Kitzbüheler Affäre: Der Grasser-Effekt

Affäre: Der Grasser-Effekt

Wie er sich den Bauern- hof in Kitz geschnappt hat

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Der Kitzbüheler Bürgermeister Klaus Winkler (ÖVP) ist irgendwie „angewidert“. Kurz vor Weihnachten sah er sich gezwungen, dem Antrag auf „Veränderung des Verwendungszweckes“ der Liegenschaft Seebichlweg 19 in Unterhirzing, Kitzbühel, stattzugeben. Jetzt dürfen dort nicht mehr nur Kühe und Bauern leben, sondern jeder, der es sich leisten kann. Bürgermeister Winkler hat den Machtkampf verloren, den Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen ihn geführt hat, um sich im Kitzbüheler Grünland ansiedeln zu können, obwohl das grundsätzlich verboten ist. Selbst Politiker der örtlichen SPÖ hatten Winklers „objektives Vorgehen“ in der seit einem Jahr schwelenden Causa gelobt. Doch jetzt müsse er sich „geschlagen geben“, sagt Winkler. „Ich wurde schachmatt gesetzt.“ Dass er von der Tiroler Landes-ÖVP und auch von der Bundespartei im Sinne Grassers unter Druck gesetzt worden sei, will Winkler nicht bestätigen.

Für das rechtliche Endergebnis verantwortlich sei die Grundverkehrsbehörde der Gemeinde, die einer Zerstückelung des Anwesens zugestimmt und so „das Grundverkehrsrecht ad absurdum geführt“ habe, so der Ortschef. Die Leute vom Grundverkehrsamt hätten im Vorfeld sogar entsprechende Tipps verteilt, wie die von Grasser angestrebte rechtliche Situation zu erreichen sei.

Der Chef des Kitzbüheler Grundverkehrsamts, Erich Grinke, hat das noch erledigt, bevor er in den Weihnachtsurlaub entschwand, um danach seine Pension anzutreten. Sein Vorgesetzter, Tirols Landesgrundverkehrsreferent Karl Nöbl, meint sogar, „dass in Kitz zahlreiche Personen illegal niedergelassen sind“. Weil so genannte „Freizeitwohnsitze“ in Kitzbühel – auch in bebautem Gebiet – nur mit besonderer Widmung zugelassen sind, hätten sich viele reiche Wahl-Kitzbüheler unter falschen Angaben als hauptgemeldet deklariert, obwohl sie nur selten da seien. Grinke war trotz mehrmaliger Versuche für profil nicht erreichbar.

Nur 13 Prozent des Tiroler Bodens sind besiedelbar. In Fremdenverkehrsorten und ganz besonders in Kitzbühel macht die Entwicklung der Grundstückspreise den Einheimischen, die sich Wohnungen oder gar Häuser oft kaum noch leisten können, zunehmend zu schaffen. Dem sollte eigentlich ein strenges Raumordnungs- und Grundverkehrsgesetz Einhalt gebieten und zudem dazu beitragen, die Landschaft vor Zersiedelung und den Bauernstand vor dem Niedergang zu bewahren. Viele Beobachter auf Gemeinde- oder Landesebene werfen Grasser vor, mit aller Macht diese Bestimmungen umschiffen zu wollen. Die Methoden, mit denen das Ehepaar Grasser/Swarovski vorgegangen sei, um den ehemaligen Milchbauernhof in Unterhirzing trotz aller Bestimmungen zum Luxuswohnhaus umbauen und bewohnen zu können, werden nicht nur vom Innsbrucker Rechtsanwalt Günther Hye, der die Causa für die Tiroler Sozialdemokraten recherchiert hat, als „eindeutiges Umgehungsgeschäft“ bezeichnet.

„Hypothetischer Fall“. Um den Sachverhalt dieser Causa einer objektiven Bewertung zu unterziehen, hat Helmut Bachmann, Landwirtschaftssprecher der SPÖ Tirol, die Causa Unterhirzing anonymisiert und ohne die klingenden Namen als „hypothetischen Fall“ dargestellt. Dann übermittelte er die Fakten als Anfrage an Wirtschaftslandesrat Hannes Bodner mit der Bitte um juristische Bewertung.

Zitat aus der profil vorliegenden Anfrage: „Ein findiger Kopf könnte den folgenden Weg beschreiten: Er sucht sich einen Bauern, der ohnehin beabsichtigt, seinen Hof aufzulassen. Er bittet ihn, das nicht zu tun, sondern zunächst bei der Baubehörde eine Bewilligung für den Abbruch und die Wiedererrichtung einer neuen Hofstelle zu erwirken – dies mit dem Hinweis, dass er die Landwirtschaft vergrößern will und deshalb eine neue, größere, modernere Hofstelle notwendig ist. Die Landwirtschaftskammer bestätigt die hehren Absichten ihres Standesgenossen. Die Baubewilligung wird erteilt. Der alte Hof wird geschliffen und ein Prachtbau hingestellt … Es versteht sich von selbst, dass der Neubau nur äußerlich ein Hof ist. Im Inneren sucht man vergeblich nach einem Stall mit Vieh, Milchkammern ... Vielmehr ist schon alles vorbereitet für die künftige Nutzung als Traumhaus im Freiland … Die Sache wird ruchbar, der Bürgermeister als Baubehörde verhängt ein Nutzungsverbot, weil der Bau nicht bescheidgemäß ausgeführt wurde. Das stört den findigen Kopf, der zwischenzeitlich schon im Hause wohnt, nicht weiter. Er erhebt Berufung … und lebt weiter in Bestlage. Der eigentliche Eigentümer des Neubaues, der die Landwirtschaft vergrößern wollte und dafür die Bewilligung erhielt, hat es sich plötzlich anders überlegt. Er stellt die Hofbewirtschaftung ein und veräußert die … landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.“

Wirtschaftslandesrat Hannes Bodner antwortet auf die Anfrage: „Wenn … tatsächlich von Anfang an der Landwirt nur als Strohmann für einen Nicht-Landwirt aufgetreten ist und von Anfang an die Absicht bestanden hat, ein nichtlandwirtschaftliches Gebäude zu errichten, handelt es sich um ein Umgehungsgeschäft, welches … als nichtig anzusehen ist.“

Für Rechtsanwalt Hye ist auch die entscheidende juristische Frage nach der Tatabsicht ganz klar: Wer die baubehördliche Auflage erhält, einen Futterschuppen zu errichten, könne nicht irrtümlich einen Salon mit Parkettböden bauen. Da müsse es entsprechende Planung gegeben haben. Es sei also bewusst mit falschen Angaben operiert worden.

Die tatsächliche Vorgeschichte kommt dem „hypothetischen Fall“ sehr nahe: Der Unterhirzinger Hof war am Verfallen gewesen. Die direkt benachbarte Landwirtin Margarethe Klausner kaufte den Hof. Sie suchte 2003 um die Baubewilligung für eine neue „Hofstelle“ an, weil sie das verfallene Anwesen nach eigenen Angaben mit ihrem eigenen zusammenlegen und die Zahl ihrer Milchkühe aufstocken wollte. Sie erhielt den Baubescheid und detaillierte Auflagen, was genau zu errichten und zu welchem Zweck es dann zu nützen sei: Laufstall, Lagerräume für Futtermittel, Geräte und Heu, Nassräume für Milchgewinnung, ein Maschinenraum und anderes.

Nichts davon wurde auch tatsächlich ausgeführt. Herausgekommen ist ein Wohnsitz für Millionäre.

Hof zerstückelt. Der Bürgermeister verhängt daraufhin ein Nutzungsverbot. Doch die Grundverkehrsbehörde kennt einen Ausweg: Sie gibt dem Antrag statt, die zum Hof gehörenden landwirtschaftlichen Flächen von etwa sieben Hektar abzutrennen und dem benachbarten Anwesen anzugliedern. Damit bleibt inmitten der Landschaft ein allein stehendes Wohnhaus übrig. Der Bürgermeister kann nun einem Antrag auf „Nutzungsänderung“ nur noch stattgeben. Obwohl Karl-Heinz Grasser selbst am 5. Oktober in der „Tiroler Tageszeitung“ sagte, es sei „von Anfang an klar gewesen“, dass die Besitzerin dort nie wohnen würde. Und im Übrigen fände er die Diskussion „lächerlich“ und Bürgermeister Winkler sei „überfordert“.

Der für Baufragen zuständige Kitzbüheler Gemeinderat Reinhard Wohlfahrtsstätter sagt: „Es ist traurig zu sehen, was das Recht bei uns wert ist, wenn ein Mächtiger etwas will. Arme, einheimische Bauern versuchen seit 30 Jahren Wege zu finden, nicht zusperren zu müssen, etwas mehr einzunehmen, damit auch ihre Söhne nicht abwandern. Doch da geht nichts.“ Mit der Genehmigung, den Unterhirzinger Hof als nicht bäuerliches Wohnhaus nutzen zu dürfen, würden alle Tricks salonfähig gemacht, die den Weg durch den Paragrafendschungel gewiesen haben. Wohlfahrtsstätter: „Jetzt warten bereits die Immobilienmakler und auch mehrere Bauern auf den Grasser-Effekt. Denn mit Hinweis auf diese Causa wird man ähnliche Fälle in Zukunft wohl nicht abweisen können.“

Geht es freilich nach Horst Wendling (FPÖ), dem früheren Bürgermeister von Kitzbühel, ist das alles kein Problem. Seiner Meinung nach müssen sich die Kitzbüheler nun bei Grasser entschuldigen, weil es „unklug“ gewesen sei, „sich mit dem Finanzminister anzulegen“. Und das mit den Gesetzen, na wenn schon: Am Biertisch könne man Grasser im Gegenzug ja Fördergelder aus der Tasche ziehen.

Von Emil Bobi