Eine verhängnis­volle Affäre

Bawag: Eine verhängnis­volle Affäre

Bawag. Warum das ehemalige Verfahrensduo Claudia Bandion-Ortner und Georg Krakow nun politisch in der Bredouille ist

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Wenn es schon an Respekt mangelt, dann ist es doch eine Frage der Kinderstube. Vor nicht allzu vielen Wochen beobachtete ein Staatsanwalt eine Szene, die aussagekräftiger kaum sein könnte. Ein Saal im Bundesministerium für Justiz, rund 20 ranghohe Beamte, unter ihnen der Gastgeber, Oberstaatsanwalt Georg Krakow, Kabinettschef der Ministerin. Die Besprechung ist bereits im Laufen, als Claudia Bandion-Ortner den Raum betritt. Leise tappt die Verspätete um den Sitzungstisch zu einem leeren Stuhl neben Krakow. Dort verharrt sie kurz, bis ihr der Kabinettschef mit einem kurzen Nicken bescheidet, Platz zu nehmen.

Nur mit Mühe können die Beamten verbergen, wie peinlich berührt sie sind. Wenn ein Minister den Raum betritt, hat sich die Runde zu erheben, den Ressortchef zu begrüßen und der Dienstälteste den bisherigen Gesprächsverlauf zu rekapitulieren. Erst recht, wenn es sich um eine Dame handelt.

So war das jedenfalls bisher. Seit Jänner 2009 bekleiden Bandion-Ortner und Krakow die höchsten Ämter in Österreichs Justizapparat. Sie als Ministerin, er als ihr erster Repräsentant. Oder ist es doch umgekehrt?
Claudia Bandion-Ortner und Georg Krakow – das ist die Geschichte eines untrennbaren Aufstiegs: Richterin die eine, Staatsanwalt der andere. Bevor sie zueinander­fanden, urteilte die gebürtige Grazerin vornehmlich über Rotlicht-Barone, gewalttätige Marktstandler und über falsche Offiziere in Uniform. Krakow wiederum spezialisierte sich an der Staatsanwaltschaft Wien auf Wirtschaftscausen.

Und dann kam der Bawag-Skandal.
Gemeinsam machten sie Furore im Verfahren um die Gewerkschaftsbank. Der damit verbundene Promi-Faktor verschaffte Bandion-Ortner den Sprung in die ÖVP-Regierungsriege, nicht ohne ihren Staatsanwalt.

Gemeinsamer Aufstieg. Bandion-Ortner und Krakow – das ist nun möglicherweise auch die Geschichte eines gemeinsamen Abstiegs. Zweieinhalb Jahre nach Ende des ­Bawag-Prozesses gerät die amtierende Justizministerin immer stärker unter Druck. Und mit ihr auch der Kabinettschef.

Mitte vergangener Woche ließ die dem Obersten Gerichtshof zugeordnete Generalprokuratur mit einer reichlich überraschenden Empfehlung aufhorchen: Die Nichtigkeitsbeschwerden der neun im Prozess Verurteilten seien teilweise berechtigt, die Urteile aufzuheben (siehe Kasten Seite 48).
„Man kann nicht erwarten, dass in so einem riesigen Verfahren keine Fehler passieren“, rechtfertigte sich die Ministerin in einer ersten Reaktion. Da hat sie sicher Recht – würde sich die Rüge der Generalprokuratur nicht nahtlos in eine Reihe von Ungereimtheiten und Peinlichkeiten fügen, welche die Causa Bawag gleichsam vom ersten Tag an überschatteten.

Wie von profil ausführlich berichtet, ist bis heute völlig unklar, was Wolfgang Flöttl mit dem ihm anvertrauten Bawag-Vermögen wirklich gemacht hat. Im Prozess konnte er Richterin und Staatsanwalt glauben machen, er hätte die Gelder zwischen 1998 und 2000 samt und sonders „verspekuliert“. Belegen konnte er das freilich nie.

Das musste er auch nicht. Längst scheint klar, dass die Justiz seinerzeit weniger an der lückenlosen Rekons­truktion des Bawag-Debakels interessiert war, denn an angeblichen verdeckten Zuwendungen der Bank an die SPÖ.

Das belegen zahlreiche profil vorliegende Dokumente, darunter Akten aus dem ­Bawag-Verfahren und Aussagen ranghoher Ermittler vor den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen 2007 und 2008.
Tatsächlich dürfte es Flöttl im Lauf der Ermittlungen gelungen sein, sich vor Krakow, kein ausgewiesener Freund der SPÖ, zu einer Art stiller Kronzeuge zu stilisieren. Eine Rolle, in welcher er auch im Prozess glänzte – mit Duldung von Richterin Bandion-Ortner.

Das hatte weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten.
Noch im Frühjahr 2006, wenige Wochen nachdem die im Jahr 2000 vertuschten Karibik-Verluste öffentlich geworden waren, wollte Krakow den in New York lebenden „Investmentberater“ festnehmen lassen. Am 27. März 2006 stellte er bei Untersuchungsrichterin Gerda Krausam den Antrag auf Erlassung eines internationalen Haftbefehls gegen Flöttl – wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Nur wenige Tage später, am 3. April, winkte Krausam ab. Begründung: Flöttl habe „seine Bereitschaft bekundet, jederzeit zu einer Einvernahme nach Wien zu kommen“. Auch „Verdunkelungsgefahr“, so Krausam damals, liege nicht vor, da „das Beiseiteschaffen von Beweismitteln, wie Vertrags- und Kontounterlagen, kaum denkbar ist oder aufgrund eines langen Zurückliegens der Tat ebenso wie die Beeinflussung von Zeugen längst erfolgt sein könnte“.

Ausflug nach Bratislava.
Helmut Elsner weilte zu diesem Zeitpunkt noch unbehelligt auf seinem Alterssitz im südfranzösischen Mougins. Erst im Lauf des Frühsommers 2006 nahmen die Ermittlungen einen immer eigenwilligeren Verlauf. Gestützt auf Zurufe von Wolfgang Flöttl, riss Krakow die Ermittlungen immer mehr an sich – wobei er sowohl die Untersuchungsrichterin als auch die eingesetzte Sonderkommission im Bundeskriminalamt außen vor ließ. Elsner geriet mehr und mehr in die Ziehung – und mit ihm die SPÖ. Das ist deshalb bemerkenswert, weil die vermutete Parteienfinanzierung gar nicht Teil des Ermittlungsauftrags war – und in Österreich obendrein nicht strafbar ist. Zufall oder nicht: Im September 2006 standen Nationalratswahlen auf dem Kalender.

Einem profil vorliegenden internen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium ist zu entnehmen, dass Krakow sich jedenfalls ab Juni sehr intensiv mit möglichen Zuwendungen der Bawag an die SPÖ beschäftigte. Am 3. Juni 2006 schrieb der damalige Leiter der Sonderkommission Bawag, Bernhard Salomon, einem involvierten Kollegen im Bundeskriminalamt: „Hr. Mag. Krakow hat gestern bezüglich allfälliger Geldflüsse von der Bawag an die SPÖ angefragt.“ Soko-Beamte begannen daraufhin, die Bücher der Bank gezielt nach nicht besicherten Krediten an die Partei zu durchleuchten.

Wenige Wochen später, am 16. August 2006, reiste Krakow ohne jede Rücksprache mit der Soko nach Bratislava, begleitet nur von zwei Mitarbeitern der Finanzmarktaufsicht und einer Expertin des Beratungsunternehmens Ernst & Young. Dort, auf neutralem Boden, traf er im Hotel Carlton auf Flöttl und dessen Rechtsberater Christian Hausmaninger. Der Zweck der Reise: unbekannt. Das Ergebnis: ebenso. Erst mit deutlicher Verspätung erfuhren die Kriminalisten, dass der Staatsanwalt dort Unterlagen eingesehen und abgeschrieben, jedoch nicht beschlagnahmt hatte. Was er auf fremdem Boden auch gar nicht hätte können. Die Öffentlichkeit erfuhr dafür umso mehr: Flöttl hätte ihm, Krakow, „zwischen Tür und Angel“ bedeutet, Altkanzler Franz Vranitzky habe von ihm auf Elsners Geheiß einst „eine Million Schilling“ an Beraterhonorar (umgerechnet rund 70.000 Euro) kassiert – ohne definierte Gegenleistung.

Was dann passierte, widersprach jeglichen Zuständigkeiten. Unmittelbar nach dem konspirativen Bratislava-Trip schaltete Krakow – wieder ohne Rücksprache mit der Soko Bawag – das frühere Büro für Interne Angelegenheiten (BIA, heute Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung) ein. Am 24. August fragte der Staatsanwalt beim damaligen BIA-Chef Martin Kreutner telefonisch an, ob die Behörde Erhebungen übernehmen könne. Im Untersuchungsausschuss 2008 sagte Kreutner wörtlich aus: „Es war ein Anruf des Staatsanwaltes …, er brauche zwei Ermittlungsbeamte, um eine Einvernahme (Franz Vranitzky, Anm.) durchzuführen.“

Die Bawag-Sonderermittler des Bundeskriminalamts (BKA) erfuhren erst mit einem Monat Verspätung davon. Und waren alles andere als amüsiert. Am 25. September schrieb der damalige BKA-Chef Herwig Haidinger Soko-Leiter Salomon per Mail: „Haben wir von der Einvernahme des BIA gewusst? Warum ermittelt das BIA im Fall ­Bawag? Wer hat das BIA beauftragt?“ Salomon machte sich bei Krakow schlau und mailte zurück: „Krakow sagte, die Erhebungen zum Fall Vranitzky wurden dem BIA übertragen und wären faktisch fertig.“ Auch weitere Personen seien vom BIA einvernommen worden.

Faktum ist: Im Fall Vranitzky kam nie etwas heraus, ebenso wenig wie bei der angeblichen Parteienfinanzierung der SPÖ durch die Bawag. Das dokumentiert ein ­weiteres internes Mail, das Salomon am
28. September von einem Ermittler erhielt: „Zu den angeblichen Parteienfinanzierungen: Aus den gesichteten Unterlagen bzw. aus den durchgeführten Einvernahmen konnten keine Hinweise auf eine etwaige Parteienfinanzierung … gewonnen werden. Wobei anzuführen ist, dass sämtliche Informationen betreffend einer etwaigen Parteienfinanzierung den hier anwesenden Mitgliedern der Soko vorenthalten wurden.

Insbesondere handelt es sich hierbei um die Ergebnisse aus den Einvernahmen bzw. Gesprächen des Hrn. StA Mag. Krakow mit Dr. Flöttl, übergebenen Unterlagen des Dr. Flöttl sowie um die Ergebnisse der Einvernahme des Dr. Vranitzky. Anscheinend wurden die Erhebungen betreffend dieser etwaigen Parteienfinanzierung der BIA übertragen, wobei auf mehrmalige Nachfrage von StA Mag. Krakow kein Grund hierfür genannt wurde.“

Trip nach New York.
Zu diesem Zeitpunkt schien längst klar, in welche Richtung die Reise geht. Bereits am 15. September war Helmut Elsner in Südfrankreich erstmals verhaftet worden, nachdem er einen Vernehmungstermin in Wien aus gesundheitlichen Gründen platzen hatte lassen.

Flöttl? Saß im Leo. Bis heute ist er der einzige von neun Beschuldigten im Bawag-Prozess, der nie eine Hausdurchsuchung im engeren Sinn des Wortes über sich ergehen lassen musste. Auch deshalb, weil es Krakow unterlassen hatte, ein entsprechendes Rechtshilfeansuchen an die USA zu richten. Dafür erhielt Flöttl zweimal freundlichen Besuch aus Wien. Am 23. Juli 2006 verfügte sich eine Delegation der Soko Bawag auf eine überfallsartige Anordnung Krakows nach New York, um dort eine so genannte freiwillige Nachschau vorzunehmen. Die Ausbeute war mehr als mager. Flöttl behauptete allen Ernstes, seine gesamte Buchhaltung für den Zeitraum 1998 bis 2000 sei einem „Computer-Missgeschick“ zum Opfer gefallen – diese Linie hielt er später auch im Prozess durch.

Dessen ungeachtet verfügte sich Staatsanwalt Krakow im Oktober 2006 nach New York, um dort mit Flöttl zu parlieren. Zweck der Reise: unbekannt. Ergebnis: ebenso.

Da war die Nationalratswahl geschlagen, die SPÖ ging ungeachtet aller Anstrengungen als stimmenstärkste Partei durchs Ziel. Und siehe da: Das Interesse der Justiz, die vermeintlichen Geldflüsse zwischen Bank und SPÖ aufzuklären, flachte spürbar ab.

Einspruch.
Dass Georg Krakow bei all der Reisetätigkeit und den Ermittlungen auf ­Nebengleisen noch genug Zeit hatte, eine Anklageschrift fertigzustellen, grenzt an ein Wunder. Diese war nämlich bereits Ende September fertig, ehe sie wie von Zauberhand gleich an die Öffentlichkeit gelangte. Und siehe da: Wolfgang Flöttl schaffte es gerade einmal zum so genannten Beitragstäter zum Verbrechen der Untreue. Dafür sollte er schlussendlich auch mit einer vergleichsweise milden Strafe davonkommen: zweieinhalb Jahre Haft, davon aber nur zehn Monate unbedingt. Das Urteil ist, wie die anderen acht auch, nicht rechtskräftig, es gilt daher weiterhin die Unschuldsver­mutung.

Was also hat Wolfgang Flöttl seinerzeit mit den Bawag-Geldern angestellt? Verspekuliert, wie er stets beteuerte? Gestohlen, wie Helmut Elsner behauptet? Staatsanwalt Krakow hat sich mit dieser Frage offensichtlich nicht lange aufgehalten. In seiner Anklageschrift von 2006 heißt es dazu lapidar: „Spekulationen, dass die Finanzinstrumente gar nicht erworben, der Verlust also bloß vorgegaukelt worden sei, sind nicht verifiziert. Es bestehen keine diesbezüglichen Hinweise.“

Wie denn auch. Es wurde ja auch nicht mit der gebotenen Schärfe ermittelt. Das gilt bis heute als einer der größten Makel der Affäre. „Flöttl hat damals gesagt, der Computer sei defekt, alle Daten wären verschwunden“, sagt jetzt ein beteiligter Ermittler. „Warum wurde die Kiste nicht einfach zur forensischen Auswertung herbeigeschafft?“

Es hätte auch andere Wege gegeben, die Geldflüsse zwischen Bawag und Flöttl zu rekonstruieren. Etwa durch die von Elsners Anwälten wiederholt beantragte Öffnung von Flöttls Konten. Im Prozess legten sie Staatsanwalt Krakow und Richterin Bandion-Ortner eine detaillierte Liste von Flöttl zuzurechnenden Investmentgesellschaften und deren Kontoverbindungen auf Bermuda und den Cayman Islands vor. In der mit 21. August 2009 datierten Nichtigkeitsbeschwerde Elsners, die noch im Dezember vom OGH behandelt werden wird, steht zu lesen, dass „die Beamten des Bundeskriminalamtes die Aushebung der detaillierten Kontounterlagen für dringend notwendig erachtet haben“. Allein: Bandion-Ortner wollte davon nichts wissen. Im Gegenteil. Sie steht bis heute auf dem Standpunkt, dass es für den Elsner angelasteten Tatbestand der Untreue irrelevant sei, was Flöttl mit dem Geld angestellt habe. Dieser Argumentation hat sich die Generalprokuratur in ihrer Empfehlung übrigens angeschlossen. Das ist wiederum deshalb merkwürdig, weil es aus Flöttls Sicht sehr wohl einen Unterschied gemacht hätte.

Auch der beigezogene Gerichtsgutachter Fritz Kleiner musste sich lediglich mit dem Tatbestand der Untreue auseinandersetzen. Mutmaßliche Betrügereien oder gar ein glatter Diebstahl durch Flöttl waren nicht Teil seiner Order. „Ich hatte nie den Auftrag, den Verbleib der Gelder zu klären“, sagt Kleiner. Und fügt hinzu: „Ich habe keine Ahnung, was damit geschehen ist. Aber klar ist, Geld geht nicht verloren, es wechselt lediglich den Besitzer.“

So oder so: Am 4. Juli 2008 fassten neun Angeklagte mit Ausnahme Flöttls teils empfindliche Strafen aus; das so genannte Strafübel musste aber bis heute nur Helmut Elsner verspüren. Er sitzt seit bald vier Jahren in Untersuchungshaft. Wegen angeblicher Fluchtgefahr.

Am 24. November 2008, also nur wenige Monate und eine weitere Wahl später, verpflichtete ÖVP-Chef Josef Pröll Bandion-Ortner als „parteifreie“ Justizministerin. Obwohl das schriftliche Urteil in einer politisch zweifellos heiklen Causa noch gar nicht geschrieben war, sagte Bandion-Ortner zu. Und machte Tempo. Noch in der gleichen Nacht schickte die designierte Ressortchefin einem beteiligten Strafverteidiger ein SMS: „achtung. Urteil kommt jetzt schneller. Schreibe tag und nacht. Lg Claudia B.O.“

Nur eine Woche später war klar, dass auch Georg Krakow von der Bawag-Anklagebank aus zu Höherem berufen würde. Tatsächlich wurde das nach Ansicht der Generalprokuratur in zahlreichen Punkten „mangelhafte“ Urteil zu Silvester 2008 ­fertig.

Da passt ein seit damals kursierendes wiewohl nicht zu beweisendes Gerücht nur zu gut ins Bild: Demnach soll Krakow seiner designierten Ministerin bereits bei der Urteilsausfertigung zur Hand gegangen sein, was rechtlich nicht gedeckt wäre.

Er als Richterin, sie als Staatsanwalt – oder ist es doch umgekehrt?