Austrian Airlines: Ein Vierterl mit Freunden

AUA: 'Ein Vierterl mit Freunden'

Privatisierung könnte an Neuwahlen scheitern

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Werner Faymann gilt nicht als Mann, der sich gerne mit Details herumschlägt. So mag es ihn vielleicht gar nicht gestört haben, dass Vizekanzler Wilhelm Molterer ihm im Vorfeld der Gespräche über die Privatisierung der Staatsanteile an der AUA wesentliche Unterlagen vorenthielt. Das im Auftrag von AUA und ÖIAG erstellte Strategiepapier der Boston Consulting Group zu einer möglichen Partnerwahl der Airline hatte Molterer schlicht zur Verschlusssache erklärt. „Wir haben davon nur eine siebenseitige Kurzfassung bekommen“, so ein Mitarbeiter Faymanns. Immerhin: Trotz des etwas trägen Informationsflusses zwischen den Parteien hat man sich dazu durchringen können, der Verstaatlichtenholding ÖIAG noch vor den Wahlen einen Auftrag zur Privatisierung der AUA zu erteilen. Werner Faymann bestand allerdings auf einer Bedingung: Eine Sperrminorität von 25 Prozent und einer Aktie muss in der Hand von österreichischen Kernaktionären bleiben – entweder im Besitz österreichischer Privatunternehmen oder der ÖIAG selbst. So soll Stand­ortsicherung betrieben werden. „Wir haben in den vergangenen Wochen sehr viel Rückhalt in der Öffentlichkeit und auch in Medien für eine Lösung mit österreichischer Beteiligung gespürt“, sagt Werner Faymann.

Der Auftrag, den die ÖIAG offiziell am kommenden Dienstag im Ministerrat erhalten wird, birgt allerdings einige Unwägbarkeiten. Tatsächlich stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Privatisierung in dieser Form überhaupt nicht zustande kommen wird. Die Zeit für eine seriöse Partnersuche dürfte bis zu der Ende Oktober auslaufenden Frist nicht ausreichen. Und dann könnte eine andere politische Konstellation zu Werke gehen. Aber auch die geplante österreichische Sperrminorität dürfte kaum zu halten sein. Dabei hätte die AUA eine Partnerschaft dringend nötig – sowohl in finanzieller als auch in strategischer Hinsicht. Ein Schuldenberg von rund einer Milliarde Euro, eine bunt durchgemischte und veraltete Flotte und eine Ergebnisentwicklung, die für das heurige Geschäftsjahr Verluste in Höhe von 90 Millionen Euro erwarten lässt, sind starke Argumente für einen starken Partner. Besserung nicht in Sicht. „Die Rahmenbedingungen für die gesamte Branche haben sich – vor allem in den letzten Monaten – dramatisch geändert, sodass eine Stand-alone-Lösung ohne dras­tische Maßnahmen nicht mehr möglich ist“, gibt mittlerweile auch AUA-Chef ­Alfred Ötsch zu.

Dass es im Herbst eng werden würde, hatte Peter Michaelis bereits geahnt. Spätestens als Finanzminister Wilhelm Molterer die Koalition mit den Worten „Es reicht“ aufkündigte. Der ÖIAG-Alleinvorstand beauftragte umgehend den renommierten Wiener Unternehmensrechtler Christian Nowotny mit einer heiklen Studie. Nowotny sollte die Gültigkeit eines Privatisierungsauftrags über den bevorstehenden Regierungswechsel hinaus klären. Und damit beginnen die Probleme.

Speed-Dating. Laut Rechtsansicht von Christian Nowotny verfällt der Privatisierungsauftrag automatisch 30 Tage nach der Wahl mit der Angelobung des neu gewählten Nationalrats. Dann dürfte theoretisch nicht weiterverhandelt werden. Durch den Wahltermin am 28. September gilt der Auftrag vorerst nur bis zum 28. Oktober – kaum drei Monate Zeit. „Dieses Ziel ist ambitioniert, wir werden jedoch mit aller Kraft daran arbeiten“, so Michaelis.

Das heißt: Findet ÖIAG-Chefverhandler Peter Michaelis bis zum 28. Oktober keinen Partner, gerät die AUA-Privatisierung erneut zwischen die Mühlsteine politischer Begehrlichkeiten. „Allerdings gibt es auch klare Commitments seitens der Regierung, dass allenfalls eine Verlängerung des Privatisierungsauftrags möglich ist. Denn natürlich steht das gute Ergebnis als Ziel an erster Stelle“, so Michaelis. Bis zur Bildung einer neuen Koalition wird die alte Regierung von Bundespräsident Heinz Fischer mit der Fortführung der Geschäfte betraut. In diesem Zeitfenster könnte der Privatisierungsauftrag erneuert werden – mit Gültigkeit bis zur Angelobung der neuen Regierung. Und: Es müssten sich Akteure an den Verhandlungstisch setzen, die sich in einem hart geführten Wahlkampf gegenseitig schwer zugesetzt haben oder in Koalitionsverhandlungen mit anderen Parteien stecken. Möglich, dass zu diesem Zeitpunkt die Zeichen auf eine Dreier-Konstellation in der Regierung hinweisen und einer der neuen Regierungspartner in puncto AUA-Privatisierung mitreden will. „Alle wissen, dass das Thema durch das Ablaufdatum der Bundesregierung nur vorübergehend vom Tisch ist. Wenn bis dahin nichts passiert, dann wird am 29. Oktober eine ganz wichtige Entscheidung zu treffen sein. Unter Umständen von den gleichen handelnden Personen – was es nicht einfacher macht“, so Gewerkschafter Wilhelm Haberzettl.

Aber auch der Erfolgsfall könnte zum Bumerang werden. Denn der Einstieg der Lufthansa gilt als von ÖVP-Kreisen präferierte Variante. Laut Nowotny-Rechtsgutachten muss bis zum 28. Oktober nur eine Vereinbarung zwischen dem strategischen Partner der AUA und der ÖIAG erzielt werden, noch kein fertiger Vertrag. Damit gilt der Privatisierungsauftrag bereits als abgeschlossen und kann von der Nachfolgeregierung auch nicht mehr beeinsprucht werden. „Wenn die Lufthansa bis Ende Oktober den Zuschlag kriegt, wird es möglicherweise einen Aufschrei geben, das Ganze wäre eine ausgemachte Sache gewesen“, mutmaßt ein SPÖ-Funktionär über die Befindlichkeiten in den eigenen Reihen.

Bis es so weit kommt, hat die ÖIAG allerdings noch alle Hände voll zu tun: Anfang September tagt der ÖIAG-Aufsichtsrat. Bis dahin werden in der AUA Managementpräsentationen und alle nötigen Dokumentationen vorbereitet. Gleichzeitig bereiten die ÖIAG-Juristen in Zusammenarbeit mit der Investmentbank Merrill Lynch die Ausschreibungsunterlagen vor. Noch im September müssen die Interessenten ihre Konzepte abgeben. Nach einer ersten Sondierung durch den ÖIAG-Aufsichtsrat beginnen die echten Verhandlungen.

Dass – wie kolportiert – Magna-Manager und ÖIAG-Aufsichtsratsmitglied Siegfried Wolf Chefverhandler bei der AUA-Privatisierung sein wird, ist falsch. „Selbstverständlich greifen wir auf die Kompetenzen unseres Aufsichtsrats zurück. Dafür haben wir ja einen Expertenaufsichtsrat“, so Peter Michaelis. Die Verhandlungen führe er aber selbst. Michaelis wird sich allerdings regelmäßig mit den Mitgliedern des so genannten Privatisierungsausschusses beraten. Dieser ständige Ausschuss besteht aus sechs ÖIAG-Aufsichtsratsmitgliedern (OMV-­Betriebsratschef Leopold Abraham, Mag-na-International-Chef Siegfried Wolf, Tele­kom-Austria-Betriebsrats­chef Michael ­Kolek, MIBA-Vorstandschef Peter Mitterbauer, Ex-Börse-Vorstand Stefan Zapotocky und Ex-VW-Vorstand Wolfgang Bernhard) und soll in der heißen Phase der Verhandlungen den Weg zwischen Vorstand und Aufsichtsrat verkürzen, damit raschere Entscheidungen getroffen werden können. Das Gerücht, Wolf selbst würde die Verhandlungen leiten, dürfte daher rühren, dass er die Funktion des Vorsitzenden des Privatisierungsausschusses bekleidet.

Siegfried Wolf dürfte es ohnehin schwerfallen, eine aus eher populistischen Motiven gewählte Konstruktion wie die österreichische Sperrminorität bei der AUA gegen­über Investoren zu vertreten. Dass ihm für derlei politische Lösungen das Verständnis fehlt, bewies er erst kürzlich als Aufsichtsrat des staatlichen Energieversorgers Verbund. Bei der Bestellung des neuen Vorstands­chefs galt Ulrike Baumgartner-Gabitzer, ehemalige Kabinettschefin von Wolfgang Schüssel, als von Eigentümervertreter Wilhelm Molterer favorisiert. Wolf soll sich vehement gegen die politische Variante und für Palfinger-Chef Wolfgang Anzengruber eingesetzt haben.

Kernfrage. Erst wenn Verhandlungen mit einem Interessenten in einem ernsthaften Stadium angelangt sind, dürfte die Frage nach den österreichischen Kernaktionären geklärt werden. Der Grund: Der mögliche Investor soll seine Präferenzen darlegen können. Also deponieren, ob man lieber nur die ÖIAG an Bord hat oder eine Mischung aus mehreren österreichischen Partnern. Das Problem ist nicht vordringlich. Um den Privatisierungsauftrag zu erfüllen, könnte die ÖIAG einfach einen Teil ihrer Aktien behalten und selbst den Kern­aktionär darstellen.

Die Suche nach anderen Interessenten dürfte sich eher schwierig gestalten. Denn: Kaum jemand will mitmachen. Die üblichen Kandidaten, also heimische Banken und staatsnahe Unternehmen, erteilten den Plänen beinahe geschlossen Absagen. Sowohl von der Raiffeisen-Gruppe als auch von OMV und Flughafen Wien kamen ablehnende Signale. Selbst Hannes Androsch, sonst immer für eine österreichische Lösung zu haben und überdies Berater von Werner Faymann, lehnte dankend ab. Verständlich, denn die so genannte Sperrminorität ist in Wirklichkeit nicht mehr als ein Wahlkampfgag. Wogegen ­sollen sich die österreichischen Kern­aktionäre, bereits bedeutungsschwanger „Österreich-AG“ genannt, denn sperren?

Fünf wesentliche Ziele sind ohnehin bei der Ausschreibung der AUA-Privatisierung bereits festgeschrieben:
* die Beibehaltung der Marke Austrian,
* die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich,
* die Aufrechterhaltung eines für den Stand­ort angemessenen Streckennetzes sowie die Bedachtnahme auf den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Österreich,
* die bestmögliche Erhaltung sicherer Arbeitsplätze bei Austrian Airlines und am Wiener Flughafen,
* die Bildung eines Gremiums zur Wahrung der österreichischen Standortinteressen.

Wer zu diesen Rahmenbedingungen nicht einsteigen will, wird im Privatisierungsprozess von der ÖIAG ohnehin nicht berücksichtigt werden. Und sonst? Laut AUA-Satzung gibt es kaum Beschlüsse, für die eine Dreiviertelmehrheit vonnöten ist. Im Umkehrschluss also auch nicht durch eine 25-prozentige Sperrminorität zu verhindern sind. Abgesehen von radikalen Maßnahmen wie der Auflösung, Spaltung oder Verschmelzung der Gesellschaft, gibt es kaum einen Beschluss, der nicht mit einer einfachen Mehrheit durchgeboxt werden kann. Nicht unlogisch, wo doch die ÖIAG gemeinsam mit einem Österreich-Syndikat aus Banken und Versicherungen bisher auch mit etwas mehr als 50 Prozent der Anteile die Geschicke des Unternehmens lenken musste. Durch in der Vergangenheit erfolgte Änderungen der Satzungsstatuten können bei der Austrian Airlines Group derzeit sogar Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden. Wenn der neue Partner also nicht auf die Aktienmehrheit verzichtet, dann hat die österreichische Sperrminorität in erster Linie sentimentalen Charakter.

Über derlei lästige Details zerbricht sich der SPÖ-Spitzenkandidat derweil noch nicht den Kopf. „Ich rechne ohnehin damit, dass das Ganze noch einmal in den Ministerrat kommt“, sagt Werner Fay­mann. Soll heißen: Bis zur Wahl wird nichts passieren, danach kann man ohnehin noch alles korrigieren.
Und dann? „Dann mache ich dasselbe, was ich diesmal gemacht habe“, so Werner Faymann. Die Idee, er könnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Mitglied der österreichischen Bundesregierung sein, dürfte Faymann noch nicht gekommen sein.

Von Josef Redl