Blindes Vertrauen

Der Tierpark Herberstein und das System Klasnic

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Mittwoch vergangener Woche gewährten Waltraud Klasnic und Andrea Herberstein den Steirern Einblick in ihr Gefühlsleben. Sie sei „erschüttert“, gab die Landesmutter zu Protokoll, nachdem ein Bericht des Landesrechnungshofes Fragwürdigkeiten bei der Verwendung von Fördergeldern im Tierpark Herberstein festgestellt hatte.

Herberstein, Familienoberhaupt des gleichnamigen Grafengeschlechts, ließ ihre Enttäuschung auf der Homepage des Tierparks durchblicken. Jene Kredite, die den Betrieb an den Rand des Ruins getrieben haben, seien „im Vertrauen auf die Zusagen der Landespolitiker aufgenommen“ worden.

Waltraud Klasnic und Andrea Herberstein kennen einander seit Jahren. In der grün-weißen Hautevolee trifft man sich bei Vernissagen und Empfängen, der Umgang ist herzlich, der Ton amikal. Doch ihrer ehemaligen Freundschaft dürfte keine der beiden eine Träne nachweinen. Seit Monaten geht es in der Affäre Herberstein um anderes als Gefühle: für die Landeshauptfrau ums politische Überleben, für Herberstein um das Familienerbe.

Doch die Verquickung von privat und Geschäft, Politik und Gefühl ist bezeichnend für das System Klasnic: In der Steiermark sind Industrielle und Politiker, Schlossherren und Spitzenbeamte eng verbunden. Man vertraut einander und macht Geschäfte.

Die Familie Herberstein genießt dieses Vertrauen seit zwei Jahrzehnten. 2002 stieg das Land als stiller Teilhaber bei den Herbersteins ein. Eine neuartige Finanzkonstruktion ermöglichte es, 2,9 Millionen Euro an Subventionen lockerzumachen, ohne das Landesbudget nach den Maastrichtregeln zu belasten. Zwanzig Jahre förderte das Land Tierpark, Schlossmuseum und die herrschaftlichen Parks mit insgesamt 6,9 Millionen. Kontrolle fand, wie der steirische Landesrechnungshof (LRH) festhielt, keineswegs ausreichend statt.

Der Bericht des Rechnungshofes macht die Folgen des Naheverhältnisses öffentlich.

* Beim Einstieg als stiller Teilhaber verzichtete der damalige ÖVP-Tourismuslandesrat Gerhard Hirschmann für das Land auf wichtige Prüfbefugnisse. Vertrauen ersetzte Kontrolle, wie der LRH kritisiert: Weder sei eine „Abrechnung der eingeflossenen Mittel“ erfolgt noch die „angemessene Verwendung der Mittel“ sichergestellt worden. Hirschmann beruft sich nun auf einen einstimmigen Beschluss der Landesregierung (siehe Interview Seite 17).

* Selbst die ohnehin beschränkten Kontrollrechte wurden jahrelang nicht genügend genutzt: „Nach Ansicht des LRH hat die zuständige Abteilung die ihr zustehenden Kontrollrechte unzureichend wahrgenommen.“

* Der Tierpark-Gesellschaft wurden von mehreren Abteilungen der Landesverwaltung gleichzeitig Förderungen zugestanden, ohne dass sich dadurch die Gesamtsumme verringert hätte. Im Grazer Landhaus schiebt man die Schuld dafür der Landesregierung zu: Diese hätte es verabsäumt, verschiedene Abteilungen zu koordinieren, und eine unsachgemäße Verwendung von Fördergeldern erst ermöglicht.

* Für hunderttausende Euro an ausbezahlten Förderungen verlangte das Land niemals Belege. Neben Rechnungen für kleinere Posten wie „Pflanzen“ um 7370 Euro fehlen auch Aufstellungen für einen Gartenausbau um stattliche 145.000 Euro.

* Der LRH kritisiert in seinem Bericht auch einen Fall mutmaßlicher Befangenheit. Zwischen 2001 und 2004 fungierte ein Beamter der Naturschutzabteilung des Landes gleichzeitig als Vorstand des Vereins zur Förderung des Tierparks Herberstein.

Die mangelhafte Kontrolle ermöglichte den Herbersteins eine Reihe von Transaktionen, die nun die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Anzeigen durch Ex-Landesrat Hirschmann und das BZÖ erheben nun den Vorwurf der Veruntreuung, des Fördermittelmissbrauchs und des Betrugs.

* Die Prüfer kritisieren die Verquickung von privater und unternehmerischer Sphäre im Tierpark Herberstein. So entnahmen die Tierpark-Gesellschafter – Maximilian, der Sohn von Andrea Herberstein, sowie die beiden Töchter Catherine und Felicitas – für einen „nicht als Gesellschafter fungierenden Familienangehörigen“ im Jahr 2001 aus dem Unternehmen 106.141,59 Euro. Da die Gesellschafter als Begründung eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber diesem Angehörigen angeben, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Andrea Herberstein handeln könnte. Die Witwe des 1994 verstorbenen Otto Herberstein war nach ihrer Scheidung vom Erbe ausgeschlossen worden und bezieht heute von ihren Kindern monatlich 1800 Euro Unterhalt.

* Die Erben benutzten den hoch subventionierten Tierpark auch für private Zwecke. Unter den Entnahmen finden sich Stromgebühren für ein Miethaus in Graz-Eggenberg. Selbst den Besuch des Rauchfangkehrers im Grazer Haus im Jahr 2001 stellte man der Tierpark-Gesellschaft in Rechnung. Gesamtkosten: 5282 Euro.

* Fazit der steirischen Landesprüfer: „Die Entnahmen verminderten die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel und dienten aufgrund ihrer privaten Widmung nicht dem Unternehmenszweck.“ Und weiter: „Die Entnahme in Verbindung mit dem bei Förderungsansuchen argumentierten Finanzierungsbedarf“ sei „problematisch“.

Andrea Herberstein wollte Freitag vergangener Woche gegenüber profil keine Stellungnahme abgeben. In einem ORF-Interview bestritt sie Doppelbezahlungen. Die bekrittelten Privatentnahmen müsse sie sich erst im Detail ansehen. Diese Woche will die Familie bei einer Pressekonferenz alle Vorwürfe entkräften.

Doch auf das Haus Herberstein könnten noch weitere Prüfungen zukommen: Bisher wurde nur die Verwendung der Landesförderungen kontrolliert. Die Überprüfung von 1,3 Millionen an EU-Geldern und Bundesmitteln steht noch aus.