KPÖ-Affäre

Affäre: Die Signale verhört

Die Signale verhört

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Es ist ein lauer Frühlingstag des Jahres 1951, als Georg Knepler aus dem Urlaub in Wien in seine Wahlheimat Ostberlin zurückkehrt. Seit zwei Jahren lebt und arbeitet der 44-jährige Österreicher jüdischer Abstammung in der DDR. Die Kommunistische Partei Österreichs, deren Kulturreferent er seit Kriegsende ist, hatte ihn gebeten, den ostdeutschen Genossen beim Aufbau der Deutschen Hochschule für Musik zu helfen. Seit 1950 ist der promovierte Musikwissenschafter dort Rektor.

Knepler ist Künstler, kein Ökonom. Er hat in den späten zwanziger Jahren Karl Kraus bei dessen berühmten Lesungen am Klavier begleitet, später mit Hanns Eisler und Bertolt Brecht gearbeitet. Seine Promotionsarbeit aus dem Jahr 1931 trägt den Titel „Die Form in den Instrumentalwerken Johannes Brahms’“.

Dessen ungeachtet hat Knepler an diesem Frühlingstag 1951 präzise Direktiven aus Wien im Gepäck. Sein erster Weg führt ihn vom Hauptbahnhof in die Inselstraße in der Ostberliner Innenstadt, Sitz des angesehenen Notariats Ingeburg Gentz. Knepler lässt bei Frau Gentz eine Urkunde aufsetzen, deren Tragweite er zu diesem Zeitpunkt nicht annähernd ermessen kann: einen Gesellschaftervertrag zur Gründung der Ostberliner Handelsgesellschaft Novum GmbH. Die Kosten in der Höhe von 150.000 Mark der DDR begleicht der Professor in bar.

Knepler bleibt für einige Jahre Treuhänder der Novum. Die Fäden dort ziehen andere. Er weiß es und spricht nicht darüber – so wie seine Nachfolger. Als eine gewisse Rudolfine Steindling am 16. März 1978 in die Rolle der Novum-Treuhänderin schlüpft, ist der Professor seit sieben Jahren im Ruhestand.

Am 14. Jänner 2003 ist Knepler im Alter von 96 Jahren in seinem Haus in Berlin-Grünau im Ostteil der wiedervereinigten Stadt gestorben. Zu früh, um das vorläufige Ende eines Rechtsstreits zu gewärtigen, zu dem er 1951 gleichsam selbst den Grundstein gelegt hatte: die Auseinandersetzung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kommunistischen Partei Österreichs um das Millionenvermögen der Ostberliner Handelsgesellschaft Novum.

Schlüsselfrage. Elf Jahre lang hatten die KPÖ und Rudolfine Steindling mit der DDR-Nachlassverwalterin Treuhandanstalt und deren Nachfolgerin BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) um die Klärung einer einzigen Frage prozessiert: Wem hat das von Professor Knepler 1951 im Auftrag Dritter gegründete Handelshaus Novum wirklich gehört?

Der KPÖ, wie Österreichs Kommunisten niemals müde wurden zu beteuern? Oder doch der DDR-Einheitspartei SED und somit heute der Bundesrepublik Deutschland, wie die Deutschen nachgewiesen haben wollen?

Seit Dienstag vergangener Woche ist es amtlich: Ein Richtersenat des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG) hat die Gesellschaft in zweiter Instanz der Bundesrepublik zugesprochen. Novum, so die Richter in ihrer Begründung, sei über all die Jahrzehnte nur als KPÖ-Tochter „getarnt“ und „in Absprache mit der SED als österreichische Firma“ ausgegeben worden. Tatsächlich habe sie aber immer im Einflussbereich der Honecker-Partei gestanden. „Alles andere“, so der Senat, „halten wir für lebensfremd.“

Endlosstreit. Das Urteil setzt den vorläufigen Schlusspunkt zu einer Affäre, die auf die Jahre unmittelbar nach der Wende zurückgeht. Am 14. Jänner 1992 wurde Novum von der Treuhandanstalt mittels Bescheid unter bundesdeutsche Obhut gestellt. Begründung: Die Handelsgesellschaft habe zum Wirtschaftsapparat der SED gezählt und falle daher Deutschland zu. Tatsächlich ging es der Treuhand vor allem um eines: Geld. Und zwar ziemlich viel davon. Die Novum und die gleichfalls von Steindling verwaltete Transcarbon GmbH hatten durch die reine Vermittlung von Geschäften westeuropäischer Unternehmen in die DDR ein Barvermögen in der Größenordnung von umgerechnet 230 bis 250 Millionen Euro angehäuft.

Die KPÖ und Steindling zogen gegen den Bescheid noch 1992 vor Gericht. Mehr als hundert Personen traten in den darauf folgenden vier Jahren als Zeugen auf, darunter die Spitzen der DDR-Nomenklatura wie der berüchtigte Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski, Ex-Außenhandelsminister Gerhard Beil und schließlich sogar Staatschef a. D. Erich Honecker höchstpersönlich. Zitat aus einer 1994 kurz vor seinem Tod im chilenischen Exil verfassten eidesstattlichen Erklärung: „Ich bin darüber informiert worden, dass die Novum von Österreichern gegründet wurde und durchgehend bis zu meinem Rücktritt im Jahre 1989 österreichische Gesellschafter und Geschäftsführer hatte. Das wäre für eine SED-Firma mit Sitz in der DDR undenkbar gewesen.“

Das Verwaltungsgericht Berlin schloss sich dieser Ansicht an. Im Dezember 1996 wurden die Novum und deren Millionen in erster Instanz der KPÖ zugesprochen. Ein vermeintlicher Sieg. Die Treuhand-Nachfolgerin BvS ging in die Berufung – und sollte in zweiter Instanz gewinnen.

Eine neuerliche Berufung, diesmal vonseiten der Kommunisten, scheint so gut wie aussichtslos. Das OVG hat in seinem Urteil die Revision durch die Höchstrichter ausgeschlossen. Die KPÖ wird gegen diese so genannte „Nichtzulassung“ eines Rechtsmittels beim Bundesverwaltungsgericht zwar berufen. Doch die Chancen stehen denkbar schlecht. Steindlings Wiener Anwalt Harry Neubauer: „Da waren rein politische Motive im Spiel. Wir hatten keine Anzeichen dafür, dass sich das OVG derart schamlos über die Beweisführung der ersten Instanz hinwegsetzen würde.“ Das Urteil vom 23. September hat die gerade noch 4000 Mitglieder zählende Kommunistische Partei Österreichs in eine Art Ausnahmezustand versetzt. Vorsitzender Walter Baier, der noch am Vortag die Zuversicht in Person gewesen war, rang am Dienstag hörbar um Fassung: „Das ist ein Skandal.“

Beigelegt ist die Auseinandersetzung um die Novum mit dem Berliner OVG-Urteil keineswegs. Sie tritt vielmehr in eine neue, nicht minder delikate Phase. Die Deutschen mögen die Gesellschaft so gut wie in der Tasche haben. Für das beträchtliche Vermögen gilt das nur in sehr beschränktem Maße. Anders gesagt: Von den vermuteten 230 bis 250 Millionen Euro konnten bislang bloß 125 Millionen sichergestellt werden. Der Rest gilt seit 1992 offiziell als „unauffindbar“.

Rudolfine Steindling steht bis heute im Verdacht, die Wirren der deutschen Wiedervereinigung genutzt zu haben, um Teile des Novum-Vermögens dem drohenden Zugriff der deutschen Behörden zu entziehen. Zum Verbleib der Gelder hat sie stets geschwiegen. Daran vermochten weder Strafanzeigen, gerichtliche Erhebungen, peinliche Hausdurchsuchungen und ein vorübergehend ausgestellter internationaler Haftbefehl etwas zu ändern.

Steindling, von Freunden liebevoll „Fini“ gerufen, hatte 1973 die Geschäftsführung der Ostberliner Novum GmbH im Alter von 39 Jahren übernommen, ab 1978 fungierte sie auch als Treuhänderin der Anteile. Bloß, für wen?

Tarnen & Täuschen. In einer von Steindling am 16. März 1978 im Notariat Gentz unterfertigten Treuhanderklärung zur Novum scheint nämlich nicht die KPÖ, sondern vielmehr der SED-Ableger Zentrag auf. Bis heute ranken sich darum Mysterien. Anwalt Neubauer: „Bei diesem Papier handelte es sich lediglich um eine Scheinerklärung.“

Schein deshalb, weil die österreichischen Kommunisten alles unternommen hätten, um ihre wahren Vermögensverhältnisse zu kaschieren. Der ostdeutsche KPÖ-Rechtsberater Jürgen Strahl: „Die Treuhanderklärung wurde weder auf Wunsch der SED verfasst noch dieser jemals zugestellt. Novum war zweifelsfrei ein ausländisches Unternehmen.“

Die erste Instanz glaubte das, die zweite nicht. Möglicherweise auch deshalb, weil in der Berufungsverhandlung ein Umstand gewürdigt wurde, der zuvor eher unbeachtet geblieben war. Der geheime Notariatsakt zur Novum soll von Unbekannten regelrecht gesäubert worden sein. Mutmaßlich belastende Dokumente, die das Innenverhältnis zwischen Novum und SED beleuchten sollen, fehlen.

Die Spurensuche in einem Dreieck aus Spionage, Camouflage und Sabotage hat die Nerven aller Beteiligten gehörig strapa-ziert. Restlos aufgeklärt ist die Affäre auch nach dem Urteil des OVG Berlin nicht.

Belegt ist, dass die Novum GmbH unter Rudolfine Steindling zu einem der bedeutenderen Wirtschaftsfaktoren der DDR aufgestiegen war. Um der darnieder liegenden ostdeutschen Wirtschaft zu dringend benötigten Devisen zu verhelfen, hatte der damalige stellvertretende Minister für Außenwirtschaft, Alexander Schalck-Golodkowski, in den siebziger Jahren das so genannte „Zwangsvertretersystem“ durchgesetzt. Ab 1970 konnten westliche Unternehmen in der DDR nur Geschäfte machen, wenn sie einen staatlichen Handelsvertreter zwischenschalteten. Die Novum hatte diesen Status. Warum, ist bis heute umstritten. Die bundesdeutschen Behörden sollten dies später als klares Indiz für die SED-Nähe der Gesellschaft werten. Die KPÖ wollte es dagegen lediglich als Gefälligkeit der ostdeutschen Genossen gegenüber der österreichischen Bruderpartei verstanden wissen.

Mit dem Zwangsvertretersystem wollte Schalck-Golodkowski, Oberst der Staatssicherheit, Träger des Karl-Marx-Ordens und „Held der Arbeit“, zweierlei erreichen. Einerseits entledigte sich das paranoide Regime damit mutmaßlicher Tarnfirmen westlicher Geheimdienste – andererseits kamen auf diesem Weg Devisen in die leeren Kassen. Die Zwangsvertreter kassierten bei ihren Westkunden fette Provisionen, die wiederum dem von Schalck-Golodkowski verwalteten Bereich „Kommerzielle Koordination“ zuflossen. Novum bildete insofern eine Ausnahme, als diese Gesellschaft Provisionen anfangs praktisch zur Gänze, nach Juni 1982 immerhin noch zur Hälfte einbehalten durfte. Auch diese Praxis sollte in den Gerichtsverfahren Jahrzehnte später zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Für die KPÖ war damit zweifelsfrei belegt, dass die Novum ihr und nur ihr gehört hatte. Die deutschen DDR-Nachlassverwalter wiederum legten dies als verdeckte Parteienfinanzierung aus. Hatten die Kommunisten in Westdeutschland und Frankreich regelmäßig dicke Spenden aus Ostberlin überwiesen bekommen, so soll dies bei der KPÖ eben über den Umweg der Novum-Provisionen geschehen sein.

Provisionen. Verdient haben Steindling und Novum jedenfalls prächtig. Die Kommerzialrätin dürfte es in guten Jahren auf 150.000 Schilling Monatssalär zuzüglich erheblicher Provisionen gebracht haben. Den dicksten Fisch sollte sie Anfang der achtziger Jahre an Land ziehen. Die Voest bekam über Steindlings Vermittlung den Zuschlag zur Errichtung eines Stahlwerks in der DDR. Auftragswert: sieben Milliarden Schilling oder heute 509 Millionen Euro. Allein bei diesem Deal dürfte die Novum weit über zehn Millionen Euro an Provisionen kassiert haben. Ein Auszug aus Steindlings damaliger Kundenliste: Voest, Steyr-Daimler-Puch, Amag, Semperit, Bosch und Flume (beide Deutschland) sowie BBC und Ciba-Geigy (beide Schweiz).

Charme, Engagement und Wendigkeit sollten der kommunistischen Parteigängerin Türen in Österreich wie der DDR öffnen. Sie galt in den karg möblierten Büros der SED-Granden Günter Mittag, Gerhard Beil und Alexander Schalck-Golodkowski als ebenso gern gesehener Gast wie in den Residenzen österreichischer Banker, Industriekapitäne und Politiker. Kontakte zu ihr pflegten unter anderen SPÖ-Altbundeskanzler Franz Vranitzky, Ex-FPÖ-Vizekanzler Norbert Steger, der frühere Bank-Austria-Chef René Alfons Haiden und dessen Nachfolger Gerhard Randa.

Die Länderbank, eine der Vorläuferinnen der heutigen Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), war über Jahrzehnte die Hausbank der Novum gewesen. Diese überaus engen Beziehungen könnten für die Bank heute, 14 Jahre nach dem Fall der Mauer, höchst unangenehme Folgen haben. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin wird demnächst in der Schweiz einen Prozess wieder ins Rollen bringen, der bis zur Klärung der Novum-Eigentümerschaft ausgesetzt worden war. 1993 hatte die BvS die BA-CA auf Schadenersatz geklagt. Streitwert: exakt 1.766.214.155,97 Schilling zuzüglich fünf Prozent Zinsen per annum seit Anfang 1992. Bis heute hat sich die Summe auf ziemlich genau 230 Millionen Euro erhöht.
Die BA-CA steht nach Erkenntnissen der deutschen Behörden im Verdacht, Steindling zwischen 28. Juni 1991 und
4. Februar 1992 bei der Verbringung jener Novum-Gelder behilflich gewesen zu sein, die heute als vermisst gelten.

In nur sieben Monaten soll es Steindling gelungen sein, das Barvermögen der Novum von bis zu 250 Millionen Euro über die Schweiz in einen reichlich undurchsichtigen Geldkreislauf zu schicken. Mutmaßlicher Zweck: dessen Anonymisierung. Die Novum unterhielt zu diesem Zeitpunkt Konten bei einer ganzen Reihe von Zürcher Instituten: Cantrade Privatbank (heute Ehinger & Armand von Ernst), Zürcher Kantonalbank, Coutts Bank Schweiz, vor allem aber die unscheinbare BFZ Bankfinanz Zürich, damals eine Tochter der Länderbank. Die kleine Bank wurde später an die Aargauische Kantonalbank veräußert.

Ab Sommer 1991 ließ Steindling das bei Coutts und Cantrade geparkte Vermögen auf vier Dutzend Banken in aller Welt verteilen. Exakt 128 Millionen Euro gingen nach Wien: auf Novum-Konten bei der Länderbank. Von dort floss das Geld in 62 Tranchen wieder nach Zürich. Diesmal auf zwei kurz zuvor errichtete Konten bei der BFZ. Nur um schließlich wieder auf (damals noch existierenden) anonymen Länderbank-Konten in Wien zu landen. Ab da verlieren sich die Spuren.

Als die deutschen Behörden 1992 zugriffen, lagen von den vermuteten 250 Millionen Euro noch etwa 100 Millionen auf einem Konto bei der Zürcher Kantonalbank. Weitere 25 Millionen Euro konnten später bei Hausdurchsuchungen in Steindlings Wiener Villa sichergestellt werden. Die Novum-Konten bei der Länderbank waren dagegen leer geräumt. Wie auch jene bei Cantrade und Coutts.

Ein Betrag zwischen 100 und 125 Millionen Euro soll fehlen. Das Geld könnte im Wirtschaftsapparat der KPÖ verschwunden sein. Möglicherweise aber auch ehemaligen SED-Bonzen zugeflossen sein. Selbst die peniblen DDR-Nachlassverwalter tappen bis heute im Dunkeln.

Bei der Durchsetzung ihrer angeblichen Ansprüche waren sie freilich alles andere als zimperlich. Steindling wurde zwischen 1992 und 1993 in Berlin, Wien und Zürich wegen des Verdachts der Untreue angezeigt, das Berliner Amtsgericht Tiergarten erließ am 6. Dezember 1993 sogar vorübergehend einen internationalen Haftbefehl. Gegen vier hochrangige Manager der Bank Austria wurden obendrein Anzeigen wegen „Gehilfenschaft zu qualifizierter Veruntreuung, Geldwäscherei und mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften“ eingebracht. Zu einer Anklage kam es jedoch in keinem der Fälle. Die Ermittlungen wurden eingestellt – aus Mangel an Beweisen oder wegen Verjährung.

Millionenklagen. Offen sind bis heute zwei Verfahren: Die BvS hat Steindling vor dem Bezirksgericht Zürich auf Rückzahlung von 170 Millionen Schweizer Franken geklagt. Diese Summe entspricht 109 Millionen Euro, also etwa dem fehlenden Betrag.

Die BA-CA fasste davon völlig unabhängig wegen Beihilfe zur Veruntreuung die Klage über besagte 1,76 Milliarden Schilling plus Zinsen aus. Der Verdacht: Zumindest einer ihrer Banker, der auf den Novum-Konten zeichnungsberechtigt war, soll vom fragwürdigen Charakter der Transaktionen gewusst haben. Der Manager hat das Haus inzwischen verlassen. Noch ein Indiz wiegt schwer. Unmittelbar nach der Wende hatte ausgerechnet einer von Steindlings Intimfreunden einen gut dotierten Beratervertrag der Länderbank erhalten: Gerhard Beil, Ex-Außenhandelsminister und Spitzel der DDR-Auslandsspionage „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA). Über den Umfang seiner Tätigkeit ist nie etwas bekannt geworden. BvS-Anwalt Robin Grand von der Zürcher Kanzlei Niedermann: „Es ist erwiesen, dass Frau Steindling und die Bank Austria gemeinsame Sache gemacht haben.“

Die Bank hat das stets bestritten. Sprecher Martin Hehemann: „Der Vorwurf ist absurd. Er basiert darauf, dass wir wissen hätten müssen, dass es sich um SED-Gelder gehandelt habe. Für diese ja noch immer nicht rechtskräftige Erkenntnis hat die deutsche Justiz in einem Heimspiel elf Jahre gebraucht.“

Das deutsche Urteil mag zwar kein Präjudiz für das Schweizer Verfahren sein. Eine Niederlage könnte dennoch Konsequenzen haben. Die Bank hat für die auf 230 Millionen Euro angewachsenen Forderungen keine Reserven gebildet. Die Summe entspricht immerhin einem halben Jahresgewinn. Im Prospekt zum Börsegang 2003 wird lediglich auf Rückstellungen für die Prozesskosten hingewiesen. Hehemann: „Wir fühlen uns sehr komfortabel.“

Rudolfine Steindling, die den Mittelpunkt ihrer privaten und geschäftlichen Interessen inzwischen nach Israel verlagert hat und amikale Kontakte zu Regierungschef Ariel Scharon unterhält, präferiert zu schweigen. Anwalt Neubauer: „Meine Mandantin nimmt keine Stellung.“

Von der Ostberliner Handelsgesellschaft Novum selbst ist heute nichts mehr übrig. Der ehemalige Unternehmenssitz in der Ostberliner Wönnichstraße wurde bereits vor Jahren von der BvS zwangsversteigert. Bloß ein Firmenschild erinnert noch an die guten alten Zeiten. Es hängt in Neubauers Wiener Kanzlei.