wien Nordost, Hansjörg Schimanek, fordert derzeit noch niemand im BZÖ offen Westenthalers Rücktritt. Aber alle sagen es hinter vorgehaltener Hand. Jörg Haider warte nur noch, bis die angekündigte „Liste der besten Köpfe“ erstellt sei, heißt es. Er wolle nicht schon wieder als „Kindermörder“ gelten. Weil aber weit und breit keine neuen „besten Köpfe“ zu sehen sind, lässt Haider dem Vernehmen nach derzeit „alte Bekannte“ anrufen. Bisher mit wenig Erfolg. Westenthaler ist nicht der Einzige, der ausgetauscht werden soll. Mit ihm wackelt auch Generalsekretär Gerald Grosz, der selbst nach Meinung seiner Parteifreunde als „verbaler Wirtshausraufer“ mit seinen berüchtigten Wortmeldungen Mindestniveaus unterschreite und die ohnehin tristen Aussichten der Partei weiter verschlechtere.

„Deutlicher Schmerz“. Der Anlass der jüngsten Aufregung: Nach dem Europameisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland am 16. Juni kam es gegen 22.40 Uhr am Parkplatz P5 vor dem Ernst-Happel-Stadion im Wiener Prater zu einer Konfrontation zwischen Peter Westenthaler und einem niederösterreichischen Verkehrspolizisten, der den abgehenden Verkehr regelte und Westenthaler wie auch andere anhielt, um die Abfahrt des Konvois mit Staatsgästen nicht zu behindern. Nach Angaben der Wiener ­Polizei habe sich Westenthaler ungeduldig gezeigt und impliziert, ebenso „wichtig“ wie jene Staatsgäste zu sein, denen da Vorrang eingeräumt worden war. Westenthaler habe der Anweisung des Polizisten zu warten keine Folge geleistet, seinen Wagen „in Bewegung gesetzt“ und den Polizisten mit der Stoßstange „am Knie berührt“, sodass dieser einen „deutlichen Schmerz“ verspürt habe. Dann sei Westenthaler „in die andere Richtung“ abgefahren. Der Polizeibeamte wirft dem Verkehrssünder in seinem Bericht keine Delikte per se vor, er schildert nur den Ablauf der Begebenheit, ohne sie zu werten. Nach Ansicht mehrerer von profil befragten Polizisten sind dem Bericht zufolge von Westenthaler drei gravierende Delikte begangen worden: Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung (bei Polizisten gelten auch „leichte“ Körperverletzungen als schwer) und Fahrerflucht. Daraus ergibt sich die Frage: Wenn der Polizist den Sachverhalt so drastisch empfunden hat, wie er ihn später beschrieb, warum hat er dann seine Amtshandlung nicht an Ort und Stelle durchgeführt? Wieso lässt er jemanden ziehen, der sich seinen Anweisungen widersetzt und ihn sogar verletzt hat?

Am nächsten Tag hatte der Polizist frei. Am Abend des übernächsten Tages verfasste er den Bericht in seiner nieder­österreichischen Dienststelle. Einige Zeit später wurde das Papier der niederösterreichischen Landespolizeidirektion weitergereicht. Dort lag es wieder einige Zeit, bis es dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in Wien übermittelt wurde. Beim LVT lag es nun wieder – der Staatsanwaltschaft wurde es nicht angezeigt. Wohl aber wurden zwei Augenzeugen befragt, ebenfalls Polizisten, die den Ablauf bestätigten. Objektiviert scheint, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen Westenthaler und dem Polizis­ten gekommen ist, deren Gewichtung durch den Polizisten aber am übernächsten Tag etwas anders ausfiel.

Seltsame Umstände. Am Donnerstag der vorvergangenen Woche langten schließlich Anrufe bei mehreren Zeitungen ein. In der Leitung waren BZÖ-Leute, die „eine große Geschichte“ ankündigten. Am nächsten Tag wurde sie geliefert. Mehrere Tageszeitungen zögerten, weil die Umstände seltsam erschienen. Als klar war, dass die Zeitschrift „News“ die Geschichte veröffentlichen würde, wurde der Akt nun vom LVT an die Staatsanwaltschaft abgeschickt.

In einigen Kärntner Bezirksorganisationen des BZÖ wurden jetzt Stimmen laut, dass man bei einer Kandidatur Wes­tenthalers den Wahlkampf ­boykottieren werde. Es gehe nicht an, dass das Kärntner BZÖ die Mandate liefere, während sich das Duo Westen­thaler/Grosz „mit ihren rund ein Prozent Wählerstimmen politische Amokläufe“ leiste, um die sich regelmäßig der Staatsanwalt kümmern müsse. Am 29. Juli dürften die Würfel fallen: Da will der Richter sein Urteil über Westenthaler im Verfahren wegen falscher Zeugenaussage fällen.

Von Emil Bobi