Asyl: Mischung aus Willkür & Schlamperei

Asyl: Und raus bist du

Eklatante Schwächen in Österreichs Fremdenrecht

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Ihre Geschichten sind ähnlich. Nur der Schluss, den die Asylbehörden daraus ziehen, ist grundverschieden. Fall A: Eine Serbin aus dem Kosovo, vergewaltigt. Asyl abgelehnt. Begründung: „Die im Heimatland operierenden Sicherheitsorgane sind in der Lage, Schutz vor Übergriffen zu gewähren.“ Fall B: Eine Serbin aus dem Kosovo, vergewaltigt. Asyl gewährt. Begründung: „Vergewaltigte Frauen werden im Kosovo in einer Weise diskriminiert, die ihnen die Existenzgrundlage entzieht.“ Wenn der Salzburger Anwalt Gerhard Mory in den Bergen seiner Asylakten blättert, kann er manchmal zynisch werden: „Die Entscheidungen wären auch nicht viel weniger willkürlich, wenn man Asylwerber Nummern ziehen lässt und eine Lotterie macht.“

Es hängt von Unwägbarkeiten ab, ob ein Asylwerber nach dem Marsch durch die Rechtsinstanzen bleiben darf: Kommt er in Schubhaft und wird dort falsch beraten, sind die Aussichten düster. Kann er sein Verfahren in Freiheit abwarten und hat noch das Glück, sich einen guten Anwalt leisten zu können, bleiben die Chancen intakt. Eine entscheidende Rolle spielt auch, welcher Beamte den Akt in die Hände bekommt. Und: Familien erhalten leichter Asyl als alleinstehende Männer. Aus dem Menschenrecht Asyl ist ein grausames Mensch ärgere dich nicht geworden (siehe auch Grafik).

Das Spiel findet zumeist ohne Zuschauer statt. Das Gros der Politiker zeigt genauso wenig Interesse wie die Bevölkerung. Nur wenn aus den Fällen Gesichter werden, können sich ganze Dörfer für „ihre“ Ausländer ins Zeug werfen und manchmal, wie im Fall Arigona, eine politische Debatte erzwingen. Es gibt viele Arigonas in Österreich, viele Asylwerber, die seit Jahren auf eine Entscheidung warten. Exakt 34.634 Asylverfahren sind derzeit offen, 11.301 davon schon länger als drei Jahre, über 3000 länger als fünf Jahre, 86 sogar länger als zehn Jahre. Innenminister Günter Platter gibt den Betroffenen die Schuld: „Asylwerber versuchen, das Verfahren zu verzögern.“ ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel ergänzt die Liste der Schuldigen um die Asylanwälte. Dabei habe „keine Anwaltskanzlei so viele Beschwerden geschrieben wie das Innenministerium“, kontert Anwalt Georg Bürstmayer.

Aktenstau. Die Gerichtshöfe sind mit dem Aktenanfall überfordert. Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) wurde personell aufgestockt. Rund 50 Senatsmitglieder sollen den Rucksack abbauen. „Wir werden heuer 14.000 Verfahren erledigen, 11.000 werden neu dazugekommen sein. Der Rucksack wird also um 3000 Verfahren kleiner“, sagt UBAS-Chef Harald Perl. Nun beginnt es sich beim Verwaltungsgerichtshof zu stauen. Wegen des großen Rückstaus plädiert Bundespräsident Heinz Fischer dafür, allen Menschen, die vor dem Jahr 2000 Asyl beantragt haben und mittlerweile gut integriert sind, das Recht zum Bleiben einzuräumen. Doch die ÖVP ist strikt dagegen.

Experten mahnen außerdem eine Entrümpelung des Fremdenrechts ein. Bis 1991 umfasste die Materie vierzig schlanke Paragrafen, inzwischen sind es mehr als 300. „Das ist eine Wissenschaft geworden, bei der keiner mehr durchblickt“, klagt der Wiener Rechtsanwalt Wilfried Embacher. Die Folge der neuen Unübersichtlichkeit: Der Asylprozess ist zu einem Hindernisparcours geworden. Die einen erwischen es besser, die anderen schlechter: Wen die Fremdenpolizei ins Erstaufnahmezentrum nach Traiskirchen bringen lässt, bekommt nicht nur ein Dach über dem Kopf und Nahrung, sondern auch eine medizinische Versorgung. Landet er – zweitgünstigste Variante – im „gelinderen Mittel“, ist er nicht einmal krankenversichert. Immer öfter ziehen Asylwerber überhaupt die Pechkarte, kommen sofort in Schubhaft und sitzen dort monatelang fest.

• Ein Tschetschene beantragte im Juli 2005 Asyl, Österreich erklärte sich nicht zuständig. Der Mann berief dagegen, eine Psychotherapeutin bescheinigte ihm ein Trauma. Trotzdem kam er für Monate in Schubhaft. Es half dem psychisch angeschlagenen Mann wenig, dass der Verfassungsgerichtshof den Schubhaftbescheid später wegen „Willkür“ aufhob.

Ob in Freiheit oder eingesperrt, irgendwann werden alle zur Ersteinvernahme geladen. Uniformierte, bewaffnete Beamte sollen klären, ob Österreich für das Verfahren zuständig ist. Jene, die nachweislich aus einem sicheren Drittstaat eingereist sind, müssen retour, sobald das betreffende Land das Okay gegeben hat. In einigen Fällen fragen die Behörden ein Land nach dem anderen durch. „Kettenanfragen“ brauchen Zeit; mitunter sitzen Asylwerber volle zehn Monate im Gefängnis, obwohl sie nichts verbrochen haben.

• Im Dezember 2000 reisten der Iraner Rasul Sharifi und seine Tochter aus Italien ein und beantragten Asyl. 2001 erklärte der UBAS Italien für das Asylverfahren zuständig. Der Verfassungsgerichtshof verwies das Verfahren zurück, der UBAS entschied im Dezember 2006 erneut, dass die Sharifis in Italien Asyl beantragen müssen. Im März 2007 hob der Verfassungsgerichtshof diesen Bescheid erneut auf, weil die Behörde „willkürlich“ gehandelt habe. Nach sieben Jahren begann das eigentliche Asylverfahren.

Falsche Bescheide. Österreich ist von sicheren Drittstaaten umgeben. Zum Bundesasylamt schaffen es nur jene, denen die Polizei nicht nachweisen kann, aus welchem Land sie einreisten. In der ersten Instanz wird aus Gründen der Abschreckung kurzer Prozess gemacht. „Da bekommt so gut wie niemand Asyl“, klagt Rechtsanwältin Nadja Lorenz. Gegen einen negativen Bescheid muss binnen zwei Wochen berufen werden. Das Folterkomitee des Europarats kritisierte wiederholt, der Zugang zu kostenloser und unabhängiger Rechtsberatung sei nicht gesichert. Immerhin rund 40 Prozent der Bescheide der ersten Instanz sind falsch und werden in der zweiten Instanz aufgehoben.

• Einem kurdischen Türken beschied die erste Instanz, dass seine Verhaftung wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten in Syrien „innerstaatliche Rechtspflege“ sei. Also gebe es kein Asyl. Erst der UBAS qualifizierte den gleichen Sachverhalt als „Verfolgung wegen politischer Gesinnung“.

Doch selbst vor dem UBAS befinden sich die Asylwerber noch in einer Lotterie: Jeder Fall wird gesondert und von einem einzelnen Richter entschieden. Immer wieder passiert es, dass idente Asylgeschichten unterschiedlich ausgehen.

• Ein Tschetschene erklärt eher vage, er fühle sich in seinem Land nicht sicher – und bekommt Asyl. Zwei andere Tschetschenen weist die Asylbehörde ab. Dabei hatte einer der Männer im Krieg gekämpft, der andere war Angestellter des Theaters in Grosny, das 2003 zerstört wurde. Begründung für die Abweisung: „Dem Asylwerber droht in Tschetschenien kein Unbill, von dem nicht die gesamte Bevölkerung betroffen ist.“

Gegen einen negativen UBAS-Bescheid hilft nur mehr der außerordentliche Rechtsweg. Eine enorme Hürde: Denn zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof schaffen Asylwerber es nur mehr mit einem besonders versierten Anwalt. Immerhin jeder fünfte UBAS-Bescheid wird von Höchstrichtern aufgehoben. Nicht immer erfahren die Betroffenen von ihrem Glück, einige von ihnen sind zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Land. Der auf dem Flug nach Sofia erstickte Marcus Omofuma war so ein Fall. Der Nigerianer war abgeschoben worden, bevor die letzte Instanz seine Causa entschieden hatte. Vor jeder Abschiebung müssen die menschenrechtlichen Mindestanforderungen geprüft werden. Abgewiesene Asylwerber, die im Heimatland an Leib und Leben bedroht werden, erhalten zumindest „subsidiären Schutz“.

• Ljubisa Pleskonjic, Serbe aus dem Kosovo, flüchtete vor dem Krieg nach Montenegro. 2003 kehrte er nach Prizren zurück, 2004 wurde sein Haus bei Ausschreitungen niedergebrannt und eines seiner vier Kinder attackiert. Über Belgrad, Moskau und Moldawien floh er nach Österreich und stellte 2006 einen Asylantrag. Der wurde abgelehnt, weil es zurzeit keine ethische Verfolung im Kosovo gebe. Er bekam aber subsidiären Schutz, weil „nicht auszuschließen“ sei, dass die Familie im Kosovo „in eine aussichtlose Situation gedrängt werden könnte“.

Wem der Staat weder Asyl noch subsidiären Schutz zuerkennt, bleibt als Rettungsanker nur mehr ein humanitärer Aufenthaltstitel. Dabei ist das Interesse der Republik an der Durchsetzung der Fremdengesetze gegen das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben abzuwägen. Humanitären Aufenthalt erhalten vor allem Gewaltopfer und Kinder, deren Eltern vergaßen, die Papiere in Ordnung zu bringen. Die Länder schlagen nur vor; gewährt wird der Titel vom Innenminister. Es ist ein Gnadenakt, kein Recht. Und Asylwerber bekamen den Status in den vergangenen Jahren so gut wie nie. Beatrix Hornschall von der in Wien zuständigen MA 35: „Das ist wie im alten Rom – Daumen rauf oder Daumen runter.“

Neuer Gerichtshof. In Vorarlberg überprüft Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP), ob das humanitäre Aufenthaltsrecht eine Lösung für all die Fälle ist, die seit Jahren liegen: „Wir haben viele Landtagsbeschlüsse, dass die Verfahren zu lange dauern. Bisher nahm das niemand ernst. Durch Arigona ist die Diskussion in Gang gekommen.“

SPÖ und ÖVP weichen ihr aber gerne aus. Ihr Lösungsvorschlag für alle Probleme: Ein Asylgerichtshof muss her. Was ein neuer Name ändern soll, ist Barbara Helige, der Präsidentin der Richtervereinigung, schleierhaft: „Es nützt nichts, wenn das Schild Bundesasylgericht draufhängt.“ Helfen würde nur mehr und qualifiziertes Personal, auch in der ersten Instanz.

Nur Einzelne in der SPÖ, etwa Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und Justizministerin Maria Berger, wollen eine Reform, die über einen neuen Namen hinausgeht. Sie drängen darauf, das gesamte Fremdenrecht rasch zu evaluieren. Doch das soll erst Mitte 2008 passieren, sagen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und die ÖVP.

Die ÖVP glaubt sich in ihrem harten Kurs durch jüngste Umfragen bestätigt. Sie trifft damit die widersprüchliche Stimmung in der Bevölkerung. Das Gros der Österreicher votiert regelmäßig für ein scharfes Fremdenrecht. Aber das kosovarische Mädchen Arigona soll davon verschont werden.

Vergangene Woche zog Innenminister Günther Platter daraus seine Lehre: Damit nicht wieder ein Einzelschicksal eine unkontrollierbare Debatte auslöst, müssen geplante Abschiebungen „mit Familienbezug“ künftig von den Sicherheitsdirektionen genehmigt – und ans Ministerium gemeldet werden. Die Fremdenpolizei entscheidet damit nicht mehr allein über Abschiebungen. Seine grundsätzliche Linie hat Platter freilich nicht verlassen.

In einem vom Ressort unter Verschluss gehaltenen Handbuch zum NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) werden Richtlinien für den Vollzug festgeschrieben. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, nach dem ersten Durchlesen des profil vorliegenden Dossiers: „Schon das Gesetz ist sehr streng und in einigen Punkten kritikwürdig. Die Anweisungen im Handbuch gehen noch darüber hinaus. Da ist sehr zu bezweifeln, dass derartige Verschärfungen gesetzeskonform sind.“ SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal, der das ominöse Dossier zugespielt bekam, will es demnächst ins Internet stellen.

Inzwischen gehen Platters Beamte sogar hart gegen Helfer vor, wegen „Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt“. Sechs Verurteilungen gab es im Vorjahr nach diesem Paragraf 115 des Fremdenrechts, im ersten Halbjahr 2007 wurden 69 Menschen deswegen angezeigt. Darunter ein Kurde, der seinen aus der Türkei geflüchteten Bruder, der völlig überraschend an die Tür klopfte, hereinließ. Und diesen erst am nächsten Tag zum Stellen des Asylantrags begleitete.

Von Eva Linsinger und Edith Meinhart