Bawag-Affäre: Grassers Watergate

Geheimdossier: Die mani- pulierten Untersuchungen

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Es geht halt nichts über echtes Vertrauen. Am Montag, dem 27. November 2006, trat Karl-Heinz Grasser, Bundesminister für Finanzen, vor dem parlamentarischen Banken-Untersuchungsausschuss in Begleitung eines Mannes auf, der bis dahin allenfalls einer ausgewählten Öffentlichkeit bekannt war: Hans-Georg Kramer, einer von Grassers engsten Mitarbeitern; penibel gezogener Seitenscheitel, akkurat gestutzte Koteletten, rahmenlose Brille, gestärktes Hemd, dezent gemusterte Krawatte – ganz wie der Chef.

Grasser war geladen worden, um vor dem Ausschuss einmal mehr die Rolle der zu ihm ressortierenden Aufsichtsbehörden im Bawag-Skandal zu erläutern. Kramer hatte er als Vertrauensperson mitgebracht. In der mehr als dreistündigen Einvernahme würdigte der Minister einmal mehr die „ausgezeichnete“ Arbeit der Bankenaufsicht, pries die von ihm verantworteten Reformen und schob die alleinige Verantwortung – einmal mehr – einem „kriminellen Netzwerk“ in und um die Bawag zu.

Hans-Georg Kramer lauschte der Befragung seines Chefs nahezu regungslos. Ab und zu ein Kopfnicken, selten ein verschmitztes Lächeln. Vertrauenspersonen sind laut Paragraf 14 der „Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse“ nur dazu da, Auskunftspersonen „zu beraten“. Sie sind dagegen nicht befugt, „Erklärungen abzugeben“ oder „anstelle der Auskunftsperson zu antworten“.

Schade.
Denn ausgerechnet der unscheinbare Mitarbeiter rückt jetzt in den Mittelpunkt einer Affäre, die der ÖVP und besonders Karl-Heinz Grasser erheblichen Erklärungsbedarf bringt: Der inzwischen privatisierende Finanzminister a. D. steht im Verdacht, sowohl die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) als auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) über seinen Vertrauensmann Kramer unmissverständlich angewiesen zu haben, belastendes Bawag-Material gegen die SPÖ und den Österreichischen Gewerkschaftsbund zu sammeln, um dieses später im Wahlkampf einzusetzen und die laufenden Untersuchungen solcherart zu manipulieren.

Das Dossier. Am 31. Mai des Vorjahres, am Höhepunkt der Bawag-Krise, verschickte Hans-Georg Kramer in Grassers Auftrag via E-Mail ein bislang unter Verschluss gehaltenes fünfseitiges Dossier an zwei Vertrauensleute außerhalb des Hauses: eines an Josef Christl, Direktor der Oesterreichischen Nationalbank, zwischen 2001 und 2003 im Grasser-Kabinett für Wirtschaftspolitik zuständig; das andere an das Büro von Heinrich Traumüller, Vorstand der Finanzmarktaufsicht, zwischen 2000 und 2002 Grassers Kabinettschef.

Das fünfseitige Papier – 90 Fragen unterteilt in neun Themenkreise – liegt profil vollständig und exklusiv vor.

Es lässt selbst bei gnädigster Betrachtung keinen Zweifel daran, dass der Minister bei der Informationsbeschaffung andere Ziele verfolgte als die Aufarbeitung der Rolle der Bankenaufseher im Bawag-Skandal.

Gleich in der Einleitung wird unter dem Schlagwort „Ziele“ vermerkt, zu welchem Ergebnis die Untersuchung kommen soll:

„1. Keine Verfehlungen der Behörden

2. Netzwerk der SPÖ verantwortlich für den Schaden in der Bawag und im ÖGB – keine Wirtschaftskompetenz

3. ÖVP/BZÖ-Regierung rettet die Bawag und 1,3 Mio. Menschen vor der Pleite“

Mit anderen Worten: Am 31. Mai 2006, nur wenige Tage nachdem die schwarz-orange Regierung Bawag und ÖGB mittels einer Haftungsübernahme vor dem Aus bewahrt hatte, ließ der Finanzminister Nationalbank und FMA „Fragen“ übermitteln, die offensichtlich nur darauf abzielten, eigene Versäumnisse zu vertuschen und die alleinige Verantwortung auf die SPÖ und ihr nahe stehende Personen abzuwälzen.

So heißt es etwa weiter hinten im Papier:
„2b. Personen identifizieren und Verbindungen Bawag-ÖGB-SPÖ darstellen … Wer war im Aufsichtsrat, im Vorstand der Bawag … als die Karibikgeschäfte aufgenommen wurden? … Welche Personen sind als Eigentümervertreter im Aufsichtsrat der Bawag gesessen? … Welche Personen waren in die Handlungen, die zur Durchführung, Verschleierung und Vertuschung dieser Geschäfte notwendig waren, involviert oder informiert? … Wer war in den verschiedenen Gesellschaften, Stiftungen und dgl. als Organ tätig?“

Das an besagtem 31. Mai von Grassers Vertrauensmann Hans-Georg Kramer unter dem Titel „RH-UA BAWAG“ (Rechnungshof-Unterausschuss, Anm.) an Josef Christl in der OeNB und Heinrich Traumüller in der FMA verschickte Schreiben sollte den Minister inhaltlich auf seinen Auftritt im Unterausschuss am 8. Juni 2006 vorbereiten. Der Ausschuss ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente des Parlaments, er hat aber deutlich weniger Befugnisse als ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Dieser wurde erst nach den Nationalratswahlen am 30. Oktober 2006 eingerichtet und tagt bis heute.

Der so genannte kleine U-Ausschuss war bereits ab dem Frühjahr 2006 damit befasst, die staatlichen Kontrollinstanzen – FMA, Nationalbank und Finanzministerium – hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten rund um den Bawag-Skandal zu untersuchen.

Nationalbank und Finanzmarktaufsicht haben gegenüber dem Finanzminister zwar gesetzlich genau festgelegte „Auskunfts- und Informationspflichten“ – sie sind aber keine Strafverfolgungsbehörden. Das ist ausschließlich Sache der Justiz.

Allein schon die Aufforderung des Ministers, „Namen“ von Personen zu nennen, die in „Verschleierungen“ und „Vertuschungen“ involviert waren, stellt das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung infrage – von den eingeforderten Anschwärzungen der SPÖ und des ÖGB ganz zu schweigen.

Die Vertuschung. Immerhin war es ausgerechnet in Grassers unmittelbarem Einflussbereich schon 2001 zu einer folgenschweren Panne gekommen. Der Finanzminister hatte im Spätherbst 2000, wenige Monate nach seinem Amtsantritt, eine Prüfung der Bawag-Bücher durch die Nationalbank veranlasst. Der Prüfbericht lag im Frühjahr 2001 vor. Von expliziten Karibik-Verlusten war darin zwar keine Rede – sehr wohl aber waren den Prüfern mysteriöse Sondergeschäfte zwischen Wien, Liechtenstein und der Karibik sowie zum Teil schwerwiegende Verstöße gegen Bestimmungen des Bankwesengesetzes aufgefallen. Allein schon deshalb hätte der Finanzminister einschreiten müssen. Dennoch geschah nichts. Der OeNB-Bericht geriet unter ungeklärten Umständen im Ministerium in Verstoß.

Die Adressaten des jetzt aufgetauchten Papiers bestätigen dessen Erhalt. Klaus Grubelnik, Sprecher der Finanzmarktaufsicht, in einem Mail an profil: „Besagter Fragenkatalog wurde vom Kabinett des Bundesministers für Finanzen an die FMA-Stabsabteilung 1 Allgemeine Vorstandsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit übermittelt. Die FMA hat aus diesem Fragenkatalog selbstverständlich nur jene Fragen beantwortet, welche den verfassungsrechtlichen Verantwortungsbereich des Bundesministers betreffen: Funktionsweise der Aufsicht, Aufsichtsentwicklung, Gebarung der Aufsicht in der Causa Bawag, Verbesserungsmöglichkeiten in der Aufsichtskultur.“

Die Helfer. OeNB-Direktor Josef Christl übermittelte profil eine schriftliche Stellungnahme. Seine Version: „Die Oesterreichische Nationalbank hat auf dem Gebiet des Bankwesens eine Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber dem Bundesminister für Finanzen. Die Fragen unter 2a und 2b des Fragenkatalogs wurden daher beantwortet.“ Er, Christl, habe „im Wesentlichen“ nur Informationen weitergegeben, die bereits der Öffentlichkeit bekannt gewesen seien.

Eine starke Ansage. Immerhin räumt der OeNB-Direktor und Grasser-Intimus ein, ausgerechnet die politisch heikelsten Fragenkomplexe im Dossier abgehandelt zu haben. Nämlich: „2a. Handlungen zur Verschleierung darstellen“ sowie eben „2b. Personen identifizieren und Verbindungen Bawag-ÖGB-SPÖ darstellen“.

Karl-Heinz Grasser war trotz wiederholter Versuche für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch der Verfasser des „Fragenkatalogs“, Hans-Georg Kramer, will dazu nichts sagen. Kramer ist nach Grassers Abgang im Finanzministerium verblieben, er dient heute im Kabinett von Grassers Nachfolger und ÖVP-Vizekanzler Wilhelm Molterer. Dort heißt es dazu nur lapidar: „Kollege Kramer hat für Minister Grasser Informationen beschafft. “

Welche Art von „Informationen“ zwischen Finanzministerium, Nationalbank und Finanzmarktaufsicht tatsächlich ausgetauscht wurden, wird noch zu klären sein. Ab dem Sommer 2006, der Wahlkampf war auf vollen Touren, begannen sich die Merkwürdigkeiten zu häufen.

Beim traditionellen ÖVP-Presseheurigen am 7. Juli etwa ließen anwesende ÖVP-Politiker erstmals unmissverständliche Andeutungen fallen, über „geheime Stiftungen“ in Liechtenstein sei möglicherweise Geld vom ÖGB zur SPÖ geflossen; dieser „Skandal“ werde noch vor den Wahlen „auffliegen“. Der Verdacht hat sich nie erhärtet.

Wenige Wochen später, in der letzten August-Woche, war die elektronische „Großkreditnehmerevidenz“ (GKE) der Nationalbank Schauplatz eines massiven digitalen Spähangriffs. In der GKE werden österreichweit alle Einzelkredite über 350.000 Euro gespeichert. Zwischen 22. und 23. August wurden insgesamt 258 GKE-Zugriffe von Mitarbeitern der FMA verzeichnet. Und zwar ausschließlich in Bezug auf offene Kredite der SPÖ gegenüber der Bawag und anderen Instituten. Andere Parteien und deren Kredite interessierten die FMA nicht. Warum sich die FMA damals ausgerechnet für die Vermögenslage der SPÖ interessierte, ist nicht ganz klar. Tatsache ist, dass sich kurz darauf sensible Informationen über die Verschuldung der Partei in Medien wiederfanden.

Aber selbst diese Aktionen konnten das Bawag-Thema nicht durch den Wahlkampf tragen. Hatten noch Mitte Juli 42 Prozent der Österreicher in einer profil/OGM-Umfrage angegeben, die ÖGB/ Bawag-Debatte sei für ihre Wahlentscheidung wichtig, gaben in einer Nachwahlbefragung ganze drei Prozent an, der Bawag-Skandal habe ihre Wahl beeinflusst.

Besonderes Unrechtsbewusstsein dürfte bei den Urhebern der dubiosen Aktion nicht entstanden sein. Der ÖVP-Vorstand – in ihm ist auch Karl-Heinz Grasser vertreten – verlangte nach der Wahl und vor der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ultimativ, die SPÖ müsse sich für ihren „Napalm-Wahlkampf“ entschuldigen. Der scheidende Finanzminister sah dies ebenfalls so.

Von Michael Nikbakhsh