Bawag-Prozess: Fatale Kunst-Griffe

Bawag-Prozess: Fatale Kunst-Griffe

Wolfgang Flöttl verstrickt sich in Widersprüche

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Da standen sie also. Große Maler, große Banker. Aug in Aug quasi. Vincent van Gogh, Paul Cézanne, Edouard Manet, Claude Monet, Pablo Picasso; Helmut Elsner, Johann Zwettler, Peter Nakowitz, Günter Weninger und Robert Reiter. Viel Impressionismus, wenig Realismus. Am 22. Jänner 1999 hatte sich eine Delegation um den damaligen Bawag-Generaldirektor in die Schweiz verfügt, um in einem Zollfreilager nahe dem Flughafen Zürich die der Bawag wenige Wochen zuvor zugefallene Gemäldesammlung von Wolfgang Flöttl zu inspizieren.

Jahre später sollte einer der damals Mitgereisten vor Gericht kleinlaut einbekennen, dass er bis heute „keinen Monet von einem Manet unterscheiden“ könne. Dennoch sei man begeistert gewesen, „einmal solche Kunstwerke aus der Nähe zu sehen“ – umso mehr, als die damalige Gewerkschaftsbank gleichsam über Nacht in den Besitz einer der kostbarsten privaten Kunstsammlungen der Welt gelangt war. Zumindest vorübergehend.

Am Montag dieser Woche geht das Strafverfahren um die verjuxten Karibik-Milliarden der Bawag in die fünfte Woche. Die neun Angeklagten, unter ihnen Helmut Elsner, Johann Zwettler, Günter Weninger und Wolfgang Flöttl, haben damit ein Drittel des Verfahrens hinter sich. Richterin Claudia Bandion-Ortner will die Urteile unverändert am 31. Oktober verkünden.

Dass die wahren Hintergründe des Milliardendebakels bis dahin restlos ausgeleuchtet sind, muss im Lichte der jüngsten Aussagen bezweifelt werden. Mit fortschreitender Prozessdauer werden die Intentionen und Handlungen der Beschuldigten immer undurchschaubarer.

Vor allem Investmentbanker Flöttl verstrickt sich mehr und mehr in Widersprüche.

Er hatte im Herbst 1998, nach mehreren ertragreichen Jahren, plötzlich und ohne Not gegen den japanischen Yen spekuliert und verlor bis Mitte Oktober das gesamte ihm anvertraute Bawag-Spielkapital – bis dahin 639 Millionen Dollar (468 Millionen Euro) – wie auch eigenes Geld. Warum er das tat, bleibt sein Geheimnis. Flöttl hatte von der Bawag bereits 1995 einen entsprechenden Kredit bekommen, und er hätte lediglich die Zinsen verdienen müssen (profil berichtete ausführlich).

Der Zugriff. Nicht minder verworren sind die Umstände rund um die jüngst vor Gericht verhandelte „Vermögensübertragung“. Um die von ihm verschuldeten Ausfälle zu kompensieren, erklärte sich Flöttl noch Ende Oktober bereit, Teile seines verbliebenen Vermögens an die Bawag abzutreten: eine Prachtvilla am Londoner Eaton Place, Liegenschaften auf den Bahamas (Lyford Cay nahe Nassau), Bermudas (Castle Point und Sounion West) sowie 78 teils hochkarätige Gemälde aus dem 19. und 20. Jahrhundert: darunter Paul Cézannes „Jeune fille italienne reposant sur son coude“; Edouard Manets „Manet à la palette“; Georges Seurats „Les Poseuses“; Edgar Degas’ „Les chevaux de courses“, Vincent van Goghs „La moisson en Provence“ und nicht zuletzt Pablo Picassos „Le Rêve“. Angeblicher Marktwert der Bilder damals: 700 Millionen Dollar – eine letztlich mehr als trügerische Annahme.

In der von Staatsanwalt Georg Krakow verfassten Anklageschrift ist dazu vermerkt: „Zunächst strich er (Flöttl, Anm.) mehrfach den freiwilligen Charakter der Vermögenshingabe besonders heraus. So habe er angeboten, sei aber nicht verpflichtet gewesen, Verluste mit eigenen Werten auszugleichen. Es handelte sich um eine freiwillige Zurverfügungstellung. Nach einer Vernehmungspause von gut zwei Monaten änderten sich seine Angaben dramatisch. Nun habe Elsner die Herausgabe des Vermögens verlangt und Unbill angekündigt.“

Im Prozess hat der Investmentbanker die Aussage weiter nuanciert. Vor wenigen Tagen übergab er dem Gericht eine Expertise seines Rechtsberaters Christian Hausmaninger, eines der renommiertesten Wirtschaftsanwälte des Landes. Das zweiseitige Dokument liegt profil vor. Und es birgt Sprengstoff. Dem Anwalt zufolge sind die mit 27. Oktober 1998 datierten Verträge, geschlossen nach dem Recht des US-Bundesstaates New York, „niemals gültig zustande gekommen“.

Der Advokat im Wortlaut: „Mit diesen Vereinbarungen soll Dr. Flöttl verpflichtet worden sein, gewisse Vermögenswerte an von BIF (Bawag International Finance, ein Bawag-Vehikel, Anm.) zu bezeichnende, nicht näher spezifizierte dritte Personen zu übertragen. Im Gegenzug verzichten BIF und die Bawag auf die Einleitung von Gerichtsverfahren bzw. auf die Verfolgung von Ansprüchen gegen … Dr. Flöttl und Unternehmen seiner Unternehmensgruppe.“

Die Rechtslage ist vertrackt: Nicht Flöttl selbst, sondern dessen Investmentfirmen Strategic Arbitrage, Global Arbitrage, Financial Arbitrage und Narrow Investments hatten die Verluste 1998 zu gewärtigen. Und da er als Person keinerlei Haftung übernommen hatte, konnte er nach US-Recht hinterher nicht zur Verantwortung gezogen werden.

„Unser Mandant hatte keine rechtliche Verpflichtung, Teile seines Vermögens zu übertragen“, präzisiert Hausmaninger: „Die Verträge sind daher ungültig und anfechtbar.“

Fremdes Vermögen. Vereinfacht gesagt hat der Investmentbanker der Bawag Vermögen übergeben, obwohl er das nicht musste – und eigentlich auch nicht konnte. Wusste er das? Wenn ja, könnte ihm dies mit Verspätung Ärger einbringen. Rechtlich gesehen übertrugen die vier genannten Arbitrage-Gesellschaften, wiewohl sie Flöttl gehörten, „fremdes“ Vermögen an die Bawag. Findige Juristen könnten daraus eine betrügerische Handlung ableiten. Hausmaninger weist das entschieden zurück: „Davon kann keine Rede sein. Wenn Sie etwas tun, was Sie nicht müssen, haben Sie vielmehr Anspruch auf eine Rückforderung.“

Dass Flöttl tatsächlich Ansprüche gegen die Bawag geltend macht, ist indes mehr als unwahrscheinlich. Schließlich haben ihm die Verträge vom Oktober 1998 zunächst mehr genutzt als geschadet. Die Bawag hatte sich damals unter anderem bereit erklärt, Flöttls konkursreife Investmentgruppe weiter zu finanzieren. Obendrein durfte er die Verwertung der Gemälde selbst vornehmen – damit er, der Mäzen und Connaisseur, auf dem für böse Ondits so empfänglichen Kunstmarkt nicht das Gesicht verliere, wie es heißt. Die Staatsanwaltschaft sieht das ähnlich. „Hinzu tritt, dass Dr. Flöttl von den Vereinbarungen des Oktober 1998 ökonomisch nur profitierte“, schreibt Krakow: „Im Kern handelte es sich aus seiner Sicht um einen Asset-Swap, hie Bilder (und Liegenschaften) – da Betriebsmittel und frisches Kapital. So gesehen war die Trennung Dris. Flöttl von den Gemälden, die für ihn auch keinen Gebrauchswert besaßen, … Voraussetzung für sein weiteres wirtschaftliches Wohlergehen.“

Der Profiteur. Genau genommen war Flöttl der Einzige, der profitierte. Er hatte zahlreiche Gemälde erst Mitte der neunziger Jahre erstanden. Auf Pump – und zu teuer. Den weitaus größten Teil der Sammlung ließ er zunächst über das New Yorker Auktionshaus Sotheby’s finanzieren. Als die Yen-Spekulation im Herbst 1998 floppte, stand Flöttl bei Sotheby’s mit 154 Millionen Dollar in der Kreide. Um überhaupt erst an die Kunstsammlung zu gelangen, blieb der Bawag nichts anderes übrig, als die Kredite zu tilgen. Auch die Villa in London war nicht lastenfrei: Die Bawag musste eine Finanzierung der Meinl Bank über 18 Millionen Dollar ablösen.

Es ist mittlerweile mehr als fraglich, ob Flöttl seinen Verpflichtungen aus eigener Kraft hätte nachkommen können. Das amtierende Bawag-Management um Generaldirektor Ewald Nowotny vermochte die Zahlungseingänge aus der Bilderverwertung zwar bis heute nicht lückenlos zu rekonstruieren, da wesentliche Belege fehlen. Obendrein halten sich hartnäckig Gerüchte, Flöttl habe einige Gemälde verschwinden lassen. Doch schon die dokumentierten Geschäfte waren desaströs. Die von Elsner unter Flöttls kundiger Anleitung erstellten „Schätzpreise“ wurden nicht annähernd erzielt, in einzelnen Fällen mussten die Gemälde sogar unter dem Preis verkauft werden, den der Investmentbanker seinerzeit bezahlt hatte. „Es gibt in dieser Kategorie weltweit nicht allzu viele potenzielle Käufer“, so der Wiener Galerist Ernst Hilger, „und wenn ein Gemälde innerhalb weniger Jahre zweimal auf den Markt kommt, ist das dem Wert nicht gerade zuträglich.“ Standeskollege Georg Kargl pflichtet bei: „Auf Druck geht in unserer Branche gar nichts.“

Aus der Abverkaufsliste: Edouard Manets „Le Grand Canal de Venise“ ging Anfang 2000 um 11,5 Millionen Dollar an das kanadische Sicherheitsunternehmen Provident Security – Flöttl hatte zuvor 14,5 Millionen bezahlt, die Bawag-Schätzung lag bei 45 Millionen Dollar. Claude Monets „Camille assise sur la plage à Trouville“ soll im Mai 2000 um 2,1 Millionen Dollar weggegangen sein – Flöttl hatte zuvor 2,7 Millionen bezahlt, die Bawag-Schätzung lag bei 20 Millionen Dollar. Vincent van Goghs „La moisson en Provence“ wechselte im November 2003 für gerade einmal 10,1 Millionen Dollar den Besitzer. Flöttl soll dafür einst das Doppelte abgelegt haben, die Bawag-Schätzung lag bei immerhin 57,5 Millionen Dollar.

Nach Erhebungen der Justiz sollen der Bawag aus der Verwertung des Flöttl-Vermögens netto gerade einmal 95 Millionen Dollar zugeflossen sein. Kein Vergleich zu jenen 639 Millionen, die im Herbst 1998 verballert worden waren. Flöttl? War nach 1998 de facto schuldenfrei und durfte obendrein munter weiterspekulieren.

Von Michael Nikbakhsh