„Keinesfalls 120 Millionen“

Affäre. Warum das Land Kärnten den Buwog-Verkauf nicht beeinflussen konnte

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Am 15. Juni 2004 war plötzlich höchste Eile geboten. Um 8.48 Uhr eröffnete der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider eine dringliche Sitzung der Landesregierung. Das Thema: Sollte das Land Kärnten sein Vorkaufsrecht auf eine der zur Privatisierung ausgeschriebenen Wohnbaugesellschaften aus dem Buwog-Paket geltend machen? Für Beratungen blieb den Teilnehmern nicht viel Zeit: Innerhalb von exakt zwölf Minuten mussten die Regierungsmitglieder eine Entscheidung treffen, die weit reichende Folgen haben sollte. Um neun Uhr musste bereits dem zuständigen Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Antwort übermittelt werden, um zehn Uhr sollte die Buwog-Privatisierung den Ministerrat in Wien passieren.

Heute, über sieben Jahre später, beschäftigt die Konsequenz der in Klagenfurt getroffenen Beschlüsse die Korrup­tionsstaatsanwaltschaft. Die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger hatten beim Verkauf der etwa 62.000 Bundeswohnungen Millionenprovisionen vom letztlich erfolgreichen Bieterkonsortium rund um die Immofinanz erhalten. Die Ermittler der „Sonderkommission Constantia“ gehen mittlerweile davon aus, dass auch der frühere Buwog-Aufsichtsrat und Grasser-Geschäftspartner Ernst Karl Plech sowie der Ex-Finanzminister selbst an dem Geschäft mitverdient haben. Beide bestreiten die Vorwürfe. Aber welche Rolle spielte Kärnten? Hätte die Landesregierung unter Jörg Haider sich damals anders entschieden, wäre die Immofinanz nicht Bestbieter gewesen, und Grassers Freunden wären Millionen entgangen. Wie profil vorliegende Dokumente belegen, bestand diese Gefahr allerdings nicht.
Im Finanzministerium wusste man längst Bescheid, wie weit die Kärntner gehen würden.

Der Ministerratsbeschluss über die Buwog-Privatisierung vom 15. Juni 2004 setzte den formalen Schlusspunkt hinter einen Verkaufsprozess, der mehrere Jahre in Anspruch genommen hatte. Die Ausgangslage: Der Bund wollte sich von seinen vier Wohnbaugesellschaften Buwog, WAG, EBS und ESG Villach trennen. Das Bieterverfahren, in dem ein Käufer ermittelt werden sollte, war einigermaßen kompliziert. Auch deswegen, weil Finanz­minister Karl-Heinz Grasser seinem ­ehemaligen Mentor, dem Kärntner Landeshauptmann Haider, eine Sonderbehandlung zugestanden hatte. Im Juni 2002 schlossen das Bundesministerium für Finanzen und das Land Kärnten eine Vereinbarung. „Der Bund räumt dem Land Kärnten ein Vorkaufsrecht für den Erwerb des Geschäftsanteils des Bundes an der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach ein. Die Einräumung des Vorkaufsrechtes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass … ein Verkauf ohne Beeinträchtigung der Er­lösmaximierung der Gesamttransaktion möglich ist“, heißt es in dem Vertrag. In anderen Worten: Wenn das Länd Kärnten bereit ist, so viel zu zahlen wie der Bestbieter, kann es die ESG Villach erwerben. Die Interessenten mussten zwei Angebote legen: eines für den Kauf aller vier Gesellschaften – und eines für den Fall, dass die ESG Villach an das Land Kärnten geht. Am 4. Juni 2004 langten im Finanzministerium zwei Kaufangebote ein. Die CA Immo hatte dabei um rund 90 Millionen Euro mehr geboten als das Österreich-Konsortium rund um Immofinanz und RLB Oberösterreich. Finanzminister Grasser lud – überraschend – zu einer zweiten Bieterrunde, einem „last and final offer“.

Genau in diesen heiklen Tagen versorgte Walter Meischberger, Trauzeuge von Karl-Heinz Grasser, das Österreich-Konsortium mit einer Schlüsselinformation: Man solle „über 960 Millionen“ bieten. Der Tipp erwies sich als werthaltig. Die CA Immo bot am 15. Juni 2004 960 Millionen Euro, das Österreich-Konsortium listig um eine Million mehr. Auffällig dabei: Die Konsorten hatten im Vergleich zum ersten Angebot in erster Linie bei der ESG Villach nachgebessert und dort satte 120,4 Millionen geboten, um 24 Millionen mehr als die Konkurrenz. Zu diesem Zeitpunkt hätte nur noch das Land Kärnten einen Zuschlag an Immofinanz und Konsorten verhindern können. Theoretisch.

Den zuständigen Beamten der Kärntner Landesregierung war die Lust auf die ESG Villach in den Monaten zuvor nämlich bereits vergangen. Und das kam so: Am 30. Juni 2003 schickte Finanzminister Grasser einen Brief an den Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Karl Pfeifenberger. Darin hieß es: „Da das Land Kärnten nun wiederholt sein Interesse am Erwerb der ESG Villach zum Ausdruck bringt, sollte bereits im Vorfeld abgeklärt werden, ob ein Konsens hinsichtlich der Preisvorstellungen gefunden werden kann.“ Als Ansprechpartner nannte er Pfeifenberger zwei Mitarbeiter der – in einer umstrittenen Vergabe – mit der Abwicklung des Verfahrens betrauten Investmentbank Lehman Brothers. Eigentlich wäre es nicht notwendig gewesen, sich vorab über die Vorstellungen der Kärntner zu informieren. Im Gegenteil: Das Vorkaufsrecht galt sieben Tage nach Ende der Abgabefrist – es wäre also genug Zeit gewesen. Offenbar sollte das Land Kärnten unter Druck gesetzt werden: In mehreren profil vorliegenden Aktenvermerken der Kärntner Landesregierung beklagt sich Pfeifenberger darüber, Lehman habe den Experten aus Klagenfurt nur eine 14-tägige Due Diligence eingeräumt, um ein Angebot zu legen. Darüber hinaus sei man von der US-Investmentbank mit einer Preisvorstellung in der Höhe von 120 Millionen Euro konfrontiert worden. Beinahe könnte man den Eindruck bekommen, Lehman Bro­thers hätten die Kärntner aus dem Geschäft drängen wollen. Bereits im August 2003 schreibt Pfeifenberger an einen Vertreter von Lehman Brothers und die beiden Grasser-Mitarbeiter Heinrich Traumüller und René Oberleitner einen Brief, der einer Absage gleichkommt. „Unter Bezugnahme auf Ihren Vorschlag, ein indikatives Angebot bis zur Kalenderwoche 34 von Seiten des Landes zu unterbreiten, darf ich Ihnen mitteilen, dass … der eingeräumte Zeitraum für eine Prüfung der Aktiva nicht ausreichend ist, um entsprechende Entscheidungsgrundlagen für die zeitgerechte Abgabe des von Ihnen gewünschten Anbotes zu erarbeiten.“ Und weiter: „Abschließend darf nicht unterwähnt werden (sic!), dass unter wirtschaftlichen Aspekten … nach Meinung meiner Fachexperten keinesfalls der von Ihnen gesprächsweise kolportierte Unternehmenswert von 120 Millionen Euro angeboten wird können (sic!)“, so Pfeifenberger. Lehman Brothers und Finanzministerium wussten also bereits Mitte 2003, dass die Kärntner „keinesfalls 120 Millionen Euro“ zahlen würden. Und genau jene Grenze von 120 Millionen überbietet schließlich das Österreich-Konsortium. Ein merkwürdiger Zufall.

Landeshauptmann-Stellvertreter Karl Pfeifenberger bemühte sich bis zuletzt um Informationen, damit eine seriöse Bewertung stattfinden könne. In einem mit 18. Februar 2004 datierten Aktenvermerk fasst er ein Telefonat mit René Oberleitner aus dem Finanzministerium zusammen. Pfeifenberger hatte zuvor schriftlich darum gebeten, Einschau in die Geschäftszahlen der ESG nehmen zu können. Dazu teilte Oberleitner laut Aktenvermerk mit: „Es werde voraussichtlich eine Beantwortung des Schreibens nicht erfolgen und offizielle Informationen können in Verkaufsverfahren an Außenstehende nicht zur Verfügung gestellt werden.“

Vielleicht war Pfeifenberger aber einfach nicht in alle Hintergründe eingeweiht. Die Causa war zur Chefsache erklärt worden. Haider führte persönliche Gespräche mit Grasser. Beinahe verräterisch klingt in diesem Zusammenhang eine Bemerkung Haiders aus jener Sitzung der Kärntner Landesregierung, in welcher der Verzicht auf das Vorkaufsrecht beschlossen wurde. Im Zusammenhang mit der – auch mit Kärntner Wohnbauförderungsmitteln finanzierten – ESG Villach sagt Haider laut Protokoll: „Der in Verhandlung stehende Finanzausgleich biete sich an, sich dort dieses Geld vom Bund zurückzuholen.“