K.H. Grasser kommt nicht zur Ruhe

Berichtigung

Wann lichtet sich der Nebel um die Homepage?

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Vor gut zwei Monaten flatterte vielen namhaften Werbeagenturen dieses Landes ein Briefchen auf den Tisch: Unter dem Titel „Corporate-Design-Auslobung“ lud das Finanzministerium zu einem „Ideenwettbewerb“ für ein Logo, das auf alle dem Finanzressort unterstehenden Einrichtungen anwendbar ist. Doch weil man sich in Zeiten angespannter Budgetlage keinen Vorwürfen aussetzen will, lautete die „zentrale Vorgabe“: „kein Big Bang, sondern nur wenige, möglichst unangreifbare Veränderungen des bestehenden Logos“.
Das „zentrale Ziel“ der Aufgabenstellung wurde in der Einladung fett hervorgehoben: „Imageverbesserung des Ressorts“.
Doch gegen die Homepage-Kalamitäten hilft auch das schickste Logo nicht: Der Rechnungshof-Rohbericht über die Grasser-Homepage und den Verein zur Förderung der New Economy liegt vor. Darin kommen – so interpretiert es das Magazin „News“ – die Prüfer zum Schluss: Grasser hätte für seine aus Spenden der Industriellenvereinigung finanzierte Homepage Schenkungssteuer zahlen müssen. Ebenso hätte der von Grassers Kabinettchef Mathias Winkler geführte Verein zur Förderung der New Economy die Zuwendungen der IV versteuern müssen.
Es ist ein neuer Höhepunkt in jener Affäre, die bisher zu wenig Greifbares für eine Entlastung oder einen Schuldspruch bietet.
Also läuft alles seinen gewohnten Gang.
Der Finanzminister dementiert die „News“-Schlussfolgerung aufs Heftigste. Er halte kein Papier in Händen, das ihm oder dem Verein „Schenkungssteuerpflicht attestiert“. Der Rechnungshof habe nur eine neuerliche Untersuchung durch die Finanzämter empfohlen. Dem habe er Folge geleistet. Das Ergebnis: keine Steuerpflicht.
Im Rechnungshof wird bestätigt, dass den geprüften Stellen – also auch Grasser – ein „Rohbericht“ zur Stellungnahme zugestellt worden sei. Über den Inhalt dürfe man allerdings nichts sagen.
Die Opposition verlangt Grassers Rücktritt.
In der FPÖ werden die Vorgänge wie immer gelassen kommentiert, beispielsweise von Generalsekretär Uwe Scheuch: „Das ist das Problem der ÖVP.“ Und in der ÖVP schwankt die Stimmung zwischen unwirsch und resigniert. Doch alle geben sich einig, dass Grasser als Regierungsmitglied ungefährdet sei.

Kampagne? Offiziell schwang sich diesmal nur VP-Klubchef Wilhelm Molterer zu einer routinemäßigen Verteidigung auf: „Ich erwarte mir von der Opposition, die bereits monatelang währende Kampagne gegen Grasser endlich einzustellen.“
Was er vergisst zu erwähnen: Ohne Hintergrund keine „Kampagne“. Immerhin liegt sowohl die Akte Grasser wie auch die Akte Winkler nach wie vor auf dem Schreibtisch von Staatsanwalt Michael Klackl. So gesehen ist der Rechnungshofbericht erst der erste Streich. Ab jetzt geht es Schlag auf Schlag: Nach dem Rohbericht wird nächste Woche das von der Staatsanwaltschaft Wien erbetene Gutachten über den Wert der Grasser-Homepage erwartet. Und die Ermittlungen um die mögliche Steuerpflicht des Vereins und dessen Obmann Mathias Winkler neigen sich, wie es im Justizministerium heißt, „dem Ende zu“.
Es ist – nach fast einem Jahr Ermittlungen – auch langsam an der Zeit. Vielleicht wäre die Geschichte schneller zu bereinigen gewesen, wenn das Finanzministerium bei der Causa nicht gemauert hätte.
Die „ungeschickte“ Vorgangsweise (Justizministerin Karin Miklautsch) begann schon im Frühjahr 2001. Grassers Kabinettchef Mathias Winkler wurde mit einer Idee in der Industriellenvereinigung vorstellig. Mithilfe einer Homepage für Grasser sollte das Gedankengut der New Economy beworben werden.
Die IV zahlte dafür 283.000 Euro. Ein angeblich „gemeinnütziger“ Verein zur Förderung der New Economy wurde angemeldet. Winkler machte den Vereinsobmann.
Im November 2002 ging die Website ans Netz. Doch statt harter Facts über die New Economy erfuhr man Putziges, etwa wie Grasser als Baby ausgesehen hat und dass er „immer gut drauf“ ist.
Laut „News“ erachtet der Rechnungshof den November 2002 als den „für die Entstehung einer Schenkungssteuerschuld maßgeblichen Zeitpunkt“.
Doch politisch war damals ja noch alles ruhig. Die ersten Wogen gingen erst im Juni 2003 hoch: Die Opposition begann im Zuge einer parlamentarischen Debatte zu fragen, wie hoch die Zuwendungen der IV für die Homepage waren und ob diese eigentlich versteuert worden waren.
Der Minister reagierte ertappt: Erst gestand er 175.000 Euro Spende ein, ein paar Tage später gab er weitere 108.000 Euro zu.

Auskunftsersuchen. Weil die Opposition nicht zu beruhigen war, zogen Grasser und Winkler die Notbremse und stellten ein „Auskunftsersuchen“ an die Finanzlandesdirektion.
Winklers Frage: Ist der Verein zur Förderung der New Economy schenkungs- und/oder körperschaftsteuerpflichtig?
Grassers Frage: Entsteht ihm aus dem politischen Nutzen, den er durch die Homepage des Vereins lukriert (weil dort seine Taten beworben werden), eine persönliche Steuerpflicht?
Knappe zwei Wochen später beantworteten die Finanzbeamten alle Fragen mit Nein. Die Nutzung der Homepage habe Grasser zur Darstellung seiner Politik gedient. Der daraus entstandene Vorteil könne locker unter dem Titel „Werbekosten“ von der Steuer abgezogen werden.
Für die Öffentlichkeit unverständlich: Die Unterlagen, auf deren Basis die Beamten ihre Entscheidung trafen, wurden unter Verschluss gehalten.
Experten wie der Finanzrechtsprofessor Werner Doralt, aber auch der ehemalige Verwaltungsgerichtshof-Richter Karl-Werner Fellner konnten dem Spruch der Finanzbeamten nicht folgen. Doralt führte ins Treffen, dass der Verein „nicht gemeinnützig“ und daher „steuerpflichtig wäre“. Fellner bleibt auch heute bei seiner damaligen Kritik: „Es handelte sich um zwei schenkungssteuerpflichtige Vorgänge: Der eine war die Zuwendung der IV an den Verein New Economy, der zweite die Zuwendung des Vereins an den Minister für die Erstellung der Homepage.“ Ausschlaggebend sei, ob sich jemand „unentgeltlich bereichert hat“.
Im Nachhinein scheint der Rechnungshof Zweiflern Recht zu geben.
Die Prüfung sei – sinngemäß – nicht auf breitester Basis erfolgt. „Zur Vermeidung jeglichen Anscheins einer bevorzugten Behandlung des Falles wäre daher besondere Genauigkeit und Umsicht erforderlich gewesen“, heißt es laut „News“.

Einstellung. Im Sommer 2003 schaltete sich – nach einer anonymen Anzeige – auch noch die Justiz in den Fall ein. Neun Monate später stellte sie die Ermittlungen gegen Grasser ein: Der fiktive Nutzen Grassers aus der Homepage des Vereins – und damit auch seine theoretische Steuerpflicht – sei nicht höher als mit einem Wert von 50.000 Euro anzusetzen. Die wertmäßige Grenze für ein strafrechtliches Verfahren liege aber bei 75.000 Euro.
Einen Tag darauf beeilte sich die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland mitzuteilen, sie halte es nicht für nötig, „ein Finanzstrafverfahren gegen die Organe des Vereins der New Economy einzuleiten“.
Einsicht in die Entscheidungsgrundlagen, die Kritikern möglicherweise den Wind aus den Segeln genommen hätte, gab es natürlich nicht: Amtsgeheimnis.
Erst jetzt wurde, nach einem Jahr auf und ab, die See wirklich rau.
Der damalige Rechnungshofpräsident Franz Fiedler kündigte an, im Zuge einer Kontrolle über die steuerliche Prüftätigkeit der Wiener Finanzämter auch die Sache Grasser unter die Lupe nehmen zu wollen.
Anfang April das nächste Ungemach: Völlig unerwartet stimmte die Ratskammer – ein Gremium aus drei Richtern am Wiener Straflandesgericht – der Empfehlung von Staatsanwalt Michael Klackl, die Causa Grasser einzustellen, nicht zu. Sie verwies den Akt zurück an den Absender. „Gewisse Dinge müssen noch überprüft werden“, hieß es. Gemeint war: die offensichtliche Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Kosten (240.000 Euro) und dem von der Staatsanwaltschaft geschätzten Wert der Homepage (rund 50.000 Euro).
Im Juni die nächste Keule: In einem einstimmig beschlossenen Missstandsbericht hielten die Volksanwälte Rosemarie Bauer (ÖVP), Peter Kostelka (SPÖ) und Ewald Stadler (FPÖ) fest, die Einschätzung des Staatsanwaltes über den 50.000-Euro-Wert der Homepage sei „nicht nachvollziehbar“. Sie zweifelten an der „sorgsamen Ermittlungstätigkeit“.

Und jetzt der Rechnungshof-Rohbericht.Im Finanzministerium heißt es, die veröffentlichten Schlussfolgerungen aus dem rund 40 Seiten starken Papier seien falsch. Doch einer von der Opposition verlangten Veröffentlichung wolle und könne man nicht nachkommen.
Im Schlussbericht wird nachzulesen sein, ob der Rechnungshof Vorgangsweise und Urteil der Finanz für richtig hielt. Wenn ihm die Justiz nicht zuvorkommt.
Im Büro von Kanzler Wolfgang Schüssel baut man schon vor: „Sollte sich herausstellen, dass es bei der Steuerpflicht Interpretationsspielraum gibt, muss wohl den Prüfern die Schuld gegeben werden, nicht den Geprüften.“